inomaxx newsticker November 2018

 

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Finanzinformationen

November 2018

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Eigenleistung: Was ist bei der Muskelhypothek zu beachten

Anlagekommentar November 2018 – Europa kämpft mit Brexit und italienischem Budget

Mit dem Baukindergeld durch Sondertilgungen noch mehr profitieren

Das richtige Verhalten am Unfallort bei einem Kfz-Schaden

Eigenleistung: Was ist bei der Muskelhypothek zu beachten

Die Möglichkeiten, beim Hausbau mitzuwirken, sind groß und können die finanzielle Belastung verringern. Dabei kann es sich um Laminat verlegen, selbst tapezieren oder die Elektrik installieren gehen. Bei der Kalkulation der Muskelhypothek lauern jedoch einige Fallstricke. Welche das sind und wie man sie vermeiden kann finden Sie nachfolgend erklärt.

Eigenleistungen beim Hausbau liegen im Trend
Aus einer aktuellen repräsentative Umfrage der Interhyp Gruppe unter 1.000 Teilnehmern zu diesem Thema zeigt, dass die überwiegende Mehrheit auf Eigenleistungen zur Reduzierung von Baukosten setzen würde. Demnach trauen sich drei Viertel der Befragten zu, Eigenleistungen zu erbringen. Trotzdem gilt es, Art und Umfang der geplanten Eigenleistungen genau zu hinterfragen und diese eher vorsichtig zu berechnen.

Denkfehler Nr. 1: Zeitaufwand und handwerkliche Fähigkeiten werden falsch eingeschätzt
Eine Gefahr besteht darin, dass man als Bauherr die Eigenleistungen zu hoch ansetzt, weil sie den Zeitaufwand für einzelne Maßnahmen unter- und ihre handwerklichen Fähigkeiten überschätzen. Mögliche Folgen sind, dass der Bau sich verzögert und/oder Fachkräfte nachträglich hinzugezogen werden müssen. Beides würde das Bauvorhaben aber verteuern.

Vor diesem Hintergrund kann Hobbyhandwerkern nur empfohlen werden, dass sich diese den Wert der Eigenleistungen vom Bauunternehmer oder Architekten bestätigen lassen. Das verringert das Risiko von groben Fehlkalkulationen und nachträglichen Kosten und wird deshalb von vielen Banken für die objektive Kalkulation, bzw. Anrechnung der Eigenleistungen erwartet. Realistisch sind in der Regel Eigenleistungen in Höhe von etwa 5 Prozent, manchmal sogar von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme. In welcher Höhe Eigenleistungen akzeptiert werden, variiert jedoch von Bank zu Bank und muss deshalb mit dem Finanzierungsinstitut geklärt werden.

Denkfehler Nr. 2: Die Materialkosten werden zu den Eigenleistungen hinzugerechnet
Viele Darlehensnehmer wissen zunächst nicht, dass sie lediglich die gesparten Lohnkosten als Eigenleistungen aufführen können – nicht aber die Materialkosten. Denn die fallen ja so oder so an. Um auf eine hohe Summe von Eigenleistungen zu kommen, müsste folglich ganz schön geschuftet werden. Wenn man als Darlehensnehmer zum Beispiel 20.000 Euro an Eigenleistungen angeben möchte, dann wäre diese Summe durch eigene Arbeitsleistungen zu erbringen. Hier empfiehlt sich eine kritische Betrachtung, ob das tatsächlich möglich ist.

Legt man für eine Beispielrechnung einen Stundenlohn von 80 Euro zugrunde, wären die genannten 20.000 Euro nach 250 Arbeitsstunden erbracht. Deshalb sollte man sich objektiv fragen: Kann das ein voll Berufstätiger, der kein Handwerker ist, leisten – und wenn ja: in welchem Zeitraum? Berücksichtigt werden sollte außerdem, dass einige Eigenleistungen von fachkundiger Stelle kostenpflichtig abgenommen werden müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass Gewährleistungsansprüche bestehen.

Denkfehler Nr. 3: Eigenleistungen werden auf die Darlehenssumme hinzugerechnet
Eine weitere Fehleinschätzung in Bezug auf die Eigenleistungen betrifft häufig, wie sie sich auf die Darlehenshöhe auswirken. Nicht wenige Kreditnehmer gehen zunächst davon aus, dass sie die Eigenleistungen von der Bank zusätzlich zur Darlehenssumme bekommen. Zu einem Darlehensbetrag von zum Beispiel 220.000 Euro addieren sie in solchen Fällen die exemplarischen 20.000 Euro Eigenleistung und rechnen folglich mit einem Kredit über 240.000 Euro. Die Eigenleistungen werden aber von den Banken wie Eigenkapital behandelt. Anstatt dass sich der Darlehensbetrag erhöht, verringert er sich, im genannten Beispiel von 220.000 Euro auf 200.000 Euro.

Mit Eigenleistungen wie Tapezieren und Streichen Baukosten reduzieren
Es spricht also nichts gegen das Einbeziehen der Muskelhypothek, doch sollte man dabei aber mit Umsicht und eher maßvoll agieren. Das verdeutlicht auch die erwähnte Interhyp-Umfrage. Demnach trauen sich immerhin 55 Prozent der Befragten das Tapezieren zu, 46 Prozent das Verlegen von Teppich oder Laminat und immerhin 29 Prozent Abbrucharbeiten. Fliesen legen halten wiederum 26 Prozent für machbar, Verputzen 23 Prozent. Aber: Das Einsetzen von Türen oder Fenstern würden nur noch 14 Prozent selbst erledigen, Wände hochziehen oder Elektronik installieren nur noch 12 Prozent.

 
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Anlagekommentar November 2018 – Europa kämpft mit Brexit und italienischem Budget

Anleger mussten wie im Oktober auch im November größere Kursrückgänge an den globalen Aktienmärkten und eine starke Ausweitung der Kreditaufschläge von Unternehmensanleihen hinnehmen. Die Ursachen für die Korrektur bei fast allen Anlageklassen waren vielfältig. Da ist zum einen der anhaltende Handelskrieg zwischen den USA und China, es gibt steigende Renditen von US-Staatsanleihen und Vermutungen über chinesische Spionagechips in US-Hardware. Dazu belasten enttäuschende Umsätze und Ausblicke mehrerer großer US-Technologiekonzerne wie Alphabet oder Amazon und dann haben wir noch US-Präsident Trump, der gegen die Politik der eigenen Zentralbank poltert.

Entwicklung der Anlagemärkte
Die härtere Tonart der US-Zentralbank zu möglichen Überhitzungstendenzen der US-Wirtschaft sorgen sicherlich hauptsächlich dafür, dass der marktbreite amerikanische S&P 500 Index im Oktober 6,9 Prozent verlor und der technologielastige NASDAQ Composite Index sogar 9,2 Prozent einbüßte. Die japanischen Aktien mit dem NIKKEI 225 Index, die zusätzlich noch durch den starken Yen belastet wurden, schlossen sich dem Ausverkauf mit minus 9,1 Prozent an. Der chinesische Aktienindex SSE Composite Index fiel zwischenzeitlich sogar auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2014 und konnte die Verluste jedoch durch initiierte Stützungskäufe heimischer institutioneller Investoren auf ein minus von 7,8 Prozent Ende Oktober begrenzen.

Außerdem reagiert China auf den anhaltenden Handelskrieg mit den USA und dem deutlichen Rückgang der Unternehmensstimmung. Es wurden Steuersenkungen für Konsumenten und Automobilkäufer angekündigt und über die inzwischen vierte Senkung der Mindestreservehaltung in diesem Jahr wurde dem Bankensystem zusätzliche 110 Mrd. US-Dollar Liquidität zur Verfügung gestellt.

Für den europäischen Markt sah es nicht viel besser aus. Der DAX Index gab um 6,5 Prozent nach und der europäische STOXX Europe 600 verlor 5,6 Prozent. Den italienischen Aktienmarkt traf es besonders hart, so dass der FTSE MIB Index mit 8,0 Prozent Rückgang auch noch auf den Konfrontationskurs der italienischen Regierung gegenüber der EU-Kommission reagierte. Auf der anderen Seite, konnten auch Staatspapiere trotz der Marktspannungen nur begrenzt profitieren. So sank die Rendite der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe um neun Basispunkte auf 0,39 Prozent.

Dagegen sorgte der harte Kurs der US-Notenbank Federal Reserve System (Fed) dafür, dass die dortigen Staatspapiere Kursverluste verzeichneten und die Rendite der zehnjährigen Anleihe stieg auf 3,14 Prozent. Die zehnjährigen italienischen Staatsanleihen dagegen stiegen durch das Beharren der populistischen Regierung auf den ursprünglichen Haushaltsplan um 3,8 Prozent und erreichten ein neues Vierjahreshoch.

Trotz der Kursrückgänge herrscht an den Aktienmärkten dennoch ein anhaltendes Gewinnwachstum
Betrachtet man die makroökonomischen Fundamentaldaten, so deuten diese weiter auf ein anhaltend gutes Gewinnwachstum hin. Denn die Lohnstückkosten legen lediglich moderat zu und die Gewinnmargen sowohl in Europa als auch in den USA weisen noch etwas Spielraum nach oben auf. In den USA muss man jedoch etwas genauer hinsehen, da steigende Lohnkosten allmählich die Margenentwicklung belasten könnten. Nachdem die Unternehmensgewinne im zweiten Quartal in Europa gestiegen sind, kann im dritten Quartal weiter mit einem höheren Wachstum in Europa und auch in den USA gerechnet werden.

Denn die Ergebnisse der Unternehmen, welche bereits berichtet haben und die Trends der Gewinnrevisionen deuten darauf hin, dass die Gewinne bisher im Rahmen der Erwartungen liegen. Die Aktienkorrektur im Oktober ist mit der Korrektur im Februar und März vergleichbar. In den USA begann die Korrektur, nachdem der S&P 500 zwischen März und September um 15 Prozent gestiegen war und sich Ende September – ähnlich wie Ende Januar – Anzeichen einer kurzfristigen Überbewertung zeigten.

Ein Blick auf die aktuellen Anlagestrategien
Trotz der aktuellen Kursturbulenzen, kann weiterhin davon ausgegangen werden, dass in der aktuellen Situation Aktien und Unternehmensanleihen meist besser als Staatsanleihen und Fest- oder Tagesgeldern abschneiden. Denn die Wirtschaft in den USA und in Europa wächst weiterhin und die Arbeitslosenquote sinkt weiter. Der Inflationsrate sollte jedoch eine gewisse Aufmerksamkeit  geschenkt werden, ob die aktuellen Anstiege nur temporär oder nachhaltig sind.

In Bezug zu den anstehenden Zinserhöhungen in den USA zeigt eine Betrachtung vorangegangener Episoden von Fed-Zinserhöhungen, dass die Finanzmarktrisiken in diesen Phasen nicht überdurchschnittlich hoch waren. Die derzeitige Aktienkorrektur kann als das Resultat von Gewinnmitnahmen ausgehend von den USA eingestuft werden.

Da das weltwirtschaftliche Szenario weitgehend intakt ist und die Gewinne vorerst ihren Höhepunkt noch nicht erreichen dürften, kann die aktuelle Korrektur als Kaufgelegenheit angesehen werden. Dennoch kann es bei Aktienkorrekturen einige Zeit dauern, bis die Korrektur durch ein ausreichendes Kaufinteresse beendet ist. Deshalb ist derzeit eine neutrale Allokation weiterhin sinnvoll. Auch die Nutzung von monatlichen Sparplänen in Aktien und Unternehmensanleihen (Cost Average Effekt) kann bei mittel- und langfristigen Anlagestrategien dafür sorgen, dass die derzeitigen Kursschwankungen zur Renditeerhöhung genutzt werden können.

Die Marktstimmung wird in den kommenden Monaten weiter durch die Trends in den Schwellenländern und in der U.S. Handelspolitik geprägt werden. Das Risiko einer spürbaren Abschwächung des Wirtschaftswachstums in China auch bei weiteren Einschränkungen im Handel können als begrenzt angesehen werden, da China sowohl mittels einer gelockerten Geldpolitik als auch mit steigenden Staatsausgaben gegensteuern kann.

Die nachlassende Fiskaldisziplin in Italien oder wirtschaftliche Turbulenzen in der Türkei stellen aus heutiger Sicht keine systemischen Risiken für Europa dar. Der U.S. Aktienmarkt wird bezüglich Gewinnwachstum weiter am besten positioniert sein, während die Schwellenländer und Europa überproportional von nachlassenden globalen Risiken profitieren würden.

Die Dividendenwerte sorgen weiterhin für gute Erträge und der regionale Fokus im Aktienbereich bleibt weiter auf Europa und den USA gerichtet. Die Schwellenländermärkte bleiben weiterhin als Beimischung interessant. Hierbei gilt weiterhin Asien als die am besten positionierte aufstrebende Region, wo ein langfristiges positives Ertrags-Risikoverhältnis erwartet werden kann. Aber auch der japanische Markt und die Aktienmärkte von Zentral- und Osteuropa sind bei einer langfristigen Anlagestrategie einen Blick wert.

Da die Renditen für Staatsanleihen in Europas Kernländern bei kurzen bis mittelfristigen Laufzeiten oft negativ sind, bleibt das Umfeld für Anleihen-Investoren weiter eine Herausforderung. Auch nach dem die Kreditaufschläge in der letzten Zeit zurückgegangen sind, bleiben die Unternehmensanleihen weiterhin die bessere Ertragsperspektive als die Staatsanleihen.

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Mit dem Baukindergeld durch Sondertilgungen noch mehr profitieren

Bei Baufinanzierungsinteressenten mit Familien gibt es an dem am 18. September 2018 eingeführten Baukindergeld ein großes Interesse. Allein im ersten Monat seit Einführung des Baukindergelds haben fast 25.000 Familien über das KfW-Zuschussportal einen Antrag gestellt. Nach die Auswertungen der Interhyp Gruppe bestätigen, dass sich rund jeder fünfte Finanzierungsinteressent bereits im Erstgespräch nach der Förderung erkundigt. Doch wie lässt sich der staatliche Zuschuss am sinnvollsten in eine Finanzierung einbinden? Nachfolgend gibt es Tipps für eine sinnvolle Verwendung.

Niedrigere Zinskosten, geringere Restschuld
Das über die KfW-Bank zu beantragende Baukindergeld kann sich auf eine große Summe belaufen: Bei zwei Kindern kommen über 10 Jahre gerechnet insgesamt 24.000 Euro zusammen. Der Gesamtbetrag lässt sich zwar nicht direkt als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen, da die Förderung in jährlichen Beträgen ausgezahlt wird. Nichtsdestotrotz ist es für Förderberechtigte möglich, vom Baukindergeld merklich zu profitieren. Und zwar zum Beispiel dann, wenn die jährlichen Auszahlungen als Sondertilgungen genutzt werden. Das Darlehen wird so schneller abbezahlt, was die Zinskosten verringert. Zugleich ist die Restschuld am Ende der Laufzeit niedriger, was sich wiederum positiv auf eine mögliche Anschlussfinanzierung auswirkt.

Eine Beispielrechnung verdeutlicht das Sparpotenzial
Für einen Baukredit in Höhe von 200.000 Euro mit einer 15-jährigen Sollzinsbindung bei einem effektiven Jahreszins von 1,80 Prozent sowie einer Kreditrate von monatlich 800 Euro und einer jährlichen Anfangstilgung von 3,0 Prozent wären über die Kreditlaufzeit knapp 41.000 Euro an Zinszahlungen zu leisten. Bringt die Familie mit zwei Kindern das Baukindergeld als jährliche Sondertilgung ein, reduziert sie die Zinsbelastungen auf etwa 35.000 Euro – und hat zugleich die Restschuld merklich verringert.

Unterschiedliche Ausstattungen, variierende Kosten
Vor dem Hintergrund lohnt der genaue Blick auf die variierenden Konditionen bei Sondertilgungen. Können zum Beispiel tatsächlich 5 Prozent der Nettodarlehenssumme pro Jahr ohne Zusatzkosten getilgt werden, wie zumeist üblich? Oder ist vielleicht sogar eine 10-prozentige kostenlose außerplanmäßige Tilgung drin, die einige Kreditinstitute anbieten? Und wenn sie dieses tun: Wie viel kostet das? Diese Fragen können mit einem unverbindlichen Konditionsvergleich schnell beantwortet werden.
Da das Baukindergeld jährlich immer am gleichen Tag ausbezahlt wird, kann dies dem Baufinanzierer bei der Mittelverwendung helfen, den Zuschuss für Sondertilgungen einzuplanen und einzusetzen.

Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person,

  • die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

EinzugsdatumAntrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

 

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Das richtige Verhalten am Unfallort bei einem Kfz-Schaden

 

Wir hoffen natürlich, dass Sie nie einen Unfall im Straßenverkehr haben oder als Unfallbeteiligter in einen verwickelt werden. Wenn es dann doch einmal passiert, haben wir hier zusammengestellt, wie Sie sich am besten verhalten. Der wichtigste Tipp: Bleiben Sie nach einem Unfall so ruhig wie möglich, denn Aufregung nützt niemandem. Orientieren Sie sich an 3 Schritten, um die Situation zu bewältigen:

  • Sichern Sie die Unfallstelle!
  • Melden Sie den Schaden!
  • Sichern Sie die Spuren!

Diese Sofortmaßnahmen sollten Sie am Unfallort ausführen

  • Die Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  • Den Verletzten helfen: Bringen Sie im Zweifel die verletzten Personen in die stabile Seitenlage.
  • Die Polizei verständigen: Wenn ein größerer Sachschaden eingetreten ist oder wenn Personen verletzt wurden.
  • Die Schadenkarte bzw. die Versicherungsdaten aushändigen: Händigen Sie dem Unfallbeteiligten Ihre Schadenkarte bzw. die Versicherungsdaten aus, mit der Bitte, sofort telefonisch Kontakt mit Ihrem Versicherer aufzunehmen.
  • Fotos machen: Fotografieren Sie bei größeren Unfällen sofort alle beteiligten Fahrzeuge möglichst noch in der Unfallposition. Halten Sie auch wichtige äußere Umstände (z. B. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse) fest.
  • Unfallskizze erstellen: Skizzieren Sie kurz den Unfallhergang und die Unfallstelle. Achten Sie dabei besonders auf die Beschilderung und Vorfahrtssituationen.
  • Zeugen festhalten: Notieren Sie sich die Adressen und Telefonnummern der Zeugen
  • Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer melden: Rufen Sie auch dann bei ihrem Versicherer an, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen

Was sollte außerdem beachtet werden

  • Die Polizei verständigen: Zeigen Sie folgende Schäden in jedem Fall bei der Polizei an:
    - Der Schaden übersteigt 1.000 EUR
    - Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen, Brand, Kollision mit Wildtieren, wenn der Schaden 250 EUR übersteigt
  • Keine Schuld eingestehen: Greifen Sie der Schadenregulierung Ihres Versicherers auf keinen Fall vor, indem Sie Ansprüche der Geschädigten anerkennen oder befriedigen. Sie können dadurch Ihren Versicherungsschutz verlieren.
  • Keine Spuren verwischen: Bei Tierkollisionen dürfen bis zur Feststellung des Schadens durch die Polizei oder Versicherung keine Spuren am Fahrzeug vernichtet werden, z. B. durch Abwischen von Tierhaaren oder Ähnlichem.

Wichtig im Ausland
In vielen Reiseländern haben die Versicherer Korrespondenzgesellschaften, die sich direkt mit den gegen Sie erhobenen Ansprüchen (nicht mit Ihren eigenen) befassen. In diesen Schadendiensten spricht man meist Deutsch. Sie können also den Unfall problemlos vor Ort melden und Ihre Unfallgegner an diese zuständige Stelle verweisen. In den osteuropäischen Ländern muss die Polizei eingeschaltet werden, denn mit einem beschädigten Fahrzeug können Sie das Land ohne polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung sonst nicht mehr verlassen.

 
   
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Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
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Telefon : +49 621. 460 84 90
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