inomaxx newsticker Juli 2016

 

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Finanzinformationen

Juli 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Die Finanzierung für ein Bauprojekt will gut geplant sein

Anlagekommentar Juli 2016 – Der Brexit kommt – welche Auswirkungen hat dies auf dem Finanzmarkt?

Pauschale Anlageregeln taugen nichts

Hochwasserschäden wie in Simbach sind überall möglich

Die Finanzierung für ein Bauprojekt will gut geplant sein

„Pro Haus eine Ehe“ sagen böse Zungen und auch wenn dies natürlich übertrieben ist, steckt doch ein Fünkchen Wahrheit in dieser Gemeinheit. Tatsächlich lauern bei einem Bauprojekt in jeder Phase, von der Grundstücksfindung über die Entscheidung für Bauträgerobjekt oder Architektenhaus bis hin zu Finanzierung und Einzug, zahlreiche Fallstricke.

Allerdings streiten sich Bauherren, die von einem Spezialisten umsichtig beraten worden sind, wohl eher über Wandfarbe oder Couchgarnitur. Denn wenn man einige grundlegende Gesichtspunkte bei einem Bauvorhaben beachtet, bietet die Finanzierungslösung höchstwahrscheinlich keinen Stoff für Auseinandersetzungen. Im Folgenden habe ich ein paar wichtige Tipps zusammengestellt.

Mit intelligent gewählten Auszahlungstranchen und individuellem Tilgungs-Mix die Kondition optimieren
Es klingt banaler, als es ist: Gerade bei Neubauprojekten ist es wichtig, die Gesamtkondition konsequent zu optimieren. Eine entscheidende Rolle dabei spielen die Bereitstellungszinsen beziehungsweise die Vereinbarung einer bestimmten bereitstellungszinsfreien Zeit. Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Darlehensbeträge von der Bank zur Verfügung gestellt, aber erst später in Anspruch genommen werden – was bei Neubauprojekten wegen vielfältiger Möglichkeiten der Bauverzögerung eher die Regel denn eine Ausnahme ist.

Bei langen Verzögerungen und ohnehin knapper Kalkulation können Bereitstellungszinsen unter Umständen richtig gefährlich werden und ein Bauprojekt sogar ernsthaft gefährden. Die Vereinbarung mit dem Finanzierungspartner, für einen bestimmten Zeitraum von etwaigen Bereitstellungszinsen befreit zu sein, ist deshalb absolut ratsam.

Allerdings nimmt die Bank für jeden Bereitstellungsmonat nach der bereitstellungszinsfreien Zeit einen Zinsaufschlag vor, der den Darlehenszins im Einzelfall so stark aufblähen kann, dass ein Angebot, nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Es ist deshalb meist keine Option, „ganz auf Nummer sicher zu gehen“ und für die volle Darlehenssumme über die gesamte Bauzeit hinweg BZF-Aufschläge einzukalkulieren. Vielmehr muss zuallererst der Zahlungsplan genau studiert werden, denn nur dieser gibt Aufschluss darüber, wann genau welcher Betrag abgerufen wird.

Mit diesem Wissen kann Baufinanzierungspezialist eine konkrete Empfehlung treffen, ob und in wie viele Tranchen der gesamte Darlehensbetrag aufgeteilt und welche BZF-Regelungen für welchen Darlehensteil getroffen werden müssen. Für jede Darlehenstranche sollten dann verschiedene Szenarien berechnet und auf dieser Grundlage entschieden werden, welche BZF-Gestaltung am vorteilhaftesten ist. Bei den derzeitigen Zinskonditionen ist es momentan häufig günstiger, das Darlehen abzurufen als Bereitstellungszinsen zu zahlen, da diese bei den meisten Bankpartnern derzeit noch bei 3 Prozent pro Jahr und damit weit über dem aktuellen Marktniveau liegen.

Rechtliche Besonderheiten beachten
Gerade bei Bauherren ist es sehr wichtig, die jeweilige Grundbuchsituation zu analysieren. Besonderheiten gibt es vor allem bei Neubauprojekten mit noch nicht vermessenen Teilflächen. Für einige Finanzierungsinstitute ist dies ein Hinderungsgrund eine Finanzierung anzunehmen. Weiterhin sollte man auch in diesem Zusammenhang den Zahlungsplan im Blick haben.

Eine Zahlung nach den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist zwar gerade bei Bauherren, die ein noch zu errichtendes Haus inklusive Grundstück von einem Bauträger erwerben, relativ häufig, aber nicht bei allen Finanzierungsinstituten gern gesehen. Denn bei Zahlung nach MaBV müssen Bauherren beispielsweise 30 Prozent der Bausumme bereits nach Beginn der Erdarbeiten zahlen, bevor überhaupt mit dem Rohbau begonnen wurde. Solche hohen Vorauszahlungen stellen für Finanzierungsinstitute natürlich ein größeres Risiko dar.

 
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Anlagekommentar Juli 2016 – Der Brexit kommt – welche Auswirkungen hat dies auf dem Finanzmarkt?

Der 23. Juni 2016 hat die Europäische Union (EU) vor eine Herausforderung gestellt. Mehrheitlich haben sich die Briten gegen die EU entschieden und sich für einen Austritt ausgesprochen. Kapitalmarktteilnehmer und Wettbüros hatten mit einem Verbleib Großbritanniens in der EU gerechnet, wodurch die Reaktion enorm war.

Sowohl das britische Pfund wie die Aktienmärkte brachen vorübergehend ein und sichere Häfen, zum Beispiel Gold oder deutsche und amerikanische Bundesanleihen erlebten einen unaufhaltsamen Boom. Es bleibt abzuwarten, wie andere Industrieländer reagieren und wie sich deren Unzufriedenheit im Bezug auf die EU auf das einzelne Land und die Finanzwirtschaft auswirken wird.

Europa verliert an Bedeutung bei internationale Investoren
Der Euroraum lässt viele Menschen als Verlierer zurück. Die Massenarbeitslosigkeit und Stagnierung der Volkswirtschaften in Südeuropa sind nicht von der Hand zu weisen. Die Schuldenpyramide wird von der EZB stabilisiert, in dem schwache Schuldner über die Notenpresse finanziert werden.

Der Zinssatz befindet sich unter Null und auch wenn der juristische Rahmen fehlt, handelt es sich um eine faktische Transferunion. Es besteht die Gefahr, dass das internationale Kapital aus dem Euroraum abgezogen wird. Warum? Weil die schwer kalkulierbaren politischen Unwägbarkeiten keine finanzielle Sicherheit ermöglichen und bei Anlegern daher auf wenig Interesse stoßen.

Britische Unternehmen profitieren derzeit auf den Aktienmärkten
Das Referendum hat die internationalen Aktienmärkte vorübergehend in eine Schockstarre mit sinkender Performance versetzt. Dabei verloren die britischen Aktien weitaus weniger an Wert, als es bei Aktien vom europäischen Festland der Fall war. Das schwache Pfund stützt die Volkswirtschaft mittelfristig, zumal die Firmen im FTSE Index rund 70 Prozent ihrer Gewinne im ausländischen Territorium erwirtschaften.

Wer aktuell in britische Aktien investieren möchte, sollte sich auf Unternehmen mit einem hohen Exportanteil berufen. Es gibt nicht nur eine negative Beeinflussung, sondern eine Vielfalt unterschiedlicher Faktoren, die für ein schwankungsreiches zweites Halbjahr sorgen. Darin enthalten sind neben verschiedenen Faktoren die fehlende Phantasie im Gewinnwachstum, die Unruhen durch die politische Performance innerhalb der EU, potenzielle Gewinnwarnungen durch geopolitische Belastungen.

Anleihenmärkte warten mit sinkenden Renditen auf
Das Thema Zinserhöhung ist bei der US Notenbank nun endgültig abgeschlossen, sodass sich die Erwartungen für die globalen Anleihemärkte nicht verändern. Staatsanleihen mit US-amerikanischem Background sind weiter der sichere Hafen, wodurch die Renditen nicht steigen und weiter geringfügig ausfallen werden.

In Europa herrscht Unsicherheit auf den Finanzmärkten, sodass deutsche Bundesanleihen zwar gefragt sind, aber weitere Tiefpunkte in der Rendite mit sich bringen können. Expansive Maßnahmen seitens der Notenbanken werden sich verstärken. Dies geht unter anderem aus der Ankündigung der Bank of England und der Schweizer Notenbank hervor. Auch die europäische Notenbank wird alles tun, um die südeuropäischen Anleihemärkte zu stützen.

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Pauschale Anlageregeln taugen nichts

Erfolgreiche Geldanlagen sind komplex und haben mit Pauschallösungen nicht viel zu tun, denn Anleger müssen Ziele, Lebenslage und Risiken genau abwägen. Diese Punkte sind jedoch bei jedem Anleger anders gelagert. Was für den einen eine gute Strategie währe, ist für einen anderen nicht zu empfehlen. Auf jeden Fall gehören für eine Streuung möglichst viele Anlageprodukte ins Portfolio, jedoch ist die Gewichtung bei jedem Anleger individuell vorzunehmen.

Aktien sollten Baustein jeder Investmentstrategie sein
Jedoch ist dieser Baustein nach Anlegertyp kleiner oder größer. Auch als es noch auskömmliche Zinsen auf Spareinlagen und Anleihen gab, war dies schon so. und das ist erst recht so, Seitdem die internationalen Notenbanken die Zinsen mehr oder weniger abgeschafft haben, sollte dies erst recht so sein. Nur wie groß sollte der Baustein Aktie in der Investmentstrategie sein? Hier haben Experten eine Faustregel parat: 100 minus Alter gleich Aktienquote.

Einem 20-Jährigen wird eine Aktienquote von 80 Prozent empfohlen und einem 80-Jährigen nur noch 20 Prozent. Dies klingt gut und auch nachvollziehbar, es ist herrlich einfach, zu einfach. Denn diese Faustregel ist großer Unsinn. Die Frage lässt sich nämlich so pauschal nicht beantworten. Denn schließlich sind nicht alle Anleger gleich. Sie haben unterschiedliche Ziele, der Anlagehorizont ist mal länger und mal kürzer und die Risikotoleranz mal größer und mal kleiner.

Eine Anlage für die Enkel unterscheidet sich vom Eigenkapitalsparen für eine Immobilie
Ziele, Anlagehorizont und Risikotoleranz, all das muss berücksichtigt werden, unabhängig vom jeweiligen Alter. Eine Rentnerin, welche eine auskömmliche gesetzliche Rente oder auch eine ausreichende Zahlung aus einer Lebens- oder Rentenversicherung kassiert, dazu in einem schuldenfreien Eigenheim wohnt und vielleicht noch regelmäßige Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie einnimmt, kann ihr Depot durchaus auch im hohen Alter mit reichlich Aktienanteil bestücken. Das Depot kann ja als Anlageziel haben, dass das der Anlagebetrag an die Enkel vererbt werden kann oder soll.

Warum dann nicht zu 100 Prozent auf einen Aktienanteil setzen, wenn die Enkel noch jung sind? Dagegen kann „100 minus Alter“ auch mit 30 Jahren ein völlig falscher Plan sein. Denn ein Familienvater, vielleicht noch Alleinverdiener, der zeitnah den Kauf oder Bau einer Immobilie plant, sollte dagegen eine deutlich reduzierte Aktienquote haben. Wenn man aber sehr gut verdient und die eigenen vier Wände mehr oder weniger nebenbei finanziert, der kann unabhängig vom Alter ruhig mehr in Aktien investieren.

Wichtig ist die Lebenssituation
An den beiden Beispielen erkennt man, dass es immer darauf ankommt, welche Ziele ein Anleger mit seinen Anlagen verfolgt. Aber auch die Risikotoleranz des Anlegers ist zu beachten. Wenn die gut situierte Rentnerin risikoscheu ist und bei schwankenden Kursen und der damit schwankenden Erbmasse nicht mehr ruhig schlafen kann, dann ist ein hoher Aktienanteil auch die falsche Wahl. Dann sollte die Aktienquote entsprechend niedriger ausgewählt werden.

Gänzlich auf Aktienanlagen zu verzichten ist aber in den seltensten Fällen eine gute Lösung. Denn auch im Ruhestand muss man sich damit auseinandersetzen, dass wir immer älter werden und somit auch unser Anlagehorizont immer länger wird. Da kann es durchaus sinnvoll sein, das Ersparte auch an der Börse arbeiten zu lassen. Wichtig ist, dann man ein bisschen länger über seine Anlagestrategie nachdenkt, denn es geht um Ihre finanzielle Zukunft und das übrigens in jedem Alter.

 

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Hochwasserschäden wie in Simbach sind überall möglich 

 

Normalerweise ist der "Simbach", der durch den gleichnamigen Grenzort in Niederbayern in den Inn plätschert, ein unauffälliges Gewässer. Doch nach dem ungewöhnlichen, regional begrenzten Starkregen, war der Simbach für zahlreiche Todesopfer und einen Millionenschaden verantwortlich. Vollgelaufene Keller oder zerstörte Häuser waren Anfang Juni 2016 in zahlreichen Regionen Deutschlands zu beklagen. Schuld daran war eine sehr ungewöhnliche Wetterlage, ein Gewitter-Tiefdruckgebiet, das über Süddeutschland hängen geblieben ist. Dieses stationäre Wetter-Phänomen kommt laut Deutschem Wetterdienst sehr selten vor. 

Bisher nicht gefährdete Regionen wurden heimgesucht
Das Ungewöhnliche daran ist, dass nicht die sonst üblichen, hochwassergefährdeten Regionen von den Fluten heimgesucht wurden, sondern ganz unverdächtige Orte. Für die dortigen Bewohner ist das doppelt schmerzlich, weil kaum jemand gegen die eingetretenen Schäden versichert ist. Wohngebäude- und Hausratversicherungen kommen in der Standartversion nur für Zerstörungen durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser auf.

Hochwasserschäden übernehmen die Versicherer nur, wenn sich der Vertragsinhaber zusätzlich gegen sogenannte "weitere Elementargefahren" versichert hat. Während in Baden-Württemberg 95 Prozent der Haushalte über so eine Deckung verfügen, denn hier war die Gebäudeversicherung mit Elementarzusatz früher eine Pflicht-Versicherung, sind in Bayern nur 27 Prozent der Haushalte gegen Elementarschäden abgesichert. Das liegt unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 38 Prozent.

Wer kann, sollte eine Elementarversicherung einschließen
Die Beiträge für eine Elementarversicherungen richten sich nach der Eintrittswahrscheinlichkeit von elementaren Naturkatastrophen. Dafür haben die Versicherungsunternehmen ein geografisches Informationssystem, das sogenannte ZÜRS Geo (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) eingerichtet, um das Naturrisiko Hochwasser risikogerecht kalkulieren zu können. Aufgrund von ZÜRS Geo sind heute nahezu 99 % der Gebäude in Deutschland problemlos gegen Überschwemmung versicherbar.

Es muss noch nicht einmal so ein heftiges Ereignis wie in Simbach sein. Ein Starkregen bei dem die Kanalisation das Wasser nicht mehr abtransportieren kann und dadurch in die Keller zurückgedrückt wird, reicht aus, um schon einen größeren Schaden am Kellerinventar zu verursachen. Und da die Umweltrisiken permanent zunehmen, sollte jeder zumindest seine Wohngebäudeversicherung um den Bereich der Elementarschäden erweitern. Auch wenn dies im ersten Moment einen höheren Beitrag verursacht, weiß man nie wofür es gut ist. Denn wenn ein Schaden eintritt, auch wenn dieser von keiner Versicherung reguliert wird, so muss man diesen bei einem Vertragseinschluss angeben.

Man wird dann jedoch damit konfrontiert, dass der Elementarschutz nur eingeschlossen werden kann, wenn in den letzten 5 bis 10 Jahren, je nach Annahmebedingungen des Versicherers,  kein Schadenereignis eingetreten ist. Deshalb ist es zu empfehlen in der Gebäudeversicherung den Elementarschutz von Anfang an, bzw. nachträglich in den Vertrag einzuschließen. Bei der Hausratversicherung sollte je nach Werten dieser Einschluss ab gewägt werden.

  
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Olaf Kauhs

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