inomaxx newsticker Juli 2015

 

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Finanzinformationen

Juli 2015

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Musterbrief für die vorzeitige Kündigung eines Darlehens

Anlagekommentar Juli 2015 – Die Beeinflussung der Märkte durch die Griechenland-Krise

Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung

Urlaubszeit ist Einbruchzeit 

Musterbrief für die vorzeitige Kündigung eines Darlehens

Für eine vorzeitige Darlehenskündigung kann es unterschiedliche Gründe geben. Meistens geht es günstigere Zinskonditionen. „Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Schreckenswort. Ein Finanzierunginstitut darf bei vorzeitiger Kündigung laut der aktuellen Rechtsprechung die Differenz zwischen Anlagezins der Refinanzierung und dem Kreditzins dem Darlehensnehmer in Rechnung stellen.

Nach Ablauf von 10 Jahren Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Ein Darlehensnehmer hat nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 des BGB grundsätzlich das Recht, ein langfristiges Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als 10 Jahren, nach Ablauf von 10 Jahren zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Datum der vollständigen Auszahlung des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Diese Möglichkeit sollte in dem Fall genutzt werden, wenn die ursprünglich vereinbarten Zinskonditionen für den Darlehensnehmer wesentlich schlechter waren, als die aktuellen Zinskonditionen sind.

Wichtig ist der Auszahlungstermin und die Restschuld
Als erstes ist es wichtig den Termin der vollständigen Auszahlung des Darlehens heraus zu finden. Die finanzierende Bank schickt immer eine Bestätigung mit Datum, wann das Darlehen komplett ausgezahlt wurde. Hat man keine Sondertilgungen vorgenommen, kann man im Tilgungsplan ablesen, welche Restschuld zum Fälligkeitstag noch vorhanden ist. Wenn Sondertilgungen während der Darlehenslaufzeit vorgenommen wurden, kann man sich von der finanzierenden Bank die Restschuld zum Fälligkeitstag berechnen lassen.

Umsetzung der Kündigung
Nun werden die Zinskonditionen mit einem Vergleichsprogramm für den Fälligkeitstag berechnet. Wie dies in der Praxis funktioniert, kann man hier in einem kurzen Video sehen. Wenn ein passendes Finanzierungsinstitut gefunden wurde und von diesem eine Darlehenszusage vorliegt, wird bei der bisherigen finanzierenden Bank die Kündigung eingereicht.

 

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Anlagekommentar Juli 2015 – Die Beeinflussung der Märkte durch die Griechenland-Krise

Im Rückblick hat die Griechenland-Krise die Kapitalmärkte nachhaltig beeinflusst und dabei den Auslöser gebildet. Auch wenn ursprünglich von einer Korrektur der Aktienmärkte die Rede war, lässt sich dieser Zusammenhang nicht erstellen und die Kursgewinne im ersten Quartal waren ebenso wenig ungewöhnlich, wie die daraus resultierende Gegenbewegung im Anschluss. Die Erpressung der Märkte kann als gescheitert betrachtet werden, was in Anbetracht der marginalen Bedeutung der griechischen Wirtschaftsleistung auf den Weltmärkten nicht verwunderlich ist.

Der ökonomische Bankrott Griechenlands und seine Auswirkungen auf den Kapitalmarkt
Die Weltwirtschaftsleistung der Helenen beträgt lediglich 0.3 Prozent und ist somit von einer untergewichteten Performance begleitet. Auch beim Bruttoinlandsprodukt in Euroland sind die Griechen lediglich mit 1.8 Prozent beteiligt, wodurch der ökonomische Bankrott realistisch betrachtet keinen Einfluss auf die Kapitalmärkte der Welt nehmen sollte. Als einzige Gefahr wird der Vertrauensentzug von Investoren gehandelt, der sich auf die Gesamtheit Südeuropas bezieht und nicht auf Griechenland beschränkt wird. Doch auch diese Sorge erweist sich als unbegründet und Europa zeigt sich wesentlich robuster, als allgemein angenommen wurde.

Die griechische Regierung spekulierte auf Verwerfungen Gesamt-Europas an den Kapitalmärkten, doch blieb dieser befürchtete Faktor aus und hat nur einmal mehr bewiesen, dass Griechenland auf den Märkten eine eher untergeordnete Position einnimmt. Derzeit ist das Thema Griechenland permanent präsent und verdrängt andere Themen aus den Nachrichten. Auch wenn die Staatsverschuldung mit 300 Milliarden Euro nicht gering ist und mit der Aufaddierung weiterer Forderungen auf 500 Milliarden Euro anwächst, wurde der offensichtliche Bankrott noch nicht festgestellt und ist ökonomisch gesehen längst Realität und nicht mehr von der Hand zu weisen.

Europas Aktien zeigen sich mit hoher Volatilität
Anhand der Grexit Sorgen und des konstanten Themas Griechenlands stehen die europäischen Aktienmärkte unter einer hohen Belastung. Mit hoher Volatilität und einer Kursreduzierung von 15 bis 20 Prozent muss der Aktienmarkt aber nicht länger mit zweifelhaftem Blick, sondern vielmehr mit dem Fokus neuer Chancen Beachtung finden. Vor allem längerfristige Dividendenpapiere können einen Vorteil erbringen und profitieren davon, dass die Zinsen derzeit niedrig und das Wirtschaftswachstum weiter stabil ist. Auch der japanische und US-amerikanische Markt sind weiter von Interesse. Neben Aktien zeigen sich auch Anleihen aus den USA interessant und überzeugen mit einem ansprechenden Niveau der Rendite. Eine Euphorie bezüglich der wachsenden US Wirtschaft sollten Sie allerdings nicht überbewerten, da ein Wachstum von mehr als 2 Prozent auch in diesem Jahr ausgeschlossen scheint. Eine Steigerung der Inflation müssen Sie nicht fürchten, auch diese ist unangebracht und steht in keiner Relation zur tatsächlichen Bewertung der wirtschaftlichen und kapitalmarktorientierten Lage auf dem Markt.
 

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Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung

Nach einem langen Arbeitsleben wünschen sich die Menschen ein sorgloses und abgesichertes Leben im Alter. Bei einem Pflegefall kann dieser Wunsch jedoch schnell zerplatzen. Denn nach BGB § 1601 sind Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Daraus entsteht die Situation: Kinder haften für ihre Eltern! Selbst Schenkungen können hier 10 Jahre zurückgefordert werden.

Die Ämter setzen Unterhaltanspüche durch
Das Sozialamt setzt den Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder durch, wenn Leistungen für die Pflege gezahlt werden müssen. Auch wenn schon viele Jahre kein Kontakt mehr zwischen Kindern und Eltern besteht, werden sie zum Unterhalt verpflichtet. Die Kinder haben Anspruch auf einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro (gemäß Düsseldorfer Tabelle). Je nach Familiensituation kann der Selbstbehalt auch höher liegen. Dennoch hat kein Elternteil mit dieser Grundsituation ein gutes Gefühl im Alter!

Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung:

  1. Eigenes Vermögen sichern – Ein Pflegefall lässt das mühsam ersparte Kapital schnell schmelzen. Auch das Erbe der Kinder ist dann in Gefahr.
  2. Vermögen der Kinder sichern – Kinder haften für ihre Eltern – unabhängig davon, wie gut die Beziehung zwischen Kind und pflegebedürftigem Elternteil ist. Eine verhängnisvolle Abwärtsspirale beginnt. Die Kinder haben weniger Geld für ihren eigenen Vermögensaufbau und für ihre Altersvorsorge.
  3. Pflegelücke schließen – Dank einer privaten Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke im Pflegefall gezielt geschlossen werden.

Der Bedarf an kompetenter Beratung und adäquater Absicherung ist sehr groß. Aufgrund unterschiedlicher Beitragsberechnungen ist ein sorgsamer Vergleich, z.B. durch einen Vergleichsrechner, notwendig. Mit dessen Hilfe können Sie die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung berechnen.

 

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hier geht es zum Vergleichsrechner 

Urlaubszeit ist Einbruchzeit 

 

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt. Im Jahr 2014 wurden 150.000 Fälle erfasst – der höchste Wert seit 16 Jahren! Gerade in der Urlaubszeit haben viele Einbrecher ein leichtes Spiel. Während die Urlauber am Strand liegen, können Einbrecher ungestört die Wohnung ausräumen. Daher ist es ratsam den Urlaub nicht in den Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter anzukündigen. Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden schrecken ab. Professionelle Banden spähen Adressen an Gepäckstücken am Flughafen aus. Als Reisender sollten Sie daher darauf achten, ihre Adressschilder am Koffer zu verdecken.

6 Tipps wie Sie Ihr Heim vor Einbrüchen schützen können

  1. Schließen Sie Türen und Fenster
    Durch offene Fenster und Türen werden Diebe geradezu eingeladen, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus einzudringen. Vor der Abreise sollten Sie darum noch einmal durch alle Räume gehen und prüfen, ob Fenster, Balkon-, Terrassen- oder Haustüren richtig verschlossen sind. Die Schlüssel sollten Sie aus den Schlössern entnehmen und gut versteckt werden. Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster sichern Sie am besten mit entsprechenden Schlössern vor Einbrechern. Es gibt beispielsweise Balkonriegelschlösser oder abschließbare Fenstergriffe. Kellerfenster sollten Sie mit engmaschigen Gitterrosten sichern.
  2. Lassen Sie Ihr Haus bewohnt wirken
     90 Prozent aller Einbrüche werden in Abwesenheit seiner Bewohner verübt. Sie sollten darum den Einbrechern den Eindruck vermitteln, Ihr Haus wäre bewohnt. Dazu gehört beispielsweise ein leerer Briefkasten. Bitten Sie Ihren Nachbarn darum, die Post täglich herauszunehmen und bestellen Sie die Zeitung ab. Jalousien, Roll- oder Fensterläden sollten nicht rund um die Uhr geschlossen sein. Es ist viel besser, wenn Ihr Nachbar diesen Job auch übernimmt und diese abends schließt. Wer Ihr Haus beobachtet, wird annehmen, Sie wären da. Diesen Eindruck können Sie noch verstärken, indem Sie einige Lichtschalter mit einer Zeitschaltuhr verbinden, so dass ab und an Licht angeht. Erwähnen Sie auf keinen Fall auf dem Anrufbeantworter oder an Ihrer Tür, dass und wie lange Sie verreist sind. Das gilt auch für das Internet, insbesondere soziale Netzwerke. Stellen Sie erst dann Urlaubsfotos ein, wenn Sie wieder zurück sind.
  3. Informieren Sie Ihre Nachbarn
     Wenn Sie Ihren Nachbarn bitten, den Briefkasten für Sie zu leeren und wahrscheinlich auch die Blumen zu gießen, bitten Sie ihn am besten auch gleich, darauf zu achten, ob sich Fremde auffallend oft in der Nähe Ihres Hauses aufhalten bzw. im Hausflur. Er sollte möglichst keine Unbekannten ins Haus lassen, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Wenn Sie Ihrem Nachbarn vertrauen, können Sie ihn auch in die Kontaktliste Ihrer Alarmanlage aufnehmen. Geben Sie Ihrem Nachbarn auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Urlaubsort, damit er Sie im Ernstfall erreichen kann.
  4. Zeigen Sie, dass Ihr Haus gesichert ist
     Da Einbrecher Risiken scheuen, stellt eine Alarmanlage für sie ein großes Risiko dar. Darum sollten Sie über eine Alarmanlage mit Blinklicht nachdenken. Wenn diese nicht abschreckt, springt sie wenigstens an, wenn sich die Langfinger an Ihrer Tür bzw. Ihrem Fenster zu schaffen machen. Dabei sorgen nicht nur die Sirene und das Blinklicht für Aufmerksamkeit, sondern gleichzeitig wird auch automatisch eine Notrufleitstelle informiert.
  5. Verstecken Sie Wertgegenstände
    Wenn Sie wertvolle Gegenstände verstecken, dann erschweren Sie den Einbrechern natürlich auch das Handwerk. Wählen Sie aber Verstecke, auf die nicht jeder Einbrecher sofort kommt, wie Geld unter der Matratze oder in einer Buchattrappe. Wichtige Dokumente, Geld, Gold, wertvollen Schmuck oder andere Wertgegenstände sollten Sie in einem brandsicheren Tresor oder in einem Bankschließfach aufbewahren.
  6. Räumen Sie Werkzeuge und Tritthilfen weg
    Auch Werkzeuge und Tritthilfen helfen den Einbrechern bei ihrer Arbeit. Bevor Sie verreisen, sollten Sie also Leitern, Gartenmöbel oder einen Hammer wegräumen. Wenn es möglich ist, sollten auch Außensteckdosen vom Strom getrennt werden, damit die Einbrecher mitgebrachte Werkzeuge dort nicht einstecken können.
  

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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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