inomaxx newsticker Oktober 2014

 

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Finanzinformationen

Oktober 2014

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Baufinanzierungskommentar Oktober 2014 – Deutschland reagiert mit Unmut auf Finanzpolitik

Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge steigen um bis zu 8 Prozent

Hausratversicherung - im Schadensfall kein Geld ohne Stehlliste

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll.

Deshalb führen wir auch in diesem Jahr wieder den Check-Up für die Kfz-Versicherung durch. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu den Fragebögen oder zum Vergleichsrechner.

Sie haben die Möglichkeit sich eine pdf-Datei oder eine Word-Datei herunterzuladen.

Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen.
 
Wenn Sie selbst rechnen möchten, so können Sie dies im Onlineportal tun. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Vergleichsrechner.

 

Hier geht es zu den Formularen 

Hier geht es zum Kfz-Vergleichsrechner 

Baufinanzierungskommentar Oktober 2014 – Deutschland reagiert mit Unmut auf Finanzpolitik

Schon lange zwitschern es die Vögel von den Dächern. Ökonomen, Notenbanker und selbst die Politik zweifelt an den Entscheidungen der EZB und befindet Draghis Handlungen und Maßnahmen für gut.

Es stellt sich die Frage, ob die kürzlich beschlossenen Maßnahmen erlaubt und geeignet sind, um die Inflation und Konjunktur in Europa wirklich zu steigern. Insbesondere geht es um die Anfang September angekündigte Performance, die sich aus dem Kauf von verbrieften Kreditpaketen und Pfandbriefen ergeben soll. Dragi kündigte an, ab sofort für die kommenden zwei Jahre Papiere mit einem Volumen von theoretisch einer Billion Euro aufzukaufen.

An keinem Pokertisch geht es so undurchsichtig zu wie bei der EZB. Mit bestem Wissen kauft die EZB Kreditverbriefungen minderer Qualität an und orientiert sich dabei unter anderem an griechischen oder zyprischen Anleihen. Doch der EZB Rat hat den Beschluss erlassen und sich in seiner Entscheidung gegen Jens Weidmann und dessen Kritik an den Maßnahmen gestellt. Wie Weidmann anmerkte, sei das Programm gefährlich und voller Risiken. Private Banken tragen dieses Risiko aber nicht allein, wie Weidmann sich weiterführend äußerte.

Auch der deutsche Steuerzahler haftet und selbst die EZB ist vom Haftungsprinzip nicht ausgenommen. Wer zahlt also beim Finanzpoker und wer wird letztendlich den finanziellen Schaden tragen und mit Teuerungen, Steuererhöhungen und sonstigen Repressalien Vorlieb nehmen müssen? Draghi als Schirmherr der EZB selbst und natürlich der Steuerzahler, der bei dieser Entscheidung keine Stimme hatte.

Auch Weidmanns Vorgänger Axel Weber sieht an den neu gepflanzten Bäumen der EZB keine Früchte. Geschäftsbanken werden durch diese Maßnahmen nicht mehr Kredite vergeben, so Weber. Noch kritischer blickt er aber auf die Kreditanleihen, die auf dem Markt nicht oder nur sehr schwer platzierbar sind. Schon seit Längerem ist der Markt für verbriefte Anleihen tot und soll nun wiederbelebt werden, um die Krise der Eurozone zu überwinden. Wenn hier keine neue Finanzkrise ins Haus steht, hängt dies mehr mit dem Zufall als mit der Entscheidung der EZB zusammen.

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog

Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge steigen um bis zu 8 Prozent

Das LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) ist wie geplant im Juli 2014 in Kraft getreten und es ist klar, dass die Umsetzung gravierende Auswirkungen haben wird. Die beschlossene Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Faustformel gilt: Je länger die Versicherungslaufzeit ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.

BU-Preise steigen für Neuverträge um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:

  • Durch die Garantiezinssenkung auf 1,25 Prozent wird das Risikokapital der Versicherer bei Abschlüssen ab 2015 geringer verzinst
  • Durch die Erhöhung der Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer am Risikoüberschuss wird der Versicherer in seiner Risikokalkulation stark eingeschränkt

Diese beiden Effekte führen zu einem Preisanstieg, von dem besonders junge Kunden betroffen sind. Die Versicherer müssen für den Fall einer Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Diese Kapitalrücklage wird mit dem Garantiezins verzinst und wenn die Verzinsung niedriger wird, muss der Beitrag höher steigen.

Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.

Es geht um mehrere 1.000 Euro!
 Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Hausratversicherung - im Schadensfall kein Geld ohne Stehlliste

 

Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut und ist für jeden Haushalt wichtig, unabhängig ob dieser groß oder klein ist. Die Beiträge dienen für die Absicherung von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, der Kleidung, Wohnaccessoires, Kücheninventar sowie Lebensmittel. Auch Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel, Rasenmäher, Kleintiere, eigene Markisen und Antennenanlagen und vieles mehr zählen dazu.

Aber auch wer regelmäßig seine Versicherungsbeiträge gegen Diebstahl oder andere Schäden ­bezahlt, der bekommt nicht in jedem gemeldeten Fall einen garantierten Schadenersatz. Bei einem Einbruch kann der Versicherer zum Beispiel zwingend Stehlliste anfordern.

So hatte kürzlich ein Familienvater das Nachsehen, als seine Hausratversicherung den Schadenersatz wegen eines Einbruchs in seiner Wohnung verweigert hatte. Der Familienvater war über drei Monate mit seiner Familie abwesend gewesen. Als sie aus dem Urlaub zurück kamen, war die Haustür ausgehebelt und es fehlte eine nicht unerhebliche Summe Bargeld und Familienschmuck. Der Familienvater war im irrigen Glauben, dass er die von der Polizei angeforderte Stehlliste nicht einzureichen hätte, da das gestohlene Geld und der Schmuck nicht gekennzeichnet und somit nicht "nachweislich" als sein Eigentum deklariert werden könne.

Doch da irrt der Familienvater. Er muss auf jeden Fall eine Stehlliste bei der Polizei vorlegen, damit diese nachprüfen könnten, wer von dem Urlaub wusste oder von den Verstecken des Geldes und des Schmuckes. Die Hausratversicherung ist berechtigt, bei Fehlen der Stehlliste eine Leistung aus der Hausratversicherung zu verweigern. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht München - Az. 113 C 7440/10.

In einem anderen Fall hat das Amtsgericht Segeberg - AZ 17 (116/11) entschieden, dass es für den Gartengrill, der aus dem Garten entwendet wurde, ebenfalls keinen Ersatzanspruch gegenüber der Hausratversicherung gibt. Ein Gartengrill gehört grundsätzlich nicht zu einem gemeinen Möbelstück bzw. Einrichtungsgegenstand, der zur Lagerung von Mensch, Tier und Gegenständen dient.

  

weiter lesen im Vergleichsportal-Blog 

 

Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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