inomaxx newsticker Juni 2020

 

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Finanzinformationen

Juni 2020

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Ablesen der Zähler spart einige Euro bei der Mehrwertsteuersenkung

Tipps für den Hauskauf: Verhandeln lohnt sich

Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Das Finanzamt an Handwerker-Kosten beteiligen

Ablesen der Zähler spart einige Euro bei der Mehrwertsteuersenkung

Wer die Mehrwertsteuersenkung optimal nutzen möchte und noch einige Euro mehr sparen will, der sollte am 1. Juli 2020 seine Strom-, Gas- und Wasserzählerstände ablesen und dem zuständigen Energieversorger mitteilen. Denn ab dem 1. Juli 2020 tritt die bis Jahresende befristete verminderte Mehrwertsteuer in Kraft. Da die Energieversorger sicher nicht in der Lage sein werden, die Zählerstände ab diesen Datum zeitnah zu erfassen, ist Eingeninitiative angebracht.

Wegen Mehrwertsteuersenkung die Zählerstände zu den Stichtagen übermitteln
Im Rahmen des verabschiedeten Konjunkturpaketes der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Coronaauswirkungen wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2020 die Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr reduziert werden. Damit sinken auch die Strom-und Gaspreise, denn die Mehrwertsteuer beträgt dann nur noch 16 Prozent statt wie bisher 19 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch wird diese Senkung nicht mit großen Beträgen ins Gewicht fallen.

Allerdings sollte man an die Redewendung "Kleinvieh macht auch Mist" denken. Die Energie-Kosten-Experten der rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzzentrale haben kalkuliert, dass bei einer Familie mit vier Personen mindestens zwischen 8 und 12 Euro weniger auf der Jahresabrechnung stehen werden. Wird vergleichsweise durch Stromboiler und Elektroheizungen oder bei Haushalten mit vielen Personen mehr Strom verbraucht, so sorge die geringere Mehrwertsteuer für eine entsprechend höhere Einsparung. Als grobe Faustformel kann man mit etwa 8 Euro Ersparnis pro 1000 Kilowattstunden kalkulieren, teilen die Experten der Verbraucherschutzzentrale mit.

Um den Verbrauch richtig abgrenzen zu können, ist deshalb der exakte Zählerstand an den Stichtagen wichtig. Wenn der Energieversorger selbst keine Ablesung veranlasst, kommt es auf den Verbraucher selbst an. Gibt dieser seinen Zählerstand zum Stichtag nicht selbst an, schätzen die Energieversorger, welcher Verbrauch in dem halben Jahr mit der geringeren Mehrwertsteuer angefallen ist. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Strom- Gas- und Wasserzähler am 1. Juli 2020 und am 31. Dezember 2020 abzulesen und dem Energieversorger die Stände zu melden. Zu sehen sein wird die Einsparung auf der nächsten Jahresabrechnung.

Auch Anbieter- und Tarifvergleich nutzen
Eine höhere finanzielle Ersparnis als durch die bevorstehende Mehrwertsteuersenkung könnten Verbraucher mit dem Abschluss eines günstigeren Stromtarifes oder -vertrages und ein paar einfachen Sparmaßnahmen erzielen. Mit dem Strom- und Gasvergleichsrechner können Sie schnell und kostenlos ihre Verbrauchsrechnungen überprüfen und bekommen sofort die finanzielle Ersparnis ausgewiesen. Dazu gibt es auch Hinweise zum Tarif und Anbieter.
 

 
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  Vergleichsrechner für Strom 
  Vergleichsrechner für Gas 
  

Tipps für den Hauskauf: Verhandeln lohnt sich

Das Haus oder die Wohnung Ihrer Träume ist gefunden, aber es könnte leider einen Tick teurer werden als geplant! Dann ist ein wenig Verhandlungsgeschick notwendig. Nun liegt Verhandeln nicht jedem. Doch wenn es um die eigene Immobilie geht, lohnt es sich, über den eigenen Schatten zu springen.

Erstens geht es um hohe Beträge und zweitens kann man gleich doppelt profitieren: Denn mit einem niedrigeren Kaufpreis sinken auch Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer und die Maklerkosten. Wie man Schritt für Schritt zu einer erfolgreichen Verhandlungsstrategie kommt, ist in den folgenden 7 Schritten beschrieben.

Schritt 1: Festlegung des Budgets
Als Kaufinteressent sollte man zunächst die Obergrenze festlegen: Wie viel möchte und kann man zahlen? Eine fundierte Finanzierungsberatung durch einen Finanzierungsberater hilft, das Budget realistisch zu ermitteln. Mit einem Budgetrechner kann der Spielraum anschaulich und für den Kaufinteressent nachvollziehbar dargestellt werden. Außerdem ist eine vorgeprüfte Finanzierung (Finanzierungszusage) bei der späteren Preisverhandlung als Sicherheit von Vorteil.

Schritt 2: Ermittlung des Immobilienwerts
Um dem Verkäufer ein Preisangebot zu machen, das er auch akzeptieren kann, sollte man in etwa den Marktwert der Immobilie kennen. Vergleichspreise ähnlicher Immobilien können wichtige Anhaltspunkte sein. Diese kann unter anderem beim örtlichen Katasteramt und Online-Immobilienportalen einholen. Genauer ist ein Verkehrswertgutachten, das allerdings nicht gerade günstig ist. Ein Gefühl für das Preisniveau kann auch Scoperty geben, ein neuer virtueller Marktplatz.

Schritt 3: Sammeln von Argumenten zur Preisminderung
Schönheitsreparaturen oder persönlicher Geschmack sind keine triftigen Gründe für einen Rabatt. Preismindernde Kriterien aber sind:

  • nachteilige Lage (z. B. Lärm- oder Emissionsquellen, weit entfernte Schule/ Kindergarten/ Einkaufsmöglichkeiten, sichtbare Funkmasten)
  • schlechte Ausstattung (z. B. Fehlen von Einbauküche, Balkon, Garten, Garage oder Aufzug sowie niedrige Energieeffizienz)
  • schlechte Beschaffenheit (z. B. ungünstiger Grundriss, veraltete Böden/ Fenster/ Wasser- und Stromleitungen, altes Dach und feuchte Räume).

Schritt 4: Schätzung der Reparaturkosten
Als Kaufinteressent sollte man eine Liste mit Reparaturen erstellen, die in Kürze oder in den nächsten fünf Jahren an der Immobilie fällig werden. In diesem Zuge sollte man Kostenschätzungen bei verschiedenen Handwerksbetrieben einholen, um den anfallenden Betrag realistisch einschätzen zu können.

Schritt 5: Planung des Settings
Es ist ratsam, dass man als Kaufinteressent den Termin mit einem privaten Verkäufer an einem ruhigen Ort und zu einem ruhigen Zeitpunkt plant, z.B. am Wochenende und nicht an einem stressigen Werktag. Ist ihm das persönliche Gespräch unangenehm, kann die Verhandlung in der Regel auch (zunächst) telefonisch erfolgen.

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Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt. Im Jahr 2015 wurden 180.000 Fälle erfasst – der höchste Wert seit 17 Jahren! Gerade in der Urlaubszeit haben viele Einbrecher ein leichtes Spiel. Während die Urlauber am Strand liegen, können Einbrecher ungestört die Wohnung ausräumen.

Daher ist es ratsam den Urlaub nicht in den Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter anzukündigen. Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden schrecken ab. Professionelle Banden spähen Adressen an Gepäckstücken am Flughafen aus. Als Reisender sollten Sie daher darauf achten, ihre Adressschilder am Koffer zu verdecken.

6 Tipps wie Sie Ihr Heim vor Einbrüchen schützen können

  1. Schließen Sie Türen und Fenster
    Durch offene Fenster und Türen werden Diebe geradezu eingeladen, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus einzudringen. Vor der Abreise sollten Sie darum noch einmal durch alle Räume gehen und prüfen, ob Fenster, Balkon-, Terrassen- oder Haustüren richtig verschlossen sind. Die Schlüssel sollten Sie aus den Schlössern entnehmen und gut versteckt werden. Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster sichern Sie am besten mit entsprechenden Schlössern vor Einbrechern. Es gibt beispielsweise Balkonriegelschlösser oder abschließbare Fenstergriffe. Kellerfenster sollten Sie mit engmaschigen Gitterrosten sichern.
  2. Lassen Sie Ihr Haus bewohnt wirken
    90 Prozent aller Einbrüche werden in Abwesenheit seiner Bewohner verübt. Sie sollten darum den Einbrechern den Eindruck vermitteln, Ihr Haus wäre bewohnt. Dazu gehört beispielsweise ein leerer Briefkasten. Bitten Sie Ihren Nachbarn darum, die Post täglich herauszunehmen und bestellen Sie die Zeitung ab. Jalousien, Roll- oder Fensterläden sollten nicht rund um die Uhr geschlossen sein. Es ist viel besser, wenn Ihr Nachbar diesen Job auch übernimmt und diese abends schließt. Wer Ihr Haus beobachtet, wird annehmen, Sie wären da. Diesen Eindruck können Sie noch verstärken, indem Sie einige Lichtschalter mit einer Zeitschaltuhr verbinden, so dass ab und an Licht angeht. Erwähnen Sie auf keinen Fall auf dem Anrufbeantworter oder an Ihrer Tür, dass und wie lange Sie verreist sind. Das gilt auch für das Internet, insbesondere soziale Netzwerke. Stellen Sie erst dann Urlaubsfotos ein, wenn Sie wieder zurück sind.
  3. Informieren Sie Ihre Nachbarn
    Wenn Sie Ihren Nachbarn bitten, den Briefkasten für Sie zu leeren und wahrscheinlich auch die Blumen zu gießen, bitten Sie ihn am besten auch gleich, darauf zu achten, ob sich Fremde auffallend oft in der Nähe Ihres Hauses aufhalten bzw. im Hausflur. Er sollte möglichst keine Unbekannten ins Haus lassen, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Wenn Sie Ihrem Nachbarn vertrauen, können Sie ihn auch in die Kontaktliste Ihrer Alarmanlage aufnehmen. Geben Sie Ihrem Nachbarn auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Urlaubsort, damit er Sie im Ernstfall erreichen kann.
  4. Zeigen Sie, dass Ihr Haus gesichert ist
    Da Einbrecher Risiken scheuen, stellt eine Alarmanlage für sie ein großes Risiko dar. Darum sollten Sie über eine Alarmanlage mit Blinklicht nachdenken. Wenn diese nicht abschreckt, springt sie wenigstens an, wenn sich die Langfinger an Ihrer Tür bzw. Ihrem Fenster zu schaffen machen. Dabei sorgen nicht nur die Sirene und das Blinklicht für Aufmerksamkeit, sondern gleichzeitig wird auch automatisch eine Notrufleitstelle informiert.
 

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Das Finanzamt an Handwerker-Kosten beteiligen

 

 

In der Steuererklärung können Handwerkerarbeiten im Haushalt steuerlich abgesetzt werden. Steuerzahler sollten dies auch dann angeben, wenn Teile der Arbeiten nicht direkt im Haushalt selbst erledigt wurden und das Finanzamt dies zunächst ablehnt. Derzeit ist beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig und wer sich an dieses dranhängt, hat Aussicht auf höhere Steuerersparnis.

Worum geht es bei diesem Musterverfahren
Unter Umständen kann es vorkommen, dass Teile der Handwerkerleistungen in der Werkstatt des Handwerkers erledigt werden müssen. In diesen Fällen kommt es immer wieder vor, dass das Finanzamt diese nicht als steuermindernd anerkennen will. Die Finanzämter berufen sich darauf, dass es laut Gesetz den Handwerker-Steuerbonus nur gibt, wenn die Arbeiten „im Haushalt“ ausgeführt werden.

Aber was ist, wenn zum Beispiel ein Treppengeländer teilweise in der Werkstatt hergestellt wurde? Genau diese Frage klärt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem laufenden Musterverfahren (Az. VI R 44/18). Wer sich mit seinem eigenen abgelehnten Fall dem Musterverfahren anschließt, kann im günstigen Fall viel Geld sparen: 20 Prozent der Handwerkerrechnung, maximal 1.200 Euro.

Stiftung Warentest hat sich der Thematik angenommen
Die Stiftung Warentest macht in ihrem Finanztest-Heft (4/2019) auf die Thematik aufmerksam. Darin rät sie Steuerzahlern, welche die Handwerkerkosten für angefallene Werkstattarbeiten in der Steuererklärung bereits geltend gemacht haben und vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, mit Verweis auf das Musterverfahren einen Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid des Finanzamtes einlegen sollen. Der Fall bleibe dann bis zum Urteil des obersten deutschen Finanzgerichts offen.

In einigen Fällen wurde von den Finanzgerichten bereits zugunsten der Steuerpflichtigen geurteilt, etwa beim Austausch einer renovierungsbedürftigen Tür oder der Reparatur eines Hoftors in der Tischlerei. Andere Finanzgerichte stellten sich hingegen auf die Seite des Finanzamtes. Absetzbar sind laut Stiftung Warentest die Arbeitskosten, die Ausgaben für Verbrauchsmaterial sowie Maschinen- und Fahrtkosten, aber nicht die Materialkosten.

Wie viel und was ist von der Handwerkerrechnung absetzbar?
Als Steuerzahler kann man pro Jahr bis zu 6.000 Euro geltend machen, wovon 20 Prozent als Handwerkerrechnung anerkannt werden, was einer Steuerersparnis von 1.200 Euro entspricht. Es können Handwerkerarbeiten in dem eigengenutztem Wohnhaus, der Eigentumswohnung oder Mietwohnung sowie auf dem Grundstück angesetzt werden.

Bei den Arbeiten muss es sich um Reparaturen, Renovierungen, Sanierungen, Wartungen oder Modernisierungen handeln. Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehören beispielsweise die kompletten Schornsteinfegerkosten.

 
   
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