inomaxx newsticker Oktober 2018

 

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Finanzinformationen

Oktober 2018

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Zinskommentar Oktober 2018 – EZB bleibt bei ihrem Fahrplan trotz Italiens umstrittenen Haushaltsplänen

Bei Gemeinschafts-Konten auf die Steuerfalle achten

Kfz-Haftpflicht-Strafe für Mehr-Kilometer

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll.

Deshalb führen wir auch in diesem Jahr wieder den Check-Up für die Kfz-Versicherung durch. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Fragebogen KFZ oder zum Vergleichsrechner.

Wenn Sie den Fragebogen KFZ verwenden möchten, so haben die Möglichkeit sich eine pdf-Datei oder eine Word-Datei herunterzuladen.

Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen.
 
Wenn Sie selbst rechnen möchten, so können Sie dies auf unserer Internetseite tun und den gewünschten Vertrag auch gleich abschließen. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Vergleichsrechner.

 
hier geht es zu dem Kfz-Fragebogen  
  hier geht es zum Kfz-Vergleichsrechner 
   

Zinskommentar Oktober 2018 – EZB bleibt bei ihrem Fahrplan trotz Italiens umstrittenen Haushaltsplänen

Der EU bereitet die aktuelle Finanzpolitik der neuen italienischen Regierung reichlich Kopfschmerzen. Denn Italien ist jetzt bereits mit 2,3 Billionen Euro das am höchsten verschuldete Land innerhalb der Europäischen Union. Nun hat die italienische Regierung vor, die bisherige massive Staatsverschuldung mit dem neuen Haushalt um weitere 27 Milliarden Euro zu erhöhen und geht damit auf Konfrontationskurs mit der EU. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich in ihrer letzten Sitzung vom 25.10.2018 jedoch weder von Italiens Haushaltsplänen noch vom dem leicht abgeschwächten Wirtschaftswachstum in der Eurozone beeinflussen lassen.

EZB lässt sich nicht vom eingeschlagenen Kurs abbringen
Die europäischen Währungshüter bleiben ihren geldpolitischen Fahrplan treu. Die EZB halbierte im Oktober, wie bereits länger angekündigt, die Anleihekäufe und wird diese zum Jahresende voraussichtlich komplett einstellen. Auch mit einem ersten Zinsschritt beim EZB-Leitzins wird weiterhin frühestens Ende 2019 gerechnet. Der Einfluss von Italiens Neuverschuldungsplänen auf die Geldpolitik der EZB ist somit gering. Italien wird auf Druck der EU sicher noch etwas an ihrem Haushaltsentwurf nachbessern und die dennoch letztendlich höhere Neuverschuldung wird nicht zu einem Zerbrechen des Euro-Währungsraums führen.

Damit beide Seiten ihr Gesicht wahren können, wird es am wahrscheinlichsten auf einen Kompromiss im Haushaltsstreit hinaus laufen. Und auch wenn dies nicht erreicht werden kann, könnte die EU den Konflikt auch einfach aussitzen und auf einen Bruch der italienischen Regierung spekulieren. Die Halbwertszeiten der italienischen Regierungen lagen in den letzten 70 Jahren im Schnitt bei nur rund 18 Monaten. Die EZB dagegen wird von ihrem geldpolitischen Kurs nicht abweichen, denn dazu müsste die europäische Wirtschaft massiv einbrechen. Dies ist aktuell aber nicht zu erwarten. 

Die US-Wirtschaft ist stärker als erwartet gewachsen und in der EU geht es nur langsam vorwärts
Trotz einer guten Konjunktur in der europäische Union und steigender Verbraucherpreise, hat sich die europäische Kerninflationsrate kaum bewegt. Diese liegt um saisonale Preisschwankungen bereinigt, weiterhin unterhalb der von der EZB angestrebten Zwei-Prozent-Marke. Im September 2018 lag diese in Deutschland bei 1,4 Prozent und im Euroraum bei 1,1 Prozent. Dagegen wachsen Wirtschaft und Inflationsrate in den USA derweil stärker als erwartet. Damit erhöht sich die Gefahr, dass die US-Konjunktur heiß laufen könnte und deshalb versucht die Fed durch konsequente Zinsschritte nach oben dies zu verhindern.

Im September 2018 hat die Fed den US-Leitzins auf die Spanne von 2,0 bis 2,25 Prozent angehoben und für die nächste Sitzung im Dezember 2018 wird mit einem erneuten Zinsschritt gerechnet. Um einer Überhitzung der US-Wirtschaft vorzubeugen, könnte laut Fed-Chef Jerome Powell im kommenden Jahr sogar eine Erhöhung des Zinsniveaus über 3 Prozent hinaus notwendig werden.

Baufinanzierungszinsen haben höchstes Niveau seit Mai 2018 erreicht
Nachdem die Bauzinsen in den vergangenen Monaten leicht gesunken waren, gab es seit Ende September einen kurzen Aufwärtstrend. Die Zinsen der 10-jährigen Bundesanleihe waren Anfang Oktober noch bei einem Stand von 0,57 Prozent und sind in den letzten Tagen wieder auf 0,40 Prozent gefallen, mit weiter sinkender Tendenz.

Von daher kann man damit rechnen, dass die Bauzinsen kurzfristig wieder leicht sinken werden. Aus mittelfristiger Sicht ist weiterhin eher mit einer Seitwärtsbewegung zu rechnen und erst beim langfristigen Ausblick ist mit einem merklichen Anstieg zu rechnen.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
 kurzfristig: schwankend seitwärts
 langfristig: steigend

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog

Bei Gemeinschafts-Konten auf die Steuerfalle achten

Wenn Paare sich eine Wohnung teilen oder heiraten, fällt meistens auch die Entscheidung für ein gemeinsames Konto. Denn ein Gemeinschaftskonto ist eine angenehme Sache, bei der jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen frei über das gesamte Geld verfügen kann und man auch Kosten sparen kann. In den meisten Fällen wird von Ehegatten und Lebenspartnern das sogenannte Oder-Kontos gewählt. Was jedoch die wenigsten wissen: Ein Oder-Konto kann sich schnell als eine tückische Steuerfalle entpuppen.

Die Steuerfalle heißt Schenkungssteuer
Die Finanzämter haben besonders unverheiratete Paare im Blickfeld. Denn während Eheleute einen wechselseitigen Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro pro Person zur Verfügung haben, fällt bei wilden Ehen bereits ab einem Vermögenszuwachs von 20.000 Euro die Schenkungssteuer an. Das bedeutet beispielsweise, wenn ein Partner 250.000 Euro aus einer Lebensversicherung auf das Gemeinschaftskonto überwiesen bekommt, muss der andere Partner 105.000 Euro als Schenkung versteuern.

Bei nicht verheirateten und bei nicht miteinander verwandten Personen beträgt der Steuersatz 30 Prozent, was in der Folge bei diesem Beispiel eine Steuerzahlung von 31.500 Euro an das Finanzamt auslöst. Auch wer ein gut gefülltes Einzelwertpapierdepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandelt, wird mit den gleichen steuerlichen Folgen konfrontiert.

Bei Gemeinschaftskonten kommt es häufig zu unbeabsichtigten Schenkungen
Bei den Konten von Ehegatten werden alle Einkünfte und Erträge je zur Hälfte dem einzelnen Ehepartner zugerechnet. Dabei ist die Kapitalherkunft unerheblich. Wenn jedoch nur ein Partner als Hauptverdiener auf dieses Gemeinschaftskonto Zahlungen vornimmt, dann unterstellt das Finanzamt eine laufende, unentgeltliche Zuwendung an den Ehepartner und setzt deshalb eine Schenkungsteuer fest.

Vielen Paaren ist dies nicht bewusst, denn die Freibeträge mit 500.000 Euro sind auf Sicht von zehn Jahren sehr hoch. Bei einem Todesfall kann dies jedoch zu deutlich negativen finanzielle Folgen führen. Denn beim Tod eines Ehepartners werden neben dem Erbe (bspw. Immobilien, Wertpapierdepots usw.) auch die halbierten Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto der zurückliegenden zehn Jahre zusammen gerechnet. Bei einem Todesfall kann dies zu einem deutlichen Verbrauch des Freibetrags für das übrige Vermögen führen und so eine unnötige Erbschaftsteuerbelastung auslösen.

Einzelkonten mit gegenseitiger Vollmacht sind sinnvoller
Auch wenn es zusätzliche Gebühren auslöst, so ist es sinnvoller ein Einzelkonto auf einen Ehepartner einzurichten und eine Vollmacht für den anderen zu hinterlegen. An dem Handling des Geldtransfers ändert sich dadurch überhaupt nichts. Allerdings werden die zuvor angesprochenen steuerrechtlichen Risiken vermieden. Als Empfehlung für Partnerschaften kann auf das drei Konten-Modell verwiesen werden: zwei individuelle Einzelkonten mit einer gegenseitiger Vollmacht und ein weiteres Einzelkonto für Gemeinschaftsausgaben.

In Bezug auf Wertpapierdepots und deren Abwicklungskonten sollten Sie dies auch beachten. Denn oftmals werden durch ein Familienmitglied die Finanzen beziehungsweise die Depots von Ehepartnern und Kindern verwaltet. Wird hier willkürlich zwischen den Depots hin- und her gebucht, können auch diese Vorgänge unter Umständen als schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen vom Finanzamt interpretiert werden.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Kfz-Haftpflicht-Strafe für Mehr-Kilometer

 

Ein Versicherter ist verpflichtet, seine Versicherung umgehend zu informieren, wenn er mit seinem Fahrzeug erheblich mehr Kilometer gefahren ist, als im Vertrag als Jahreskilometerlaufleistung angegeben wurde. Diese Regelung in den Versicherungsbedingungen ist laut einem Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen (Az. 36 C 208/10) rechtens. Ebenfalls die in dem betreffenden Verfahren einem säumigen Versicherten auferlegte Vertragsstrafe von 500 Euro. Eine „Meldepflicht“ ohne Sanktionsmöglichkeit ginge ins Leere und jeder könnte durch Angabe niedriger Kilometerlaufleistungen Versicherungsbeiträge sparen.

Folgen bei Falschangaben bei den Kilometern
Die Versicherungsbeiträge richten sich bei den meisten Gesellschaften auch danach, wie viel Kilometer Sie pro Jahr mit dem versicherten Fahrzeug fahren. Bei Falschangaben müssen Sie mit finanziellen Forderungen durch den Versicherer rechnen. Dies geht von einer Nachberechnung des zu viel gewährten Rabattes bis zu Vertragsstrafen. Jede Gesellschaft hat hier seine eigenen Reglungen und diese sind in den Vertragsbedingungen nachzulesen.
Wenn sich beispielsweise nach einem Unfall heraus stellt, dass Sie falsche Angaben zu den gefahrenen Jahreskilometern gemacht haben, so muss die Versicherung nur den Haftpflichtschaden übernehmen. Ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug wird durch die abgeschlossene Kaskoversicherung dann nicht ersetzt. Zudem laufen Sie in Gefahr sogar bei einem Diebstahl des Fahrzeugs keine Leistungen aus der Teilkasko zu erhalten.

Tipps für die Vermeidung von Nachberechnungen oder Vertragstrafen
Viele Versicherungen sind mittlerweile dazu übergegangen, einmal jährlich die gefahrenen Kilometer bei den Versicherten abzufragen und nachzuprüfen, ob die im Vertrag angegebene Jahreskilometerleistung noch stimmt. Kommt man dieser Rückfrage nicht nach, so wird man in die höchste Kilometerlaufleistung eingestuft.
Die Änderung führt dann zu viel höheren Beiträgen. Bei Gesellschaften, die diese Rückfrage nicht durchführen, sollte man selbst aktiv werden und sich den Kilometerstand am Anfang des Jahres notieren und am Ende des Jahres mit den im Versicherungsvertrag angegebenen Jahreskilometerleistung vergleichen.

Kündigungsfrist für Beitragsvergleich nutzen
Eine gute Erinnerung für die Kilometerprüfung ist die jährliche Beitragsrechnung. Diese kommt immer rechtzeitig vor dem Kündigungstermin. Denn eine geänderte Jahreskilometerlaufleistung kann bei einem anderen Versicherer schnell zu günstigeren Beiträgen führen. Es ist deshalb ratsam, seine Kfz-Versicherung mit anderen Marktteilnehmern zu vergleichen.

 
   
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Jetzt hier die Kfz-Versicherung vergleichen   
   

Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

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