inomaxx newsticker Februar 2021

 

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Finanzinformationen

Februar 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Baukindergeld läuft bald aus – Fristverlängerung endet am 31. März 2021

Neue EU-Drohnenverordnung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten

Hausratversicherung – Die Corona-Zeiten können für Versicherungslücken sorgen

Vermögensaufbau mit Fonds - So funktioniert der langfristige Vermögensaufbau

Baukindergeld läuft bald aus – Fristverlängerung endet am 31. März 2021

Das Baukindergeld steht Familien, welche ein Haus oder eine Immobilie kaufen oder bauen und selbst einziehen zu. Ein wichtiger Stichtag ist hierfür der 31. März 2021. Ursprünglich sollte das Baukindergeld bereits zum 31. Dezember 2020 auslaufen, wurde dann wegen der Corona-Pandemie um 3 Monate verlängert. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen. Spätestens nach sechs Monaten, nachdem der Einzug erfolgte, muss der Antrag für das Baukindergeld gestellt worden sein. Maßgeblich dafür ist die amtliche Meldebestätigung. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember 2023 unter Einhaltung aller Förderbedingungen gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld
Das Baukindergeld können Familien mit mindestens einem Kind in Anspruch nehmen. Das Kind muss bei Antragsstellung unter 18 Jahre alt sein und mit in die neue Immobilie einziehen. Für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind können Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über zehn Jahre und somit insgesamt 12.000 Euro erhalten. Der Antrag für das Baukindergeld wird bei der KfW-Bank über das KfW-Zuschussportal gestellt.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

  • Die Unterzeichnung des Kaufvertrags bzw. die Erteilung der Baugenehmigung für das Haus oder die Eigentumswohnung muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen.
  • Das Haus oder die Wohnung muss selbstgenutzt sein.
  • Das Baukindergeld wird nur für Kinder gezahlt, welche am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind, mit im Haushalt leben und für die man Kindergeld bekommt.
  • Das Haus oder die Wohnung, für das Baukindergeld beantragt wird, ist die einzige Wohnimmobilie. Wer beispielsweise bereits ein Haus geerbt hat, bekommt keinen Zuschuss.
  • Das zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind können 15.000 Euro hinzukommen. Für Familien mit zwei Kindern gilt also ein maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 105.000 Euro, bei drei Kindern sind es 120.000 Euro usw.
  • Das neue Zuhause muss sich in Deutschland befinden.

Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?
Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wer in der Vergangenheit eine Eigen­heim­zulage erhalten hat, kann auch Baukinder­geld erhalten. Voraussetzung dazu ist, dass die mit der Eigen­heim­zulage geförderte Wohn­immobilie inzwischen wieder verkauft wurde.

 
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Neue EU-Drohnenverordnung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten

Für Drohnenfans gibt es zum 1. Januar 2021 durch eine neue EU-Drohnenverordnung einiges zu Beachten: Führerschein, Ausweispflicht, Flugverbotszonen; die neuen EU-Richtlinien definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Ergänzend gibt es dazu weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, so auch für Deutschland, die zusätzlich erfüllt werden müssen. Die Drohne nach wie vor benutzet werden, jedoch muss man sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat. Nachfolgend ist zusammengefasst, was sonst noch alles zu wissen ist.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ab dem 1. Januar 2021 gelten für Drohnen einheitliche EU-Regeln.
  • In Deutschland erhöht sich die maximale regulär erlaubte Flughöhe von 100 auf 120 Meter.
  • Drohnen unter 250 Gramm und unter 19 m/s horizontaler Maximalgeschwindigkeit darf jeder ab 16 Jahren selbst fliegen. Allerdings darf die Drohne keine Kamera haben. Ist man unter 16 Jahre darf nur unter Aufsicht geflogen werden.
  • Drohnenpiloten, die ab 1. Januar 2021 eine Drohne mit verbauter Kamera oder über 250g Startgewicht fliegen, müssen sich zusätzlich beim Luftfahrtbundesamt registrieren um eine eID (elektronische Piloten-ID) zu erhalten. Diese eID muss dann an der Drohne angebracht werden.  Die  Registrierungsseite steht unter https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator zur Verfügung stehen. Nach der Registrierung können die eigenen Daten und Angaben jederzeit im LBA UAS Portal bearbeitet werden. Es gilt eine Übergangsfrist bis 30. April 2021.
  • Für alle Drohnen über 250 Gramm ist nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 1. Januar 2022 mindestens der EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dieser erfolgt im Online-Multiple-Choice-Verfahren und beinhaltet zum jetzigen Zeitpunkt 40 Fragen.
  • Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.
  • Auch für private Pilotinnen und Piloten gelten ab dem 1. Januar 2021 die neuen EU-einheitlichen Regeln für das zivile Fliegen und Nutzen von Drohnen.

Achtung: Die benötigte eID (UAS-Betreiber-Nummer) wird erst nach einer manuellen Prüfung der Ausweisdokumente zeitversetzt im Portal sichtbar und auch per Email versendet. Auf der Drohne muss die UAS-Betreiber-Nummer (eID) und nicht die gegebenenfalls angezeigte Fernpiloten-ID angebracht werden.

Die Drohnen werden nach C0 bis C4 klassifiziert
Alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen werden zukünftig entsprechend ihrem Risiko, welches durch Parameter wie Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen bestimmt wird, in eine von fünf Risikoklassen zwischen C0 bis C4 eingeteilt. Bei der "führerscheinfreien" Klasse 0 (C0) müssen die Drohnen abflugbreit weniger als 250 Gramm wiegen und dürfen nur eine horizontale Höchstgeschwindigkeit von 19 Meter pro Sekunde erreichen. Weiterhin dürfen diese nur in direkter Sichtverbindung zur Pilotin/Piloten bis zu einer Höhe von 120 Meter geflogen werden.

Je nach Klasse gelten dann unterschiedliche Auflagen, wie etwa eine Registrierungspflicht von Pilotin/Piloten oder der elektronischenn ID (eID) der Drohne. Für die bessere Orientierung der Drohnenkäufer muss die jeweilige Klasse auf der Verpackung der Drohne ersichtlich sein. Weiterhin muss jeder neu gekauften Drohne ein Informationsblatt beigefügt sein, aus dem für den Käufer seine Pflichten beim Betrieb der Drohne hervorgehen.

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Hausratversicherung – Die Corona-Zeiten können für Versicherungslücken sorgen

Durch den Lockdown ist bei vielen Menschen die Situation eingetreten, dass durch weggefallene Urlaubsreisen, nicht möglicher Café- und Restaurantbesuche oder geschlossener Modeläden viel Geld gespart und dieses oftmals für eine hochwertige Verschönerung des Zuhauses rund ums Home-Office verwendet wurde. Daher ist es zu empfehlen, jetzt auch einmal die Hausratversicherung und deren Versicherungsumfang, bzw. Leistungen unter die Lupe zu nehmen.

Die Corona-Pandemie sorgt zumindest im Bereich Einbruch und Diebstahl für rückläufige Schadenfälle
Durch die Hausratversicherung können unter anderem auch Vermögensschäden durch Einbruch und Diebstahl abgesichert werden. In der Corona-Zeit hat diese Gefahr jedoch spürbar nachgelassen, da die Menschen mehr Zuhause sind. Nach vorläufigen Schätzungen der Versicherungsbranche könnten die Einbruchsdelikte in Deutschland während der Lockdown-Phase auf ein Allzeittief gefallen sein. Diese erfreuliche Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hausratversicherung auch für andere Absicherungen oder Entschädigungen sorgt. Deshalb ist es wichtig gerade jetzt die eigene Hausratversicherung einmal genau zu überprüfen.

Denn während der anhaltenden Lockdown-Phase haben viele Menschen weniger Geld für Reisen, Restaurantbesuche oder fürs Shopping ausgegeben. Stattdessen wurden hochwertige Möbel angeschafft, eine neue Küchenausstattung gekauft oder in die Multimedia-Ausstattung investiert. Dadurch kann sich in der Summe der Wert der Vermögensgegenstände im Hausrat um einiges erhöhen. Wer dann beispielsweise seit Jahrzehnten eine Hausratversicherung im Ordner schlummern hat, läuft schnell Gefahr, unterversichert zu sein.

Ein regelmäßiger Vertragscheck ist deshalb immer sinnvoll
Den „alten“ Vertrag regelmäßig zu überprüfen, lohnt sich daher immer, ob etwa beim sogenannten Quadratmetermodell ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Über den Unterversicherungsverzicht hinaus lässt sich auch eine jährliche dynamische Anpassung im Vertrag vereinbaren, damit sich die Wiederbeschaffungskosten beispielsweise von teuren Hausratgegenständen stetig erhöhen. Dazu gehören übrigens auch Fahrräder und diese haben ja in der Corona-Pandemie einen regelrechten Boom erfahren.

So wird geschätzt, dass der Absatz von Fahrrädern in Deutschland um mindestens 20 Prozent gegenüber vergangenen Jahr gestiegen. Nicht selten wurden dabei stylische und entsprechend teure Bikes, bzw. E-Bikes angeschafft. Sie möchten ihre Hausratversicherung von uns überprüfen lassen, dann nutzen Sie unseren Finanzcheck innerhalb der Privaten Finanzplanung.

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Vermögensaufbau mit Fonds - So funktioniert der langfristige Vermögensaufbau

 

 

Für viele Deutsche führt die andauernde Niedrigzinsphase langsam zu einer dauerhaften Zins-Depression - zumindest für all jene, die einer altertümlichen Form des Vermögensaufbaus nachhängen, welcher über Sparbücher oder Festgelder praktiziert wurde. Mittlerweile gibt es allerdings auch eine wachsende Gruppe von aufgeklärten Anlegern, die ihren Zinsfrust wirksam bekämpfen und eine zeitgemäße Variante der Geldanlage für sich entdecken: das Fondssparen. Dabei ist das Prinzip beim Fondssparen ist immer gleich. Der Sparer zahlt über einen längeren Zeitraum regelmäßig oder unregelmäßig einen bestimmten Betrag ein. Dabei richtet sich die Sparrate nach den individuellen Möglichkeiten oder der Summe, die am Ende zur Verfügung stehen soll. Von den Sparraten werden Fondsanteile gekauft und in einem Depot verwahrt.

Der Fondssparplan hat sich etabliert
Mit monatlich wiederkehrenden Beträgen in ausgesuchte Portfolios zu investieren, dass hat sich selbst bei den notorisch börsenscheuen Durchschnittsdeutschen herumgesprochen. Das Fondssparen stellt eine bequeme und lukrative Möglichkeit dar, fürs Alter vorzusorgen, Vermögen aufzubauen oder größere Anschaffungen in der Zukunft zu finanzieren. Der Fondssparplan ist damit heute dort angekommen, wofür er vor ca. 50 Jahren einmal konzipiert wurde. Was als scheinbar langweiliger Ladenhüter begann, hat sich zu einer zentralen Lösung in der Evolution des Sparens entwickelt.

Ob mit einer passiven oder aktiven Strategie - die erzielbare Rendite gibt den Fondssparern allemal recht. Wie lukrativ das ratierliche Investieren in Wertpapiere ist, zeigt einmal mehr die aktualisierte Wertentwicklungsstatistik des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) auf eindrucksvolle Weise. Während Sparerlieblinge wie Fest- oder Tagesgeld mit Sicherheit nur eins bringen, nämlich Kapitalverzehr, winken bei Fondssparplänen mit ziemlicher Gewissheit Jahresrenditen von vier Prozent und mehr. Allerdings wird hierfür ein wenig Geduld vorausgesetzt.

Der Faktor Zeit ist der Wichtigste
Alle Vergleiche aus der Vergangenheit zeigen, dass man trotz diverser Rückschläge an den Kapitalmärkten langfristig mit Fondssparplänen immer gut gefahren ist. Denn in einem Investmentfonds vermehrt sich das Kapital nicht nur durch die Sparraten, sondern auch durch Erträge, wie wieder angelegte Ausschüttungen und durch die Durchschnittskaufmethode (Cost-Average-Effekt). Dabei werden durch die regelmäßige Sparrate zu Zeiten hoher Kurse weniger Fondsanteile und in Phasen niedriger Kurse vom gleichen Geld mehr Fondsanteile gekauft. Langfristig ergibt sich daraus ein günstiger durchschnittlicher Kaufpreis. Deshalb sind für den Fondssparer fällende Kapitalmärkte eine gute Gelegenheit die Rendite zu erhöhen.

Große Auswahl an Fonds für regelmäßiges Sparen
Ab einem Anlagebetrag von monatlich 25,00 Euro kann mit einem Fondssparplan für das Alter vorgesorgt, Vermögen aufgebaut oder Kindern und Enkeln ein Kapitalpolster mitgegeben werden. Die Auswahl an möglichen Investmentfonds ist sehr groß und sollte sich immer nach dem persönlichen Risikoprofil des Sparers richten. Das Prinzip des Investmentfonds gibt es schon seit 1774 und es hat sich bis heute bewährt. Wer etwas Geduld und Gelassenheit mitbringt, kann auch Börsenkapriolen locker verkraften.

Breit gestreut, nie bereut - Diversifikation im Portfolio ist angeraten
Diese alte Börsenweisheit ist auch heute immer noch wichtiger denn je. Denn wer all sein Vermögen in wenige Einzelwerte, vielleicht nur in ein oder zwei Aktien setzt seinem Vermögensaufbau einem unnötig hohen Risiko aus. Besser ist es da, das Risiko zu streuen und in möglichst viele verschiedene Werte, in Aktien genauso wie in Immobilien und Rohstoffe, zu investieren und für kleinere Notfälle einen Notgroschen vorzuhalten. Möglich wird das über Investmentfonds. Hier kann man als Anleger aus einer Vielzahl von Aktien-, Renten-, Immobilien- und Mischfonds wählen und auch entscheiden, ob diese Fonds aktiv oder passiv verwaltet werden.

 
   
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Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon:  +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

Email: olaf.kauhs@inomaxx.de
Internet: www.inomaxx.de

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Finanzvermittlerregister: D-F-153-H936-93
Immobiliendarlehensvermittlerregister: D-W-153-4B6V-02
 
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