inomaxx newsticker Dezember 2015

 

Wenn diese Nachricht nicht richtig angezeigt wird, bitte hier klicken ...

Finanzinformationen

Dezember 2015

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, entspannte Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Abgeltungsteuer vor dem Aus?

Baufinanzierungskommentar Zinskommentar Dezember 2015 - Erneute Ausweitung der Geldpolitik - Folgen für Baufinanzierer?

Garantiezins bei Lebensversicherungen vor dem Aus

Es reicht schon ein einziger Autounfall

Abgeltungsteuer vor dem Aus?

Seit 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer für die Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen in Deutschland. Es ist gut möglich, dass ihr Stündlein bald geschlagen hat. Denn Finanzminister Wolfgang Schäuble spielt inzwischen öffentlich mit dem Gedanken, die Abgeltungsteuer zu kippen. Viele Sozialdemokraten sind ohnehin schon längst dieser Meinung und die Grünen drängen, denn aus ihrer Sicht ist die Abgeltungsteuer „ungerecht und wirtschaftspolitisch unsinnig.

Idee der Abgeltungsteuer ist nicht mehr zeitgemäß
Besser 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix. Mit diesem Slogan hatte der damalige Finanzminister Peer Steinbrück seine SPD von der Notwendigkeit der pauschalen Abgeltungsteuer überzeugt. Damals war klar, dass Milliarden an unversteuertem Vermögen auf ausländischen Konten schlummerten, von denen der deutsche Fiskus nichts zu sehen bekam. Doch Steuer-CDs, die von Staatsanwaltschaften ausgewertet wurden, scharenweise Selbstanzeigen und Nachversteuerungen in Milliardenhöhe, die Aufgabe des Bankgeheimnisses in so mancher EU-Steueroase und zu guter Letzt der ab 2016 geltende automatische OECD-Informationsaustausch zu Kapitaleinkünften machen eine Abgeltungsteuer obsolet.

Anleger und Sparer umdenken müssen
Kommt es tatsächlich zur Abschaffung, könnte das bitter für viele Anleger und Sparer werden. Denn bis zur Einführung der Abgeltungsteuer gab es bei Kursgewinnen mit den allermeisten Papieren (Ausnahmen waren die so genannten Finanzinnovationen) eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Langfristige Anleger, welche die Papiere länger hielten, wurden für ihre Treue steuerlich belohnt und konnten realisierte Kursgewinne steuerfrei einstreichen.

Und noch etwas gilt es zu bedenken: Anders als früher befinden wir uns heute in einer Minizinsphase historischen Ausmaßes. Gleichzeitig wird den Bürgern immer wieder eingetrichtert, private Vorsorge für später sei wichtig. Von den Minizinsen würde dann auch für viele Bürger, die zwar einen persönlichen Steuersatz von mehr als 25 Prozent haben, aber keinesfalls Spitzenverdiener sind, nach Steuer weniger übrig bleiben als bisher.

Deshalb ist es wichtiger denn je, für die privaten Altersvorsorge Anlageformen zu wählen, die mehr Rendite versprechen als Festgeld & Co., damit vom Ersparten nach Steuern und Inflation noch ein wenig übrig bleibt, das man Vermögensaufbau nennen kann.

 

weiter lesen im Geldanlage-Blog 

Baufinanzierungskommentar Dezember 2015 - Erneute Ausweitung der Geldpolitik - Folgen für Baufinanzierer?

Der 3. Dezember 2015 brachte neue Informationen der EZB, auch wenn der Leitzins unverändert bleibt. Der Kauf von Staatsanleihen verlängert sich von bisher September 2016 auf März 2017, wobei das monatliche Kontingent von 60 Milliarden Euro aber unverändert bleibt. Der Strafzins für Banken mit Einlagen bei der EZB wird nach oben korrigiert und erhöht sich auf nunmehr 0,3 Prozent. Die Änderung resultiert aus der Tatsache, dass alle bisherigen Maßnahmen nicht die gewünschte Veränderung in den Inflationstendenzen brachte und die EZB ihr sich selbst gestecktes Ziel von zwei Prozent verfehlt hat. Aber auch sinkende Energiepreise, so zum Beispiel der Tiefstand bei Rohöl beeinflussen den Markt und sind dafür verantwortlich, dass nachhaltige Anstiege in den Preisen ausbleiben. Zusätzlich bemängelt die EZB, dass selbst die expansive Geldpolitik keinerlei Veränderungen in der Kreditvergabe mit sich brachte und auch dies ein wesentliches Merkmal für die stagnierenden Konjunktur in der Eurozone ist.

Draghis Maßnahmen weichen von Erwartungen der Marktteilnehmer ab
Hätte eine Befragung der Marktteilnehmer stattgefunden, hätten diese eine Änderung der geldpolitischen Maßnahmen nicht für gut befunden. Der Markt erwartete die Ausführung der angekündigten Ausweitung monatlicher Staatsanleihenkäufe, die laut Draghi und den neuesten Beschlüssen der EZB aber ausbleibt. Aktien- und Anleihekurse fielen, während die Renditen bei Staatsanleihen einen Anstieg verzeichnen konnten. Weiter war ein Anstieg von Pfandbrief Renditen erkennbar und auch die Konditionen bei Baufinanzierungen erhöhten sich teilweise um 0,20 Prozentpunkte. Die Veränderung blieb aber nur von kurzer Dauer, denn bereits in den Folgetagen sanken die Zinsen wieder und der Gesamtblick auf die vergangenen vier Wochen zeigt keine spürbare Veränderung auf.

Zinsentwicklung auf dem Prüfstand
In den kommenden Wochen fließen zwei gegenläufige Effekte auf die Zinsentwicklung ein und könnten eine spürbare Veränderung mit sich bringen. Die US-amerikanische Wirtschaft verzeichnet einen leichten Aufwärtstrend, aus dem heraus die US-Notenbank Fed den Leitzins maßvoll heben wird. Dies ist durchaus als Signal für weitere Zinsanstiege zu werten, die sich in Zukunft einstellen und auch den Euroraum nicht unberührt lassen werden. Dem gegenüber steht die chinesische Wirtschaft, deren Performance nach wie vor kritisch ist. Exporte sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken und China importiert weniger, was eine klare Tendenz zur sinkenden Binnennachfrage innerhalb des Landes aufzeigt. Bleibt die chinesische Wirtschaft weiter auf dem abfahrenden Gleis, beeinflusst dies nicht nur die Zinsentwicklung in China, sondern lässt auch den europäischen Zinsmarkt nicht unberührt.

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog

Garantiezins bei Lebensversicherungen vor dem Aus

Seit Wochen wird im politischen Berlin über die Abschaffung des staatlichen Höchstrechnungszinses – auch Garantiezins genannt – diskutiert. Grund dafür sind Vorbereitungen auf das neue Regulierungssystem Solvency II. Diese neuen Aufsichtsregeln für die Versicherungswirtschaft gelten ab 1. Januar 2016 in ganz Europa.

Eine Ära geht zu Ende
Diese Garantieverzinsung, die es bereits seit mehr als 100 Jahren gibt, war mit dafür verantwortlich, dass sich das Vorsorgeprodukt Lebensversicherung zum Liebling der Deutschen mauserte. Doch seit dem Jahr 2000 kennt der Garantiezins nur noch die Richtung abwärts. Betrug er zur Jahrtausendwende noch 4,0 Prozent, so liegt er aktuell bei nur noch 1,25 Prozent. Der für Lebensversicherer in Deutschland geltende staatliche Höchstrechnungszins soll Anfang 2016 abgeschafft werden. Das sieht laut Medienberichten ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung bestimmter Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vor. Welche Garantien Versicherer künftig dann noch bieten ist ungewiss.

Altverträge sind nicht betroffen
Sollte der Garantiezins abgeschafft werden, ändert sich bei bestehenden Lebensversicherungen nichts. Eine mögliche Abschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstrechnungszinses würde die Lebensversicherungsverträge betreffen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens neu abgeschlossen werden. Die Abschaffung des Höchstrechnungszinses kann sowohl negative als auch positive Folgen nach sich ziehen – eine verlässliche Prognose ist derzeit noch nicht möglich. Eines ist jedoch sicher: Zukünftige Verträge werden dann anders ausgestaltet sein als die bisherigen Anlagemöglichkeiten.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Es reicht schon ein einziger Autounfall  

 

Bei einem Autounfall können sehr schnell hohe Kosten entstehen. Deshalb hat man seine Autoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Wenn man jedoch mehrfach in Unfälle verwickelt ist, dann kann die Autoversicherung den Vertrag innerhalb kurzer Zeit kündigen. Die Versicherung stellt die gezahlten Schadenbeträge gegen die gezahlten Beiträge ins Verhältnis und wenn die gezahlten Schadenbeiträge überwiegen, wird sich der Versicherer mit einer Kündigung vom Vertrag trennen.

Die Probleme fangen dann erst an
Es ist immer ein gutes Gefühl, bei einem Autounfall ausreichend versichert zu sein. Wer aber zu oft in Unfälle verwickelt ist, dem kann innerhalb eines Monats nach Begleichung des Schadens von seiner Versicherung gekündigt werden. Nach drei Unfällen wird es normalerweise für den Versicherten eng, denn die Versicherung braucht in ihrer Begründung nur auf die Unfallhäufigkeit verweisen. Es kann aber auch schon ein Unfall ausreichen, um gekündigt zu werden. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn man gerade den Versicherer gewechselt hat. Es wurde dann vielleicht nur einen Beitrag bezahlt und die Schadensumme ist aber um ein vielfacheres höher. Deshalb sollte man nicht ständig wegen kleineren Beitragseinsparungen den Versicherer wechseln. Je länger man bei einem Versicherer ist, um so mehr Beiträge hat man bezahlt, die sich dann positiv gegenüber den Schadenaufwendungen auswirken.

Wenn der Versicherer kündigt ist man "gebrandmarkt"
Wenn der Versicherer die Kündigung ausgesprochen hat, dann gibt es dass Problem,  dass man als Versicherungsnehmer "gebrandmarkt" ist. Denn die Versicherungsgesellschaften informieren sich zum einen über solche Vorfälle gegenseitig. Zum anderen muss bei einem neuen Autoversicherer im Antrag angegeben werden, ob der Vorvertrag von einem selbst oder von der Versicherung gekündigt wurde. Wer hier schummelt, kann sehr schnell mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung konfrontiert werden.

Keinen oder nur einen reduzierten Versicherungsschutz
Manche Autoversicherungen, lehnen Kunden mit Vorschäden generell ab oder es werden nicht alle Konditionen angeboten, die der Versicherte bisher hatte. Dies kann beispielsweise eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung sein. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung könne, bis auf die alte Versicherung, keine andere Versicherung den Versicherungsschutz verweigern. Dennoch könne das Angebot teurer werden, da der Versicherer beispielsweise Aufschläge einberechnet. Es ist bei einer Kündigung ratsam, zunächst erst einmal darüber nachdenken, ob man wirklich eine Teil- oder Vollkasko benötigt. Wenn ja, dann ist es sinnvoll, die Angebote vieler Autoversicherer zu vergleichen und nach Rabatten zu fragen. Auch eine Anfrage beim bestehenden Autoversicherer sollte nicht vergessen werden, vielleicht ist es ja möglich, durch Herausnahme des schadenbelastenden Bereiches oder das akzeptieren eines Zuschlags die Kündigung wieder zurückzunehmen.

  
weiter lesen im Vergleichsportal-Blog  

Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

Disclaimer:

Für Inhalte von verlinkten Seiten sowie Links im inomaxx-newsticker können wir keine Haftung übernehmen. Sollte ein Link oder dessen Inhalte gegen jemandes Recht verstoßen, entfernen wir diesen, sobald wir davon Kenntnis erhalten.

Copyright © 2015 - inomaxx finance consult
All rights reserved

 
Versicherungsvermittlungsregister: D-FY4V-8WV5X-20
Finanzvermittlerregister: D-F-153-H936-93
 
Weitere Angaben nach §5 TMG /§ 55 RStV sind im ausführlichen Impressum angegeben.
 
Wenn man keine Nachrichten mehr an eMail erhalten möchte, bitte eine Rückantwort mit dem Vermerk "Abbestellung".