inomaxx newsticker September 2021

 

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Finanzinformationen

September 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Liebe Leserrin, Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Gasanbieter - Jetzt ist der Wechselzeitpunkt für die Heizperiode

Aktivistische Investoren – Strategie von Powerplay bis Partnerschaft

Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben

KFW – Befristete Ausnahmeregelungen anlässlich der Flutkatastrophe 2021 für Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 261/262/263, 461/463

Gasanbieter - Jetzt ist der Wechselzeitpunkt für die Heizperiode

  

Acht, zehn oder achtzehn Prozent - reihenweise kündigen Gasanbieter für diesen Herbst deutliche Preiserhöhungen an. Gleichzeitig haben die Verbraucher in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können zügig den Anbieter wechseln. Aber auch ohne Preiserhöhung lohnt sich der Wechsel meist, vor allem für die, die sich bisher im Basistarif ihres Grundversorgers befinden. Ein Wechsel ist einfacher als viele vermuten. Sie beauftragen den neuen Anbieter mit der Gaslieferung, dafür brauchen Sie Zählernummer, den ungefähren Jahresverbrauch, den gewünschten Lieferbeginn, den Namen des alten Anbieters und möglichst die Kundennummer.

Gaspreisvergleich regelmäßig durchführen

Vor und nach der Heizperiode senken oder erhöhen viele Gasanbieter die Gaspreise in den Tarifen. Zudem ist der Energiemarkt sehr volatile. Deshalb sollten Sie einen Gaspreisvergleich in regelmäßigen Abständen durchführen. Spätestens aber vor Ablauf der Kündigungsfrist des laufenden Vertrages empfiehlt sich ein Blick auf die aktuelle Gaspreisentwicklung. Besonders auf Erhöhungen sollten Sie als Verbraucher mit einem Wechsel des Anbieters reagieren. Bei einer Gaspreiserhöhung kann jeder Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Gasanbieter erneut wechseln. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Gaspreisvergleich.

Wechselservice beim neuen Anbieter inklusive

Mit dem Abschluss des Vertrags beauftragen Sie automatisch den neuen Gasanbieter mit der Kündigung ihres Altvertrags. Wenn Sie ein sehr kurzes Sonderkündigungsrecht ausüben möchten und zum Beispiel mit einer Frist von nur zwei oder drei Wochen aus Ihrem alten Vertrag heraus wollen, sollten Sie jedoch selbst kündigen. Der neue Anbieter liefert rund sechs bis zehn Wochen, nachdem er beauftragt wurde. Für den Wechsel zur kommenden Heizperiode ist daher jetzt die richtige Zeit. Alle technischen Anlagen bleiben übrigens vom Wechsel unberührt.

Verbraucher sollten beim Vergleich aber nicht mit den Voreinstellungen suchen, sondern die Filter selbst setzen, damit wichtige individuelle Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Anschlusslaufzeit. Man muss auf Tarife achten, die sich automatisch um zwölf Monate verlängern. Denn im zweiten Vertragsjahr habe der Verbraucher keine Preisgarantie mehr. Wenn die Preise stark steigen, habe er dann nur ein kurzes Sonderkündigungsrecht. Von Vorteil seien also monatlich kündbare Angebote im zweiten Vertragsjahr.

Kann man als Kunde plötzlich ohne Gas dastehen

Nein, dass kann nicht passieren, denn der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind alle Haushalte zu versorgen. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger wieder einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen, der in aller Regel über dem Tarif des Fremdanbieters liegen dürfte.

 
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Aktivistische Investoren – Strategie von Powerplay bis Partnerschaft

Kampagnen aktivistischer Investoren waren lange vor allem ein angelsächsisches Phänomen, haben aber in den vergangenen Jahren auch in Kontinentaleuropa an Fahrt aufgenommen. Dabei sorgen einige Akteure routiniert für Theaterdonner, während das Gros hinter den Kulissen die Zusammenarbeit sucht.
Als Heuschreckenplage einen schlechten Ruf bekommen

Machen wir uns nichts vor, der aktivistische Investor hatte gerade in Deutschland einen denkbar schlechten Einstand. Vor der sogenannten Heuschreckendebatte Mitte der Nullerjahre weithin unbekannt, galten diese Marktteilnehmer danach als Inbegriff des externen Aggressors, der rücksichtslos sein Partikularinteresse verfolgt, nämlich in kürzester Zeit die angepeilte Rendite realisieren, um sich umgehend das nächste Ziel vorzuknöpfen. Allein: Während dieses Bild schon damals nicht passte, lässt es sich mit der Realität heute erst recht nicht in Deckung bringen.

Hauptaufhänger, um die Materie auf die griffige Formel zu reduzieren, sind die öffentlichen Kampagnen, betrieben in erster Linie von US-Beteiligungsgesellschaften. In der Tradition der Corporate Raiders der 1980er Jahre suchen sie dabei – für den konfliktscheuen deutschen Diskurs ungewohnt direkt – die offene Konfrontation mit der Unternehmensführung, um durch martialisches Auftreten maximale Aufmerksamkeit zu erregen. So attestiert beispielsweise das New Yorker Branchen-Urgestein Guy Wyser-Pratte in seinem offenen Brief von 2018 an die familiengeführte Bremer OHB-Gruppe den Hanseaten „die Führungsstruktur einer Feudalaristokratie, mit Vasallen, die ihrem Grundherrn zu Diensten sind“.

Brachial-Rhetorik soll Aktionäre aufrütteln

Sinn und Zweck der Brachial-Rhetorik: Die etalierten Aktionäre aufrütteln, sie offen für Bündnisse machen, um dann gemeinsam die erhobenen Forderungen durchzusetzen. Prominentestes Beispiel der jüngeren Geschichte ist der US-Finanzinvestor Cerberus, benannt nach dem Höllenhund der griechischen Mythologie, und sein Engagement bei der Commerzbank. Schon seit 2017 an Bord, hält man etwa 5 Prozent der Anteile und ist damit größter Aktionär nach dem Bund.

Mitte 2020 ging dann wieder einmal eines dieser garstigen Schreiben in Frankfurt ein, in dem hohe Kosten, falsche Strategie und Untätigkeit der Commerzbank-Verantwortlichen kritisiert wurden. Drei Wochen später nahmen CEO Martin Zielke und Aufsichtsratschef Stefan Schmittmann ihren Hut. Auch wenn das Bundesfinanzministerium dementiert, gehen Beobachter doch fest von einer Absprache zwischen Bund und Cerberus aus.

Der Fall steht damit exemplarisch für eine Entwicklung, die sich in den USA bereits vollzogen hat. Denn raues Gebaren mancher Adresse hin oder her, aktivistische Investoren haben sich den regionalen Gegebenheiten hierzulande längst angepasst und sind mittlerweile auch in Deutschland als vollwertige Player etabliert. Tatsächlich bilden die lautstarken Akteure mit ihren weithin sichtbaren Kampagnen bloß die Spitze des Eisbergs. Der Großteil gerade der in Europa ansässigen aktivistischen Investoren vermeidet einer Analyse der Boston Consulting Group zufolge Schaukämpfe, betont seine langfristige Anlagestrategie und gilt als grundsätzlich konstruktiv und kooperationswillig, wie etwa die Investmentgesellschaft Cevian, die den schwedischen Automobilzulieferer Autoliv im Rahmen eines Kooperationsvertrages unterstützt.

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Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben

Die Schulzeit ist zu Ende und der Start ins Berufsleben steht bevor. Viele Kinder beginnen innerhalb der nächsten Wochen eine Ausbildung. Der Einstieg ins Berufsleben bringt zum einen mehr Freiheit und fordert zum anderen aber auch mehr Eigeninitiative. So ist gerade am Anfang des Berufslebens ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. Dabei ist die ein oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll, die andere nicht und manches ist weiterhin noch bei den Eltern mitversichert.

Bevor es also richtig losgehen kann, sind auch in finanzieller Hinsicht einige wichtige Dinge zu organisieren:

  • Girokonto eröffnen
  • Anspruch auf Kindergeld prüfen
  • Haftpflichtversicherung überprüfen
  • Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren
  • Krankenversicherung abschließen
  • Vermögenswirksame Leistungen nutzen
  • uvm.

Girokonto

Ohne ein Girokonto geht in der heutigen Zeit nichts mehr. Der Arbeitgeber überweist dorthin die monatlichen Bezüge und für viele finanziellen Verpflichtungen lassen sich Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge einrichten. Um sich alleine ein Girokonto eröffnen zu können, muss man das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten braucht man die Hilfe der Eltern. In dem folgenden Vergleichsrechner sind viele, sehr gute Girokonten für Auszubildende aufgezählt, darunter auch einige, die normalerweise einen monatlichen hohen Mindestgeldeingang verlangen, jedoch bei Auszubildenden und Studenten eine Ausnahme machen.

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Krankenversicherung

Während der Schulzeit sind junge Erwachsene bei den Eltern mitversichert. Doch mit dem Beginn einer Ausbildung ändert sich das! Es ist erstmals eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für ihre bevorzugte Krankenkasse entschieden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Hier kann man sich eine Krankenversicherung in einem Preis- und Leistungsvergleich auswählen.

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Haftpflichtversicherung

Während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums ist man als Unverheirateter im Regelfall über den Vertrag Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies sollte man jedoch prüfen, da es auch Verträge geben kann, wo dies nicht versichert ist. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Mit den folgenden Vergleichsrechner kann dies schnell erledigt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Die Leistungen beschränken sich jetzt nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Während der ersten fünf Jahre des Berufslebens haben Sie aber nicht mal darauf einen Anspruch. Denn die gesetzliche Vorschrift ist, dass mind. 60 Monate lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Frührente zu erlangen. Wenn man also aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, zahlt Vater Staat vorläufig keinen einzigen Cent. Auch später sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend.

Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Großteil seines Einkommens verzichten möchte und den Gang zum Sozialamt vermeiden möchte, der kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Man sollte nicht zu sehr auf den Beitrag achten, weil sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gravierend unterscheiden. Hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, kann im Leistungsfall fatale Folgen nach sich ziehen.

 

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KFW – Befristete Ausnahmeregelungen anlässlich der Flutkatastrophe 2021 für Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 261/262/263, 461/463

 

 

Im Juli 2021 hat die Flutkatastrophe in verschiedenen Regionen in Deutschland schwere Schäden verursacht. Um den von der Flutkatastrophe Betroffenen beim Wiederaufbau zu helfen, werden ergänzend zum Aufbauhilfegesetz 2021 Sonderregelungen bei der Beantragung einer Förderung aus der BEG gewährt. Diese gelten für alle Antragsteller, deren Gebäude aufgrund des Hochwassers / Starkregens beschädigt bzw. zerstört wurden. Um als betroffene Gebäude gelten zu können, müssen diese in Gebieten liegen, die von den zuständigen Behörden der Länder bzw. Kommunen als betroffene Gebiete der Flutkatastrophe vom Juli 2021 anerkannt und dokumentiert sind. Nähere Informationen zur räumlichen Abgrenzung dieser Gebiete werden auf den Internetseiten zur BEG bereitgestellen, sobald sie verfügbar sind.

Worum geht es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der BEG werden energetische Einzelmaßnahmen sowie energetische Komplettsanierungen und energieeffiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert, die einen höheren energetischen Standard gegenüber dem Ursprungszustand des beschädigten bzw. zerstörten Gebäudes aufweisen. Hierdurch sollen Investitionen im Rahmen des Wiederaufbaus gefördert werden, welche in Einklang mit den Klimazielen der Bundesregierung stehen.

Abweichend zu den BEG-Förderrichtlinien Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) gelten für Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 befristet bis zum 30. Juni 2023 folgende Ausnahmeregelungen:

  1. Vorhabensbeginn
    Betroffene können bereits vor Antragstellung bei der KfW mit den Baumaßnahmen vor Ort beginnen. Diese Ausnahme gilt für alle Fälle, bei denen der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. Baubeginn ab dem 12. Juli 2021 erfolgt ist. Eine Antragstellung bei der KfW muss bis spätestens zum 30. Juni 2023 (Antragseingang bei der KfW) erfolgen.
  2. Regelung für Verschlechterungsverbot in EBS
    Neue Investitionen in Gebäude, bei denen frühere Investitionen bereits mit den BEG-Vorgänger-programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) gefördert wurden, können im Rahmen der BEG gefördert werden. Eine anteilige Rückforderung der gewährten EBS-Förderung für frühere Investitionen erfolgt nicht, wenn Fristen (z.B. zur Mindestnutzungsdauer) nicht eingehalten wurden.
  3. Kumulierungsgrenzen
    Mit der BEG können die Sanierungs- bzw. Wiederaufbaukosten gefördert werden, die darauf beruhen, dass statt des bisherigen Standards ein höherer energetischer Standard erreicht wird. Hierbei gelten folgende Regelungen zur Förderquote:
    Eine Kumulierung der BEG-Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln zur Bekämpfung der Flut-schäden und für den Wiederaufbau von Gebäuden ist bis zur Einhaltung einer Förderquote von insgesamt 80 Prozent (in Härtefällen von maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten) der im Rahmen der BEG förderfähigen Kosten möglich. Bei Überschreitung des Grenzwertes wird die BEG-Förderung ggfs. bis zur Einhaltung dieser Schwelle gekürzt. Nähere Informationen zu Härtefallregelungen werden wir bekannt geben, sobald Einzelheiten dazu feststehen.
 
   
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