inomaxx newsticker Oktober 2020

 

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Finanzinformationen

Oktober 2020

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Garagen versichern - Diese Details sollten beachtet werden

Aktienrückkäufe – nicht immer die beste Wahl für langfristige Investoren

Kfz-Fahrerschutz - Mit dem Auto sorgenfrei unterwegs

Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll.

Deshalb führen wir auch in diesem Jahr wieder den Check-Up für die Kfz-Versicherung durch. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Fragebogen KFZ oder zum Vergleichsrechner.

Wenn Sie den Fragebogen KFZ verwenden möchten, so haben die Möglichkeit sich eine pdf-Datei oder eine Word-Datei herunterzuladen. Wird ihre Autoversicherung bereits von uns betreut, so genügt der Kfz-Fragebogen "Datenaktualisierung". Bei allen anderen Anfragen verwenden Sie bitte den Kfz-Fragebogen "Erstanfrage". 

Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen.
 
Wenn Sie selbst rechnen möchten, so können Sie dies auf unserer Internetseite tun und den gewünschten Vertrag auch gleich abschließen. Mit dem unten angegebenen Link "Kfz-Vergleichsrechner" gelangen Sie zu dem Onlinesrechner
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hier geht es zum Kfz-Fragebogen →
  hier geht es zum Kfz-Vergleichsrechner → 
  

Garagen versichern - Diese Details sollten beachtet werden

Garagen beherbergen nicht nur Autos, sondern oft auch Werkzeug, Fahrräder oder Rasenmäher. Doch sind Garagen und ihre Inhalte automatisch mitversichert, wenn man eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat? Wir klären auf, worauf Sie beim Garageninhalt achten sollten.

Die Garage ist ein Ort für verschiedenste Habseligkeiten
Der eine hat in seiner Garage eine Werkbank stehen, der andere bewahrt seine Sportausrüstung darin auf und wieder andere lagern darin Möbelstücke und den teuren Gasgrill: Kaum jemand nutzt seine Garage nur zum Unterstellen seines Autos oder Zweirads. Zudem geht der Trend zu Garagen, die über eine Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden sind. Bei all den Dingen, die sich in einer Garage ansammeln können und aufgrund der Nähe zu Wohnräumen ist es wichtig, auch dieser Örtlichkeit versicherungstechnisch genügend Aufmerksamkeit zu schenken. Wir erklären, wann Garagen und ihre Inhalte automatisch mitversichert sind und wann nicht.

Sind Garagen über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Innerhalb der Wohngebäudeversicherung ist die Garage gegen die versicherten Gefahren, wie Sturm, Hagel, Feuer oder Elementatarschäden versichert, sofern die Mitversicherung beantragt wurde. Innerhalb der Wohngebäudeversicherung verhält es sich anders als bei der Hausratversicherung. Eine Garage muss, sofern diese versichert werden soll, immer bei Antragstellung angegeben werden, unabhängig davon, ob sie sich in Wohnortnähe befindet oder nicht.

Welche Gegenstände in Garagen sind innerhalb einer Hausratversicherung versichert?
Grundsätzlich gilt, dass gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsortes versichert ist. Zum Hausrat zählen alle Dinge, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. So sind beispielsweise folgende Sachen versichert, wenn sie anlässlich eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort – also auch einer Garage – entfernt oder bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt werden beziehungsweise abhandenkommen:   

  • Fahrräder
  • Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind
  • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte
  • Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör
  • in Top-Vertragsbedingungen sind auch nicht am Kfz montierte Sommer-/Winterreifen, Dachboxen sowie Kindersitze versichert

Achtung: Entwendet ein Täter aus einer nicht verschlossenen Garage  Gegenstände, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. Besonders wichtig ist das, wenn die Garage über eine Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden ist, diese ebenfalls unverschlossen ist und sich der Täter somit Zutritt zum Haus verschaffen kann! Wird eine verschlossene Garage hingegen aufgebrochen, handelt es sich um einen Versicherungsfall.

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Aktienrückkäufe – nicht immer die beste Wahl für langfristige Investoren

Bis zur Eskalation der Corona-Pandemie in den USA haben sich bei US-Unternehmen Aktienrückkaufprogramme zu einer beliebten Art der Liquiditätsverwendung entwickelt. Im bisherigen Rekordjahr 2018 belief sich ihr Volumen auf rund 806 Milliarden US-Dollar. Auch im Folgejahr 2019 waren es immer noch rund 729 Milliarden US-Dollar.

Liquiditätsdruck schwächt Rückkauf-Trend
2020 scheint dieser Trend zunächst vorbei zu sein, da die Unternehmen angesichts der konjunkturellen Auswirkungen unter Liquiditätsdruck stehen und auch die Kritik an möglichen Rückkäufen vor dem Hintergrund staatlicher Hilfen für die Unternehmen wuchs. Lagen die Volumina der Rückkäufe im ersten Quartal noch bei 175 Milliarden US-Dollar, gingen sie im zweiten Quartal angesichts sinkender Unternehmensgewinne auf 30 Milliarden US-Dollar zurück.

Schon für das laufende dritte Quartal erwartet etwa die Deutsche Bank aber wieder einen Anstieg. Eine Ausnahme nimmt hier Warren Buffett mit seiner Berkshire Hathaway ein. Er kaufte in den ersten sechs Monaten bereits für 6,7 Mrd. US-Dollar eigene Aktien zurück, so viel wie nie zuvor. In Deutschland nimmt sich das Volumen der Aktienrückkäufe mit 8,8 Milliarden Euro in 2019 beim DAX Index und MDAX Index noch vergleichsweise bescheiden aus. Hierzulande herrschen allerdings auch andere Rahmenbedingungen als in den USA. So sind beispielsweise die Rückkaufvolumina gesetzlich limitiert. Aktienrückkäufe erhöhen bei typisierter Betrachtung den Aktienkurs der Unternehmen. Viele Unternehmen begründen deshalb auch ihre Rückkaufprogramme mit einer Unterbewertung an der Börse. Die Erhöhung des Kurses soll ein Signal der Stärke an den Markt aussenden und helfen, feindliche Übernahmen abzuwehren.

Unternehmensvorstände mit Eigeninteresse
Für Unternehmensvorstände mag es daneben noch einen weiteren Grund geben: Vor allem US-Unternehmen werden häufig anhand ihres Gewinns pro Aktie (Earnings per share, EPS) bewertet. Da Rückkäufe die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien reduzieren, steigt der EPS automatisch an. Ein steigender EPS hat wiederum einen steigenden Aktienkurs zur Folge (bzw. führt eine Verfehlung der EPS-Ziele zum Kursrückgang). Für Manager, deren Gehalt teilweise an die Entwicklung des Aktienkurses des eigenen Unternehmens gekoppelt ist, kann die Versuchung, den Kurs auf diese Weise zu erhöhen, also durchaus verlockend sein.

Aber wie sind Aktienrückkäufe aus der Sicht der Eigentümer zu bewerten? Steigende Aktienkurse sollten ja eigentlich auch in ihrem Interesse liegen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Da sind zunächst die grundsätzlichen Risiken. Der Entzug der Liquidität durch Rückkauf (oder Ausschüttung) kann ein Unternehmen schwächen. Die verringerte Eigenkapitalausstattung, sollte es im Nachgang zum Rückerwerb zu einer Kapitalherabsetzung kommen, wirkt sich negativ auf die Finanzstabilität aus und führt möglicherweise zu Herabstufungen durch die Ratingagenturen. Vor dem Hintergrund unsicherer Perspektiven in vielen Branchen sind das keine attraktiven Aussichten.

 

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Kfz-Fahrerschutz - Mit dem Auto sorgenfrei unterwegs

 

 

Im Herbst macht das Laub die Straßen rutschiger, Nebel und Regen können sehr schnell die Sicht verschlechtern und in der Ferienzeit herrscht auf den Autobahnen viel Verkehr, was immer zu höheren Unfallrisiken führt. Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich rund 350.000 Autounfälle mit Verletzten und dabei wird häufig auch der Fahrer des Wagens schwer verletzt. Die Mitfahrer können nach einem Unfall ihre Schadenersatzansprüche an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, wird der verletzte Fahrer allerdings nicht von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.

Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus
Wenn es bei einem Autounfall Verletzte gibt, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Es wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt oder ein Verdienstausfall ausgeglichen. Doch die Haftpflicht trägt nur die Kosten für die Unfallopfer. Der Fahrer selbst bekommt keine Leistungen. In diesem Fall hilft nur eine Fahrerschutzversicherung um sich gegen finanzielle Einbußen oder Unfallfolgekosten abzusichern. Die Fahrerschutzversicherung zahlt auch, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, wenn beispielsweise eine Unfallflucht vorliegt. Da etwa zwei Drittel aller Verletzten bei Autounfällen am Steuer gesessen haben, ist eine Fahrerschutzversicherung durchaus sinnvoll.

Was leistet der Fahrerschutz
Die Fahrerschutzversicherung kann als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der Fahrerschutz sorgt für eine finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Dabei erhält der berechtigte Fahrer dieselben Leistungen, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht wie in der klassischen Unfallversicherung üblich, nach festen Versicherungssummen. Was die Fahrerschutzversicherung leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden Musterbedingungen entwickelt die für die Versicherungsunternehmen jedoch nicht verbindlich sind.

Im Regelfall zahlen die Versicherer:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Umbau- und Reha-Maßnahmen aufgrund von körperlichen Einschränkungen
  • Haushaltshilfen und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung

Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Bei schweren Verletzungen, wenn beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält. Die Fahrerschutzversicherungen übernehmen auch diese Lücke. Die Fahrerschutzversicherung leistet auch, wenn der Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht. Sie greift aber nicht Bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Auto-rennen leistet die Versicherung nicht. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht.

 
   
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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon:  +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

Email: olaf.kauhs@inomaxx.de
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