inomaxx newsticker Februar 2015

 

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Finanzinformationen

Februar 2015

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Die Zinsfalle

Baufinanzierungskommentar Februar 2015 – Ankauf von Staatsanleihen im Fokus der EZB

Kündigung eines Bausparvertrages sorgfältig prüfen

Gewässerschadenhaftpflicht - ein Muss für Häuser mit Heizöltank

Die Zinsfalle

Durch die derzeitige Niedrigzinsphase steckt Deutschland in der Zinsfalle. Die Suche nach lohnenden Erträgen auf ihr Erspartes erweist sich für die Anleger zunehmend als Herausforderung. Bei den deutschen Staatsanleihen liegen die Renditen auf einem historischen Tiefstand. Dadurch verlieren viele Anleger schon jetzt real Geld. Den meisten ist jedoch noch nicht bewusst, dass der anhaltende Niedrigzins zur Bedrohung für viele Formen der Altersvorsorge wird. Werden Lebensversicherungen ihre Garantien erfüllen können? Sind Tages- und Festgeld wirklich dauerhaft sicher? Dies sind Fragen, welche man sich auch als konservativer Anleger stellen muss.

Kurzinfo zum Buch
In dem Buch “Die Zinsfalle: Die neue Bedrohung für konservative Anleger – Gefahren für das Portfolio erkennen und vermeiden” vom FinanzBuch Verlag analysiert der Pionier der qualitativen Fondsanalyse Eckhard Sauren mit seinem Research-Team die Auswirkungen der Zinsfalle und zeigt, welche Anlageformen besonders betroffen sind. Zudem lässt Sauren mit Bert Flossbach, Peter E. Huber und Klaus Kaldemorgen drei der namhaftesten deutschen Fondsmanager in Interviews zu Wort kommen. Es geht um die Orientierung für mögliche Wege aus den Folgen für den Anleger, welche sich aus der derzeitigen Niedrigzinsphase ergeben.

 

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mehr Informationen zum Buch 

Baufinanzierungskommentar Februar 2015 – Ankauf von Staatsanleihen im Fokus der EZB

Bereits seit Jahresende wird es erwartet und nun erfolgte die Bestätigung. Die letzte Ratssitzung der EZB diente dazu, das Kaufprogramm für Staatsanleihen und andere Wertpapiere aus der Eurozone näher zu beleuchten. Monatlich 60 Milliarden Euro sollen von März 2015 bis September 2016 in den Kauf fließen und den jeweiligen Kapitalanteilen der EZB an den Mitgliedsstaaten anlehnen.

Lockerung im Finanzkreislauf – welche Folgen?
Der Finanz Kreislauf lockert sich und eine Anregung der Wirtschaft soll als Folge eintreten. Das in Umlauf befindliche Geld der Zentralbank erhöht sich und soll primär in die Wirtschaft und an Unternehmen fließen. Ob sich die Darlehensoptionen tatsächlich verbessern oder ob eine Änderung ausbleibt, ist derzeit noch abzuwarten und kann mit keiner klaren Tendenz benannt werden. Mario Draghi sorgt sich um die Inflationsdynamik der Eurozone, was die Entscheidung der EZB für die geldpolitische Maßnahme in Form der Anleihenkäufe begünstigte. Eine anhaltende Deflation soll abgewendet und die Inflationsrate in Richtung des Ziels von 2 Prozent bewegt werden. Der Verbraucher bemerkte im Dezember eine Senkung der Verbraucherpreise, die auch an der Wirtschaft nicht spurlos vorbeiging und zum Jahresende ein negatives Ergebnis bescherte. Kritiker der EZB gehen mit Überzeugung davon aus, dass das Kaufprogramm in Kombination mit dem Leitzins von 0.05 Prozent kaum eine Wirkung zeigen wird. Auch die Befürchtung, dass die zusätzlichen Mittel lediglich im Aktien- und Immobilienmarkt einen Aufschub bringen und nicht beim Verbraucher oder bei Unternehmen ankommen, zählt derzeit zu den heiklen Themen.

Positive Tendenzen durch mehr Geld im Umlauf?
Wenn es nach den Kritikern geht, bleiben positive Aspekte vollständig aus und eine Änderung des Wirtschaftsmarktes ist nicht in Aussicht. Baufinanzierer müssen ebenfalls keine Änderung befürchten, da sich der Ankauf von Staatsanleihen in keiner Form auf die Zinsen für Pfandbriefe oder ein Baudarlehen auswirken. Bauzinsen sanken weiter und wurden in der letzten Ratssitzung der EZB als Beschluss mit zehnjähriger Festschreibung behandelt. Zu Beginn des Februars zeigte sich der Zinssatz mit einer Höhe von 1.06 Prozent und war dementsprechend überzeugend. Weiter bleibt es abzuwarten, ob das mehr zur Verfügung stehende Geld in der realen Wirtschaft ankommt und nicht nur den Banken und Finanzinstituten, sondern in erster Linie den produzierenden Unternehmen, sowie unter dem Strich auch den Verbrauchern in Form von Krediten und günstigen Darlehen zugute kommt. Bisher ist keine positive Veränderung diesbezüglich zu beobachten.

Weiter historisch niedrige Baufinanzierungszinsen
Für Baufinanzierungsinteressenten bieten die ansprechenden Zinskonditionen auch die Möglichkeit, sich langfristige Zinsbindungen über 20 Jahre und darüber hinaus sichern zu können. So kann man sich gegen Zinssteigerungen absichern und über einen langen Zeitraum seine Zins- und Tilgungskosten sicher planen. Diese Möglichkeit für die Nutzung des aktuell niedrigen Zinsniveaus bietet sich natürlich auch für Haus- und Wohnungsbesitzer mit einer bereits bestehenden Finanzierungen. Wenn das Baudarlehen in den nächsten 12 bis 60 Monaten ausläuft, kann man mit einem Forward-Darlehen die aktuellen Zinsen für die Zukunft absichern.

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Kündigung eines Bausparvertrages sorgfältig prüfen

Zur Zeit bringen Geldanlagen wie Tages- oder Festgeld kaum eine Rendite. Dies ist anders bei Verträgen, die vor Jahren abgeschlossen wurden. Dort bekommt man immer noch die vereinbarten hohen Zinsen. Für die Anbieter werden diese Altverträge immer mehr zu einer Belastung und versuchen deshalb, sich von den gutverzinsten Altverträgen zu trennen.

Bausparkassen kündigen derzeit massiv
Die großen Bausparkassen haben in den vergangenen Wochen Zehntausende Bausparverträge gekündigt. Denn alte Bausparverträge bringen den Sparern zum Teil noch Zinssätze von bis zu 4 Prozent. Für die Anbieter wird dies aber zu einer wachsenden Belastung, denn sie können dies nicht mehr gegenfinanzieren. Aus Sicht der Bausparkasse bleibt da nur die Kündigung solcher Altverträge. Hauptsächlich betroffen sind Verträge, die die Bausparsumme erreicht oder sogar überschritten haben.

Kunden können Ombudsmann anrufen
Es gibt für diese Fälle derzeit keine eindeutige Rechtslage. Als Kunde muss man eine Kündigung aber nicht klaglos hinnehmen. Als Kernfrage geht es darum, ob man einen Anspruch auf ein Darlehen hat. Aus Sicht von Experten ist der Bausparvertrag in einem solchen Fall nicht beendet. Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen, ob Sie Ihre Bausparsumme erhöhen dürfen, ohne die Zustimmung der Bausparkasse einzuholen. Durch eine Erhöhung der Bausparsumme kann möglicherweise erreicht werden, dass der Vertrag nicht mehr zuteilungsreif ist. Als andere Möglichkeit kann man sich auch an den zuständigen Ombudsmann zu wenden. Doch auch die Schlichter entscheiden nicht immer zugunsten der Kunden. Sollte dies der Fall sein, kann man als Betroffener aber immer noch der Rechtsweg einschlagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder die Kosten eines Verfahrens übernehmen kann, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Die meisten Fälle enden dann mit einem Vergleich, bei dem die Betroffenen mehr Geld von den Anbietern zugesprochen bekommen.

 

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Gewässerschadenhaftpflicht - ein Muss für Häuser mit Heizöltank

 

Heizöl ist neben Gas in Deutschland nach wie vor der meist genutzte Energieträger in privaten Haushalten. Die dazugehörigen Heizöltanks lagern in der Regel im Garten oder Keller des Hauses. Leckt ein solcher Öltank, ist die Gefahr, dass Erdboden und Grundwasser verseucht werden, extrem hoch. Bereits ein Tropfen Heizöl reicht aus, um viele tausend Liter Grundwasser zu verseuchen. Die Tanks fassen ihrerseits mehrere tausend Liter Öl. Für Eigentümer endet ein Schaden im Tank daher sehr schnell in einer finanziellen Katastrophe.

Unterschätzte Gefahr
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und modernen, doppelwandigen Tanks, kann durch einen Unfall, ein Erdbeben oder durch Verschleiß, ein Leck im Tank oder in den Rohren entstehen. Dabei kann Heizöl austreten und ins Erdreich gelangen. Ist dies der Fall, wird eine sehr umfangreiche Abtragung des verseuchten Erdreichs und Entsorgung als Sondermüll notwendig. Für die Kosten, die schnell in Millionenhöhe liegen, muss in der Regel immer der Grundstückseigentümer haften. Mieter sollten ihre Mietbedingungen ebenfalls prüfen. Der Hausbesitzer kann die Haftung auch an sie übertragen. Nach Angaben Die Versicherer regulieren jedes Jahr ca. 600 Schäden und ein Schaden kostet im Durchschnitt etwa 4.500 Euro.

Jeder sollte eine haben!
Häufig wird davon ausgegangen, dass im Schadenfall die Kosten über die allgemeine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies ist nicht so. Sollte die Privathaftpflicht Öltanks mit einschließen, ist dies häufig optional und muss bei der Versicherung explizit verlangt und angegeben werden. Gemessen am Schaden, der durch Auslaufen von Heizöl entstehen könnte, ist die Prämie einer Gewässerschadenhaftpflicht sehr gering.

Prüfen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung, denn bei Selbstgenutzten Heizöltanks bis 5.000 Liter oder bis 10.000 Liter können diese je nach Versicherer und Tarif im Vertrag mitversichert sein. Bei Selbstgenutzten Heizöltanks über 10.000 Liter ist dann meistens eine eigenständige Gewässerschadenhaftpflichtversicherung notwendig.

Eigenschäden sind mit abgesichert
Im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen sind bei Gewässerschäden auch Eigenschäden des Versicherungsnehmers mitversichert. Demnach werden nicht nur die Kosten für die Abtragung und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs getragen, sondern auch beispielsweise Gebäudeschäden in Wänden und Böden. Aus der Schadenstatistik für das Jahr 2010 werden 368 Unfälle mit Heizöl angegeben. Die Ursachen waren z.B. Materialschäden, Versagen von Schutz­einrichtungen oder die fehler­hafte Bedienung beim Befüllen des Heiz­öltanks.

  

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Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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