inomaxx newsticker Juli 2021

 

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Finanzinformationen

Juli 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Liebe Leserrin, Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten

Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teure Kostenfalle tappen

BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463

Pool im Garten - Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten

Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten

  

Der Sommer in Deutschland 2021 hinterlässt bisher eine ordentliche Schadenbilanz für die Versicherungsunternehmen und viel Kummer bei den von Schäden Betroffenen. Immer wieder ziehen schwere Unwetter über Deutschland hinweg und wechseln sich mit Wärmephasen ab. „Lange Unwetter-Nacht für Einsatzkräfte” oder „Alarmstufe Rot“, titelten beispielsweise die Medien. Bei all den erhöhten Schadenereignissen stellt sich die Frage: Wie können sich Haus- bzw. Wohnungsbesitzer und Mieter passend absichern und im Schadenfall richtig verhalten?

Durch Starkregen entstehen Millionenschäden

Deshalb ist es wichtig, sich zunächst mit ein paar Zahlen zu beschäftigen. Laut dem Umweltbundesamt entstehen Starkregen aus sogenannten konvektiven Niederschlägen, die zwischen Juni und August in Verbindung mit Gewitterzellen auftreten können. Bei seinem Auftreten kann ein solche Schauer für teure Schäden an Haus und Eigentum sorgen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) fand in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) im letzten Winter heraus, dass extreme Regenfälle zwischen 2002 und 2017 Schäden von ca. 1,3 Millionen an deutschen Wohngebäuden verursacht haben. So zahlte ein Hausbesitzer im Durchschnitt 5.300 Euro pro Schaden für die Beseitigung der entstandenen Schäden.

Der Klimawandel begünstigt Starkregen

Aus einer Untersuchung des GDV kommen konvektive Niederschläge überall in Deutschland vor. Seit der Jahrtausendwende war beinahe jeder Ort in Deutschland mindestens einmal von einem solchen Starkregen betroffen. Stratiformer Niederschlag, also ein gleichförmiger Dauerregen, trifft hingegen vorrangig das Mittelgebirge und Alpenvorland. Im Schnitt steigt die Regenmenge derzeit kontinuierlich an. Laut dem DWD stieg die jährliche Regenmenge von 770,5 Millimeter (1881 bis 2019) auf 792,9 Millimeter (1991 bis 2019).

Damit nicht genug: Gleichzeitig soll im Rahmen des Klimawandels auch die Anzahl der Wetterextreme zu nehmen. Der Deutsche Wetterdienst geht von einem Anstieg der Starkregenfälle um 14 Prozent pro einem Grad Celsius der Erderwärmung aus. Die Wasserdampfmenge soll um sieben Prozent pro zusätzlichem Grad Celsius betragen.

Bei Starkregen herrscht meist Unterversicherung

In Deutschland herrscht nach wie vor eine Unterversicherung für Elementarschäden, zu denen Starkregenereignisse zählen. Fast die Hälfte aller Gebäude (45 Prozent) sind nicht gegen Naturgefahren wie Hochwasser abgesichert, berichtet der GDV.  Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Denn nur dann ist eine Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks durch die Versicherung möglich.

 
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Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teure Kostenfalle tappen

Zum Urlaub gehört dazu, sich auch immer ein paar schöne Dinge zu gönnen. Hier ein ein leckeres Essen, dort ein Souvenir und zwischendurch auch mal ein Eis. Nicht an jedem Wochenmarkt- oder Souvenirstand kann allerdings mit einer Karte gezahlt werden. Möchte man noch über den Preis verhandeln, schon gar nicht. Wer deshalb flexibel und nicht auf Kartenzahlung angewiesen sein möchte, der benötigt Bargeld. Im Regelfall ist es heute kein Problem mehr, sich Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland zu beschaffen. Allerdings sollte man einige Hinweise beachten, damit man beim Bargeldabheben nicht unnötig Gebühren draufzahlt. In diesem Artikel gibt es praktische Tipps zum Geldabheben im Ausland.

Es gibt grundsätzlich zwei Gebührenarten

Möchte man im Ausland Bargeld am Automaten abheben, so muss teilweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu zehn Prozent der ausgezahlten Summe gerechnet werden. Denn zu einen können die Automatenbetreiber im Reiseland, als auch die Banken Zuhause Gebühren für das Geldabheben im Ausland berechnen. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die Funktionen und Mechanismen der jeweiligen Automaten zu werfen. So wird oft mit der Deklarierung "0% Commission" geworben, wobei hier für den Geldabheber allerdings Vorsicht geboten ist. Denn diese Aussage bezieht sich meist nur auf die jeweilige Landeswährung, die nicht in Euro umgerechnet wird. Für die Umrechnungen in Euro werden von den Automatenbetreibern in der Regel immer Gebühren berechnet.

Es ist deshalb ratsam, auf eine Umrechnung in Euro zu verzichten. Es ist zudem auch nicht immer nachvollziehbar wie hoch die einzelen Gebühren sind, da die Gebührenaufschläge auf die momentanen Wechselkurse aufgerechnet werden. Deshalb sollte man am Geldautomaten bei der Frage nach einer Umrechnung den Button NEIN wählen. Auch ist es so, dass die Zeile "0% Commission" nichts darüber aussagt, ob Zahlungen an die jeweiligen Girocard- oder Kreditkarteninstitute zu entrichten sind. Es ist deshalb zu empfehlen, bereits vor dem Reiseantritt abzuklären, wie die Konditionen bei den Vorort ansässigen Banken beim Bargeldabheben sind. Länder mit hohen Umrechnungskursen sind bekannterweise Polen, Großbritannien, Tschechien und die Schweiz.

Es gibt auch alternative Zahlungsmethoden und Institutionen

Die sogenannten Travellerschecks, beziehungsweise Reiseschecks sind eine beliebte alternative Zahlungsmethode. Diese Schecks werden beispielsweise von American Express in den beliebten Währungen wie Dollar, Euro oder Yen ausgegeben. Daneben gibt auch einige Reiseanbieter und -büros die diese Schecks aus stellen. Mit diesen Schecks kann bei Vorlage des Reisepasses oder Personalsausweises, genauso so wie mit einer Kreditkarte bezahlt werden. In der Regel gibt es keine Probleme bei der Annahme der Schecks, da sie wegen der benötigten Unterschrift zur Autorisierung als sehr sicher eingestuft werden. Trotzdem ist der Zahlungsprozess komplizierter als mit einer Kreditkarte. Nicht verwendete Travellerschecks können gegen eine Gebühr erstattet werden.

Wer häufig im Ausland ist oder einen längeren Auslandsaufenthalt vorhat, für den kann es sich lohnen, sich ein Konto bei einer Direktbank zuzulegen. Die in Deutschland anbietenden Banken für ein solches Konto sind beispielsweise die DKB, Norisbank oder Santander. Damit werden Bargeldabhebungen im Ausland komplett gebührenfrei. Allerdings variieren die Konditionen von Bank zu Bank. Ein Blick in das "Kleingedruckte" kann deshalb nicht schaden. Einzelne Kreditkarten der Sparkasse, Postbank, Commerzbank oder der Deutschen Bank deklarieren auch ein kostenfreies Abheben im Ausland. Hier können allerdings trotzdem Automatengebühren der Betreiber anfallen.

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BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463

Es steckt ein großes Energie­spar­potenzial in unseren Gebäuden, denn etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes entstehen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung. Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Klima­schutz­programm 2030 deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass die zukünftige KfW-Förderung in diesem Bereich jetzt unter einem Dach zusammen­gefasst wird – als „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien der Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt wird.

Ab dem 1. Juli 2021 können Interessierte die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Dies gilt entweder für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung wird direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt.

Neue Bundesförderung (BEG) für effiziente Gebäude ersetzt die bisherigen Förderungen

Wer vor hat in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren, kann damit seine Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Wichtig für entsprechende Planungen: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiterentwickelt. Sie gilt:

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

So spielen zukünftig beim Bauen und Sanieren Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Deshalb werden Maßnahmen in diesen Bereichen mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Man kann bis zu 75.000 Euro Zuschuss erhalten, wenn man sein Ein­familien­haus saniert und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht. Höhere Förderung kann man auch erhalten, wenn man für das Wohn­gebäude einen individuellen Sanierungs­fahrplan erstellen lässt und vollständig umsetzen.

Die KfW-Bank berücksichtigt bei Wohn­gebäuden dabei vollständig umgesetzte individuelle Sanierungs­fahr­pläne mit einer höheren Förderung. Weiterhin wird es zukünftig leichter die Förderung zu beantragen, denn es muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden. Darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung.

 

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Pool im Garten - Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten

 

 

Mit einem privaten Schwimmbecken im eigenen Garten, ist unabhängig von Öffnungszeiten, Eintrittsgeldern und Anfahrtswegen. Durch die Corona-Pandemie sind noch weitere Anschaffungsgründe für Gartenpools dazugekommen: Freibäder blieben zunächst geschlossen und auch nach der Wiedereröffnung waren viele Menschen skeptisch, was die gesundheitlichen Risiken in öffentlichen Bädern betrifft. Für viele gab es deshalb nur eine Lösung: Ein eigener Pool im Garten. Was in früheren Zeiten als mondän eingestuft wurde, ist heute durchaus machbar und sogar für kleinere Gärten gibt es passende Schwimmbecken. Allerdings wird man auch mit Fragen konfrontiert: Welche Gefahren gehen von einem Pool aus und braucht man vielleicht sogar eine Baugenehmigung oder muss ein Pool im eigenen Garten extra versichert werden?

Braucht man eine Baugenehmigung für einen Pool?

Pauschal kann diese Frage nicht beantworten werden, denn es kommt auf das jeweilige Bundesland und die Größe des geplanten Pools an. Geht man davon aus, dass der Pool ein kleineres Wasservolumen als 100 Kubikmeter fassen wird, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge. Meistens gilt erst oberhalb dieser Größe eine Pflicht zur Baugenehmigung. Der Durchschnittspool fällt vermutlich, insbesondere in Anbetracht der tendenziell kleiner werdenden Grundstücksgrößen, nicht größer aus als 4 x 8 x 1,5 m. Das entspricht dann einem Wasservolumen von unter 50 Kubikmetern.

Am einfachsten haben es Aufsteller von Fertigpools. Hier muss nur genauer hingesehen werden, wenn sie fest ins Erdreich verbaut werden – und das auch erst, wenn mehr als die Hälfte des Pools versenkt wird. Die Bauordnung der Bundesländer liefert dazu erste Anhaltspunkte. Zu empfehlen ist, dass man sich in jedem Fall beim zuständigen Bauamt schlau machen sollte, da Regelungen regional unterschiedlich ausfallen können. Außerdem: Auch, wenn keine Baugenehmigung erfolgen muss, besteht die Pflicht zur Baumeldung und Baufertigmeldung. Auch sollte man sich im selben Schritt über die zulässigen Grenzabstände informieren.

Verkehrssicherungspflicht - Den Gartenpool kindersicher machen

Wer einen Swimmingpool besitzt oder ein Grundstück mit Pool anmietet, dann ist man verkehrssicherungspflichtig. Damit muss man für die Sicherheit der Personen sorgen, die sich um oder am Gartenpool aufhalten. Bei den Personen geht es vor allem um Schutzbedürftige: Kinder, insbesondere Kleinkinder und andere Personen, die die von dem Wasser ausgehende Gefahr nicht richtig einschätzen können. Das Gleiche gilt auch für Gartenteiche, Regentonnen und alle anderen potenziellen Gefahrenquellen auf dem bewohnten Grundstück. Wenn man seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach kommt und es passiert dadurch ein Unfall, kann man für Verletzungen und Todesfälle haftbar gemacht werden. Es geht dann um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen oder sogar ein Strafverfahren ist möglich.

Versicherungsschutz - Einen Gartenpool immer der Versicherung melden

Wie ein Swimmingpool versichert ist, hängt vor allem von einer Frage ab: Ist der Swimmingpool fest eingebaut oder freistehend? Als fest verbaut gilt ein Pool, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet. Dann kann dieser optional innerhalb der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Damit ist der Pool und das Zubehör gegen Schäden durch Feuer oder Sturm und Hagel geschützt. Wer nachträglich einen Pool verbaut, sollte deshalb seinen Versicherer darüber informieren, damit der Gebäudewert richtig festgelegt wird.

Frei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken werden dagegen dem Hausrat zugerechnet und können im Rahmen der Außenversicherung einer Hausratversicherung abgesichert werden. Bei Abschluss oder einer bereits bestehenden Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch das Sturm-/Hagelrisiko für einen freistehenden Pool mit eingeschlossen ist.

 
   
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