inomaxx newsticker Januar 2016

 

Wenn diese Nachricht nicht richtig angezeigt wird, bitte hier klicken ...

Finanzinformationen

Januar 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2016, alles erdenklich Gute, Gesundheit, Erfolg und Glück.

Heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Was ändert sich 2016 für Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer

Anlagekommentar Januar 2016 – Verhalten positive Aussichten für 2016

Garantiezins bei Lebensversicherungen vor dem Aus

Krankassenbeiträge erneut gestiegen - Jetzt handeln und sparen!

Was ändert sich 2016 für Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer

In 2016 kommen auf Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer wieder einige Neuerungen zu. So soll das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie bald verabschiedet werden. Zudem können Themen wie die verschärfte Energieeinsparverordnung und die damit verbundenen neuen Regeln zu Fördermitteln, die Mietpreisbremse oder mögliche Erhöhungen der Grunderwerbsteuer durchaus Auswirkungen auf Immobilienbesitzer und Immobilienkäufer haben.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Eine wichtige neue Regelung für private Baufinanzierungen wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Es geht dabei um die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten in Zukunft noch transparenter, qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher wird.

Energieeinsparverordnung verschärft
Ab Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, mit neuen Regeln für den Neubau. Formal bleibt die EnEV 2014 zwar bestehen, jedoch werden die energetischen Anforderungen verschärft. Die Anforderungen an den Primärenergiebedarf beim Neubau werden um 25 Prozent angehoben und der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss um 20 Prozent effizienter werden. Altbaubesitzer sind wie bisher verpflichtet, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, auszutauschen und die oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachraum zu dämmen.

KfW-Fördermittel für Sanierung, Neubau, Einbruchschutz
Für Bauherren von neuen Gebäuden bleibt das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ von Bedeutung. Zum 1. April 2016 gibt es aufgrund der neuen Stufe der EnEV einige Änderungen. Künftig wird ein KfW-Effizienzhaus 70 nicht mehr gefördert, da es zum Standard wird. Bauherren, die ein solches Haus planen und noch KfW-Förderung erhalten wollen, müssen bis Ende März kommenden Jahres einen Kreditantrag stellen. Es zählt der Antragseingang bei der KfW. Weiterhin interessant bleiben das KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Außerdem soll die neue Kategorie KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss geschaffen werden. Der Förderhöchstbetrag verdoppelt sich auf 100.000 Euro. Außerdem sind künftig auch 20-jährige Zinsbindungen möglich (bislang nur zehn Jahre). Das bedeutet erhöhte Zinssicherheit für Baufinanzierer.

Zum 1. Januar 2016 wird auch das Programm „Energieeffizient Sanieren“ 151/152 verändert und weiter aufgestockt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Renovierer, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen, noch besser gefördert werden. Wenn zusätzlich zum Einbau einer Lüftungsanlage die Gebäudehülle verbessert wird (Lüftungspaket) oder wenn mit der Heizung auch die Wärmeverteilung erneuert wird (Heizungspaket), gibt es einen attraktiven Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent auf den Förderbetrag pro Wohneinheit (maximal 6.250 Euro beim Höchstbetrag von 50.000 Euro). Immobilienbesitzer können den Antrag für die neue Förderung ab 1. April 2016 stellen, mit den Paketmaßnahmen aber schon ab dem 1. Januar beginnen.

Auf der Kippe stand übrigens lange Zeit das Förderprogramm 275 für Solarstromanlagen mit Batteriespeicher. Nach neuesten Informationen soll dieses nun auch im Jahr 2016 fortgeführt werden. Auch das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159/455) hat die KfW erweitert. Neben barrierereduzierenden Maßnahmen fördert das Kreditinstitut auch speziell Ein- und Umbauten, die ein Gebäude gegen Einbruch schützen, zum Beispiel einbruchhemmende Haustüren oder Alarmsysteme. Anträge für einen Kredit des Programms 159 zum Einbruchsschutz können erst ab dem 1. April 2016 gestellt werden. Derzeit gilt aber schon die Zuschussvariante der KfW (Programm 455).

 

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog 

Anlagekommentar Januar 2016 – Verhalten positive Aussichten für 2016

Fundamentale Trends und empirische Analysen für den europäischen und US-amerikanischen Raum sprechen derzeit für eine positive wirtschaftliche Performance. Die Inflation ist tief, die Zinsen präsentieren sich stabil mit teilweise leichtem Anstieg und die Arbeitslosenzahlen sinken marginal. Im Vergleich zu spürbar niedrigen Renditen von Staatsanleihen zeigen sich Dividenden vorteilhaft und könnten für Anleger eine ganz neue Orientierung ins Augenmerk bringen.

Moderate Aussichten für das aktuelle Börsenjahr
Von der Geldpolitik können Anleger auch in diesem Jahr keine Unterstützung erwarten und müssen damit rechnen, dass eine spürbare Veränderung in der Zinspolitik ausbleibt. Die Erträge der Kernmärkte werden moderat ausfallen und sich nicht wirklich ändern, abgesehen von einer leichten Belastung im Hergang mit der Zinserhöhung auf dem US-amerikanischen Markt.

Aktuelle Risikoüberlegungen und Gedanken zu Erträgen lassen den europäischen und amerikanischen Markt nach wie vor im Fokus stehen. Auch wenn die Schwellenmärkte für einige Aufmerksamkeit sorgten, zeigen sich Anlageorientierungen in diesem Bereich als wenig effektiv und wirtschaftlich. Die Beurteilung bleibt weiter vorsichtig, Asien steht als am besten aufgestellte Region da und der Rohstoffmarkt muss mit einem hohen Risiko bewertet werden.

Verhaltenes Wachstum der Wirtschaft
Die realen und nominalen Zinsen bleiben niedrig, während Aktien verhältnismäßig hoch bewertet werden. Dennoch ist das verhaltene Wachstum der Wirtschaft nicht zu unterschätzen, da es sich auch im Jahr 2016 fortsetzen und ohne spürbare Verbesserung vorhanden sein wird. Aktienrisiken zeigen sich mit einer besseren Entschädigung als Kreditrisiken, wodurch Aktien als nach wie vor beste Anlageklasse gelten und trotz ihrer marginalen Perspektiven für Erträge am häufigsten gewählt werden.

Aus europäischer Perspektive könnten positive Tendenzen ins Blickfeld geraten, wobei die Risiken durch schwächelnde Wirtschaften in den Schwellenländern und die Zinserhöhung in den USA nicht unterschätzt werden dürfen. Unsicherheiten prägen den Markt und spielen auch im ersten Quartal des neuen Jahres eine wichtige Rolle, möchten Sie sich für ein möglichst geringes Risiko und höhere Chancen im Bezug auf die Rendite entscheiden und den Markt realistisch und performanceorientiert betrachten.

weiter lesen im Geldanlage-Blog

Rolle Rückwärts beim Garantiezins für Lebensversicherungen

Das Bundesfinanzministerium ist von dem Vorhaben, den sogenannten Höchstrechnungszins 2016 ersatzlos zu streichen abgerückt. Der Garantiezins auf Lebensversicherungen soll nun, anders als in den bisherigen Ankündigungen, mindestens bis 2018 erhalten bleiben.

Es bleibt bei dem derzeitigen Garantiezins von 1,25%
Das heißt im Klartext, dass der bishige Höchstrechnungszins für Lebensverträge, auch als Garantiezins genannt, auch mit dem Jahreswechsel 2015/16 nicht abgeschafft wird. Der Garantiezins wird laut dem Bundesfinanzministeriums (BMF) weiterhin als Aufsichtsinstrument gebraucht. So bleibt es vorerst für den Verbraucher bei einer Mindestverzinsung von 1,25 Prozent für klassische Lebensversicherungen.

Beim BMF gibt es einen überraschenden Sinneswandel
Noch Anfang Oktober wurde vom BMF verkündet, dass im Zuge der Umsetzung der europäischen Solvency II-Richtlinie der Höchstrechnungszins wegfällt. Denn unter dem neuen europaweit einheitlichen Aufsichtssystem wird der bisherige Höchstrechnungszins für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr benötigt, teilte das BMF damals mit. Zwischenzeitlich hat das BMF nun aber entschieden, dass die sogenannte Deckungsrückstellungsverordnung Anfang des Jahres 2016 neu erlassen wird.

Der Höchstrechnungszins soll dabei zunächst weiter bei 1,25 Prozent festgelegt bleiben und als Aufsichtsinstrument vorerst beibehalten werden. Für den BMF wird so weiterhin gewährleistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen. Das BMF hat sich bei seiner Entscheidung zu dem Entschluss, an die Einschätzungen der Deutschen Aktuarvereinigung, des Instituts der Wirtschaftsprüfer sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehalten.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Krankassenbeiträge erneut gestiegen - Jetzt handeln und sparen!  

 

Sicherlich haben Sie die zahlreichen Medienberichte zur teils deutlichen Anhebung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2016 bei 1,1 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,7 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz von über 16 Prozent.

Mit GKV-Beitragsrechner das Sparpotential einfach ermitteln!
Da der Versicherte die Zusatzbeiträge komplett aus der eigenen Tasche bezahlen muss, führt die Anhebung der Zusatzbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen zu direkten monatlichen Einbußen. Durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sind deshalb Beitragsersparnisse von über 30 Euro pro Monat möglich. Die folgende Grafik bietet Berechnungsbeispiele mit den möglichen Ersparnissen.

Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 %, zahlen Sie einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Durchschnittlich erhöht sich der Zusatzbeitrag um 0,2 %. Diverse Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag aber noch deutlich stärker. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet Sie Ihre Mitgliedschaft in einer „teuren Kasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen ist eine monatliche Ersparnis von über 30 Euro möglich. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko.

Sonderkündigungsrecht gilt nur im Januar!
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar 2016) kann der Kunde außerordentlich, mit einer Frist von zwei vollen Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt dann zum 01. April 2016.

  
weiter lesen im Vergleichsportal-Blog  
  
hier geht es zum Krankenkassenvergleichsrechner 

Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

Disclaimer:

Für Inhalte von verlinkten Seiten sowie Links im inomaxx-newsticker können wir keine Haftung übernehmen. Sollte ein Link oder dessen Inhalte gegen jemandes Recht verstoßen, entfernen wir diesen, sobald wir davon Kenntnis erhalten.

Copyright © 2016 - inomaxx finance consult
All rights reserved

 
Versicherungsvermittlungsregister: D-FY4V-8WV5X-20
Finanzvermittlerregister: D-F-153-H936-93
 
Weitere Angaben nach §5 TMG /§ 55 RStV sind im ausführlichen Impressum angegeben.
 
Wenn man keine Nachrichten mehr an eMail erhalten möchte, bitte eine Rückantwort mit dem Vermerk "Abbestellung".