inomaxx newsticker November 2021

 

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Finanzinformationen

November 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Liebe Leserrin, Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

KfW – Anpassung der BEG-Richtlinien zu den Programmen 261/262/263 und 461/463

Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung

DAX 40 – Eine Revolution oder ein Rohrkrepierer?

Neuer Bußgeldkatalog 2021 - Diese Änderungen und Neuerungen gibt es

KfW – Anpassung der BEG-Richtlinien zu den Programmen 261/262/263 und 461/463

  

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Richtlinien (Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet und sind zum 21. Oktober 2021 in Kraft getreten.

Die wesentlichen Anpassungen der Richtlinien betreffen:

  • Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG)
    Eine „Effizienzgebäude EE“-Klasse kann auch erreicht werden, wenn unvermeidbare Abwärme (in Kombination oder alternativ zu Erneuerbaren Energien) einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringt.
  • Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
    Der Begriff Gebäudenetz in der BEG wird erweitert. Als Gebäudenetz zählt ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten, unabhängig von der Eigentümerstruktur der angeschlossenen Grundstücke. Bislang waren nur Gebäudenetze auf den Grundstücken eines einzigen Eigentümers förderfähig.
  • Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
    Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz. 
  • Förderung Gebäudenetz (BEG EM)
    Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes wurden die Anforderungen an den Anteil an erneuerbaren Energien (EE) auf 55 Prozent (Förderquote 30 Prozent) bzw. 75 Prozent (Förderquote 35 Prozent) erhöht. Als Alternative zu erneuerbaren Energien wird unvermeidbare Abwärme in Gebäudenetzen zugelassen.
  • Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM)
    Als Alternative zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung wird der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz oder der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert. Mit 30 Prozent werden Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze gefördert, die einen Anteil von mindestens 25 Prozent EE und / oder unvermeidbarer Abwärme erreichen oder Anschlüsse an Wärmenetze, die einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 aufweisen. Die Förderquote für einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt 35 Prozent, wenn das Netz einen EE-Anteil von mindestens 55 Prozent und / oder unvermeidbarer Abwärme erreicht oder wenn für das Wärmenetz ein durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderter Transformationsplan vorliegt oder wenn das Wärmenetz einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,25 aufweist. Diese Anpassungen erfolgen innerhalb der bestehenden Verwendungszwecke.
 
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Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung

Vor der Finanzierung des Eigenheimes steht die realistische Planung. Sehr schnell werden günstige Angebote, lockende Finanzierungsmöglichkeiten oder Schnäppchen zur Schuldenfalle. Bauherren und Immobilienkäufer stehen bei einer mangelhaften Finanzierung meist vor unlösbaren Problemen. Um diese zu umgehen sollte man sich Schritt für Schritt der Eigenheimfinanzierung nähern.

Zuerst sollte das Eigenkapital ermittelt werden

Wie viel Geld steht nach Abzug aller regelmäßigen Ausgaben zur Verfügung? Wie viel Eigenkapital kann jetzt und in Zukunft eingebracht werden? Als Faustformel gilt, dass 25 - 30 Prozent der Finanzierungssumme aus eigenen Mitteln bestritten werden sollten. Die Darlehenssumme muss exakt berechnet werden. Hier sollten alle anfallenden Kosten wie Grundbucheinträge, Schätzkosten, Bearbeitungsgebühren und auch Bereitstellungszinsen eingerechnet werden, um eine mögliche Nachfinanzierung zu vermeiden.

Die Zinsfestschreibung spielt bei der Finanzierung eine wichtige Rolle

In Tiefzinsphasen sollte eine möglichst lange Festschreibung (15 - 20 Jahre) erfolgen. Umgekehrt sollten bei hohen Zinsen kürzere Fianzierungs-phasen gewählt werden. Die monatliche Belastung sollte nicht mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Ab 50 Prozent gilt man bei den Banken und Geldinstituten schon als überschuldet. Sonderzahlungen, Überstunden und Gratifikationen sollten bei der Baufinanzierung nie mitkalkuliert werden, da diese entfallen können.

Die Rücklagenbildung sollte nicht vernachlässigt werden

Hier geht es nicht alleine darum, versteckte Mängel zu beseitigen oder Renovierungen zu erledigen. Engpässe können immer entstehen, sei es durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, in schlimmeren Fällen sogar durch Berufsunfähigkeit oder Tod. Zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe sollten Rücklagen in Höhe von 10 - 15 Prozent gebildet werden, um die Finanzierung bei den Banken weiter bedienen zu können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung schützt die Familie vor einem sicheren Ruin.

Wer selbst Hand anlegen möchte, sollte seine handwerklichen Fähigkeiten nicht überschätzen. Einige Arbeiten sind für viele "Semi-Profis" einfach nicht zu bewerkstelligen. Auch die freundschaftliche Hilfe sollte nicht überall zum Einsatz kommen. Hier ist es auch besser, einige Arbeiten in die Finanzierung zu nehmen. Entstandene Schäden durch Eigenleistung müssen sonst doppelt und dreifach bezahlt werden.

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DAX 40 – Eine Revolution oder ein Rohrkrepierer?

Der deutsche Leitindex musste trotz guter Performance immer wieder Kritik einstecken, nun soll mit dem neuen DAX 40 alles besser werden. Doch hatte das Börsenbarometer im internationalen Vergleich überhaupt solche Defizite? Und was bringen die Neuerungen für Anleger?

Wie der DAX gern verunglimpft wird

Was wurde nicht alles gelästert über den deutschen Leitindex? Angefangen bei der Namensgebung: Der zunächst favorisierte Vorschlag KISS, das Akronym von KursInformationSSystem, löste 1988 bei der Financial Times solch beißenden Spott aus, dass die Verantwortlichen in Frankfurt es damals vorzogen, ihre Wahl noch einmal zu überdenken. Der Legende nach soll dann ein Banker beim Spazieren mit seinem Dackel – englisch dachshund – die zündende Idee zum DAX gehabt haben.

„In Wahrheit ein Tummelplatz für Sin Stock“

Auch Anlass zu substantieller Kritik bot das deutsche Börsenbarometer seitdem reichlich. So dürften die Stichworte Dieselgate, Libor-Skandal oder Schienenkartell vielen noch geläufig sein, allerdings schon halb verdrängt durch den alles überschattenden Fall Wirecard. Diese und weitere Beispiele nährten den Verdacht, so Kai Lehmann in seiner Analyse „Der DAX: Leit- oder Leidindex?“ für das Flossbach von Storch Research Institute aus dem vergangenen Jahr, der vermeintliche Börsenolymp sei in Wahrheit „ein Tummelplatz für Sin Stock“.

Neben krassen Verfehlungen in Sachen Good Governance verfolgt den DAX zudem hartnäckig „der Mythos vom Verlierer-Index“, wie „DIE WELT“ (17.08.2021) in einer Auswertung der langfristigen Performance schreibt. Das Spiegelbild der deutschen Wirtschaft enthalte für die Schar der Kritiker neben einem Kapitalvernichter, einem Restrukturierungsfall und einem gefallenen Börsenstar vor allem wenig profitable Konzerne mit gestrigen Geschäftsmodellen, unterm Strich „eine Riege von Problemunternehmen“.

Bei näherer Betrachtung halten viele dieser Kritikpunkte einer Überprüfung jedoch nicht stand, denn die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache. Vor allem bei der langfristigen Performance muss sich der DAX im Konzert der wichtigsten europäischen Indizes absolut nicht verstecken. Lässt man für gleiche Bedingungen die Dividenden, die der DAX-Performance-Index automatisch als reinvestiert wertet, auch bei SMI, FTSE 100 & Co. in die Betrachtung einfließen, zeigt sich: Über einen Zeitraum von zehn Jahren (Stand 1. September 2021) muss sich der DAX in Sachen Performance nur dem Schweizer SMI geschlagen geben, wobei der eidgenössische Index sich zuletzt mit einem Wertzuwachs von knapp 211 Prozent vom DAX mit 185 Prozent absetzen konnte.

Da schau her: Im Kanon der europäischen Leitdindizes muss sich der DAX in Sachen Performance über den Betrachtungszeitraum von zehn Jahren (Stand 1. September 2021) nur dem Schweizer SMI geschlagen geben, führt aber das Feld der Verfolger an. Währenddessen haben Indizes wie der britische FTSE 100, die gemeinhin als dynamischer wahrgenommen werden, im direkten Vergleich das Nachsehen.

DAX an der Spitze des Verfolgerfelds

Anschluss an den DAX als direkter SMI-Verfolger hält noch der französische CAC 40 mit einem Plus von rund 168 Prozent, während sein italienisches Pendant, der FTSE MIB, mit 141 Prozent schon den Anschluss verliert. Noch einmal deutlich dahinter reiht sich der britische FTSE 100 mit knapp 103 Prozent Wertsteigerung ein. Weit abgeschlagen rangiert der spanische IBEX 35, der über zehn Jahre kaum 50 Prozent Plus verzeichnet hat.

 

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Neuer Bußgeldkatalog 2021 - Diese Änderungen und Neuerungen gibt es

 

 

Am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Die Kernbotschaft dieser Änderung ist, dass Fahrradfahrer und Fußgänger künftig besser geschützt werden sollen. Dagegen wird es für Verkehrssünder wie Raser oder Falschparker deutlich teurer werden. Die Buß- und Verwarngelder werden zum Teil mehr als verdoppelt. Für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw sinnvolle Maßnahmen, welche am stärksten zu einer Unfallverhütung beitragen können. Was sich noch alles ändert hat, wann ein Fahrverbot droht und welche Auswirkungen das Punktekonto in Flensburg auf die Autoversicherung hat, erfahren Sie hier.

Welche Änderungen und Neuregelungen wurden mit dem Bußgeldkatalog 2021vorgenommen

  • Fahrzeuge, die im allgemeinen Halte- oder Parkverbot parken, bekommen laut dem neuen Bußgeldkatalog ein Strafzettel von bis zu 55 Euro, statt wie bisher bis zu 15 Euro.
  • Für das Parken und Halten auf Geh- und Radfahrwegen, sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen kann zukünftig bis zu 110 Euro kosten.
  • Fährt man innerorts bis zu 10 km/h zu schnell, muss man künftig 30 Euro statt 15 Euro bezahlen. Ist man 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell und wird geblitzt, dann zahlt man statt bisher 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Für Autofahrer, die beispielsweise mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen 400 Euro statt bisher 200 Euro wenn sie erwischt werden und so weiter.
  • Parkt man unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro gerechnet werden.
  • Wird eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zugeparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss man mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Neu: Für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge wird ein Verwarnungsgeld von 55 Euro fällig.
  • Wird keine Rettungsgasse gebildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Fahrzeug genutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot gerechnet werden.
  • Für Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, dass mit dem Lastkraftwagen innerorts beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Verursacht man unnötige Lärm- und Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren, fallen von den bisherigen bis zu 20 Euro nun bis zu 100 Euro als Bußgeld an.

Haben Punkte in Flensburg Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?

Einige Autoversicherer fragen im Rahmen der Antragsprüfung den Punktestand im Flensburger Fahreignungsregister ab. Damit ist es möglich, Rückschlüsse auf das Risikoprofil eines Fahrers zu ziehen. Bei einem entsprechend hohen Punktestand ist es möglich, dass sich einzelne Anbieter für eine Teilablehnung aussprechen, beispielsweise keine Vollkaskoversicherung anbieten oder den Versicherungsbeitrag anheben. Die Ablehnung einer Kfz-Haftpflicht ist aus diesem Grund aber nicht möglich.

 
   
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