inomaxx newsticker Oktober 2016

 

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Finanzinformationen

Oktober 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Baufinanzierungskommentar Oktober 2016 – Keine FED-Leitzins Erhöhung – alles bleibt wie gehabt

Vorsicht beim Kündigen per Mausklick

Telematiktarife rollen bei der Autoversicherung an

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll.

Deshalb führen wir auch in diesem Jahr wieder den Check-Up für die Kfz-Versicherung durch. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Fragebogen oder zum Vergleichsrechner.

Sie haben die Möglichkeit sich eine pdf-Datei oder eine Word-Datei herunterzuladen.

Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen.
 
Wenn Sie selbst rechnen möchten, so können Sie dies im Onlineportal tun. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Vergleichsrechner.

 
hier geht es zu dem Kfz-Fragebogen  
  hier geht es zum Kfz-Vergleichsrechner
   

Baufinanzierungskommentar Oktober 2016 – Keine FED-Leitzins Erhöhung – alles bleibt wie gehabt

In den letzten Wochen war die Anspannung an den US-Börsen deutlich spürbar, auch wenn die meisten Experten von einer eher vorsichtigen Handlung der US-Notenbank Chefin ausging. Eine Vertagung der Leitzins-Anhebung war aber durchaus im Gespräch. Doch der Leitzins verändert sich nicht und bleibt aktuell auf dem Level wie bisher. Somit fanden die Marktteilnehmer mit dem Fokus auf die expansive Geldpolitik Gehör, auch wenn die Stagnation eher auf die Inflationsrate und die unsichere Lage am Arbeitsmarkt fokussiert. Schon in der Vergangenheit musste Yellen den Kurs zweimal senken, da die Konjunkturerwartungen nicht eintragen und nur eine nach unten erfolgende Korrektur des Leitzins angemessen schien.

Ein Zinsschritt der FED wird jedoch noch dieses Jahr erwartet
Hingegen berichten amerikanische Medien von einem größeren Wachstum der Wirtschaft, obwohl die Unsicherheit im Hinblick auf den Präsidentschaftswahlkampf eher das Gegenteil vermuten ließe. Dieses Argument ist nun nicht mehr präsent und Yellen äußerte sich weiter, dass der Ankauf von Unternehmensanleihen zum Thema des amerikanischen Marktes werden könnte. Die EZB nutzt diese Maßnahme schon seit Juni und pumpt damit Geld in die Märkte. Was in Europa einfach erscheint, bedarf auf dem amerikanischen Markt allerdings einer Änderung der Gesetzgebung.

Verbraucherpreise in Deutschland steigen rasant
Der September brachte in Deutschland eine Steigerung der Inflationsrate auf 0,7 Prozent mit sich und zeigte sich so mit einem Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vormonat. Auch im Vergleich zum September des vorigen Jahres lässt sich ein höheres Inflationsniveau erkennen. Die Entwicklung ist zaghaft, wird aber von Experten durchaus als Frucht der expansiven Geldpolitik der EZB gewertet. Im Kreislauf aus geringem Leitzins und günstigen Krediten, der Unterstützung der Wirtschaft und mehr Geld im Umlauf bringt eine Inflationssteigerung mit sich. Der Zielwert der EZB liegt bei erwarteten 2 Prozent.

Bundesanleihen entwickeln sich interessant
Laut Spekulationen von Anfang Oktober plant die EZB den Austritt aus Käufen von Bundesanleihen. Von der EZB selbst wurden die Gerüchte dementiert, doch die Unsicherheit auf dem Markt lässt sich nicht vollständig ausräumen. Wäre dies der Fall, würde der sukzessive Rückzug mit einer Anhebung der Bauzinsen einhergehen und so die aktuell günstigen Möglichkeiten zur Finanzierung von Eigenheimen verteuern und für viele Verbraucher unattraktiv machen.

Baufinanzierungszinsen weiterhin sehr günstig
Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen hat sich im September erstmals seit dem Juli wieder in den positiven Bereich entwickelt. Sie datieren derzeit jedoch wieder im negativen Bereich, wodurch niedrige Bauzinsen begünstigt werden. Das hat zur Folge, dass Baufinanzierer nochmals günstigere Zinsen vor finden, die ein erneutes Allzeittief markieren.

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Vorsicht beim Kündigen per Mausklick

Um einen Handy-, Strom- oder anderen Vertrag mit einem Unternehmen im Internet abzuschließen, reicht meistens ein einfacher Mausklick. Für eine Kündigung eines solchen Vertrags war es bisher immer notwendig, einen schriftlichen Brief oder ein Fax zu verfassen. Mit einer Gesetzesänderung soll die Kündigung über elektronische Medien nun einfacher werden. Es bleiben jedoch auch Tücken und auf diese sollte man achten.

Beim elektronischen Beenden von Verträgen sind einige Regeln zu beachten
Seit Anfang Oktober sind Kündigungen auch ohne Unterschrift gültig. Verbraucher können die meisten Verträge nun auch per E-Mail oder sms kündigen. Unter die Neuregelung fallen alle Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden und bei denen der Vertragsschluss auch online vorgenommen wurde. Unterschriften des Kunden sind für die Kündigung nicht mehr nötig. Davon ausgenommen sind Miet- und Arbeitsverträge sowie notariell bekundete Verträge, wie beispielsweise Kaufverträge von Grundstücken oder Erbverträge. Auch für Alt-Verträge, welche vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, gilt die gesetzliche Änderung nicht. Für eine elektronische Vertragsbeendigung, muss das Unternehmen den Mail-Absender eindeutig identifizieren können. Daher sollte das Kündigungsschreiben von einer E-Mail-Adresse versendet werden, die beim Vertragspartner schon bekannt ist. In der Nachricht sollte die Kunden-oder Vertragsnummer und die eigene Anschrift angegeben werden. Sonst besteht die Gefahr, dass wichtige Fristen verpasst werden, da der Mail-Empfänger die Kündigung nicht dem richtigen Kunden zuordnen kann oder es einer zeitverzögernden Rückfrage bedarf.

Eingangsbestätigung beim Empfänger anfordern
Der Absender muss in strittigen Fällen beweisen, dass die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Die Anforderung einer elektronischen Empfangs- oder Lesebestätigung reicht dafür nicht aus, da es nicht sicher ist, ob das Unternehmen eine solche Bestätigung abschicke oder beispielsweise eine automatische Nachricht von einem Server ausgelöst wird. Strittig ist weiterhin, ob so eine Bestätigung vor Gericht überhaupt bestand hat. Deshalb sollte man sich den Erhalt der Kündigung sowie den Kündigungstermin vom Unternehmen schriftlich bestätigen lassen. Als Frist für die Bestätigung der Kündigung sind beispielsweise 14 Tage angemessen. Als Absender sollte man die Nachricht im Postausgang speichern oder mit Zieladresse sowie Absende-Zeitpunkt ausdrucken. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte weiterhin Versandarten wie Einschreiben oder Faxe, die einen einfachen Sendenachweis ermöglichen, verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn es um sensible Verträge oder hohe Summen geht.

 

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Telematiktarife rollen bei der Autoversicherung an 

 

Für die einen ist es der Weg zum gläsernen Versicherungskunden, für die Versicherungen eine völlig neue Form der Risikobeurteilung. Mit Telematiktarifen bei der Autoversicherung kann künftig auch das Beschleunigungs- und Bremsverhalten, die Geschwindigkeit und das Kurvenfahren bei der Tarifierung berücksichtigt werden. Versicherte lassen dabei freiwillig ihr Fahrverhalten aufzeichnen, um bei gesitteter Fahrweise in den Genuss von Rabatten zu kommen. Im Ausland gibt es derartige Tarife schon länger, insbesondere in den USA. Hierzulande haben sich bislang nur wenige Anbieter vorgewagt.

Versicherer haben immer wirtschaftliche Beweggründe
Versicherer sind keine Wohltätigkeitsinstitutionen, sondern kalkulieren immer mögliche Mehreinnahmen oder Kostenersparnisse in der Gestaltung von Produkten. Bundesweit gewähren lediglich 1600 Autofahrer der Kfz-Versicherung bislang Einblick in ihren Fahrstil, was die „Wirtschaftswoche" in einer aktuellen Umfrage unter deutschen Versicherern ermittelt hat. Dabei kann der Fahrstil auf zweierlei Art gemessen werden. Entweder über eine im Auto fest verbaute Blackbox oder über eine Smartphone-App. Letzteres setzt natürlich voraus, dass der Kfz-Versicherte über ein solches Mobiltelefon verfügt.

Die großen Kfz-Versicherer wollen hier nun aktiv den Markt erobern und entwickeln spezielle Zielgruppenkonzepte. Beispielsweise ist das Allianz-Angebot auf die Zielgruppe der Fahranfänger im Alter zwischen 18 und 28 Jahren beschränkt. Auf dieses Segment entfallen bei der Allianz 8 Prozent aller Autofahrer, aber 20 Prozent aller Unfälle. Das macht den Ansatzpunkt für den Versicherer klar - Risikoreduzierung an einem Brennpunkt.

Rabatte dürfen den Blick nicht vernebeln
Die Telematiktarife können durchaus für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Jedoch ist der Zugriff auf die Kundendaten für die Verbraucher mit einigen Risiken verbunden. Von den jüngeren Bevölkerungsgruppen werden persönliche Daten nicht immer als ein schützenswertes Gut angesehen, was man in sozialen Netzwerken nachverfolgen kann. Beispielsweise müssen bei Fitness-Apps gepostete Gesundheitsdaten bisweilen für einen Wettbewerb der Eitelkeiten herhalten. So kann es sein, dass Deutschland zukünftig nicht nur den Superstar sucht, sondern auch den besten Autofahrer. Die neuen Telematik-Tarife machen dies möglich.

Bei jüngeren Autofahrern, die allgemein eine hohe Prämie zahlen müssen, kann die Aussicht bis zu 40 Prozent Rabatt zu bekommen, einige Aufmerksamkeit hervorrufen. Auch für die Sicherheit auf Deutschlands Straßen könnte das durchaus etwas bringen, denn ein so verstandener Wettbewerb hat die Möglichkeit, ein gesittetes Fahrverhalten zu fördern und damit die Unfallhäufigkeit zu reduzieren.

Klar sollte aber auch sein, dass es bei den Telematiktarifen auch um den Kampf von Kundendaten geht, von dem weder entschieden ist, wer ihn gewinnt, noch ob das Ganze wirklich verbraucherfreundlich abläuft. Zumindest sind die Versicherungskonzerne, Autoindustrie und Internetwirtschaft sehr mächtig und sollte eine Gruppe die Hoheit über die Kundendaten erringen, macht sie das Rennen und damit die Geschäfte der Zukunft. Deshalb muss aus Verbrauchersicht für die Politik die individuelle Hoheit über die persönlichen Daten das oberstes Ziel sein.

Auch wenn man als Kunde rechtlich erst einmal die Hand auf seinen Daten hat, ist das noch lange kein Grund, sich zu entspannen. Denn wer bestimmte Angebote nutzen will, muss mit den Anbietern notgedrungen Verträge abschließen, bei denen bestimmte Datenzugriffe zugelassen werden. Da bekommt das kleingedruckte in den Verträgen mit den Versicherungen im digitalen Zeitalter eine ganz neue Bedeutung. Rabatte aller Art sollten deshalb niemandem den Blick vernebeln.

  
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