inomaxx newsticker Januar 2014

 

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Finanzinformationen

Januar 2014

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

Lieber Leser,

wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2014, alles erdenklich Gute, Gesundheit, Erfolg und Glück.

Heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wann hilft die Verkehrsopferhilfe?

Anlagekommentar Januar 2014 – Konjunkturausblick zur Weltwirtschaft in 2014

Neue Grunderwerbssteuern seit dem 1. Januar 2014

Wann hilft die Verkehrsopferhilfe? 

Bei einem Unfall auf öffentlichen Straßen trägt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers die anfälligen Kosten. Anders sieht das aus, wenn nach einem Unfall keine Person bekannt ist oder wenn der Schuldige keine dementsprechende Versicherung vorweisen kann. In dem Fall ist es möglich, das der Geschädigte leer ausgeht. In solchen Situationen springt die Verkehrsopferhilfe ein. Das ist ein gemeinnütziger Verein, welcher Verkehrsteilnehmern hilft, wenn sich bei dem Pflichtversicherungssystem Schutzlückenaufdecken.

Von den Haftpflichtversicherern getragen. Es wurden für die Unfallopfer als Entschädigung keine Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Geld wird einzig und allein für die unschuldigen Verkehrsopfer genutzt, um sie vor Härten zu bewahren, die der finanzielle Schaden mit sich bringen kann. Hier muss bedacht werden, das jeder in diese Situation geraten kann.

Nach Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder einer Unfallflucht, springt der Fonds ein, wenn der Versicherte insolvent wird und für die Schadensregulierung weg fällt. Aus dem Fonds können auch Schäden gemeldet werden, welche die Haftpflichtversicherung nicht abdeckt, falls sich herausstellt das der Verursacher mit dem Fahrzeug einen vorsätzlichen Unfall gebaut hat. Haftpflichtversicherung ist trotzdem begrenzt.

Außerdem hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, auch Verkehrsteilnehmer im Ausland finanziell zu unterstützen. Dafür wurde die sogenannte Entschädigungsstelle eingerichtet. Sie soll als Auffangbecken für Problemfälle herhalten. Wenn sich zuständige ausländische Versicherungen nicht innerhalb von 3 Monaten um den Fall kümmern, kommt die Entschädigungsstelle für den gesamten Schaden auf.

Umfang und Art der Entschädigung werden nach den gesetzlichen Vorschriften den Unfalllandes gerichtet. Die europäischen Vereinbarungen sorgen dafür, das es in allen Staaten Europas eine Entschädigungseinrichtungen gibt. Insgesamt sind dies 28 EU-Staaten.

 
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Anlagekommentar Januar 2014 – Konjunkturausblick zur Weltwirtschaft in 2014

Das Wachstum wird sich in diesem Jahr näher an den historischen Durchschnitt bewegen und so die Schwächen der vergangenen Jahre ausgleichen. Auch im aktuellen Jahr gelten China und die USA als Säulen im Wirtschaftswachstum. Da sich die USA selbstragend zeigt und China trotz verschiedener Ungleichgewichte in seinem Anstieg nicht gedämmt wird, ist von einem 7 prozentigen Wachstum die Rede.

Für Europa selbst gibt es keine einheitlichen Prognosen, da die Eurokrise die Konjunktur beeinflusst und für die Ungleichheiten am europäischen Markt und seinem Stand in der Weltwirtschaft verantwortlich ist.

Im vergangenen Jahr hat Großbritannien sich wieder am Wachstum beteiligt. Westeuropa hingegen zeigt sich mehrheitlich auf dem normalen Pfad der Expansion. Auf unserem Kontinent ist Deutschland der Betreiber im Wachstum, während Frankreich, Italien und Spanien schwächeln und die Erholung der Eurozone auch in 2014 noch beeinträchtigen werden.

Ohne Lösung zeigt sich auch immer noch die Verschuldung, welche sich zu einer großen und das Wachstum beeinflussenden Problematik entwickelt hat. In vielen Staaten werden Budgetdefizite aber rückläufig werden und ein Szenario wie seinerzeit in Japan ist unwahrscheinlich, aber nicht vollständig auszuschließen. Das Risiko steht aber nur in Teilen der Eurozone, nicht im gesamten europäischen Raum zur Debatte.

Solange die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt von 12 Prozent liegt (siehe Grafik), werden disinflationäre Kräfte in der Eurozone vorherrschen. Japans Wirtschaft profitiert von Reformen und einem schwächeren Yen, während in Schwellenländern kein genereller Trend als Prognose für das Wachstum gegeben werden kann.

Das Jahr 2014 bleibt daher spannend, wobei größere Desaster nicht zu befürchten sind und man im Allgemeinen damit rechnet, dass die Problematik der Eurozone sich abschwächt. Auch wenn die USA und China die Nase vorn haben, lohnt sich die Beobachtung der Schwellenländer und verschiedener Wachstumsmärkte der Eurozone in diesem Jahr sicherlich.

weiter lesen im Geldanlage-Blog 

Neue Grunderwerbssteuern seit dem 1. Januar 2014 

Für Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Traum vom Eigenheim seit 1. Januar 2014 teurer. Der Grund ist die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozent.

Nachdem sich im August bereits die Notarkosten um rund 200 Euro erhöht hatten, drehen im Januar schon wieder einige Bundesländer an der Steuerschraube. In Berlin und Schleswig-Holstein haben sich damit die Steuerbelastung beim Immobilienkauf von 2006 bis 2014 schon fast verdoppelt. Bis 2006 lag der Steuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Aktuell kommen nur noch Immobilienkäufer in Bayern und Sachsen in den Genuss dieses Steuersatzes.

Hier die neuen Steuersätze im Überblick:
◾Baden-Württemberg: 5 Prozent
◾Bayern: 3,5 Prozent
◾Berlin: 6 Prozent (alt: 5 Prozent)
◾Bremen: 5 Prozent (alt: 4,5 Prozent)
◾Brandenburg: 5 Prozent
◾Hamburg: 4,5 Prozent
◾Hessen: 5 Prozent
◾Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
◾Niedersachsen: voraussichtlich 5 Prozent (alt: 4,5 Prozent)
◾Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
◾Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
◾Saarland: 5,5 Prozent
◾Sachsen: 3,5 Prozent
◾Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
◾Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent (alt: 5 Prozent)
◾Thüringen: 5 Prozent

Die Grunderwerbssteuer ist immer dann zu zahlen, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:
◾bei einer Erbschaft
◾bei einer Schenkung
◾bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern

 

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog 

Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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