inomaxx newsticker Juli 2013

 

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Finanzinformationen

Juli 2013

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Kauf eines gebrauchten Hauses – Besichtigung, Kaufvertrag, Übergabe

Anlagekommentar Juli 2013 – Schluss mit dem quantitative Easing in den USA

Medikamente & Co. beim Finanzamt geltend machen

Kauf eines gebrauchten Hauses – Besichtigung, Kaufvertrag, Übergabe

Wer beim Kauf einer gebrauchten Immobilie nur auf das Äußere schaut, geht ein hohes Risiko ein. Denn auch die inneren Werte wie Bausubstanz oder Haustechnik sind wesentlich, wenn es um die Einschätzung des Kaufpreises einer Immobilie und der zusätzlichen Kosten für eine Renovierung oder Modernisierung geht. Der Ratgeber “Kauf eines gebrauchten Hauses” der Verbraucherzentralen (VZ) klärt über Fallstricke auf.

Kurzinfo zum Buch
Der Markt für gebrauchte Häuser wächst und wächst. Und er bietet Hauskäufern echte Vorteile. Denn die Immobilie kann besichtigt werden und lässt sich mit anderen Angeboten vergleichen. Um aber nicht die “Katze im Sack” zu kaufen, müssen Bausubstanz, Heizungstechnik, Installationen und Modernisierungsbedarf realistisch eingeschätzt werden. Dabei hilft dieser bewährte Ratgeber der Verbraucherzentralen (VZ) von der Suche bis zur Schlüsselübergabe.

 
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Anlagekommentar Juli 2013 – Schluss mit dem quantitative Easing in den USA

Der Leitzins liegt noch immer bei 0.25% und sollte somit für unveränderte Zinsen am Markt sorgen. Doch in den vergangenen Wochen wurde der Ausgabezins für US-Staatsanleihen von 0.5% auf 2.1% erhöht. Investoren zittern und verfolgen nervös den Markt, der trotz unveränderter Leitzinsen auf einmal mit höheren Ausgabezinsen aufwartet und Anleger in Unsicherheit bringt.

Begründet wird der höhere Zins in der Erholung der Banken, welche aufgrund von Refinanzierungen zu mehr Stabilität auf dem Finanzmarkt führte und so für ein Zinserhöhung durchaus adäquat war. Immer häufiger stellt sich die Frage, ob sich Investitionen für Kleinanleger überhaupt noch lohnen oder ein Zins über der Rendite von Staatsanleihen eher für wenig Agitation aufgrund minderer Attraktivität auf den Märkten sorgt. Der Realzins ist derzeit unter der Inflationsrate angesiedelt und bringt somit für den Anleger immer einen Verlust.

Aufgrund der zahlreichen Aufkäufe in der letzten Zeit konnte das Niveau erhöht und ein für die Banken rentablerer Zins präsentiert werden. Riesige Aufkäufe der Notenbank sind als hauptsächliche Ursache zu betrachten. Doch kann die Erhöhung der Zinsen durchaus zur Folge haben, dass diese auf anderen Sektoren weg brechen und so für wenig Attraktivität in verschiedenen Anlagebereichen sorgen.

Tritt dieser Fall ein, muss eine erneute Stützung erfolgen um den Markt aufzufangen und einen Zins-Crash zu unterbinden. Die rasche Zinserhöhung gleicht einem Strohfeuer und wird derzeit mit wachsamen Augen betrachtet. Da die Erhöhung nicht aufgrund einer tatsächlichen Stabilität auf dem Markt, sondern der gekauften Stabilität durch Notenbanken präsent ist, geht die Zinserhöhung tatsächlich mit einem hohen Risiko Hand in Hand und kann zeitnah ins Gegenteil umschlagen.

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Medikamente & Co. beim Finanzamt geltend machen

Viele Verbraucher wissen gar nicht so recht was sie denn alles beim Finanzamt absetzen können und verpassen damit jährlich die Chance um Geld zurück zu bekommen. Nun lässt der Bund für die Steuerzahler selbst ein paar hilfreiche Tipps einfließen. So können nun Krankheitskosten, wie es Medikamente, Zahnersatz sowie eine neue Brille sind, beim Finanzamt vorgelegt werden.

Schon allein das Gesetzt bestätigt, dass Steuerzahler Kosten für die Behandlung Ihrer Krankheit, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, dem Finanzamt vorlegen können. Dies aber nur, wenn diese über der festgelegten Eigenbelastung Grenze liegen. Die Eigenbelastung Grenze unterscheidet sich von der Höhe des Einkommens und dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte dies nun klären, wie hoch die Eigenbelastung denn sein kann um dem Verbraucher ein relativ angenehmes Leben zu gewähren.

Eine junge Familie mit einem Kind, die im Jahr rund 40.000 Euro verdient, sollte dem Gesetzt nach rund 1200 Euro für die außergewöhnlichen Belastungen aufbringen können. Dennoch gibt es laut § 33 des BFH auch andere Möglichkeiten. So können auch die Steuerzahler Krankheitskosten absetzen, wenn diese unterhalb von den 1 – 7 Prozent des Einkommens liegen. Wem dies zunächst abgelehnt wird, kann Berufung für die Krankheitskosten einholen lassen. Denn es gab schon Fälle die Krankheitskosten vom Finanzamt zurück erstattet bekamen.

Wer für Medikamente selbst aufkommen muss, auf einen Zahnersatz angewiesen ist. Eine neue Brille braucht. Nach einem Unfall oder durch körperliche Beschwerden zur Kur muss. Schuheinlagen braucht um eine gerade Haltung einzunehmen. Der kann diese Kosten beim Finanzamt vorzeigen. Was das Finanzamt allerdings möchte ist, dass der Verbraucher diese Maßnahmen für die Gesundheit vom Arzt bestätigen lässt. Der Arzt sollte dem Patienten diese Medikamente oder Therapie Maßnahmen verschreiben, schriftlich bestätigen das der Patient diese braucht um gesund zu werden. Denn ansonsten könnte jeder Medikamente oder Kuren geltend machen, ohne das er sie wirklich braucht. Was wiederum Betrug wäre. Was strafbar ist.

 

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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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