inomaxx newsticker Oktober 2017

 

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Finanzinformationen

Oktober 2017

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Baufinanzierungskommentar Oktober 2017 – Das Anleihekaufprogramm im Fokus bei EZB und FED

Mit dem Zinseszins die Zeit für sich arbeiten lassen

Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll.

Deshalb führen wir auch in diesem Jahr wieder den Check-Up für die Kfz-Versicherung durch. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Fragebogen oder zum Vergleichsrechner.

Sie haben die Möglichkeit sich eine pdf-Datei oder eine Word-Datei herunterzuladen.

Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen.
 
Wenn Sie selbst rechnen möchten, so können Sie dies im Onlineportal tun. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Vergleichsrechner.

 
hier geht es zu dem Kfz-Fragebogen  
  hier geht es zum Kfz-Vergleichsrechner
   

Baufinanzierungskommentar Oktober 2017 – Das Anleihekaufprogramm im Fokus bei EZB und FED

Aus den Protokollen der letzten EZB Sitzung wird deutlich, dass derzeit ausführlich über die Fortsetzung der Anleihekaufprogramme durch die Notenbank diskutiert wird. Derzeit sind monatliche Ausgaben für Anleihekäufe von 60 Milliarden Euro Standard. Zum Jahresende läuft das Programm aus und jetzt wird überlegt, in welchem Umfang die Ankäufe weitergeführt werden. Eine vollständige Aussetzung wie früher besprochen steht nicht auf der Agenda der EZB. Ersichtlich ist aber, dass die Notenbank das Kaufvolumen senken und die Laufzeit einschränken möchte.

Nächste Ratssitzung entscheidet über neues Programm
Am 26.10.2017 wird die Zukunft des Programms besprochen, äußerte sich EZB Chef Mario Draghi. Die sehr lockere Geldpolitik ist allerdings nicht beendet, da ein sofortiger Ausstieg die aktuelle Erholung der Wirtschaft in der Eurozone gefährden könnte. In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich der Eurokurs gestärkt und die Notenbank von einer Entscheidung über die Zukunft der Geldpolitik abgehalten. Hinzu kommen positive Tendenzen in der Wirtschaft, die zum Beispiel mit steigenden Exportzahlen für Deutschland aufwarten. Bisher wirkt sich der gestärkte Euro positiv aus und damit das so bleibt, sind gravierende Änderungen in der Geldpolitik nicht vorgesehen.

Beeinflusst die EZB den Eurokurs?
Kritiker meinen, dass die EZB die Stärkung des Euro beeinflusst. Diese Äußerung wies Mario Draghi ab und sagte, dass die EZB nicht den Eurokurs, sondern das Wirtschaftswachstum und die Inflation beeinflusst. Dass sich der Euro dabei erholt hat, ist eine positive Begleiterscheinung und nur einer der zahlreichen Faktoren, die für das Wachstum der EU-Wirtschaft sprechen. Auch einen Währungskrieg mit den USA schließt die EZB kategorisch aus und gibt Trump damit Kontra, der sich diesbezüglich in der Öffentlichkeit geäußert hat.

Auch die US-Notenbank FED beschäftigt sich mit Anleihen, ist aber bereits weiter als die EZB. Janet Yellen gab bekannt, dass ab Oktober auslaufende Anleihen im Wert von zehn Milliarden Dollar im Monat nicht mehr ersetzt werden. Diese Summe wird monatlich um zehn Milliarden Dollar gesteigert bis jeden Monat Anleihen im Wert von 50 Milliarden Dollar nicht mehr ersetzt werden.

Entwicklung der Baufinanzierungszinsen
Die Baufinanzierungszinsen entwickelten sich bis Anfang Oktober seitwärts. Nach 1,02 Prozent Anfang September bewegten sich 10-jährige Darlehen bis Anfang Oktober minimal auf 1,01 Prozent. Bei den 15-jährigen Darlehen folgten auf 1,48 Prozent im September 1,51 Prozent im Oktober. Das Zinsniveau hat sich vorerst stabilisiert und von einem Rückschritt der Hypothekenzinsen kann man derzeit nicht ausgehen.

Die nächsten Entscheidungen der Notenbanken und deren Auswirkungen auf das Bundesanleihen- und Zinsniveau werden den Kurs größtenteils vorgeben. Entsprechend sollten die Baufinanzierungszinsen im nächsten Jahr tendenziell steigen. Wer aktuell nach einer Immobilie sucht, kann nach wie vor von sehr niedrigen Zinsen profitieren und muss für die kommenden Monate auch nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zinsen zu rechnen.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.

Die Forward-Darlehen-Strategie

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog

Mit dem Zinseszins die Zeit für sich arbeiten lassen

Schon Albert Einstein soll es gewusst haben: Der Zinseszins ist das achte Weltwunder, denn seine Effekte können gewaltig sein. Wer Vermögen aufbauen will, sollte sich dessen bewusst sein. Wie in vielen Lebenslagen gilt auch beim Sparen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kommt am regelmäßigen Sparen nicht vorbei. Wie wichtig es ist, schon frühzeitig damit anzufangen, zeigt der sogenannte Zinseszinseffekt. Der Grundgedanke dabei ist einfach. Je früher ein Anleger mit Sparen beginnt, desto mehr holt er später raus, beispielsweise im wohlverdienten Ruhestand.

Je länger die Spardauer desto stärker die Zinseszinseffekte
Die Effekte lassen sich anhand der gegebenen Renditen an den Kapitalmärkten in den vergangenen Jahren verdeutlichen. Wer seit Anfang 1990 monatlich beispielsweise 300,00 Euro in deutsche oder internationale Aktien spart, hat bis heute, also 27 Jahre später, rund 100.000,00 Euro eingezahlt. Sein Vermögen beläuft sich gerundet allerdings auf ca. stattliche 270.000,00 Euro.

Wer hingegen erst 2004, also nach der Hälfte der Zeit, mit regelmäßigem Sparen angefangen hat, hat das Nachsehen: Er hat zwar die Hälfte eingezahlt in seinen Sparplan. Sein angespartes Vermögen beträgt jedoch nicht die Hälfte, sondern gerade einmal etwas mehr als ein Viertel: ca. 85.00,00 Euro. Das liegt nicht nur an der Marktentwicklung, sondern auch am Zinseszinseffekt, der in der zweiten Variante nicht so stark ausgeprägt ist.

Der Zugewinn gegen Ende des Sparplans verdeutlicht den Zinseszinseffekt: Bei der ersten Variante liegt der Zugewinn in den letzten zwölf Monaten – auch dank positiver Märkte – bei rund 40.000,00 Euro. Anleger die nur die zweite Hälfte der Sparphase mitgemacht haben, konnten innerhalb der letzten 12 Monate nur ca. 15.000,00 Euro an Einnahmen erzielen.

Wer zu spät beginnt, muss überproportional viel einzahlen
Für das langfristige Sparen, beispielsweise für das Alter, ist der Zinseszinseffekt von zentraler Bedeutung. Wer zu spät beginnt, muss überproportional viel aufwenden, um auf den gleichen Endbetrag zu kommen. Der Grund: Er muss nicht nur die verpassten Sparraten aufholen, sondern auch die bis dahin angesammelten Erträge inklusive Zinseszinsen.

 

weiter lesen im Geldanlageungs-Blog 

Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen 

 

Wenn man als Auto­fahrer eine Auto­versicherung abschließt, muss man die Frage beant­worten, wie viele Kilo­meter man pro Jahr fährt. Manche Versicherungskunden machen hier falsche Angaben, um den Beitrag zu drücken; andere vergessen einfach die aktuelle Jahreskilometerfahrleistung mit den angegeben Werten abzugleichen. Spätestens nach einem Schadens­fall kommt die Schummelei oder Nachlässigkeit raus. Dann verlangen die Versicherer nach­träglich Geld oder verhängen sogar eine Vertrags­strafe.

Schummeln oder Nachlässigkeit kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen.

Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor. Das Amts­gericht Heidenheim hat beispielsweise im Jahr 2008 eine Vertrags­strafe in Höhe von 500 Euro abge­segnet (Az. 8 C 711/08). In diesem Fall hatte der Fahrer als Jahreskilometer­leistung 12.000 Kilo­meter angegeben und diese „deutlich über­schritten“.

Informationspflicht als Versicherungsnehmer beachten
Als Versicherungsnehmer hat man Änderungen an den Vertragsbestandteilen unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Bei der Antragsstellung kann der Versicherte die Vertragsbedingungen einsehen und bestätigt dies dann auch mit seiner Unterschrift. Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren.

Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über den Kilometerstand des Autos geben. Viele Versicherer führen mittlerweile regelmäßige Kundenabfragen durch, bei denen der aktuelle Kilometerstand mitteilt werden muss. Im dem Anschreiben fragen manche Versicherer nur den Kilometerstand ab, andere geben den aktuell zu zahlenden Beitrag mit an und teilen gleich den Vergleichsbeitrag mit, der bei einer Nichtbeantwortung zugrunde gelegt wird.

Was geschieht, wenn man nicht antwortet?
Die Angaben kann der Versicherer verlangen, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Versicherten unterliegen. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Wichtig ist, dass man auch antwortet, wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat. Auch dann ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hervor.

Sollte man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die Antwort dem Versicherer zukommen lassen, wird für den Vertrag – rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt. Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, so ist man gut beraten, sich als Versicherter umgehend bei der Kfz-Versicherung zu melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

Jetzt hier die Kfz-Versicherung vergleichen

 
   
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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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