inomaxx newsticker Februar 2017

 

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Finanzinformationen

Februar 2017

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Fondssparen – Gelassenheit und Geduld bringt Geld

Baufinanzierungskommentar Februar 2017 - Unerwartete Wendung: der Zinsmarkt bleibt von Trumps Wahlsieg unbeeindruckt

Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung keine Sonderausgaben

Narrensicher durch den Karneval

Fondssparen – Gelassenheit und Geduld bringt Geld

Das Prinzip beim Fondssparen ist immer gleich. Der Sparer zahlt über einen längeren Zeitraum regelmäßig oder unregelmäßig einen bestimmten Betrag ein. Dabei richtet sich die Sparrate nach den individuellen Möglichkeiten oder der Summe, die am Ende zur Verfügung stehen soll. Von den Sparraten werden Fondsanteile gekauft und in einem Depot verwahrt.

Große Auswahl an Fonds für regelmäßiges Sparen
Ab einem Anlagebetrag von monatlich 25,00 Euro kann mit Fondssparplänen für das Alter vorgesorgt, Vermögen aufgebaut oder Kindern und Enkeln ein Kapitalpolster mitgegeben werden. Die Auswahl an möglichen Investmentfonds ist sehr groß und sollte sich immer nach dem persönlichen Risikoprofil des Sparers richten. Das Prinzip des Investmentfonds gibt es schon seit 1774 und es hat sich bis heute bewährt. Wer etwas Geduld und Gelassenheit mitbringt, kann auch Börsenkapriolen locker verkraften.

Der Faktor Zeit ist der Wichtigste
Alle Vergleiche aus der Vergangenheit zeigen, dass man trotz diverser Rückschläge an den Kapitalmärkten langfristig mit Fondssparplänen immer gut gefahren ist. Denn in einem Investmentfonds vermehrt sich das Kapital nicht nur durch die Sparraten, sondern auch durch Erträge, wie wieder angelegte Ausschüttungen und durch die Durchschnittskaufmethode (Cost-Average-Effekt). Dabei werden durch die regelmäßige Sparrate zu Zeiten hoher Kurse weniger Fondsanteile und in Phasen niedriger Kurse vom gleichen Geld mehr Fondsanteile gekauft. Langfristig ergibt sich daraus ein günstiger durchschnittlicher Kaufpreis. Deshalb sind für den Fondssparer fällende Kapitalmärkte eine gute Gelegenheit die Rendite zu erhöhen.

Je länger die Spardauer ist, desto mehr werden auch heftige Aufs und Abs an der Börse novelliert. Dies ist völlig unabhängig davon, ob man nun monatlich 25,00 oder 500,00 Euro beiseite legt. Von 1990 bis heute machten Anleger, die 20 Jahre kontinuierlich in weltweit streuende Aktienfonds einzahlten, nicht ein einziges Mal Minus, wenn das Anlagevermögen verkauft worden wäre. Ein Aktienfondssparer mit einer Spardauer von 20 Jahren konnte rund 7 Prozent pro Jahr erzielen. Wer noch mehr Sparzeit mitbrachte und 30 Jahre lang globale Aktienfonds besparte, wurde seit 1990 mit einer ebenso hohen Durchschnittsrendite belohnt, das aber mit weit weniger großen Schwankungen. Hierbei ist nun nicht berücksichtigt, dass man mit einem kompetenten Berater zwischenzeitlich in Börsenhochzeiten Gewinne abgesichert hat und in Börsentiefzeiten günstig wieder investiert hat.

 
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Baufinanzierungskommentar Februar 2017 - Unerwartete Wendung: der Zinsmarkt bleibt von Trumps Wahlsieg unbeeindruckt

Täglich gibt es Neuigkeiten aus dem Weißen Haus, nachdem Präsident Trump ein leidenschaftlicher Twitter-User ist und seine Gedanken mit der ganzen Welt teilen möchte. Doch wenn es einen Bereich gibt, der sich von Trumps Fake News und sonstigen Informationen nicht beeindrucken lässt, so ist es der Zinsmarkt. Seine Wahlkampf-Statements sind im aktuellen Zinsniveau bereits eingepreist und bleiben daher aktuell ungeachtet. Im März könnte es eine Änderung geben, doch bisher ist FED Chefin Janet Yellen noch zu keiner Äußerung bereit und es bleibt daher abzuwarten, ob eine Zinserhöhung folgen oder alles beim Aktuellen bleiben wird.

Trump setzt auf: Amerika First
Im Wahlkampf sprach sich der neue Präsident konkret gegen eine expansive Geldpolitik aus, doch nun ist von einer Kehrtwende die Rede. Höhere Zinsen und ein starker Dollar stehen gegen das Konzept: Amerika First, was unter Trumps Wahlsprüchen wohl die bekannteste Aussage ist. Nach Ansicht des Präsidenten basiert die US-amerikanische Wirtschaft auf drei Grundpfeilern. Die Deregulierung, Steuersenkungen und Investitionen stehen für Trump im Vordergrund. Hier scheiden sich die Meinungen von Yellen und Trump, welcher bei zwei der Grundpfeiler davon spricht, dass durchaus noch billiges Geld benötigt wird. Hingegen will Yellen die Zinsen nach und nach erhöhen und dafür das aktuell solide Fundament der amerikanischen Wirtschaft nutzen. Der Präsident hat vorgesorgt und drei vakante Positionen in der US-Notenbank so vergeben, dass er seine Interessen zeitnah in den Fokus stellen und realisieren kann.

Langfristig oder kurzfristig? Die Inflation in Amerika
Die Inflationsrate in den USA stieg in die Höhe und verzeichnete eine Anhebung von 2,07 Prozent. Auch in Deutschland lässt sich ein bisher 1,9 prozentiger Anstieg der Inflation im Vergleich zum Vormonat beobachten. In gesamteuropäischer Betrachtung ist aber nicht nur die Inflation, sondern auch der allgemeine Verbraucherpreis gestiegen. Mit 1,8 Prozent hat er die ursprüngliche Erwartung um 0,3 Prozentpunkte übertroffen. Bei den aktuellen Steigerungsraten gehen Experten von einem vorübergehenden Aufbäumen aus und rechnen nicht damit, das ein weiterer Anstieg oder die Positionshaltung der Inflation in Zukunft eine größere Rolle spielen werden.

Die Baufinanzierungen im ersten Quartal 2017
Für Immobiliendarlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung ist seit Anfang des Jahres 2017 bei den Zinsen ein Anstieg um 0,1 Prozent zu verzeichnen. Der Trend des letzten Quartals 2016 setzt sich damit fort. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen sehr moderaten Anstieg und die Zinsen bleiben weiterhin historisch gesehen günstig. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass es in diesem Jahr Zinsschwankungen geben wird, ist es für Darlehensnehmer in den letzten 30 Jahren nie günstiger gewesen, Geld für die Finanzierung des Eigenheims zu bekommen.

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Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung keine Sonderausgaben

Bei Privaten Krankenversicherungsverträgen werden häufig Selbstbehalte vereinbart. Es wird damit festgelegt, wie hoch die Eigenbeteiligung bei ambulanten oder stationären Leistungen ist. Der Versicherte kann so den monatlichen Beitrag reduzieren und auch durch die Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von seinem Versicherer erhalten. Je höher der Selbstbehalt ist, um so größer wird die Beitragsersparnis. Strittig war bisher, ob die Aufwendungen innerhalb des Selbstbehaltes einkommensteuerrechtlich als Sonderausgabe abziehbar sind.

Nur die Grundversorgung ist abzugsfähig
Die Beiträge zur sogenannten Basisversorgung in einer Krankenversicherung sind in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Werden bei einer privaten Krankenversicherung Tarife gewählt, die einen bestimmten jährlichen Selbstbehalt vorsehen, sind die Beiträge geringer. Da diese Beitragsersparnis nur auf dem Selbstbehalt beruht, wurde argumentiert, dass die bis zur Höhe des Selbstbehaltes getragenen Krankheitskosten wie die Beiträge zur Versicherung als Sonderausgaben zu berücksichtigen wären. Der Bundesfinanzhof hat dieser Auffassung jedoch widersprochen. Das Gericht stellte klar, dass das Gesetz ausdrücklich nur einen Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung vorsieht. Darum handelt es sich bei den selbst getragenen Krankheitsaufwendungen aber nicht.

Krankheitsaufwendungen innerhalb vom Selbstbehalt sind außergewöhnlichen Belastungen
Die selbst getragenen Krankheitsaufwendungen können nur innerhalb des Selbstbehaltes im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Dabei wird allerdings eine einkommens- und familienstandsabhängige zumutbare Belastung angerechnet, sodass sich die bis zum Selbstbehalt getragenen Krankheitsaufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe steuerlich ansetzen lassen. Diese steuerliche Ungleichbehandlung im Verhältnis zum Abzug bei Krankenversicherungen ohne Selbstbehalt verstößt nach Meinung des Bundesfinanzhofes nicht gegen Verfassungsgrundsätze. Laut dem Bundesfinanzhof ist dieses Ergebnis die Konsequenz für die Freiheit, seinen Krankenversicherungstarif zu wählen und sich für die im Einzelfall voraussichtlich günstigste Versicherungsvariante zu entscheiden.

 

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Narrensicher durch den Karneval 

 

In den Karnevalshochburgen ist es Ende Februar wieder soweit. Dann wird gesungen, getanzt und gelacht, man begegnet Giraffen in der Straßenbahn, Piraten werfen mit Kamellen um sich und es wird feuchtfröhlich auf den Straßen. Wo scharenweise Menschen zusammen kommen, da kann auch mal etwas schief gehen. Es muss ein teures Kostüm ersetzt werden, weil man beim Schunkeln zu schwungvoll unterwegs war? Der Teufel konnte die Länge seines Dreizacks nicht richtig einschätzen und beschädigt ein Fahrzeug oder holt versehentlich einen Radfahrer vom Sattel?

Die Haftpflicht wird's schon schunkeln
Um sich dagegen abzusichern, muss man jedoch nicht extra eine neue Versicherung abschließen. Mit einer leistungsstarken Privathaftpflicht, die sowieso jeder haben sollte, ist man auf der sicheren Seite. Und das auch, wenn es um nicht alltägliche Schadenfälle geht. Jedoch sollte man die Deckungssummen überprüfen. 10 Millionen Euro sollten es heute schon sein, 5 Millionen Euro ginge auch noch. Doch in vielen Uraltverträgen ist meist nur eine Summe von 1 bis 3 Million Euro festgeschrieben. Dies ist aber zu wenig und eine Aktualisierung des Vertrages ist zu empfehlen, zumal sich auch das Kleingedruckte der Versicherer im Laufe der Zeit verbessert habe.

Vorsicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Für eventuelle gesundheitliche Schäden an der eigenen Person ist auch eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten. Denn einerseits haftet der Veranstalter eines Karnevalsumzuges nicht für Blessuren, die Narren eventuell von tief fliegenden Bonbons oder Pralinenschachteln davontragen. Zum anderen greift kein gesetzlicher Unfallschutz, da es sich um ein rein freizeitliches Vergnügen handelt. Um finanziell auf Nummer sicher zu gehen, sollten Narren für den Fall vorsorgen, dass sie durch einen Unfall, etwa infolge heftigen Rangelns, dauerhaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.

Was tun bei einem Überfall?
Auf den überfüllten Straßen der Karnevalshochburgen tummelt sich leider nicht nur Narren, sondern auch eine Vielzahl von Langfingern. Wird man ein Opfer von Kriminellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, der entstandene Schaden von der Hausratversicherung ersetzt wird. Diebstahl werde durch diese zwar nicht abgedeckt, doch Raub sei enthalten. Das heißt, wenn der Täter körperliche Gewalt angedroht oder angewendet hat, wird es ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch ist eine schnelle Meldung bei Polizei und Versicherung wichtig. Im Allgemeinen liegen die Entschädigungsgrenzen bei einer Summe von 1.000 Euro.

Auto besser stehen lassen
Beim Autofahren ist es in der närrischen Zeit wichtig, ohne Maske am Steuer unterwegs zu sein. Denn wird in irgendeiner Form die Wahrnehmung beeinträchtigt, ist der Schutz in der Kfz-Versicherung gefährdet. Das gilt bereits für eine lapidare Augenklappe. Auch für angetrunkene Fahrer kann es Probleme geben. Bei einem Unfall drohen bekanntlich ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Der Versicherte muss darüber hinaus damit rechnen, dass eine Schadenregulierung durch den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt wird.

 
   
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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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