inomaxx newsticker Januar 2020

 

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Finanzinformationen

Januar 2020

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Krankenkassenbeiträge erneut gestiegen - Sonderkündigungsrecht nur bis 31. Januar

Anlagekommentar Januar 2020 – An der Handelsfront breitet sich Entspannung aus – endgültige Lösung nicht in Sicht

Meldung der KV-Beiträge – Neue Vorschriften zur Übermittlung der Beiträge an die Finanzbehörde

Narrensicher durch den Karneval

Krankenkassenbeiträge erneut gestiegen - Sonderkündigungsrecht nur bis 31. Januar

Einige gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel wieder den Zusatzbeitrag erhöht. Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent, zahlen Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Die Zusatzbeiträge werden jedoch ausschließlich vom Arbeitnehmer (keine hälftige Beteiligung durch den Arbeitgeber) bezahlt. Dadurch führt die Anhebung zu einer direkten monatlichen Einbuße in der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers.

Die Zeit drängt – Sonderkündigungsrecht nur noch bis Ende Januar
Zwischen teuren und günstigen Krankenkassen gibt es Zusatzbeitragsunterschiede von bis zu 1,2 Prozent! Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bei seiner aktuellen Krankenkasse. Dazu muss innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar), der Versicherte mit einer Frist von 2 vollen Monaten außerordentlich kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt dann zum 1. April.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet eine Mitgliedschaft in einer „teuren Krankenkasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von dem jeweiligen Einkommen und der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse ist eine monatliche Ersparnis von über 50 Euro möglich.

So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber gewollt, um den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko. Allerdings ist für die Wahl der richtigen Krankenkasse nicht allein der Beitragssatz entscheidend. Denn die Krankenkassen unterscheiden sich auch darin, welche freiwilligen Zusatzleistungen sie anbieten und wie gut ihr Service ist.

Rund 95 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Darüber hinaus bieten die Kassen ihren Mitgliedern jedoch Zusatzleistungen an, die sich durchaus von Kasse zu Kasse unterscheiden. So gibt es etwa Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur bezuschussen. Andere bieten zusätzliche Impfungen, etwa für eine Auslandsreise.

Der Krankenkassenwechsel erfolgt in drei Schritten:

  • Krankenkassen vergleichen (zum Vergleichsrechner)
  • neue Versicherung abschließen
  • bisherige Krankenkasse kündigen

Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse kann sofort mit der Beantragung der neuen Krankenkasse vorgenommen werden, um beispielsweise die Kündigungsfrist einhalten zu können. Ein Krankenkassenwechsel erfolgt nur, wenn Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse zustellen. Geht die Kündigungsbestätigung nicht bei der neu beantragten Krankenkasse ein, so bleibt man automatisch in der bisherigen Krankenkasse weiter versichert.

 
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Anlagekommentar Januar 2020 – An der Handelsfront breitet sich Entspannung aus – endgültige Lösung nicht in Sicht

Im Handelsstreits zwischen den USA und China ist derzeit eine endgültige Lösung nicht in Sicht. Es gab immerhin zwischenzeitlich Annäherungen auf dem Weg zur erhofften Lösung dieses schwelenden Konflikts. Ein Streitende wäre mehr als wünschenswert. Zumal dieser Zwist nicht isoliert zu betrachten ist, zu interdependent ist das Handeln rund um den Globus.

Indes lautet die zentrale Frage, warum den Beteiligten eine Einigung so schwerfällt. Im Kern geht es darum, wo das künftige Machtzentrum im Kanon der führenden Volkswirtschaften liegt und wer an der Spitze zukunftsweisender struktureller Trends steht. Bahnt sich hier ein Wechsel an der Spitze an? Ein paar Gedankenspiele gibt es dazu in diesem Beitrag.

Entwicklung der Anlagemärkte
Eine Reihe positiver politischer Entwicklungen und starke Konjunkturdaten aus den USA und China sorgten an den globalen Aktienmärkten im Dezember 2019 für neue Rekordstände. Dies hatte zur Folge, dass es eine kräftige Erholung der Rohstoffpreise gab und die Kreditrisikoaufschläge reduzierten sich. In den USA konnte der S&P 500 Index um 2,9 Prozent zulegen und der technologielastige NASDAQ Composite Index schaffte mit 3,5 Prozent Zuwachs. Dies hatte neue Allzeithochs für beide Indizes zur Folge.

Mit einem Anstieg um 2,7 Prozent haben die britische Aktien im FTSE 100 Index auf den höchsten Wahlsieg der konservativen Partei in Großbritannien seit der dritten Amtszeit Margaret Thatchers 1987 und die Verabschiedung des Brexit-Abkommens im Parlament reagiert. In Europa konnte der Eurostoxx50 Index um 1,1 Prozent zulegen, wogegen der DAX Index nur einen geringen Zuwachs von 0,6 Prozent erreichte und damit der schwächste Markt der Eurozone war. In Asien konnte der NIKKEI 225 Index mit +1,6 Prozent ebenfalls überzeugen. Das Börsenjahr 2019 war wirklich ein sehr außergewöhnliches, denn man sieht nicht so oft, dass mehr als 20 Prozent Jahresperformance an den meisten wichtigen Weltbörsen Zuwachs erreicht werden.

Bei den Rentenpapieren haben die Renditen für langlaufende Staatsanleihen auf die Erfolgsmeldungen merklich angezogen, wodurch die Kurse entsprechend nachgaben. Die Rendite der zehnjährigen US-Staatsanleihe stieg auf 1,92 Prozent, was den höchsten Stand seit Juni 2019 bedeutete. Die deutschen zehnjährigen Staatsanleihen rentierten dagegen zum Monatsende bei -0,19 Prozent. Bei den Unternehmensanleihen wurden Verluste weitgehend vermieden, da sich die Kreditaufschläge auf den niedrigsten Stand seit Mitte 2017 einengten.

Vieles spricht dafür, dass die Renditen vor allem in Kontinentaleuropa für einige Zeit auf sehr tiefem Niveau bleiben. Dennoch erscheinen die Renditen von Staatsanleihen zu niedrig im Vergleich zu den Konsens-Schätzungen für Wachstum und Inflation für 2020. Die geldpolitischen Rahmenbedingungen werden insgesamt positiv für die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte bleiben, wobei die Leitzinsen 2020 entweder in den meisten Industrieländern stabil oder in den führenden Schwellenländern rückläufig sein dürften.

Kopf-an-Kopf-Rennen um den Kampf einer weltweiten Vormachtstellung und technologischen Führungsanspruch
Die Zeiten sind vorbei, in denen China nur als verlängerte Werkbank des Westens betrachtet wurde. China möchte künftig Taktgeber im Konzert der Großen sein. Auf dem Weg zur angestrebten Weltmarktführerschaft hat man vor, mit einer Industriestrategie die Technologielücke zu den westlichen Unternehmen zu schließen. Die chinesische Führung verfolgt dabei einen ehrgeizigen Masterplan „Made in China 2025“, der das Land weltweit an die Spitze führen soll. China soll als Inbegriff höchster Qualitätsansprüche gelten.

Die chinesischen Machthaber hatten bereits vor mehr als zwei Jahren angekündigt, im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) das Land zu einer Großmacht aufzubauen. Der technische Fortschritt läuft seitdem quasi auf Hochtouren und die chinesischen Unternehmen operieren dabei mit einer riesigen Menge von Daten. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass China deshalb einen Vorsprung im Bereich der Anwendung von KI-Technologien herausgeholt hat, denn diese datengetriebenen Geschäftsmodelle bergen enormes Potenzial.

Dagegen ist die USA, derzeit immer noch die Heimat der weltweit stärksten Wachstumsfirmen, nun zunehmend in einem Wettlauf mit China geraten. Die Mehrheit aller Weltklassenpatente kommt zwar immer noch aus den USA, doch welches Land kann künftig für sich reklamieren, die Führungsnation bei den digitalen Schlüsseltechnologien zu sein? Die USA werden ihre Vormachtstellung nicht kampflos aufgeben und der aktuelle Präsident Donald Trump setzt deshalb ganz auf die Devise „Amerika first“.

Deshalb ist es für die derzeitige amerikanische Regierung verpflichtend, das die nationalen Interessen der USA im Zentrum ihrer Handelspolitik stehen müssen. In diesem Kontext spielt Europa eine unglückliche Rolle, denn die europäische Wirtschaft wird im Handelskonflikt eher zerrieben. So läuft Europa mit seiner Wirtschaft Gefahr, den Anschluss an die Weltspitze noch mehr zu verlieren.

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Meldung der KV-Beiträge – Neue Vorschriften zur Übermittlung der Beiträge an die Finanzbehörde

Seit vielen Jahren sind private Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet, die KV-Beiträge ihrer Kunden an die Finanzbehörde zu melden. Voraussetzung war bisher die individuelle Einwilligung des Versicherungsnehmers. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 ändert sich das bisherige Verfahren. Die Krankenversicherer müssen jetzt die Beiträge für alle substitutiv versicherten Kunden melden. Auch wenn keine Einwilligung vorliegt.

Jetzt Pflicht: Meldung der steuerlich begünstigen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung an das Finanzamt
Die Beiträge für die Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung und in der Pflegepflichtversicherung sind von der Steuer absetzbar. Dazu übermitteln die Krankenversicherer Daten an die Finanzbehörde. Bisher musste der Versicherungsnehmer dieser Übermittlung zustimmen. Bisher hatte man die Möglichkeit, diese Einwilligung nicht zu erteilen. Dann durfte der Krankenversicherer die Daten nicht elektronisch an die Finanzbehörde melden.

Mit dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Pflicht zur Datenübermittlung eingeführt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sind in § 10 und § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Was bedeutet das für die Versicherungsnehmer?
In Zukunft sind die Krankenversicherer verpflichtet einmal jährlich die gezahlten und erstatteten Beiträge an die Finanzbehörde zu melden. Um diese Meldung durchführen zu können, benötigen die Versicherer die Steueridentifikationsnummern der in dem Vertrag versicherten Personen. Als Versicherungsnehmer werden Sie nun in Kürze von ihrem Krankenversicherer eine Anforderung erhalten, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist, die Steueridentifikationsnummer schriftlich mitgeteilt werden soll.

Sollte man nach Ablauf dieser Frist keine Steueridentifikationsnummer vorgelegt haben, so wird der Krankenversicherer diese nach § 10 Absatz 2a i. V. m. § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG und § 22a Absatz 2 EStG beim Bundeszentralamt für Steuern ermitteln. Die Neuregelung gilt zum ersten Mal für die im Jahr 2019 gezahlten und erstatteten Beiträge. Die erste Meldung erfolgt im ersten Quartal 2020. Über die gemeldeten Beiträge für alle in Ihrem Vertrag versicherten Personen erhalten Sie einen Nachweis.

 

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Narrensicher durch den Karneval

 

 

In den Karnevalshochburgen ist es Ende Februar wieder soweit. Dann wird gesungen, getanzt und gelacht, man begegnet Giraffen in der Straßenbahn, Piraten werfen mit Kamellen um sich und es wird feuchtfröhlich auf den Straßen. Wo scharenweise Menschen zusammen kommen, da kann auch mal etwas schief gehen. Es muss ein teures Kostüm ersetzt werden, weil man beim Schunkeln zu schwungvoll unterwegs war? Der Teufel konnte die Länge seines Dreizacks nicht richtig einschätzen und beschädigt ein Fahrzeug oder holt versehentlich einen Radfahrer vom Sattel?

Die Haftpflicht wird's schon schunkeln
Um sich dagegen abzusichern, muss man jedoch nicht extra eine neue Versicherung abschließen. Mit einer leistungsstarken Privathaftpflicht, die sowieso jeder haben sollte, ist man auf der sicheren Seite. Und das auch, wenn es um nicht alltägliche Schadenfälle geht. Jedoch sollte man die Deckungssummen überprüfen. 10 Millionen Euro sollten es heute schon sein, 5 Millionen Euro ginge auch noch. Doch in vielen Uraltverträgen ist meist nur eine Summe von 1 bis 3 Million Euro festgeschrieben. Dies ist aber zu wenig und eine Aktualisierung des Vertrages ist zu empfehlen, zumal sich auch das Kleingedruckte der Versicherer im Laufe der Zeit verbessert habe.

Vorsicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Für eventuelle gesundheitliche Schäden an der eigenen Person ist auch eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten. Denn einerseits haftet der Veranstalter eines Karnevalsumzuges nicht für Blessuren, die Narren eventuell von tief fliegenden Bonbons oder Pralinenschachteln davontragen. Zum anderen greift kein gesetzlicher Unfallschutz, da es sich um ein rein freizeitliches Vergnügen handelt. Um finanziell auf Nummer sicher zu gehen, sollten Narren für den Fall vorsorgen, dass sie durch einen Unfall, etwa infolge heftigen Rangelns, dauerhaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.

Was tun bei einem Überfall?
Auf den überfüllten Straßen der Karnevalshochburgen tummelt sich leider nicht nur Narren, sondern auch eine Vielzahl von Langfingern. Wird man ein Opfer von Kriminellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, der entstandene Schaden von der Hausratversicherung ersetzt wird. Diebstahl werde durch diese zwar nicht abgedeckt, doch Raub sei enthalten. Das heißt, wenn der Täter körperliche Gewalt angedroht oder angewendet hat, wird es ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch ist eine schnelle Meldung bei Polizei und Versicherung wichtig. Im Allgemeinen liegen die Entschädigungsgrenzen bei einer Summe von 1.000 Euro.

Auto besser stehen lassen
Beim Autofahren ist es in der närrischen Zeit wichtig, ohne Maske am Steuer unterwegs zu sein. Denn wird in irgendeiner Form die Wahrnehmung beeinträchtigt, ist der Schutz in der Kfz-Versicherung gefährdet. Das gilt bereits für eine lapidare Augenklappe. Auch für angetrunkene Fahrer kann es Probleme geben. Bei einem Unfall drohen bekanntlich ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Der Versicherte muss darüber hinaus damit rechnen, dass eine Schadenregulierung durch den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt wird.

 
   
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