inomaxx newsticker Juli 2017

 

Wenn diese Nachricht nicht richtig angezeigt wird, bitte hier klicken ...

Finanzinformationen

Juli 2017

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Für Eigenleistungen am Bau ist eine realistische Planung wichtig

Anlagekommentar Juli 2017 – Aufschwungsphase im Wirtschaftszyklus besorgt Investoren

Krankheitskosten bei der Steuererklärung absetzen

Wie sind bei einem Unwetter die Schäden versichert

Für Eigenleistungen am Bau ist eine realistische Planung wichtig

Der Hausbau oder die Haussanierung ist meist ein kostspieliges Unterfangen. Wer bei seinem Bauprojekt die finanzielle Belastung vermindern möchte, kann dies durch Eigenleistungen erreichen. Dabei sollte man sich jedoch nicht überschätzen, denn die Eigenleistungen beanspruchen Zeit und auch Fähigkeiten. Mit fünf bis zehn Prozent Ersparnis ist nach Angaben von Experten maximal zu rechnen.

Wunsch und Wirklichkeit
Do-it-yourself kann beim Bauprojekt den Geldbeutel schonen. Als Bauherr sollten sich aber nicht überschätzen, damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht im Fiasko endet. Mauern, malern, tapezieren, Fliesen legen: Bauherrn mit handwerklichem Geschick trauen sich womöglich jede Menge zu, wenn es darum geht, an den eigenen vier Wänden mitzuarbeiten. Denn was man als Bauherr selbst erledigt kann, muss nicht bezahlt werden. Außerdem akzeptieren viele Banken die Eigenleistung am Bau als Eigenkapital-Ersatz.

Häufig geht die Rechnung jedoch nicht auf, da die Leute ihre Leistungsfähigkeit überschätzen und viele Planungen von vornherein unrealistisch sind, warnt der Baufinanzierungsexperte Jörg Sahr von der Stiftung Warentest in Berlin. Im schlimmsten Fall wird das Bauvorhaben viel teurer als vorher gedacht und endet im persönlichen Fiasko. Je mehr der Bauherr vom Fach versteht, desto mehr kann er mithilfe seiner Arbeitskraft an Geld einsparen. „Mehr als 5 bis 10 Prozent Ersparnis sind in der Realität aber nicht drin“, betont Jörg Sahr. Wer von mehr Ersparnis ausgehe, habe in der Regel überzogene Erwartungen. Drei Viertel der Bauherrn, die selbst mit anpacken, sparen durch ihren Einsatz meist nicht viel mehr als 15.000 Euro, fand der Bauherren-Schutzbund heraus.

Eigenleistungen sollten in den Bereichen ausgeführt werden, bei den es keine engen Zeitpläne gibt
Dazu kommt: „Laien fehlt am Bau die Routine der Profis, sie brauchen die Doppelte bis Dreifache Zeit für die jeweiligen Arbeiten“, gibt Verbraucherschützer Jörg Sahr zu bedenken. Jedoch lässt sich aber durchaus einiges auch nach Feierabend, im Urlaub oder mit Wochenendarbeit bewerkstelligen. Die Voraussetzung sollte sein, dass der Häuslebauer nicht innerhalb eng gesteckter Zeitfenster fertig werden muss. Wer den Garten selbst anlegt, Maler- und Tapezierarbeiten ausführt, Fußböden selbst verlegt, die Fliesen selbst anbringt oder den Dachausbau in Eigenregie ausführt, kann schon mehre tausend Euro einsparen.

Wenn man beim Hausbau mit anpacken möchte, sollte die eigene Muskelarbeit stets realistisch planen und nichts „schönrechnen“, warnt der Bauherrn-Schutzbund. Mit der Eigenleistung sinke zwar der Finanzierungsbedarf, jedoch kann eine unrealistische Planung schnell Finanzierungslücken führen. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Bauherr mit einem eng gestrickten Zeitplan übernimmt und so den restlichen Bauablauf verzögt. Dann muss meist auf halbem Wege doch ein Handwerker beauftragt werden, um den Gesamtzeitplan einzuhalten, was dann im Regelfall zu Finanzierungsmehraufwand führt. Bedenken muss man hierbei, dass Nachfinanzieren ist in der Regel teuer ist, beziehungsweise es überhaupt geht. 

 
weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog  
   

Anlagekommentar Juli 2017 – Aufschwungsphase im Wirtschaftszyklus besorgt Investoren

Eigentlich müsste es ja umgekehrt sein. In 2017 geht die kontinuierliche Erholung der Rezession ins achte Jahr. Von einem Ende des Aufschwungs ist nichts erkennbar und der Aktienmarkt zeigt sich positiv. Alles in allem müsste diese Tendenz bei den Investoren für Zufriedenheit und Entspannung sorgen. Doch das Gegenteil ist der Fall, denn viele Anleger sehen die Kontinuität eher skeptisch und warten auf einen Einbruch der Märkte.

Aufschwungsdauer schürt Unbehagen
Die innere Unruhe der Investoren basiert auf dem Rückblick zu vergangenen Aufschwungsperioden. Der letzte kontinuierliche Wirtschaftsaufschwung kam nach sechs Jahren zum Erliegen und ging mit einem rapiden Einbruch der Aktienmärkte einher. Wer ein Stück weiter in die Vergangenheit blickt, wird erkennen, dass acht Jahre noch keine wirklich lange Zeit sind. In den 80er und 90er Jahren konnten Aufschwungsphasen deutlich länger anhalten.

Viele Experten meinen, dass dieser Aufschwung zur längsten Phase in der Nachkriegszeit werden und von den positiven Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Geldpolitik und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung profitieren könnte. Von einer Rezession ist aktuell nichts zu erkennen, außer in den Köpfen der Anleger, die den Markt mit besonderer Skepsis und eher kritisch beobachten.

Vergleich zu früheren Börsenzyklen zeigt geringes Risikopotenzial
Im Zusammenhang mit den Zinserhöhungen gab es schon in der Vergangenheit keine deutlichen Rückschläge der Kurse. Lediglich eine geldpolitische Straffung mit Abschwächung der Wirtschaft könnte zum Risiko werden und in einer invasiven Zinskurve enden. Wer jetzt den Teufel nicht an die Wand malt und die Entwicklung der Märkte als positiven Effekt nutzt, profitiert von einem sehr geringen Risiko und dem wirtschaftlichen Aufschwung, der sich in absehbarer Zeit nicht ändern wird. Der Börsenzyklen-Vergleich liegt der Tendenz zugrunde.

Ein Blick auf die aktuellen Anlagestrategien
Mit der weiterhin besten Konjunktur seit Jahren und den positiven Trends bei den Unternehmensgewinnen, bleibt das fundamentale Umfeld weiter unterstützend für Aktien und Unternehmensanleihen. Auch wenn hochbewertete Technologieaktien, die zuvor auf neue Rekordstände geklettert waren, unter kräftigen Gewinnmitnahmen litten und die europäischen exportorientierten Titel die starke Gemeinschaftswährung zu schaffen machte, so kann man dennoch weiterhin von einem intakten Umfeld an den Börsen sprechen.

Politische Entwicklungen finden kaum Beachtung, denn weder der haushohe Wahlsieg von Macrons neuer Partei „La République en marche“, die gesunkene Wahrscheinlichkeit für italienische Neuwahlen in diesem Jahr oder der überraschend knappe Wahlsieg der konservativen Tories bei der britischen Parlamentswahl hat die Kapitalmärkte nur kurzfristig leicht bewegt. Auch dem sich ausweitenden Konflikt auf der arabischen Halbinsel oder die lehrbuchgerechte Abwicklung der spanischen Banco Popular und deren Übernahme durch die Großbank Santander schenkten die Anleger wenig Beachtung.

Durch die Urlaubssaison sind die Handelsvolumen immer geringer, wodurch es trotz der guten Aussichten, dennoch die eine oder andere Korrektur geben kann. Aufgrund des intakten Umfelds an den Börsen sollten deshalb Rückschläge weiterhin als Kaufgelegenheit gesehen werden. In möglicherweise kommenden volatilen Marktphasen sollten Anleger ihre Disziplin wahren.

weiter lesen im Geldanlage-Blog

Krankheitskosten bei der Steuererklärung absetzen

Alle Steuerzahler, die Krankheitskosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, werden nach Anrechnung eines prozentualen Eigenanteils steuerlich entlastet. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) müssen die Finanzämter zukünftig die sogenannte zumutbare Eigenbelastung an Krankheitskosten anders berechen, die jeder selbst zu tragen hat. Durch die bislang angewendete Berechnungsweise wurden Steuerzahler zu hoch belastet, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mitteilt.

Eigenbelastung wird unterschiedlich berechnet
Die zumutbaren Eigenbelastungen für außergewöhnliche Belastungen, zu denen auch die Krankheitskosten zählen, sind individuell unterschiedlich hoch. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder betragen sie zwischen 1 und 7 % der steuerlich relevanten Einkünfte. Für ledige Steuerpflichtige mit jährlichen Einkünften von 15.340,00 Euro sind Ausgaben in Höhe von 5 % zumutbar, was einem Betrag von 767,00 Euro entspricht. Für höhere Einkünfte ab 15.341,00 Euro gelten 6 % als zumutbar, was einem Betrag von 920,00 Euro entspricht. Bereits bei Einkünften von 1,00 Euro über dem Grenzwert sind laut BVL bisher 153,00 Euro weniger als außergewöhnliche Belastungen abziehbar gewesen.

Urteil bewirkt geringere Eigenbelastung
In einem Urteil hat der BFH nun entschieden, dass der höhere Prozentsatz (im Beispiel 6 %) nicht für den Gesamtbetrag von 15.341,00 Euro anzuwenden ist, sondern nur auf den Betrag, der den Grenzwert 15.340,00 Euro übersteigt. Damit bleibt es fast für die kompletten Einkünfte bei einer zumutbaren Eigenbelastung von nur 5 %. Laut dem BVL müssen die Finanzämter das Urteil anwenden, sobald es im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung empfiehlt der BVL, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Beim Einspruch sollte auf das BFH-Urteil Az.: VI R 75/14 vom 29. März 2017 verwiesen werden. Das Urteil gilt grundsätzlich auch für zurückliegende Jahre, wenn die Steuerbescheide für die betreffenden Jahre noch nicht bestandskräftig sind. Die Steuergesetzgesetzgebung sieht für die Bemessung des zumutbaren Eigenanteils drei Stufen vor. Die Stufe eins gilt für Einkünfte bis 15.340,00 Euro, Stufe zwei bis 51.130,00 Euro und Stufe drei für höhere Einkünfte. Bei dem vom BFH verhandelten Fall erhöhten sich die vom Finanzamt als Abzugsposten anzuerkennenden Krankheitskosten für ein Ehepaar mit zwei Kindern in der Stufe 3 um 664,00 Euro.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Wie sind bei einem Unwetter die Schäden versichert 

 

Immer wieder entstehen durch schwere Gewitter erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer zu beklagen sein. Durch Starkregenfälle besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen, Hagelschauer können Dachfenster oder Markisen zerstören und starke bis stürmische Böen können für umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sorgen. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten, beachten müssen und wie welcher Schaden versichert ist, haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.


Welche Schäden können entstehen
Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat.

Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür.

Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

 
   
weiter lesen im Vergleichsportal-Blog   
   

Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

Disclaimer:

Für Inhalte von verlinkten Seiten sowie Links im inomaxx-newsticker können wir keine Haftung übernehmen. Sollte ein Link oder dessen Inhalte gegen jemandes Recht verstoßen, entfernen wir diesen, sobald wir davon Kenntnis erhalten.

Copyright © 2017 - inomaxx finance consult
All rights reserved.

 
Versicherungsvermittlungsregister: D-FY4V-8WV5X-20
Finanzvermittlerregister: D-F-153-H936-93
Immobiliendarlehensvermittlerregister: D-W-153-4B6V-02
 
Weitere Angaben nach §5 TMG /§ 55 RStV sind im ausführlichen Impressum angegeben.
 
Wenn man keine Nachrichten mehr an eMail erhalten möchte, bitte eine Rückantwort mit dem Vermerk "Abbestellung".