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Liebe Leserrin, Lieber Leser,
 
informieren Sie sich mit unserem newsticker September 2022 wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen.

Viel Spaß beim Lesen.

 
Beste Grüße aus Mannheim
Olaf Kauhs

 

 

 

 

GELDANLAGEN

 

 

Den Zinseszins nutzen und die Zeit für sich arbeiten lassen

Auch Albert Einstein hat es bereits gewusst: Beim Zinseszins handelt es sich um das achte Weltwunder, denn seine Effekte können gewaltig sein. Wer Vermögen aufbauen möchte, der sollte sich dessen bewusst sein. Wie in vielen Lebenslagen gilt auch beim Sparen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.    

 

Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kommt am regelmäßigen Sparen nicht vorbei. Wie wichtig es ist, schon frühzeitig damit anzufangen, zeigt der sogenannte Zinseszinseffekt. Der Grundgedanke dabei ist einfach. Je früher ein Anleger mit Sparen beginnt, desto mehr holt er später raus, beispielsweise im wohlverdienten Ruhestand.

 

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FINANZIERUNGEN

 

 

Was Sie zum Thema Eigenschufa wissen sollten

Das Kaufobjekt ist reserviert und man ist als Finanzierungsinteressent mit dem vom Finanzierungsberater ausgearbeiteten Finanzierungskonzept überzeugt. Die Unterlagen für die Finanzierung liegen dem ausgewählten Finanzierungsinstitut vollständig vor und es folgt die Ablehnung der Finanzierung aufgrund einer negativen Schufa oder eines nicht ausreichenden Hypothekenscores.    

 

Da Banken hierzu grundsätzlich keine Auskünfte geben dürfen, liegt es nahe, sich als Betroffener eine Eigenschufa zu besorgen, um der Sache auf den Grund zu gehen.

 

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VERSICHERUNGEN

 

 

GAP-Versicherungsschutz - Sinnvolle Zusatzleistung bei der Autoversichererung für Leasingfahrzeuge

Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine ergänzende Versicherung, die speziell für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden kann. Sie ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz (gap = englisch für Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Ablösewert gemäß dem Leasingvertrag.

 

Hintergrund: Die Vollkaskoversicherung greift im Schadensfall maximal bis zur Höhe des Zeitwertes. Übersteigt die Ablösesumme für das Leasingfahrzeug den Zeitwert, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche begleichen, sofern er keine GAP-Deckung abgeschlossen hat. Da der Zeitwert in der Regel niedriger als die Ablösesumme ist, bedeutet dies, dass der Versicherte unter Umständen mehrere tausend Euro verliert.

 

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VERBRAUCHERTIPPS

 

 

Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen – Wie kann diese vermieden werden?

Oft stellen sich Immobilienbesitzer bei einer geplanten Veräusserung der Immobilie die Frage, wie man als Verkäufer von Immobilien sicher sein kann, nicht in die „Spekulationsfrist-Falle“ bei vermieteten Immobilien zu tappen.    

 

Gilt das Datum des Notartermins bei Erwerb und Veräußerung als maßgebliche Zeitspanne oder eher doch der Eintrag bzw. die Löschung des Eigentums im Grundbuch? In diesem Beitrag wird der Sache einmal auf den Grund gegangen.

 

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VERBRAUCHERTIPPS

 

 

Radfahrer ohne Licht trägt Mitschuld

Wer als Fahrradfahrer ohne Licht unterwegs ist, lebt nicht nur gefährlich, sondern muss nach einem Unfall unter Umständen auch mithaften, auch wenn er auf der Vorfahrtsstraße fuhr. Das gilt unabhängig davon, wie die sonstige Straßenbeleuchtung ausgestaltet ist. Denn das Licht am Fahrrad hat weniger den Zweck des Sehens als den des Gesehenwerdens.  

 

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hervor (Az.: 14 U 208/16). In dem verhandelten Fall ging es darum, dass ein Radfahrer bei Dunkelheit in eine Vorfahrtsstraße einbiegen wollte. Da ein anderer Radfahrer, ohne Licht auftauchte, erschrak dieser und der Einbiegende stürzte. Daraufhin forderte er vom Unfallgegner ein Schmerzensgeld. Dies verweigerte dieser und verwies auf sein Vorfahrtsrecht und das fehlende Licht hätte nicht zu einem Verschulden geführt.

 

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VERSICHERUNGEN

 

 

Wasserschaden – Nicht jeder ist auch als Leitungswasserschaden versichert

Als Immobilienbesitzer weiß man, dass sich das Wasser immer seinen Weg sucht und deshalb versichert man sein Gebäude entsprechend. Üblicherweise wird bei der Gebäudeversicherung deshalb auch der Bereich Leitungswasserschäden mit eingeschlossen.

 

Aus einem aktuellen Gerichtsurteil geht aber hervor, dass ein Wasserschaden nicht gleich Wasserschaden ist.

 

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inomaxx finance consult
Olaf Kauhs
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