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| Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung |
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| Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll. Deshalb führen wir auch in diesem Jahr wieder den Check-Up für die Kfz-Versicherung durch. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu den Fragebögen oder zum Vergleichsrechner. Sie haben die Möglichkeit sich eine pdf-Datei oder eine Word-Datei herunterzuladen. Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen. Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen. Wenn Sie selbst rechnen möchten, so können Sie dies im Onlineportal tun. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Vergleichsrechner. | | hier geht es zu den Formularen → | hier geht es zum Kfz-Vergleichsrechner → | | |
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| Baufinanzierungskommentar Oktober – Ende der Nullzinspolitik noch in diesem Jahr? |
| Wenn es nach Fed Chefin Janet Yellen geht, wird die US-Leitzinswende noch in 2015 eingeläutet. Seit 7 Jahren sprachen Notenbanker nicht über eine Erhöhung der Leitzinsen, doch ist Yellen nun von diesem Konzept abgewichen und hat sich im September offen zu einer Zinswende geäußert. Noch im Sommer äußerte sich Yellen positiv über die Erhöhung der Leitzinsen, was ihre aktuelle Äußerung mit einem faden Beigeschmack und einer Irritation der Glaubwürdigkeit begleitet. Denn die wirtschaftlichen Perspektiven der Schwellenländer und die Zweifel an Chinas Dynamik in Punkto Wachstum, sowie die Abwertung der chinesischen Währung Renminbi führten zu Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten und zogen nach sich, dass eine Änderung der Geldmarktpolitik derzeit nicht im Fokus steht. Aufgeschoben oder aufgehoben? Investoren und Finanzmarktkenner sind skeptisch Bekommt die Fed Chefin kalte Füße? Viele Kenner der Kapitalmärkte nicken bei diesem Gedanken und sind sicher, dass eine zeitnah anstehende Zinswende ausbleibt. Einen wichtigen Beitrag zu dieser Vermutung leisteten auch die US-amerikanischen Konjunkturdaten mit ihrer durchwachsenen Performance. Der Sommer blieb auf dem Finanzmarkt im Kontext zur angekündigten Zinserhöhung ereignislos und lässt Fragen aufkommen, ob die nun öffentliche Ankündigung leere Worte oder die Bekanntmachung von Fakten war. Denn anstatt einer Erholung der Weltwirtschaft oder der chinesischen Währung und damit einhergehender Stabilisierung der Kapitalmärkte hat sich eine weitere Abschwächung ergeben. Konjunktursorgen resultieren aber auch aus der aktuellen Arbeitsmarktlage, die für die Fed eine wichtige Rolle in finanzpolitischen Entscheidungen spielt. Die Löhne präsentieren sich unter der Summe des Vormonats und auch die Industrieproduktion ist weiter als gedacht von den Erwartungen und Prognosen entfernt. Fakt ist, dass eine nicht mehr lange auf sich wartende Zinswende zum brisanten Gegenstand verschiedener Diskussionen wird und die Kommunikation auf dem Finanzmarkt aktuell prägt. Doch inwieweit eine Erhöhung der Leitzinsen bis Ende des aktuellen Jahres eintritt, bleibt nach wie vor nur ein gesprochenes Wort und lässt bisher keinerlei Handlungen in die eine oder andere Richtung erkennen. Abkopplung Europas wirtschaftlich unmöglich Die Entwicklung des US-amerikanischen Kapitalmarktes steht im engen Zusammenhang mit dem europäischen Finanzmarkt. Auch wenn das überschuldete Griechenland mit dem zuletzt gewährten Hilfspaket einigermaßen unter Kontrolle gebracht wurde, lassen sich weitere Schwankungen auf dem Finanzmarkt nicht gänzlich vermeiden. China performt mit Turbulenzen auf dem Finanzmarkt, Wachstumssorgen in den Schwellenländern und die Verunsicherung Europas über die Entwicklung der amerikanischen Wirtschaft prägen das aktuelle Denken der EZB um Mario Draghi. Auch der aktuelle Skandal um den Hersteller VW geht nicht spurenlos am Kapitalmarkt vorbei und prägt die Wirtschaft. Made in Germany stand bisher für weltweit anerkannte Qualität, doch können Imageschäden durch das Bekanntwerden des VW Skandals nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Draghi kauft weiter Anleihen, Pfandbriefe und verzinste Kredite auf und lässt verlauten, dass sich die Höhe der Ankäufe in absehbarer Zeit nicht senken, sondern aufgrund der Lage ausweiten und kontinuierlich steigern wird. |
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| Gesetzesänderung macht Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID unwirksam! |
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| Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) erwirkt, dass Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam sind. Dies hat zur Folge, dass die meisten Depotbanken den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, falls ihnen bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde. Kunden müssen bis Jahresende Ihre Steuer-ID bei den jeweiligen Depotbanken melden Um die Löschung des Sparer-Freibetrages zum 1. Januar 2016 zu vermeiden, schreiben die Depotbanken Ihre Kunden derzeit an und bitten diese, ihnen ihre Steuer-Identifikationsnummer und, sofern die Kunden steuerlich zusammen veranlagt sind, auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/ Lebenspartners mitzuteilen. Alte Freistellungsaufträge vor 2011 sind hauptsächlich betroffen Es sind vor allem Freistellungsanträge betroffen, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt wurden. Auf den Freistellungsformularen wurde meistens nicht die Steuer-ID abgefragt. Ab dem Jahr 2011 musste die Steuer-ID in den Freistellungsformularen immer angegeben werden. Von daher sollten Geldanleger mit älteren Freistellungsaufträgen ihre hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut dringend überprüfen. Aber auch bei erteilen Freistellungsaufträgen ab 2011 kann ein Blick auf die hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut nicht schaden. Außerdem ist dies eine gute Gelegenheit auch die richtige Höhe des Freistellungsauftrages zu überprüfen. Bei Ehepaaren sollten die Steuer-IDs beider Partner angegeben werden. | | weiter lesen im Finanzplanungs-Blog → | |
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| Eine Unfallversicherung ist für Kinder dringend zu empfehlen |
| | Wo das Unfallrisiko für Ihre Kinder lauert, wird von den Eltern oft falsch eingeschätzt. Sie fürchten den Autoverkehr auf den Straßen und erachten dies als die allergrößte Unfallgefahr für ihre Kinder. Dabei passieren über die Hälfte der Unfälle in der Freizeit. Spielplätze nehmen dabei eine besondere Rolle ein. Die Unfallversicherer registrieren rund 16.000 Kinderunfälle mit bleibenden Schäden. Bei einer Versicherungsdichte in der Kinderunfallversicherung von rund 40 Prozent kann man grob davon ausgehen, dass sich im Jahr rund 40.000 Kinder so schwer verletzen, dass sie bleibende Schäden davontragen. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Kinderunfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung für Freizeitunfälle nicht aufkommt. Trügerische Sicherheit Laut aktueller Zahlen des GDV ereignen sich 60 Prozent aller Kinderunfälle zu Hause – viermal mehr als im Straßenverkehr. Jeder zweite Erwachsene schätzt das Unfallrisiko für Kinder in Haushalt und Garten aber als eher gering ein. Als weitere Gefahrenquelle ist der Spielplatz zu nennen. Durch Stürze, Stöße und das Toben verletzen sich jedes Jahr viele Kinder. Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie muss dafür aufkommen. Gesetzliche Unfallversicherung bietet nur eine Ausschnittsdeckung Bei 82 Prozent aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind Inder gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung. Wo das Unfallrisiko für Ihre Kinder lauert, wird von den Eltern oft falsch eingeschätzt. Sie fürchten den Autoverkehr auf den Straßen und erachten dies als die allergrößte Unfallgefahr für ihre Kinder. Dabei passieren über die Hälfte der Unfälle in der Freizeit. Spielplätze nehmen dabei eine besondere Rolle ein. Die Unfallversicherer registrieren rund 16.000 Kinderunfälle mit bleibenden Schäden. Bei einer Versicherungsdichte in der Kinderunfallversicherung von rund 40 Prozent kann man grob davon ausgehen, dass sich im Jahr rund 40.000 Kinder so schwer verletzen, dass sie bleibende Schäden davontragen. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Kinderunfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung für Freizeitunfälle nicht aufkommt. Private Vorsorge ist existenzsichernd Nach einem Bericht der Kassenärztlichen Vereinigung erleiden rund 1,7 Mio. Kinder jährlich einen Unfall. Wer da privat nicht ausreichend vorgesorgt, muss für die sich anschließenden Kosten allein einstehen. Die Krankenversicherung leistet nur im vereinbarten Rahmen für die gesundheitlichen Schäden. Eine zusätzliche Leistungen oder Absicherung beispielsweise in Form einer Rente für den Fall, dass eine Berufstätigkeit nicht möglich ist oder der Pflegefall eintritt, kann nur über eine private Unfallabsicherung gewährleistet werden. | | | | weiter lesen im Vergleichsportal-Blog → | | hier geht es zum Vergleichrechner → | | | |
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