inomaxx newsticker Juli 2020

 

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Finanzinformationen

Juli 2020

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert

Pflichtversicherung für Hundehalter

Generation Y – Deshalb sollten auch schon jüngere Menschen über Vollmachten und eine letztwillige Verfügung nachdenken

Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit

Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert

Beim Baukindergeld läuft Ende des Jahres eine wichtige Frist ab. Den künftige Häuslebauer und Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit, dass Baukindergeld zu beantragen. Ob es aufgrund der Corona-Krise zu einer Fristverlängerung kommt, wird gerade thematisiert und diskutiert. Dennoch sollten Interessenten mit ihrem Antrag nicht mehr allzu lange warten.

Baukindergeld entwickelte sich zu einem Erfolgsmodell
Die Nachfrage nach dem im September 2018 eingeführten Baukindergeld boomt. Nach Angaben der Bundesregierung sind bis zum 31. Mai dieses Jahres ca. 233.000 Anträge für das Baukindergeld bei der KfW-Bank eingegangen. Das finanzielle Volumen der Baukindergeldförderung erreichte damit knapp 4,9 Milliarden Euro und entspricht damit im Schnitt 1,7 geförderten Kindern pro Antrag. Vorgesehen sind insgesamt zehn Milliarden Euro an Mitteln für das Baukindergeld.
 

Auf der politischen Ebene wird jedoch mittlerweile darüber diskutiert, ob diese Form der Förderung von Wohneigentum über den Stichtag 31. Dezember 2020 hinaus verlängert werden könnte. Die Befürworter für eine Fristverlängerung begründen dies damit, dass wegen der Corona-Pandemie viele Wohnungsbesichtigungen nicht stattfinden konnten und es außerdem zu Verzögerungen bei der Anbahnung möglicher Kaufverträge kam. Zudem sind die Pläne für einige Neubauvorhaben aufgrund des Lockdowns in Zeitverzug geraten oder die relevanten Baugenehmigungen für das Baukindergeld brauchen im Verwaltungsweg mehr Zeit. Die Bundesregierung hat verlauten lassen, dass sie in der kommenden Legislaturperiode entscheiden will, ob das Baukindergeld verlängert werden soll.

Bislang gilt die Regelung: Nur wer bis zum 31. Dezember 2020 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW-Förderbank stellen. Die Unterlagen dafür finden Interessenten auf der Internetseite der KfW-Bank unter der Adresse www.kfw.de/zuschussportal.

 
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Pflichtversicherung für Hundehalter

Als Hundebesitzer muss man dafür haften, wenn sein geliebter Vierbeiner einen Schaden anrichtet, egal wer die Schuld dafür trägt. Es spielt dabei keine Rolle, ob den Hundehalter ein Verschulden trifft oder nicht. Gemäß dem Gesetz haftet der Tierhalter immer dafür und zwar in voller Höhe. Für Hundebesitzer ist es daher wichtig, für den Schadenfall finanziell abgesichert zu sein. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung mittlerweile eine Pflichtversicherung.

Die gesetzliche Grundlage im Bürgerliches Gesetzbuch
Einen immensen Schaden richten nicht nur beißende Hunde an. Es kann auch sein, dass sich das Tier vor etwas erschreckt und deswegen unkontrolliert über die Straße läuft. Wird dann ein Unfall verursacht, kann dies teuer werden. Der Hundehalter muss grundsätzlich dafür aufkommen, selbst dann, wenn er beweisen könnte, dass ihn kein Verschulden trifft. Laut dem Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Die Frage nach der Schuld des Halters spielt demnach keine Rolle.

Der Hundehalter hattet notfalls mit seinem gesamten jetzigen und zu erwartenden Vermögen dafür und muss für die Kosten aufkommen. Dies gilt für alle, die einen Hund nicht aus beruflichen Gründen halten. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb wichtig, auch wenn man in einem Bundesland lebt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt. Eine Hundehaftpflicht-Versicherung übernimmt die durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie eventuell damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. In den Bundesländer mit einer Versicherungspflicht wird in den Hundegesetzen oder Hundeverordnungen die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für Hundebesitzer vorgeschrieben. Man möchte damit gewährleisten, dass die möglichen Opfer einen ausreichenden Schadenersatz erhalten. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

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Generation Y – Deshalb sollten auch schon jüngere Menschen über Vollmachten und eine letztwillige Verfügung nachdenken

Geläufig wird eher der älteren Generation zugewiesen, einen Bedarf zu haben, seinen letzten Willen zu formulieren. Aus einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) im Auftrag der Deutschen Bank aus dem Jahr 2018 geht hervor, dass mehr als 40 Prozent der Deutschen sich noch nie mit dem Thema Erben befasst haben. Bei den 50- bis 64-jährigen sind es 27 Prozent, bei den Älteren 14 Prozent. Aber warum ist das Thema auch für die jüngere Generation wichtig? Bei der Betrachtung muss grundsätzlich immer auch die persönliche Lebenssituation berücksichtigt werden.

Unverheiratete mit gemeinsamen Eigentum (z.B. Immobilie):
Hier ist zu beachten, dass Lebenspartner nicht zu den gesetzlichen Erben gehören. Erst mit der Heirat greift das Ehegattenerbrecht. Ohne eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung gehen somit Lebenspartner leer aus. Dies ist besonders problematisch, wenn es beispielsweise gemeinsame Vermögenswerte, wie etwa eine eigengenutzte Immobilie gibt.

Haben unverheiratete Partner eine Immobilie finanziert, werden sinnvollerweise Risikolebensversicherungen über Kreuz abgeschlossen, damit dann die Todesfallleistung erbschaftsteuerfrei bleibt. Im Todesfall wird mit der Versicherungsauszahlung das gemeinsame Darlehen getilgt. In der Höhe des von den Erben übernommenen Finanzierungsanteils, ist das eine Schenkung des überlebenden Partners an die Erben des Verstorbenen. Bei einem Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro und einem Steuersatz von 30 Prozent, ist dies so sicher nicht gewollt.

Verheiratete ohne Kinder:
Da Ehegatten immer neben den Verwandten erben, entsteht ohne eine letztwillige Verfügung eine Erbengemeinschaft. Das Wesen einer Erbengemeinschaft ist, dass alle Vermögenswerte allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft gesamthänderisch gehören, Entscheidungen entsprechend gemeinsam getroffen werden. Dass dies in der Abwicklung zwischen Ehegatte und Schwiegereltern bzw. Schwager oder Schwägerin in der Realität nicht unbedingt immer reibungslos funktioniert, liegt nahe. Besonders brisante Situationen können entstehen, wenn ein neuer Partner (sozusagen als „Ersatz“ des Verstorbenen) hinzukommt.

Will man all diesen Problemen aus dem Wege gehen, bedarf es der gegenseitigen Einsetzung der Ehepartners zu Alleinerben, entweder in einem gemeinschaftlichen oder zwei Einzeltestamenten. Dadurch entstehen möglicherweise Pflichtteilsansprüche, sofern Eltern noch leben. Sind diese bereits verstorben, gibt es keine Pflichtteilsberechtigten mehr. Im Rahmen dessen sollte auch geklärt werden, wohin das Vermögen beim Tode des länger Lebenden gehen soll. Dies regelt man in Einzeltestamenten über die Einsetzung desjenigen als Ersatzerben oder bei gemeinschaftlichen Testamenten durch eine Schlusserbeneinsetzung.

 

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Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit

 

 

Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bankenfachverbands aus dem Jahr 2018 planen die meisten Deutschen für kostspielige Anschaffungen mit Kreditfinanzierungen: Knapp jeder dritte Deutsche (32 Prozent) nutzt derzeit mindestens eine Finanzierung. Dabei sind Ratenkredite die beliebteste Finanzierungsform. Dabei ist der wichtigste Anlass für einen Kredit ein fahrbarer Untersatz. Von den Befragten gaben 31 Prozent an, eine Finanzierung für einen Neuwagen aufgenommen zu haben und für 28 Prozent war die Anschaffung eines Gebrauchtwagens der Finanzierungsgrund. Danach rangierten sich Ratenkredite für Möbel und Kücheneinrichtungen mit 17 Prozent auf dem dritten Rang ein.

Mit Vernunft finanzieren
Wenn es um das Realisieren der Anschaffungen geht, zeichnet sich ein klares Bild ab: Notwendiges oder Planbares wird bar bezahlt, Unvorhergesehenes mit einem Kredit. Für eigene Wünsche, wie den Urlaub, sparen die Befragten langfristig. Hingegeben werden Ausgaben, die unvorhergesehen kommen, eher mit einem Kredit beglichen. Schließlich muss in der Regel das kaputte Auto schnell ersetzt werden, damit man wieder zur Arbeit kommt.
Apropos Auto: Häufigster Verwendungszweck eines Ratenkredits ist tatsächlich die Anschaffung eines fahrbaren Untersatzes. Ganz nach dem Motto "mit Vernunft finanzieren" haben wir fünf Schritte zusammengestellt, die Ihnen helfen, den passenden Kredit zu finden und Ihre Chancen verbessern, ihn zu erhalten.

1. Kurz- oder langfristig: Dispo- vs. Ratenkredit
Je nachdem, ob Ihre Anschaffung nur kurz Ihr Budget überreizt oder ob dies langfristig der Fall sein wird, lohnt es sich zu überlegen, welche Kreditform die richtige ist: Dispo –oder Ratenkredit. Ein Dispokredit, also ein Überziehungskredit eines Girokontos, ist nicht selten doppelt so teuer wie ein Ratenkredit. Deshalb ist es in jedem Fall ratsam, zu überprüfen, ob das Konto nun für einen längeren Zeitraum überzogen wird und es deshalb Sinn macht, einen Ratenkredit zu beantragen. Nützlicher Tipp: Wenn Sie Ihren Dispokredit ohnehin regelmäßig nutzen, bietet das Umschulden auf einen günstigeren Ratenkredit sehr viel Einsparpotenzial.

2. Das Zünglein an der Waage: der Konditionsvergleich für den Ratenkredit
Haben Sie sich für einen Ratenkredit entschieden, lohnt es immer, vor der Beantragung die Konditionen verschiedener Institute zu vergleichen. Manche Anbieter locken mit einem "Sternchenangebot". Dieses gilt nur für einen eingeschränkten Personenkreis mit sehr guter Bonität, eine bestimmte Kredithöhe sowie -laufzeit und liegt somit vermutlich einige Prozentpunkte von Ihrem tatsächlichen Zinssatz entfernt. Generell beziffert der Zins den Preis Ihres Kredites. Vergleichen Sie stets den effektiven Jahreszins: Er beinhaltet alle Kosten für das Darlehen und ist damit die optimale Grundlage für einen schnellen Vergleich. Achten Sie außerdem auf eine identische Laufzeit sowie Kredithöhe beim Gegenüberstellen verschiedener Angebote: Nur so hat der Vergleich Aussagekraft.

3. Auf die Bonität kommt es an: der SCHUFA Score
Die meisten Kredite sind bonitätsabhängig: Das heißt, aufgrund Ihrer persönlichen Daten ermittelt das Kreditinstitut die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie das angefragte Darlehen zurückzahlen werden. In der Regel erhält die Bank die Informationen dafür über die SCHUFA (Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung"). Diese Auskunftei sammelt die kreditrelevanten Daten der Deutschen, um sie den Banken und Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Je höher bei Ihnen die Wahrscheinlichkeit für das Zurückzahlen des Kredites eingeschätzt wird und je geringer somit das Ausfallrisiko für die Bank ist, desto höher ist Ihr SCHUFA Score und desto besser Ihre Bonität. Wichtig: Je höher Ihre Bonität eingeschätzt wird, desto geringer ist in der Regel der Zinssatz, der Ihnen angeboten wird. Es ist sinnvoll, regelmäßig die Daten, die die SCHUFA über Sie vorhält, zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Beides können Sie auf der Webseite der SCHUFA veranlassen. Einmal im Jahr ist eine solche Auskunft für Sie kostenlos.

 
   
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Olaf Kauhs

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