inomaxx newsticker Dezember 2016

 

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Finanzinformationen

Dezember 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, entspannte Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Zwischen Fed und EZB: Warum Immobilieninteressenten zeitnah eine Baufinanzierung realisieren sollten

Baufinanzierungskommentar Dezember 2016 – Leitzinserhöhung der Fed und die Zusammenhänge auf die Bauzinsen

Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung

Wechselfrist der Autoversicherung verpasst? Sonderkündigungsrecht prüfen

Zwischen Fed und EZB: Warum Immobilieninteressenten zeitnah eine Baufinanzierung realisieren sollten

Immobilieninteressenten finden, trotz der jüngsten Zinsanstiege, nach wie vor sehr günstige Finanzierungsbedingungen vor. Doch bleibt das Baugeld weiter so billig? Und wie könnten (geld-)politische Entscheidungen etwa in den USA und Europa die Zinsen beeinflussen? Wie sind die aktuellen Entwicklungen und was bedeuten diese für die Baufinanzierung.

Donald Trump bewegt die Märkte
Vom Börsenschreck zum Hoffnungsträger? Nach dem für viele Beobachter überraschenden Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl Anfang November 2016, setzten einige Börsen zunächst zur Talfahrt an, machten diese Anfangsverluste aber wieder schnell wett. Der amerikanische Leitindex Dow Jones kletterte im Nachgang sogar auf neue Höchststände.

Weiterhin attraktive Refinanzierungsbedingungen für Kreditinstitute
Zunächst hatte die Sorge über eine wirtschaftsfeindliche Politik des Republikaners überwogen, einem erklärten Gegner des Freihandels. Doch insgesamt positive US-Konjunkturdaten und Trumps Ankündigung, die Wirtschaft mit Investitionsprogrammen und Deregulierung voranzubringen, gaben den Märkten Auftrieb. Trotz dieses „Trump Jump“ finden Kreditinstitute nach wie vor attraktive Refinanzierungsbedingungen vor, was letztlich zu weiterhin sehr günstigen Zinsen für Hypothekendarlehen führt.

Impulse von den Notenbanken
Wie werden sich die Zinsen für Immobilienkredite entwickeln? Den Takt gibt dabei unter anderem die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) vor, die den Leitzins spätestens 2017 anheben dürfte. Im Sog steigender US-Zinsen dürften im kommenden Jahr auch im Euroraum die langfristigen (Hypotheken-)Zinsen zulegen, wenngleich auch nur in begrenztem Maße. Eine fundamentale Veränderung sollte es erst 2017 geben, wenn es mehr Deutlichkeit zum Brexit-Beschluss Großbritanniens und einem möglichen Ende des Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank gibt.

Ende Oktober 2016 hatte die Europäische Zentralbank (EZB) angekündigt, ihre expansive Geldpolitik fortzusetzen. Demnach sollen im Zuge ihres Anleihekaufprogramms Transaktionen mit einem Volumen von derzeit monatlich rund 80 Millionen Euro bis mindestens zum Frühjahr 2017 getätigt werden. EZB-Chef Mario Draghi will dadurch Investitionen und die weiterhin stockende Konjunktur in der Europäischen Union ankurbeln. Es ist unwahrscheinlich, dass Draghi kurzfristig umschwenkt. Zinsexperten prognostizieren, dass bei einer anhaltend lockeren Geldpolitik, einem steigenden Sicherheitsbedürfnis und dauerhaft niedriger Inflation dürften, im Gegensatz zu den USA, die zehnjährigen Bundrenditen in der Tendenz jedoch kaum steigen.“

Baufinanzierungen jetzt unter Dach und Fach bringen
Mit Blick auf das nach wie vor sehr niedrige Zinsniveau und die Aussicht auf einen möglicherweise mittel- bis langfristigen Zinsanstieg rechnet es sich für Immobilieninteressenten und bestehende Baufinanzierer, eine Baufinanzierung bzw. Anschlussfinanzierung unter Dach und Fach zu bringen. Dennoch sollte man mit Schnellschüssen warten und Wert darauf legen, das Finanzierungsvorhaben sorgfältig zu planen. Denn ob ein Baukredit günstig ist, hängt nur zum Teil von der Höhe der Zinsen ab. Vielmehr ist entscheidend, ob die Finanzierung die individuellen Voraussetzungen und persönlichen Zielsetzungen des Baufinanzierers berücksichtigt. So sollte man verschiedene Zinsbindungs- und Tilgungsszenarien durchzuspielen. Das gibt einen Anhaltspunkt dafür, welche Zinsspanne und Darlehenshöhe jeweils die richtige ist.

 
weiter lesen im Finanzplanungs-Blog  
   

Baufinanzierungskommentar Dezember 2016 – Leitzinserhöhung der Fed und die Zusammenhänge auf die Bauzinsen

Vor den Präsidentschaftswahlen im November hielt sich die US-Notenbank Fed noch zurück und beließ es beim aktuell gültigen Leitzins. Doch am 14. Dezember 2016 war die Erhöhung von 0,25 Prozentpunkte und somit von 0,5 auf 0,75 Prozent der Kernpunkt aller Gespräche und Verhandlungen. Experten sehen in dieser Leitzinsanhebung den Start für einen Kurswechsel und gehen davon aus, dass sich im Jahr 2017 einige Veränderungen ergeben werden.

Die Grundlagen dafür sind geschaffen, denn die Gefahr der Deflation ist gebannt und die Wirtschaft performt sich seit einiger Zeit solide. Auch das Lohnniveau und die Menge der Vollbeschäftigungen sind angestiegen, doch Janet Yellen spricht sich konstant gegen eine weitere Anhebung der Leitzinsen aus und möchte es vorübergehend bei den vorgenommenen 0,25 Prozentpunkten belassen. Doch Trump hat andere Pläne und sieht höhere Zinsen, vermehrte Investitionen und eine steigende Inflation als gegeben an. Somit dürfte der bisherige Kurs von Notenbank-Chefin Yellen wenig Bestand haben und sich unter der Regierung Trumps nicht länger durchsetzen können.

Die Frage aller Fragen: wie reagiert die EZB?
Bereits eine Woche vor der US-Notenbank tagte die EZB und ging bereits von einer Leitzinserhöhung in den USA aus. In Europa liegt der Leitzins noch immer bei 0,00 Prozent und viele Marktteilenehmer stellen sich die Frage, ob ein Nachzug der EZB auf der Agenda steht. Bisher sind laut neuesten Erkenntnissen keine Änderungen im Gespräch und auch der Einlagezins wird vorerst bei den aktuellen -0,4 Prozent verbleiben. Während die US-Notenbank Fed im Dezember 2015 eine Anhebung des Leitzins vornahm, reagierte die EZB eher konträr und senkte den damals bei 0,05 Prozent befindlichen Leitzins auf 0,00 Prozent. Die Handlung zeigt, dass sich die EZB nicht an der Fed orientiert und vollkommen unabhängig reagiert. Die Stärkung der Wirtschaft steht im Mittelpunkt und solange die zwei Prozent-Marke nicht geknackt ist, gilt eine Erhöhung der Leitzinsen hierzulande als unwahrscheinlich.

Anstieg der Bauzinsen im Dezember
Auch wenn die Bauzinsen im Zusammenhang mit dem Leitzins stehen, wirken sich die Entscheidungen bereits vor der Verkündung einer Leitzins-Veränderung aus. Mit dem Gedanken an die Leitzinsanhebung durch die Fed erhöhten sich die Bauzinsen im europäischen Raum und sind heute teurer, als es noch im Oktober der Fall war. Die EZB hält weiter an Anleihekäufen fest und wird die monatlichen Käufe erst im April 2017 um monatlich 20 Milliarden Euro verringern, wodurch die zehnjährigen Bundesanleihen unter Druck geraten könnten.

Die Bundesanleihen beeinflussen jedoch die Zinsen für Pfandbriefe. Weil die Baufinanzierungsinstitute ihre Baufinanzierungen vorwiegend über Pfandbriefe refinanzieren, werden die gestiegenen Kosten in Form von höheren Bauzinsen an den Kunden weitergegeben. Im Vergleich zum Vormonat sind die Bauzinsen beispielsweise bei einer zehnjähriger Zinsbindung im November 2016 um 0,16 Prozentpunkte von 0,79 auf 0,95 Prozent gestiegen. Bei den Verbraucherpreisen gab es ebenfalls im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Erhöhung um 0,80 Prozentpunkte. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Baufinanzierer nun entsprechend höhere Bauzinsen zu erwarten haben.

Ausblick für 2017: Bei den Bauzinsen keine generellen Überraschungen zu erwarten
Aus heutiger Sicht, ist damit zu rechnen, dass die EZB in 2017 ihren geldpolitischen Kurs beibehalten wird und der Leitzins bei null bleiben wird. Deshalb ist in den kommenden Monaten mit keinem größeren Anstieg der Bauzinsen zu rechnen, sondern es wird immer mal ein bisschen hoch und runtergehen, jedoch mit einem steigenden Trend. Panik ist nicht angebracht, auch wenn es mal ein kleines Stück nach oben geht, denn wir befinden uns bei den Bauzinsen weiter auf einem historisch niedrigen Niveau.

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog

Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung

Im Jahr 2014 haben nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V) rund 15 Prozent der deutschen Haushalte auf eine private Haftpflichtversicherung (PHV) verzichtet. Ein Leichtsinn, der schnell zum finanziellen Aus führen kann. Denn im Falle der Fälle haftet der Verursacher lebenslang in unbegrenzter Höhe. Und ein Schadensfall tritt manchmal schneller ein, als gedacht – aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder nach einer kleinen Unachtsamkeit. Vom Kleinkind- bis ins Rentenalter bietet eine Haftpflichtversicherung weltweiten Rundumschutz. Selbst die Stiftung Warentest empfiehlt: „Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“.

Die wichtigste Versicherung garantiert Sicherheit im Fall der Fälle
Den Kern der Leistungen der privaten Haftpflicht bildet ihre Befreiungsfunktion. Das heißt: Im Falle eines Schadens befriedigt sie berechtigte Ansprüche. Die PHV hat darüber hinaus aber auch eine Prüfungsfunktion. Sie prüft also zunächst die Frage der Haftung. Sind Ansprüche unberechtigt, wehrt sie diese im Rahmen ihrer Rechtschutzfunktion ab – gegebenenfalls sogar vor Gericht.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung
Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Ersatz zu leisten. Unbegrenzt, ein Leben lang mit dem gesamten Vermögen! Diese Last kann ein einzelner nicht schultern. Eine Privathaftpflichtversicherungen ist deshalb ein zuverlässiger Schutzengel im Alltag und bietet Singles, Familien und Senioren eine umfassende Sicherheit im Schadensfall. Die Grundabsicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte pauschal mindestens 5 Millionen Euro betragen.

Die Versicherer bieten heute meist 2 bis 3 Leistungsklassen an. Die Basisleistung ist im Regelfall nur eine Grundabsicherung. Hier fehlen wichtige Leistungen wie beispielsweise der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel, Gefälligkeiten, Forderungsausfalldeckung oder Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern. Deshalb sollte man nicht nur auf den Beitrag achten, sondern auch die Leistungen im Blick haben.

Alle Risiken lassen sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung jedoch nicht abdecken
So brauchen Besitzer von Hunden und Pferden eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und Bauherren eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Für Privatperson können beispielsweise die hier folgenden Bereiche relevant sein:

  • Tierhaftpflichtversicherung ( für Hunde- und Pferdehalter)
  • Bauherrenhaftpflicht (für Um- oder Neubaumaßnahmen)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (z.B. aufgrund unterlassener Gehwegreinigung)
  • Jagdhaftpflicht (für alle Jäger mit Jagdschein verpflichtend)
  • Luftfahrthaftpflicht (Pflicht beim Betrieb von Luftfahrzeugen)
  • Wassersporthaftpflicht (Pflicht für alle Wassersport-Fahrzeuge)
  • Vereinshaftpflicht (für Schäden die direkt dem Verein zuzurechnen sind)
  • Lehrer- bzw. Diensthaftpflicht
  • Berufshaftplicht (z.B. Ärzte)

Diese Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wenden Sie sich bei Bedarf für eine Risikoanalyse an einen Fachmann.

Was sollte man im Schadensfall beachten
Ein Schadensfall sollte unverzüglich an den Versicherer gemeldet werden. Schildern Sie die Umstände, die zum Schaden geführt haben, wahrheitsgemäß und genau. Ganz wichtig: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, da die Entschädigungsprüfung dem Versicherers obliegt. Der Versicherer kann bei einem Schuldeingeständnis die Leistung versagen.

 

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Wechselfrist der Autoversicherung verpasst? Sonderkündigungsrecht prüfen 

 

Mit fast 110 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung ist bei den Versicherern die größte Sparte gemessen an den Beitragseinnahmen. Doch Autoversicherung ist nicht gleich Autoversicherung. Unter den Kfz-Versicherern wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen darum gerungen, einen Anteil an diesem großen Kuchen zu bekommen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Wenn Sie bis zum 30. November ihre bestehende Kfz-Versicherung überprüfen und bei einem günstigerem Ergebnis zu einem anderen Anbieter umsteigen, können Sie kräftig sparen.

Bis zu 850 Euro in der Kfz-Versicherung sparen
Die Angebote der Kfz-Versicherungen  werden für Sie aus über 300 Tarifen individuell berechnet. Und das lohnt sich, denn es gibt bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf ca. 850 Euro. Früher war die Versicherungsprämie hauptsächlich davon abhängig, welches Auto man fuhr. Der Fahrer eines Kleinwagens war mit seinem Beitrag in der Regel günstiger als der Fahrer einer Luxuskarosse. Das hat sich mittlerweile gewandelt, den heute spielt der Faktor Mensch bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind es teilweise mittlerweile bis zu 50 persönliche Merkmale, die für Rabatte sorgen.

Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten
Der Otto-Normalverbraucher hat bei den ganzen Rabatt- und Tarifvariationen längst den Überblick verloren. Deshalb ist es vor dem Wechsel ratsam, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf den Beitrag zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungsvarianten den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Der Kfz-Vergleichsrechner ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

In vier Schritten zum Kfz-Versicherungswechsel

  1. Die Möglichkeiten für einen Wechsel beachten
    Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages. Im Regelfall ist dies der 30.11. eines jeden Jahres. Der Vertrag kann aber auch bei einzelnen Versicherern unterjährig sein. Eine weitere Möglichkeit für den Wechsel der Kfz-Versicherung besteht bei einem Fahrzeugwechsel oder Umzug, bei dem das Kennzeichen gewechselt wird. Auch nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Anbieter für die Kfz-Versicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nur innerhalb von einem Monat, nachdem der Kfz-Versicherer Ihnen die Entscheidung zur Schadensregulierung mitgeteilt hat.
  2. Angebote der verschieden Versicherungen vergleichen
    Um einen guten Marktüberblick zu bekommen, vergleichen Sie Service, Preise und Leistungen der Kfz-Versicherer einfach mit einem Tarifvergleichsrechner. Der Kfz-Tarifrechner listet die Kfz-Tarife aufsteigend nach dem Preis auf. Bei einer Vertragsumstellung sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  3. Den neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließen
    Prinzipiell können wir Ihnen nur raten, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Bestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegen haben. So wird gewährleistet, dass der Antrag mit den im Vergleich berechneten Beiträgen weiterbearbeitet wird. Der volle Kfz-Versicherungsschutz gilt, sobald Sie den ersten fälligen Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben.
  4. Die bisherige Kfz-Versicherung kündigen
    Jetzt ist nur noch die Kündigung der alten Kfz-Versicherung offen. Auch dies kann rasch erledigt werden. Zum einen ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen und zum anderen dieses fristgerecht abschicken. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder per Fax und nicht per E-Mail. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt Ihnen die Kfz-Versicherung den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Bei dem Versand per Fax, haben Sie den Sendebericht als Beleg für den termingerechten Versand der Kündigung. Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Muster-Kündigungsbrief als pdf-Datei zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und abschicken oder faxen!
  
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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
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Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

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