inomaxx newsticker Juni 2018

 

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Finanzinformationen

Juni 2018

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) ab dem 25 Mai 2018

Baufinanzierungszinskommentar Juni 2018 - Welche Auswirkungen haben die Strafzölle und die höhere Inflation auf die Bauzinsen

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen und die steuerrechtliche Anerkennung

Ist das Home-Office in der Hausratversicherung mitversichert?

Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) ab dem 25 Mai 2018

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten. Diese Verordnung führt zu einer Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes. Das Ziel der Grundverordnung ist der Schutz bzw. das Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
 
Vermutlich haben Sie bereits unzählige Emails zu diesem Thema erhalten. Von daher haben wir uns entschieden, den Hinweis zu unserer Datenschutzrichtlinie im Rahmen des monatlichen Informationsscheibens vorzunehmen. Wir möchten damit die Email-Flut zu diesem Thema nicht noch weiter beleben, was wir selbst auch als etwas nervend empfunden haben. 

Allerdings sehen wir das Inkrafttreten der DSGVO als große Chance, mit Transparenz und Ordnung, für Sie als unseren Nutzer weiterhin ein vertrauensvoller Partner sein zu dürfen. Denn Datenschutz ist auch Vertrauenssache und wir möchten, dass Sie uns voll und ganz vertrauen können.
 
Wir haben uns in den letzten Wochen und Monaten mächtig ins Zeug gelegt um die Anforderungen der DSGVO erfolgreich umzusetzen und einzuhalten. Wir haben „aufgeräumt“ und feste Prozesse installiert und diese werden regelmäßig kontrolliert, damit Ihre Daten geschützt sind.

Unsere Datenschutzrichtlinie können Sie jederzeit über das Impressum unserer Internetseite einsehen. Sie haben wie bisher jederzeit die Möglichkeit, sich aus unserem Email-Verteiler abzumelden, wenn Sie die Informationen nicht mehr beziehen möchten.

 
Datenschutzrichtlinie einsehen  
   

Baufinanzierungszinskommentar Juni 2018 - Welche Auswirkungen haben die Strafzölle und die höhere Inflation auf die Bauzinsen

In Deutschland werden Waren und Dienstleistungen teurer, den die Inflationsrate hat sich im Mai um 0,6 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent erhöht. Damit befindet sie sich seit einem Jahr wieder über der Marke von 2 Prozent. Erhöhte Energie- und Urlaubsreisekosten haben vor allem für den abrupten Anstieg gesorgt.

Allerdings ist beim Blick auf die Kerninflation, welche die Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und Energie nicht berücksichtigt, ein anderes Bild zu sehen. Hier sind die Preise in Deutschland um nur 0,2 Prozent auf 1,6 Prozent gestiegen. In der gesamten Euro-Zone sind die Preise auch angestiegen, was sich einer Teuerungsrate von 1,9 Prozent widerspiegelt. Die Inflationsrate liegt damit erstmals im Zielkorridor der Europäischen Zentralbank (EZB). Bei der Kerninflation ist die Inflationsrate im Euro-Währungsgebiet bei 1,1 Prozent angekommen.

Die Ergebnisse des EZB-Treffens in Riga
Es lässt sich grundsätzlich festhalten, dass zwar die Inflation gestiegen ist, sich aber noch nicht nachhaltig um die von der EZB gewünschten Zwei-Prozent-Marke bewegt. Allerdings verheißen die Beschäftigungs- und Wachstumsprognosen gute Aussichten. Das Anleihekaufprogramm hat damit sein Ziel erreicht und Mario Draghi traut sich aufgrund dieser Rahmenbedingungen tatsächlich, den Ausstieg aus dem Anleihekaufprogramm zum Ende des Jahres 2018 anzukündigen. Die EZB wird ab September bis Ende Dezember 2018 noch Anleihen im Wert von 15 Milliarden Euro monatlich erwerben und halbiert damit das bisherige Volumen.

Diese Entscheidung verkündete der Zentralbank-Chef Mario Draghi auf dem auswärtigen Treffen der EZB im lettischen Riga Mitte Juni 2018. Des weiteren wurde eine weitere Neuerung bekannt gegeben, in der die EZB einen konkreten Zeitrahmen festlegt: Bis zum Sommer 2019 soll der Leitzins bei 0,0 Prozent bleiben. Daraufhin wurden im Markt Stimmen laut, dass in knapp einem Jahr die Zinsen steigen würden.

Da die Amtszeit von Mario Draghi ungefähr zum gleichen Zeitpunkt endet, ist es jedoch nicht wahrscheinlich das eine Zinserhöhung erfolgen wird. Denn es wäre die letzte Amtshandlung und seine erste und einzige Zinserhöhung in acht Jahren. Dies wird er sicherlich seinem Nachfolger überlassen.

Die amerikanische Notenbank (Fed) erhöht wie angekündigt weiter den Leitzins
Auf ihrer letzten Sitzung im Juni 2018 hat die Fed den Leitzins zum zweiten Mal in diesem Jahr angehoben. Der Leitzins bewegt sich nun zwischen 1,75 und 2,0 Prozent. Weiterhin wurde in Aussicht gestellt, dass weitere Erhöhungen in einem schnellerer Turnus folgen könnten. Der amerikanische Leitzins befindet damit auf dem Niveau des Jahres 2008. Die Marktteilnehmer sind sich jedoch nicht darüber einig, ob es in diesem Jahr drei oder vier Zinsschritte geben wird.

Bereits vor dem Amtsantritt von Donald Trumps befand sich die US-Wirtschaft auf einem Wachstumskurs. Durch die eingeführten Steuererleichterungen von Donald Trumps wird sich dieser Effekt nun zusätzlich verstärken. Die Fed sieht es als ihre Aufgabe, die US-amerikanische Wirtschaft durch Zinserhöhungen vor einer Überhitzung zu schützen.

Welche Folgen wird der Handelskrieg zwischen den USA und der EU auf die Zinsen haben?
Donald Trump erlässt ein Dekret nach dem anderen und droht neue Strafzölle an. Nach China muss nun auch die EU Zölle auf Exportwaren wie Stahl und Aluminium zahlen. Noch fraglich ist, ob auch Autos mit Strafzöllen belegt werden. US-Handelsminister Wilbur Ross will in diesem Zusammenhang ergründen, ob die nationale Sicherheit in den USA durch weitere Autoimporte gefährdet würde.

Auch Donald Trump gab diese grotesk anmutende Begründung für die vorangegangenen Zölle an. Die Strafzölle werden sich grundsätzlich wachstumshemmend auswirken, was durch einen Ausblick des ifo Wirtschaftsforschungsinstitutes belegt wird. Der Handelskonflikt zwischen den USA und China wird sich auch für Europa und Deutschland negativ auswirken, da die heutigen Handelsbeziehungen global und international verbunden sind.

Es wird zu Verlagerungen kommen, wenn beispielsweise China die vom US-Zoll betroffenen Produkte im europäischen Markt absetzen möchte, wird dies auch die Preise in Europa beeinflussen. Dies wird tendenziell zu einer schwächeren Konjunktur führen und mittelfristig eher zu einer schwächeren Inflation. In der Folge würde dies dazu führen, dass der Druck auf die EZB für eine Zinsanhebung wieder verringert wird.

Die Baufinanzierungszinsen verhalten sich recht konstant
Die Zinsen haben sich in den letzten Wochen recht konstant entwickelt, mit einer leichten Tendenz nach unten. Durch die in den letzten Wochen verstärkte Nachfrage nach sicheren Anlageformen, sind deren Renditen gesunken. Gründe dafür sind die Regierungsbildung in Italien, der Handelsstreit der USA und die Uneinigkeit in der EU in punkto Flüchtlingskrise. Diesem Trend nach unten könnten die Baufinanzierungszinsen folgen, wobei es sich hierbei jedoch nur um geringfügige Veränderungen handeln wird.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können. Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
 kurzfristig: leicht fallend
langfristig: steigend 

weiter lesen im weiter lesen im weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen und die steuerrechtliche Anerkennung

Damit Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich anerkannt werden können, gilt es bestimmte Dinge zu beachten. Die wichtigste Voraussetzung ist zunächst, dass die Darlehnsverträge zivilrechtlich korrekt geschlossen wurden. Außerdem müssen diese auch wie vereinbart ausgeführt werden.

Die Inhalte der Darlehensverträge müssen so sein, wie es auch unter Fremden üblich wäre. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass der Darlehensvertrag entsprechende Angaben zur Laufzeit und Art der Rückzahlung enthält. Des Weiteren muss eine ausreichende Sicherheit vorhanden sein und die Zinsen müssen zu festen Zeitpunkten entrichtet werden.

Vergleichsmaßstab sind die Vertragsgestaltungen, welche zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind
Diese Grundsätze gelten ebenso wenn Darlehensverträge zwischen einer Personengesellschaft und Angehöriger der Gesellschafter geschlossen werden, sobald die Gesellschafter mit denen die Vereinbarung geschlossen wurde die Gesellschaft beherrschen. Das Nichtbeachten von zivilrechtlichen Erfordernissen führt nicht zwangsläufig zur steuerlichen Nichtanerkennung der Darlehensverträge von nahen Angehörigen. Es kann jedoch als Indiz dafür gewertet werden, dass der Darlehnsvertrag nur mit dem Zweck geschlossen wurde eine Steuerersparnis zu erzielen.

Die Finanzverwaltungen haben deshalb in der Regel einen besonderen Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen. Es besteht die Notwendigkeit, dass die Einkommens- und Vermögenssphäre eine klare Trennung aufweist. Insbesondere bei Eltern und Kindern ist eine korrekte Abgrenzung von einer verschleierten Schenkung oder Unterhaltsgewährung erforderlich.

Um eine steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträge unter nahen Angehörigen sicherzustellen, sollten die folgenden Dinge unbedingt beachtet werden:

  1. Abschluss eines eindeutigen und klaren Darlehensvertrag mit marktüblichen Konditionen
  2. Für die Rückzahlung der Zinsen sowie Tilgung sollte ein Dauerauftrag eingerichtet werden
  3. Einrichten der Sicherheiten ggf. durch notarielle Beurkundung

Klarstellung durch BMF-Schreiben vom 29.4.2014, IV C 6 – S 2144/07/10004
Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit dem Urteil vom 22. Oktober 2013 entschieden, dass bei Darlehensverhältnissen zwischen Angehörigen, welche nicht nur dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung dienen, sondern auch das Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage berücksichtigen, als Maßstab für den Fremdvergleich nicht allein die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind, sondern ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage heranzuziehen sein können.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Ist das Home-Office in der Hausratversicherung mitversichert? 

 

Immer mehr Erwerbstätige arbeiten heute Aufgrund der technischen Möglichkeiten im Home-Office. Da stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz für beruflich genutzte Einrichtungen und Geräte. Das ist bei einer Hausratversicherung nicht immer eindeutig geregelt. Aber welchen Schutz bietet die Hausratversicherung bei Schäden im Home-Office? Hier ist ein Blick in das "kleingedruckte" zu empfehlen, denn jeder Versicherer hat hier seine eigenen Regeln.

Welcher Versicherungsschutz besteht für Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte
Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, welche der beruflichen oder der gewerblichen Tätigkeit dienen, sind nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen wie sonstiger Hausrat anzusehen, wenn sie in einer ganz normalen Wohnung oder einem normalen Haus untergebracht sind. Ein Arzt der seinen Notarzt-Koffer oder eine mobile Kosmetikerin die ihr Maniküre-Set darin unterbringt, gehören zum Hausrat dazu.

Bei Handels- oder Vorführware unbedingt die Versicherungsbedingungen prüfen
Bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer ist Handels- oder Vorführware (z.B. Produkte einer Tupperware-Beraterin oder die Musterkollektion eines Handelsvertreters) meist ausgeschlossen. Bei neueren Versicherungsbedingungen für Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und Musterkollektionen mitversichert. Es sollten jedoch Entschädigungsgrenzen beachtet werden. Je nach Wert einer der Handels- oder Vorführware, sollte über eine eigenständige Musterkollektionsversicherung nachgedacht werden. Hier sind die Rahmenbedingungen klarer geregelt.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Arbeitsecke oder Arbeitszimmer
Die Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer oder Flur wird wie die anderen Einrichtungsgegenstände behandelt. Ist in der Wohnung oder dem Haus ein separater Raum der ausschließlich beruflich genutzt wird (Arbeitszimmer oder Geschäftsraum), so sind bei älteren Hausratverträgen die Sachen darin oftmals nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist auch hier zu empfehlen. Abhilfe kann hier mit dem Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung vorgenommen werden, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte und Waren abgedeckt sind. Es kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit eingeschlossen werden, so dass im Ernstfall eine Entschädigung der entgangenen Einnahmen erfolgt.

Welche Definition gilt bei den Hausratversicherern für ein Arbeitszimmer
Die verschiedenen Hausratversicherer regeln sehr unterschiedlich, wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als „Versicherungsort“ mit Versicherungsschutz gilt und wann nicht. Liegt z.B. ein separater Eingang vor oder es gibt Publikumsverkehr, kann dies zum Ausschluss führen. Mit einer Risikoanalyse kann man Unklarheiten beseitigen oder mit dem Versicherer besprechen, ob der „Versicherungsort“ mitversichert ist oder mitversichert werden kann.

 
   
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