inomaxx newsticker August 2021

 

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Finanzinformationen

August 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Liebe Leserrin, Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Schäden durch Starkregen und Hochwasser – Was ist für die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beachten

GKV ist immer gleich? Das stimmt so nicht

Schenkung von Wertpapiervermögen mit Nutzung vom Nießbrauchrecht

Auto überschwemmt - Welche Versicherung kommt für den Schaden auf

Schäden durch Starkregen und Hochwasser – Was ist für die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beachten

  

Die schweren Unwetter mit starken Regenfällen und Überflutungen verursachten in weiten Teilen Deutschlands große Schäden und hat viele Menschen tragisch getroffen. Viele haben alles verloren und mein Mitgefühl gilt von ganzem Herzen all denen ganz besonders, die einen geliebten Menschen verloren haben. Die Versicherungsbranche ist hier insgesamt gefordert, rasch und wirklich einfach zu helfen. Häufig kann der Nachweis zu beschädigten oder zerstörtem Hab und Gut nicht erbracht werden, Sachverständige können nicht schnell genug begutachten und zerstörte Gegenstände müssen alsbald entsorgt werden.

WICHTIG: Umfassende Dokumentation der Schäden

Viele Betroffene möchten sofort, wenn sich das Chaos lichtet, beginnen aufzuräumen. Es ist jedoch enorm wichtig, dass sie den Zustand von Hausrat oder dem Wohngebäude vorab dokumentieren! Grundsätzlich ist es wichtig zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz für die Elementarschäden besteht. Danach sollte man sich mit seinem Gebäude- oder Hausratversicherer in Verbindung zu setzen und klären, welche Anforderungen an die Schadenregulierung erwartet werden. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die meisten Versicherer haben bestimmte Pauschalbeträge, die ohne Nachweise reguliert werden. Unabhängig davon sollte jeder Betroffene den Schaden mit aussagekräftigen Fotos oder Videoaufnahmen in Detail- und Gesamtansicht so genau wie möglich dokumentieren.

Hierbei sollten insbesondere die beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile gut zu sehen sein. Fotos oder Videos können in diesem Fall am besten aus unterschiedlichen Entfernungen und Richtungen aufgenommen werden. Klären Sie mit ihrem Versicherer, ob beschädigte Gegenstände bis zum Ende der Schadenregulierung auf bzw. bis der Entsorgung zugestimmt wurde, aufgehoben werden müssen. Danach kann alles entsorgt werden, was entsorgt werden muss. Versicherungsnehmer können in dieser ungewöhnlichen Situation zerstörte Dinge nicht unbedingt immer aufbewahren oder sie sind schlichtweg nicht mehr vorhanden. Anhand der gemachten Aufnahmen kann dann jedoch nachvollzogen werden, welche Schäden eingetreten sind.

Zeitnahe Schadenmeldung an den Versicherer

Für eine schnelle Bearbeitung haben die meisten Versicherer direkte Email-Adressen eingerichtet, bei denen die Bearbeitung bevorzugt stattfindet. Die meisten Telefon-Hotlines dürfen dagegen überlastet sein. Von den meisten Versicherern ist mir bekannt, dass diese mit Hochdruck an der Abarbeitung der Schadenfälle arbeiten. Bitte beachten Sie: Je genauer der Schaden dokumentiert wird, umso einfacher kann der Versicherer diesen regulieren. Wichtig ist auch: Veranlassen Sie zwingend notwendige und erforderliche Reparaturen (Notreparaturen), damit sich der Schaden nicht unnötig vergrößern kann und Folgeschäden minimiert werden. Bei der Schadenmeldung ist es wichtig folgende Angaben zu machen:

  • Angabe des Schadentags sowie Schilderung des Schadenhergangs und der Schadenursache: Was ist wann, wo und wie passiert?
  • Insbesondere bei Überschwemmungsschäden wird eine detaillierte Schilderung, ob das Grundstück überschwemmt war, wo das Wasser herkam und wie es in das Gebäude eingedrungen ist (z. B. niederschlagsbedingte Überschwemmung, über die Ufer getretener Fluss oder Rückstau) benötigt.
  • Bei Rückstauschäden: Ist eine Rückstausicherung vorhanden und wenn ja, wann wurde diese zuletzt gewartet
 
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GKV ist immer gleich? Das stimmt so nicht

Niemals gab es so viele gesetzlich Versicherte wie heute. Die grundsätzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Sozialgesetzbuch geregelt. Seit ein paar Jahren ist unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wieder ein Wettbewerb ausgebrochen. Seit dem der Einheitsbeitragssatz abgeschafft wurde, werben sie nun mit geringen Zusatzbeiträgen oder guten Zusatzleistungen um Kunden. Deshalb muss man schon tiefer ins Detail gehen, um die wichtigen Unterschiede zu erkennen. Diese Arbeit haben wir Ihnen mit dem GKV-Vergleich abgenommen. Vergleichen Sie schnell und einfach die relevanten Sonderleistungen und Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen.

Viele gesetzliche Versicherte verschenken jeden Monat bares Geld!

Die meisten gesetzlich Versicherten wissen nicht, dass nur der gesetzlich festgelegte Grundbeitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent hälftig durch den Arbeitgeber übernommen wird. Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse muss gesetzlich Versicherte komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2021 bei 1,3 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,9 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz über 16 Prozent . Wer richtig vergleicht, kann mitunter einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen und sich außerdem die Krankenkasse mit den individuell passenden Leistungen aussuchen.

Was für Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen und welche nicht

Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse kann man kaum etwas falsch machen, denn die meisten Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Deshalb sind bei allen gesetzlichen Krankenversicherern 95 Prozent der Leistungen gleich und decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab.

Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden nach folgenden Punkten:

  • Regelleistungen
    Durch den Gesetzgeber ist der Leistungskatalog für die GKV festgelegt und ist somit für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Es gilt dabei das Sozialgesetzbuch Fünf (§ 12 SGB V) mit dem Grundsatz: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
  • Zusatzleistungen
    Jede gesetzliche Krankenkasse hat die Möglichkeit in einem gewissem Rahmen zusätzliche Leistungen anbieten – beispielsweise Bonusprogramme für gesundes Leben, Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung, Homöopathie oder Impfungen für Auslandsreisen.
  • Privatärztliche Leistungen
    Diese Leistungen werden von der GKV nicht übernommen. Diese können nur über eine private Krankenzusatzversicherungen abgedeckt werden. Dazu zählen etwa hochwertiger Zahnersatz, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Medikamentenzuschüsse.

Mit Hilfe des GKV-Vergleichs können Sie sich umfassend informieren und einen finanziellen Spielraum für private Leistungsverbesserungen schaffen. Durch die Ersparnis bei der GKV kann der freigesetzte Beitrag für eine private Zusatzversicherung verwendet werden. So hat man ohne einen finanziellen Mehraufwand höhere Leistungen für die Gesundheit.

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Schenkung von Wertpapiervermögen mit Nutzung vom Nießbrauchrecht

Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt sind aus dem Immobilienbereich sehr bekannt und weit verbreitet. Dabei wird ein Vermögenswert verschenkt, allerdings behält man zu Lebzeiten die daraus resultierenden Einnahmen und Erträge. Ein Nießbrauch wird als privatschriftliche Vereinbarung zwi­schen dem Beschenkten (z. B. Kinder oder Enkelkinder) und dem Nießbrauchnehmer (z.B. dem Vater oder der Mutter) bei der Übertragung des Vermögenswertes abgeschlossen. Wer rechtzeitig handelt kann so größere Vermögenswerte ohne eine anfallende Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an die nächste Generation übertragen, ohne auf die meist zum Leben benötigten Einnahmen zu verzichten.

Die Beliebtheit von Nießbrauch lässt sich leicht mit den damit verbundenen Vorteilen begründen:

  • Der Schenker behält die laufenden Erträge, seine laufende Liquidität bleibt ihm insoweit ungeschmälert erhalten.
  • Mit dem Übertrag der Substanz werden auch zukünftige Wertsteigerungen bereits „schenkungssteuerfrei“ übertragen.
  • Die Schenkungssteuerfreibeträge der nächsten Generation werden genutzt.
  • Der Kapitalwert des Nießbrauchs reduziert die schenkungssteuerliche Bemessungsgrundlage.

Daher liegt es nahe, auch Wertpapiervermögen auf diese Art und Weise der nächsten Generation zu schenken. Und das funktioniert auch, allerdings ist die Umsetzung regelmäßig wesentlich komplexer als bei Immobilien.

Warum ist Nießbrauch beim Wertpapierdepot komplexer

Das hängt vor allem daran, dass es regelmäßig keinen klar definierten jährlichen Ertrag für die Bewertung des Nießbrauchs gibt. Was bei Immobilien durch die Miete beziehungsweise die ortsübliche Miete (bei eigengenutzten Objekten) abzüglich der Bewirtschaftungskosten etc. relativ klar und gut zu ermitteln ist, fällt beim Depot je nach Wertpapierart sehr schwer. Denn der Nießbrauch bezieht sich auf den laufenden Ertrag, etwaige Wertveränderungen wie Kursgewinne der Vermögenssubstanz sind hier nicht zu berücksichtigen.

Welchen Ertrag ansetzen?

Bleibt also die Frage, was als Ertrag beim Depot angesetzt werden muss beziehungsweise darf. Ein Blick ins Bewertungsgesetz § 15 BewG – Jahreswert von Nutzungen und Leistungen könnte eine Orientierung geben:

  • (1) Der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme ist, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 Prozent anzunehmen. (…)
  • (3) Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird.

Aus dem Absatz 1 geht hervor, dass bei Geldsummen 5,5 Prozent ansetzbar sind. Aber handelt es sich bei einem Depot um eine Geldsumme? Wohl eher nicht. Also dann laut Absatz 3 der zukünftig zu erwartende Ertrag.

 

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Auto überschwemmt - Welche Versicherung kommt für den Schaden auf

 

 

Nicht selten führt Starkregen zu Hochwasser und Überschwemmungen. Wenn eine Region von schweren Unwettern mit Dauerregen betroffen ist, wie dies in den letzten Tagen der Fall war, geht es oft sehr schnell und ganze Straßenzüge, Parkplätze und Unterführungen werden überflutet. Die Ursache dafür ist meist, dass die Kanalisation die plötzlich einströmenden Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann und sich dadurch das Oberflächenwasser zurückstaut. Wenn dadurch das eigene Auto beschädigt wird, kann es für den Fahrzeugbesitzer sehr schnell teuer werden.

Doch welche Versicherung übernimmt den Schaden und auf was sollte man achten? Pauschal gilt: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, welche durch Hochwasser beschädigt werden. Die Vollkasko-Versicherung zahlt, wenn man beispielsweise in eine überschwemmte Straße oder Unterführung fährt.

Die Teilkasko-Versicherung schützt grundsätzlich bei Wasserschäden am Auto

Für Wasserschäden die am eigenen Fahrzeug entstehen, leistet grundsätzlich die Teilkaskoversicherung nur, wenn das Fahrzeug abgestellt war. Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (9 U 4/18) kann der Teilkaskoschutz auch dann greifen, wenn man während eines Unwetters in einen überschwemmten Straßenbereich hineingefahren ist, weil die Wassertiefe falsch eingeschätzt und man davon überrascht wurde. Es kommt dann nicht selten zu einem Totalschaden, wenn Elektrik, Motor und Katalysator betroffen sind und Schlamm in den Innenraum gelangt.

Liegt einen Totalschaden vor, erstattet die Teilkaskoversicherung den Zeitwert des Autos. Bei einer Neuwertentschädigung wird der Neupreis des Autos ausgezahlt. Damit keine Folgeschäden ausgelöst werden, sollte das Auto nicht mehr gestartet werden. Wichtig ist, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, die Batterie abzuklemmen. Wer über einen Schutzbrief verfügt, kann auch den Versicherer anrufen, um den Pannenservice in Anspruch zu nehmen und das Fahrzeug in die nächste Fachwerkstatt bringen zu lassen.

Hochwasserwarnung ignoriert und Fahrzeug nicht weggefahren - zahlt die Versicherung?

Der Versicherer wird normalerweise in diesem Fall die Leistungen für die Teilkasko kürzen. Wenn man sein Auto in einem Hochwasser-Gefahrengebiet parkt, sollte man die Hochwasserwarnungen im Auge behalten. Denn wenn man sein Fahrzeug nicht rechtzeitig weg fährt, gilt dies als grob fahrlässiges Verhalten.

Bei Fahrverhalten leistet die Teilkasko nicht

Nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung fällt jedoch, wenn der Schaden durch ein Fahrverhalten verursacht wurde. Darunter versteht man beispielsweise ein Ausweichen, Abbremsen oder Gegenlenken. Dies ist dann ein Fall nur für die Vollkaskoversicherung. Möchte man sich Ärger bei einem Leistungsfall ersparen, sollte bei der Kaskoversicherung immer darauf achten, dass auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden ein Versicherungsschutz besteht und der auch Versicherer vollumfänglich leistet. Ansonsten ist der Versicherer berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens Abzüge vorzunehmen oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Zahlung zu verweigern.

 
   
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