inomaxx newsticker September 2018

 

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Finanzinformationen

September 2018

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Startschuss für das KfW-Förderprogramm Baukindergeld 424 ist gefallen

Anlagekommentar September 2018 – Kurserholung trotz eskalierenden Handelsstreits

Mit ausschüttenden Fonds regelmäßige Erträge erzielen

Private Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufbewahren

Startschuss für das KfW-Förderprogramm Baukindergeld 424 ist gefallen

Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 bei der KfW-Bank beantragt werden. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr, also insgesamt 12.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 24.000 Euro. Die Förderung wird jährlich in Teilbeträgen überwiesen. Sie gilt rückwirkend für Immobilienkäufe und Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2018 getätigt bzw. genehmigt wurden. Das Gute daran: Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückbezahlen. Lassen Sie sich deshalb die staatliche Finanzspritze für Ihr Eigenheim nicht entgehen!

Was sind die wesentlichen Punkte der Baukindergeld-Förderung?
Die Baukindergeld-Förderung dient der finanziellen Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Durch die Berücksichtigung bei der Gesamtfinanzierung senkt das Baukindergeld die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht oder erleichtert dadurch vielen Familien erst den Schritt ins Wohneigentum. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person, 

  • die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

 Einzugsdatum Antrag stellen
 01.01.2018 bis 17.09.2018 ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
 ab 18.09.2018innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt „Identifizierung“). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. In Betracht kommt zum Beispiel eine Kombination mit Mitteln aus den Förderprodukten: 

  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
    Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss (151/152/430)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA) oder
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Zuschuss (159/455).
    Die kumulierte Förderung darf dabei nicht höher als die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums sein.

Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

 
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Anlagekommentar September 2018 – Kurserholung trotz eskalierenden Handelsstreits

Im Reich der Mitte droht beim Außenhandel echtes Ungemach. Donald Trump hat den Worten Taten folgen lassen und weitere US-Importe aus China im Wert von 200 Mrd. USD zunächst mit 10 Prozent besteuert. Rund die Hälfte aller chinesischen Ausfuhren in die USA ist somit inzwischen deutlich belastet. Hinzu kommen in den USA neue Entwicklungen in der Russland-Affäre, die für Donald Trump durchaus gefährlich werden können. Und dann sind da noch die Sorgen, dass die Ausstiegsverhandlungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union scheitern könnten.

Entwicklung der Anlagemärkte
Die schwelende Krise in den Schwellenländern hatte die weltweiten Aktien- und Rentenmärkte fest im Griff. Einige von ihnen stemmen sich nun gegen den Wertverfall ihrer Währungen. In den USA ist dagegen ein gemischtes Bild vorhanden. Der Empire State-Index verzeichnete mit einem Wert von 25 ebenso ein überzeugendes Ergebnis wie die der Zuwachs der Einzelhandelsumsätze gegenüber dem Vormonat. Mit einem Anstieg von 0,5 Prozent konnten die Erwartungen von 0,1 Prozent hier deutlich übertroffen werden. Dagegen gab es bei der Industrieproduktion einen leichten Dämpfer, als mit einem Anstieg von 0,1 Prozent der Konsensus von 0,3 Prozent nicht erreicht wurde. Obwohl damit die makroökonomischen Daten schwächer ausfielen und der politische Druck auf US-Präsident Donald Trump aus seinem eigenen Lager zunahm, konnte der S&P 500 Index mit 3,0 Prozent ein kräftiges Kursplus verzeichnen.

Die Aktienmärkte in Europa mussten dagegen heftige Kursrückgänge verkraften. Ursache dafür waren unteranderem schwache Fundamentaldaten und die steigende Wahrscheinlichkeit eines ungeordneten Ausstiegs Großbritanniens aus der EU. Auch die Streitigkeiten um den italienischen Haushalt und der Handelskonflikt mit den USA sorgten dafür, dass der Euro STOXX 50 um 3,8 Prozent und der DAX um 3,5 Prozent verloren. Der italienischen MIB-Index gab um 8,8 Prozent nach, da es Befürchtungen gibt, dass durch den Haushaltsentwurf der neuen italienischen Regierung für das kommende Jahr und die Finanzplanung der nächsten drei Jahre die EU-Regeln eklatant verletzt werden und auf eine Konfrontation mit der EU-Kommission zugesteuert wird.

Die Staatsanleihen und der US-Dollar konnten von diesem unsicheren Umfeld profitieren. Die Rendite zehnjähriger US-Titel sank um zehn Basispunkte auf 2,86 Prozent und die deutschen Staatsanleihen mit gleicher Laufzeit rentierten zum Monatsende 0,12 Prozent niedriger mit 0,33 Prozent. Da sich die Kreditaufschläge leicht erhöhten, konnten Unternehmensanleihen mit dem Kursanstieg der sicheren Bonds nicht mitziehen und notierten weitgehend unverändert. Anleihen mit kurzer Duration schnitten dabei leicht besser ab. Hochzinsanleihen mussten wie Hart- und Lokalwährungsanleihen aus den Schwellenländern ebenfalls einen Wertrückgang verkraften.

Währungsentwicklung einiger Schwellenländer sorgt Investoren
Die Währungen von Argentinien, Brasilien, der Türkei und Russland sind in diesem Jahr stank unter Druck geraten. Dies hatte zur Folge, dass sich die Kapitalabflüsse aus den Emerging Markets insgesamt verstärkten und auch die Währungen von Ländern, die mit soliden Wirtschaftsindikatoren aufwarten, verloren an Wert. Bei genauerer Betrachtung ist erkennbar, dass Argentinien und die Türkei hohe Risiken bei Inflation und Leistungsbilanz aufweisen, während die Staatsfinanzen Brasiliens nicht nachhaltig sind. Allerdings sind die meisten Schwellenländer für die Weltwirtschaft nicht von großer Bedeutung. Eine Ausnahme dabei ist China. Jedoch wird man von der chinesischen Regierung weiterhin eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik erwarten können.

Die Türkei mit einem Welt-BIP-Anteil von rund 1 Prozent ist ein aufstrebendes „Middle-Income“ Land mit positiven demographischen Trends und einem immer noch hohen Anteil der Beschäftigung im Agrarsektor. Die Türkei exportiert hauptsächlich Produkte mit geringer Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit ist schwach. Dies und das Spardefizit des Privatsektors bewirken, dass das Land ein strukturelles Handelsdefizit aufweist und laufend auf neues ausländisches Kapital angewiesen ist. Die Inflation ist strukturell vergleichswiese hoch, und es fehlt an Vertrauen in die Unabhängigkeit der Geldpolitik. Somit bleibt die Türkei gefordert, die strukturellen Ungleichgewichte abzubauen.

Ein Blick auf die aktuellen Anlagestrategien
Es kann weiterhin davon ausgegangen werden, dass in der aktuellen Situation Aktien und Unternehmensanleihen meist besser als Staatsanleihen und Kontokorrentguthaben abschneiden, wenn die Wirtschaft in den USA und in Europa wächst und die Arbeitslosenquote sinkt. Darüber hinaus zeigt eine Betrachtung vorangegangener Episoden von Fed-Zinserhöhungen, dass die Finanzmarktrisiken in diesen Phasen nicht überdurchschnittlich hoch waren.

Auch wenn diese Einschätzung eine hohe Gewichtung von Risikoanlagen, wie Aktien und Unternehmensanleihen nahelegen würde, ist derzeit eine neutrale Allokation sinnvoll. Dies ist solange sinnvoll, wie es unklar bleibt, inwieweit die USA ihren Kreuzzug gegen den globalen Handel ausweiten und sich die Risiken insbesondere weiterer Zollerhöhungen oder ein Ende der NAFTA-Mitgliedschaft der USA auswirken. 

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Mit ausschüttenden Fonds regelmäßige Erträge erzielen

Wer auf der Suche nach laufenden Erträgen ist, findet mit ausschüttenden Fonds eine interessante Lösung. Diese Fonds zeichnen sich durch regelmäßige Ausschüttungen aus. Das Besondere daran ist, dass im Gegensatz zu klassischen Dividendenfonds die Erträge mehrfach im Jahr ausgeschüttet werden. Das gibt Anlegern eine hohe Planungs- und Kalkulationssicherheit, denn häufig ist die Höhe der Ausschüttungen im Vorfeld bekannt. In Niedrigzinsphasen ist das eine durchaus attraktive Alternative.

Planbarkeit durch regelmäßige Erträge
Wer mit seiner Geldanlage nicht nur langfristig einen Wertzuwachs erzielen, sondern auch regelmäßige Erträge erhalten möchte, braucht ein professionelles Auszahlungsmanagement. Das kann umgangen werden, indem auf Fonds gesetzt wird, die regelmäßige und planbare Ausschüttungen als Ziel haben. Der Vorteil dieser Fonds ist, dass mit ihnen sich auch in turbulenten Marktphasen eine hohe Planungssicherheit erzielen lässt. Kursschwankungen durchstehen, um am Ende seines Anlagehorizontes einen Gewinn zu erzielen, ist das eine.

Etwas anderes ist es, wenn man bereits zwischenzeitlich Ausschüttungen haben möchte, um beispielsweise laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Lange Zeit haben sich dafür zwei Sachen angeboten. Entweder in ausschüttende Fonds investieren oder einen Auszahlplan entwickeln. Ersteres ist häufig nicht effektiv genug, zumal viele Fonds auch nur einmal im Jahr ausschütten. Das zweite ist in der Regel äußerst komplex und erfordert ein laufendes Eingreifen seitens des Anlegers.

Unterschiedliche Anlagestrategien der Anbieter
Seit einiger Zeit gibt es Fonds, die genau dieses Problem lösen. Ihre Strategie sieht vor, dass Anleger eine planbare Ausschüttung erhalten. Die Unterschiede zu klassischen Dividendenfonds sind, dass es sich erstens hierbei um eine planbare Ausschüttung handelt. Häufig ist die Ausschüttungshöhe sogar im Vorfeld fest verankert. Zweitens erfolgen die Ausschüttungen mehrmals im Jahr. Dazu bedienen sich solche Fonds verschiedener Strategien. Die einen setzen auf starke Dividendentitel. Andere wiederum gehen einen Schritt weiter und erzielen zusätzliche Erträge, beispielsweise durch den Einsatz von Optionsstrategien.

Für Anleger, die nicht den langfristigen Kurszuwachs, sondern regelmäßige Erträge im Blickpunkt haben, bringen diese Fonds in jedem Fall einen entscheidenden Vorteil. Sie haben nicht nur eine hohe Planungssicherheit. Bei vielen Fonds kennen sie sogar bereits im Vorfeld die Ausschüttungshöhe. Ein Blick auf diese Fonds zeigt auch, dass die Ausschüttungen in der Regel nicht nur über dem aktuellen Zinsniveau liegen. Sie liegen häufig auch über dem, was klassische Dividendenfonds ausschütten können.

 

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Private Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufbewahren

 

Wenn die Ordner mit den Kontoauszügen immer dicker werden und mal Zeit zum Ausmisten wäre, stellt sich bei den meisten Verbrauchern die Frage, wie lange muss man die Kontoauszüge aufbewahren und wann können sie endlich entsorgt werden. Für Privatpersonen gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nur in wenigen Fällen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um steuerrechtliche Vorgaben. Jedoch kann es sinnvoll sein, die Kontoauszüge trotzdem einige Zeit aufzubewahren, denn die Auszüge können Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Kontoauszüge werden wie Kassenzettel als Zahlungsbeleg anerkannt
Um erbrachte oder erhaltene Zahlungen nachzuweisen, sollten Privatpersonen Kontoauszüge für mindestens drei Jahre aufheben. Dies kann beispielsweise bei einem Streitfall über Gewährleistungen eines angeschauten Elektrogerätes helfen, wenn der Kassenzettel oder die Rechnung nicht mehr auffindbar ist. Man kann so mit dem Kontoauszug nachweisen, wann und wo das Gerät gekauft wurde. Auch beim Nachweis von Aufwendungen für die Steuererklärung, beispielsweise der Versicherungsbeiträge, können die Kontoauszüge nützlich sein. Als Orientierung für die Aufbewahrungsdauer kann man die gesetzlichen Verjährungsfristen ansetzen. Diese beginnen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist und beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen müssen auch von Privatpersonen aufbewahrt werden
Für Handwerker- oder Dienstleistungen rund um Grundstück und Gebäude müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Das zuständige Finanzamt möchte im Bedarfsfall nachprüfen können, ob die Umsatzsteuer durch das Handwerksunternehmen oder den Dienstleister korrekt ausgewiesen wurde. Die Frist der Aufbewahrung beginnt zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Da die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Handwerkerleistungen fünf Jahre beträgt, ist bei Arbeiten von Handwerkern eine entsprechend gleichwertige Archivierung ratsam, um bei späteren Baumängeln Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

Für Besserverdienende gibt es Sonderpflichten
Wenn man als Privatpersonen Einkünfte von mehr als 500.000 Euro im Jahr hat, besteht die besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren. Ist man vom Finanzamt zur Buchhaltung verpflichtet worden, so beträgt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Unterlagen zehn Jahre.

Archivierung der Kontoauszüge in Papierform oder Digital?
Kontoauszüge müssen nicht mehr in Papierform in einem Aktenordner abgelegt werden. Auch im nicht veränderbaren PDF-Format erfüllen die Kontoauszüge mittlerweile ihre Nachweispflicht. Im Juli 2014 wurde durch das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass dies der Fall ist, wenn die Richtigkeit des elektronischen Dokuments vorher vom Kontoinhaber überprüft worden ist. Mit einem Kontoauszug, der durch eine Bank im unveränderbaren PDF-Format erstellt wurde, hat man die Nachweispflicht erfüllt.

Wichtig ist dann nur, regelmäßig eine Sicherheitskopie zu machen, damit keine Daten verloren gehen. Wenn man Online-Banking betreibt, so kann man die Auszüge meist auch Jahre später noch ausdrucken. Die Banken selbst müssen die Belege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Von daher besteht innerhalb dieser Frist auch die Möglichkeit, sich die Auszüge rückwirkend auszudrucken, zahlt dann jedoch dafür eine teilweise erhebliche Bearbeitungsgebühr.

 
   
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