inomaxx newsticker Juni 2019

 

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Finanzinformationen

Juni 2019

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Schwellenländermärkte – Zeit zum Umdenken

Baufinanzierungszinskommentar Juni 2019 – Bauzinsen erreichen durch Notenbankpolitik neue Tiefststände

Welche Unterlagen können wirklich weg und was sollte länger aufbewahrt werden

Auch im Urlaub gut geschützt

Schwellenländermärkte – Zeit zum Umdenken

Mehrere Schwellenländer haben sich inzwischen zu Innovationsführern entwickelt und lassen dank ihrer Innovationsfähigkeit und moderner Technologien etablierte Geschäftsmodelle weit hinter sich. Dennoch werden sie häufig an veralteten Maßstäben gemessen. Halten Anleger an solchen überholten Sichtweisen fest, kann dies schwerwiegende Folgen auf das Portfolio haben. Bei den langfristigen Aussichten für die Schwellenländer vollzieht sich ein unbestreitbarer Wandel, der auf das Streben nach einem besseren Leben zurückzuführen ist.

Die Schwellenländer werden erwachsen
Die Schwellenländer haben in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Die Konsequenzen sind gravierend. Anleger, die an veralteten Annahmen festhalten, werden wahrscheinlich die Transformation der Schwellenländer übersehen – und sich daher systematisch unzulänglich in den am schnellsten wachsenden Ländern der Welt engagieren. Diese Veränderung ist so offensichtlich, dass die Bezeichnung „Schwellenland“ für diese Märkte heute nicht mehr angebracht erscheint. Diese Volkswirtschaften haben ihre Politik bewusst angepasst und dabei Reformen auf eine Art und Weise umgesetzt, die nun Früchte trägt. Im folgenden werden drei Bereiche untersucht, auf die man als Anleger achten sollte, da sie gemeinsam eine neue Realität in den Schwellenländern darstellen – eine Realität, die mit hartnäckigen Fehleinschätzungen aufräumt:

  • Neue Realität Nr. 1: Die Institutionen in den Schwellenländern haben politische Verbesserungen vorgenommen, die zu einer erhöhten Belastbarkeit in turbulenten Zeiten beitragen sollten.
  • Neue Realität Nr. 2: Die Volkswirtschaften der Schwellenländer sind inzwischen stärker diversifiziert, wobei Konsum und Technologie neue Wachstumstreiber liefern.
  • Neue Realität Nr. 3: Durch Innovation und moderne Technologien lassen Unternehmen aus Schwellenländern etablierte Modelle hinter sich.

Die neue Landschaft der Schwellenländer
Von Brasilien bis Malaysia stellte die erste Gruppe von Schwellenländern, die vor 30 Jahren ihr Debüt auf der Weltbühne feierte, eine bunte Mischung aus Rohstoffexporteuren und Niedrigpreisherstellern dar. Viel mehr gab es damals nicht. Heutzutage erzählen die Schwellenländer jedoch eine andere Geschichte. Bedeutende Fortschritte an diversen Fronten haben den langfristigen Ausblick für die Schwellenländer grundlegend geändert. Im Mittelpunkt stehen nun steigende Einkommen und eine Verbesserung der Lebensqualität, angetrieben vom starken Wunsch der Menschen nach einer besseren Zukunft. Wie weit die Schwellenländer inzwischen gekommen sind, lässt sich daran erkennen, dass sie 2017 für fast die Hälfte (44 Prozent) des weltweiten BIP-Wachstums verantwortlich waren – 1987 waren es lediglich 20 Prozent.

Nichtsdestotrotz halten sich veraltete Wahrnehmungen der Schwellenländer hartnäckig. Sie sind einer der Hauptgründe, warum diese Länder in den Portfolios zahlreicher Anleger unzureichend vertreten sind. Ein Festhalten an diesen veralteten Annahmen kann erhebliche Konsequenzen für Anleger haben: Es besteht die Gefahr, dass sie die Transformation dieser Länder übersehen und sich daher systematisch unzulänglich in den am schnellsten wachsenden Regionen der Welt engagieren.

 
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Baufinanzierungszinskommentar Juni 2019 – Bauzinsen erreichen durch Notenbankpolitik neue Tiefststände

Die Wirtschaftsmeldungen haben sich in diesem Jahr verdüstert, was zur Folge hat, dass die Konjunkturprognosen nach unten korrigiert werden. Dazu kommt, dass sich die Inflation im Mai von der EZB-Zielmarkte von 2 Prozent wieder deutlich entfernt hat. Weiterhin bleiben auch die hohen Verschuldungsquoten und mangelnden Reformstände vieler Länder in der Europäischen Union (EU) bedenklich. Die Europäische Zentralbank (EZB) selbst kann wirtschaftliche Probleme einzelner EU-Staaten nicht dauerhaft lösen, sondern nur Zeit „erkaufen“. Mit der lockeren Geldpolitik der letzten Jahre hat die Europäische Zentralbank (EZB) nur dafür gesorgt, dass die nationalen Regierungen in der Europäischen Union (EU) Zeit haben, ihre Wettbewerbsfähigkeit mit strukturellen Reformen zu verbessern. Die wenigsten Regierungen haben leider das geldpolitische Umfeld in den letzten Jahren konsequent genutzt.

Niedrigzinsen und Reformstau werden jetzt zum Problem
In Europa liegt der Leitzins bei null Prozent und der Einlagezinssatz für die Banken sogar bei minus 0,4 Prozent. Das von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführte billionenschwere Anleihekaufprogramm zur Ankurbelung der Wirtschaft wurde im Herbst 2018 erst eingestellt. Deshalb sind die Optionen für eine zusätzliche Lockerung der Geldpolitik begrenzt. Die EZB-Führung hat deshalb in ihrer letzten Sitzung auf die wirtschaftliche Entwicklung reagiert und zunächst mit einer Anpassung ihrer „Forward Guidance“ Maßnahmen eingeleitet.

Dies bedeutet, dass die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins bis mindestens Mitte des Jahres 2020 nicht anhebt. Weiterhin wurden von den Währungshütern die Konditionen der ab September 2019 geplanten Langfristkredite für Banken (Targeted Longer-Term Refinancing Operations, kurz TLTRO) festgelegt. Diese Langfristkredite sollen die Kreditvergabe der Banken ankurbeln und werden bereits zum dritten Mal seit der Finanzkrise eingesetzt. Allerdings werden sie dieses Mal weniger lukrativ ausfallen als zuvor. 

Auf dem EZB-Notenbankforum in Portugal legte Mario Draghi noch einmal nach und stellte weitere geldpolitische Maßnahmen, beispielsweise durch eine erneute Senkung des Leitzinses oder eine Neuauflage der Anleihekäufe in Aussicht. In der medialen Diskussion über die geeigneten Maßnahmen werden vermutlich auch radikalere Mittel wie das sogenannte „Helikoptergeld“ wieder diskutiert werden. Spätestens wenn die Inflation wieder in Richtung „0“ zu gehen droht, wird das Thema spruchreif sein.

Auch die Fed hat nun wieder Leitzinssenkung im Gespräch
Da sich in den USA die Konjunktur derzeit auch eintrübt, die Inflation sich ab schwächt und die jüngsten Arbeitsmarktdaten hinter den Erwartungen zurück geblieben sind, ist bei der Federal Reserve System (Fed) nicht nur eine Aussetzung der Zinserhöhungen, sondern auch wieder eine Zinssenkung auf die Tagesordnung gerückt. Allerdings hat die amerikanische Notenbank Federal Reserve System (Fed) gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) mit den Zinsanhebungen im vergangenen Jahr deutlich mehr Spielraum verschafft, um nun wieder gegenzusteuern. Der Leitzins blieb zwar auf der letzten Sitzung vorerst unangetastet, doch die Zukunftsprognosen der Fed klingen weniger optimistisch und signalisieren damit eine zukünftig lockerere Geldpolitik.

Für die amerikanische Wirtschaft ist und bleibt der Handelskonflikt mit China der größte Unsicherheitsfaktor. Deshalb hängen zinspolitische Entscheidungen auch von der weiteren Entwicklung des Zollstreits ab. Da wegen der US-Wahl Ende 2020 für Donald Trump und seiner angestrebten Wiederwahl Erfolge wichtig sind, ist damit zu rechnen, dass er sich weiter als „Deal-Maker“ profilieren wird. Es wird sein Ziel sein den Handelskonflikt mit einem guten Deal abzuschließen, um Pluspunkte bei seinen Anhängern und auch Unstimmigen im Wahlkampf feiern zu können.

Bis dahin ist damit zu rechnen, dass er die Konflikte weiter am Köcheln hält. Da dies weiter auf der konjunkturellen Entwicklung lasten wird und kann mit einen oder sogar mehreren kleinen Zinssenkungen der Federal Reserve System (Fed) im zweiten Halbjahr 2019 gerechnet werden. Zumindest wird Donald Trump weiterhin den Druck auf die Fed aufrecht halten und diese notfalls für konjunkturelle Probleme verantwortlich machen.

Bei den Bauzinsen wieder neue Niedrigzinsrekorde und negative Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe
Die zehnjährige Bundesanleihe brach am 18. Juni 2019 erneut einen historischen Rekord: Die Negativrendite liegt nun bei -0,3 Prozent und es ist aktuell noch kein Ende des Sinkflugs in Sichtweite. Wenn von der Europäischen Zentralbank (EZB) konkrete Signale für eine Leitzinssenkung oder eine Wiederaufnahme des Anleihekaufprogramms gesendet werden, wird die Rendite der Bundesanleihe weiter unter Druck kommen. Auch die zehnjährigen Bauzinsen, die sich an der Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe orientieren, erreichten Ende Mai 2019 zum zweiten Mal in der Geschichte das Rekordtief von 0,68 Prozent.

Unter Zinsexperten wird erwartet, dass auch im zweiten Halbjahr 2019 von anhaltend niedrigen Bauzinsen ausgegangen werden kann. Den die Liste der ungelösten Probleme ist lang: die anhaltende Konjunkturschwäche, eine niedrige Inflation, Handelskonflikte, Verschuldungsquoten, der Brexit und andere geopolitische Risiken. Und all diese Herausforderungen sind ja in den letzten Monaten nicht kleiner geworden und dürften uns somit noch einige Zeit beschäftigen.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
mittelfristig:schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Welche Unterlagen können wirklich weg und was sollte länger aufbewahrt werden

In vielen Schränken und Regalen stapeln sich die Ordner mit Verträgen und Rechnungen. Dazu kommt, dass sich manche kaum trauen, die alten Unterlagen zu entsorgen. Andererseits fehlen aber manchmal wichtige Urkunden oder Belege um beispielsweise Nachweise zu erbringen. Im folgenden gibt es eine Hilfestellung, welche Dokumente sie getrost entsorgen können, für welche es Aufbewahrungsfristen gibt und welche besser nicht:

Bankunterlagen
Mit den Kontoauszügen können Verbraucher beispielsweise nachweisen, dass sie Rechnungen bezahlt haben. Deshalb sollten diese unbedingt eine Weile aufgehoben werden. Allerdings gibt es dazu leider keine einheitliche Frist. Für Privatkonten bietet die meist gängige Verjährungsfrist von drei Jahren eine grobe Orientierung, da sie für einen großen Teil von Ansprüchen aus Alltagsgeschäften gilt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Dagegen sind Kontoauszügen mit gewerblichen Zahlungsvorgängen 10 Jahre aufzuheben. Bei frisch vermählten Paaren, kann es sinnvoll sein, den Kontoauszug von dem Monat vor der Eheschließung noch länger aufzuheben. Denn sollte es zu einer Scheidung kommen, so muss in der Regel das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung festgestellt werden und da hat es derjenige leichter, der seinen Kontostand belegen kann.

Steuerunterlagen
Als Steuerpflichtiger hat man einen Monat Zeit, um bei Unstimmigkeiten gegen seinen Steuerbescheid Widerspruch einzulegen. Wird diese Frist verpasst oder nicht genutzt, so ist der Bescheid gültig. Private Verbraucher können nach der Bestandskraft des Bescheides theoretisch die Belege und Unterlagen aussortierten. Hierbei gibt es jedoch die wichtige Ausnahme zu beachten, dass Spendenbescheinigungen ein Jahr lang aufbewahrt werden müssen. Der Steuerbescheid selbst sollte vom Steuerpflichtigen dagegen unbedingt langfristig aufbewahrt werden, denn das Finanzamt kann ihn unter Umständen noch nach zehn Jahren prüfen.

Versicherungsunterlagen
Solange ein Versicherungsvertrag besteht, sollten der Versicherungsschein und alle Schreiben zum Vertrag vom Versicherer aufbewahrt werden. Denn der Versicherungsschein wird oft benötigt um Leistungen zu beantragen oder Leistungsbestandteile zu prüfen. Bei bestimmten Verträgen, beispielsweise bei der Lebensversicherung, muss vor der Auszahlung des
Geldes der Versicherungsschein an den Versicherer zurückgegeben werden.

Rechnungsunterlagen
Rechnungen und Kassenbons dienen als Nachweis für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Deshalb sollten diese innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gut aufgehoben werden. Beachten sollte man, dass es auch Abweichung bei der Verjährungsfrist geben kann und man sich hier entsprechend erkundigen sollte.

Weiterhin werden die Quittungen benötigt, wenn man der Hausratversicherung einen Schaden melden muss. Deshalb ist es sinnvoll, dass zumindest die Belege von teuren Anschaffungen für eine längere Zeit aufgehoben werden. Da die Belege manchmal auf Thermopapier gedruckt sind, das nach einiger Zeit verblasst, sollten diese kopiert oder abfotografiert werden. Weiterhin sollten diese Nachweise außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden, so dass beispielsweise bei einem Feuer nichts vernichtet wird.

Wohnunterlagen
Als Mieter sollte man den Vertrag der vorhergehenden Wohnung nicht gleich vernichten. Dies gilt auch für Protokolle der Wohnungsübernahme und Nebenkostenrechnungen. Zwar gibt es nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.

Denn Ansprüche aus dem Mietverhältnis, beispielsweise auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren erst nach drei Jahren. Wohnungsübergabeprotokolle, unterlassene Renovierungsarbeiten oder Reparaturen verjähren bereits nach 6 Monaten. Bei einem Streit, ist der Mieter beweispflichtig. Sicherheitshalber sollte man warten, bis der Vermieter alle Abrechnungen erstellt hat und die Kaution zurückgezahlt hat.

Berufsunterlagen
In der Regel können alte Arbeitsverträge entsorgt werden. Beachten sollte man allerdings, dass bei einem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge eventuell Nachweise im Arbeitsvertrag enthalten sein können. Hier sollte der Einzelfall entsprechend geprüft werden. Die Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung sind für die spätere Rente sehr wichtig und sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden – spätestens bis zum Rentenbeginn. Als Arbeitnehmer braucht man diese, um sein Rentenkonto unter Kontrolle zu haben. Denn hier ist es wichtig, wie lange und wie viel in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, da die spätere Rentenhöhe davon abhängt.

Urkunden
Für Heiratsurkunden und Geburtsurkunden gilt, dass diese in einem wichtigen Ordner aufbewahrt werden sollten. Es kann auch nicht schaden, vorsorglich auch die Urkunden verstorbener Eltern aufzuheben. Es ist zwar möglich, sich beim Standesamt diese Unterlagen erneut besorgen, kostet allerdings Zeit und Gebühren.

 

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Auch im Urlaub gut geschützt

 

Dass die Hausratversicherung nicht nur in den eigenen vier Wänden greift, ist vielen Versicherungsnehmern gar nicht bewusst. Denn: Auch das Hab und Gut, das im Urlaub mit dabei ist, gehört in der Regel zum Hausrat und ist deshalb zu den gleichen Konditionen geschützt, wie am Wohnort.

Beachten muss man hier jedoch die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Tarife der Versicherungen, wodurch keine pauschale Aussagen möglich sind. Es ist deshalb sinnvoll sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen oder bei einem Neuabschluss mit Hilfe von Vergleichsprogammen die Leistungsunterschiede zu prüfen. Bestimmte Leistungen gelten weltweit, manche nur europaweit.

Zusätzlicher Schutz auf Reisen besteht bei einer Hausratversicherung beispielsweise auch bei:

  • Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
  • Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen

Private Haftpflicht bring Sicherheit
Ohne Einschränkungen gelten im Ausland auch die Privathaftpflicht-Tarife: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu fünf Jahre lang. Auch hier muss auf die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsbedingungen der Versicherer hingewiesen werden.

Bei der Schadenregulierung können die Versicherten auch über Ländergrenzen hinweg auf ihren Versicherer zählen und müssen sich nicht selbst mit den Forderungen des Anspruchstellers, Sprachbarrieren oder der Gesetzeslage ihres Urlaubslandes befassen. Im Gegenteil: Gerade im Ausland sollten die Versicherungsnehmer nicht selbst in Vorleistung treten, sondern die Prüfung der Ansprüche und eine mögliche Regulierung den Experten der jeweiligen Versicherungen überlassen.

Weitere wichtige Versicherungen im Urlaub

  • eine Reiserücktrittsversicherung für bestimmte Zielgruppen
        eine "Mallorca-Police," wenn im Ausland ein Mietwagen gebucht wird
  • einen Schutzbrief, wenn man mit dem Auto fährt
 
   
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Übersicht Reiseversicherungen   
   

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