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| Kirchensteuerabzug auf Zinserträge ab 2015 |
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| Zum Stichtag 1. Januar 2015 wird ein neues Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge eingerichtet, die mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Hierzu erfragen die Institute beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die jeweilige Religionszugehörigkeit. Das bisherige Antragsverfahren endet für alle Institute zum 31.12.2014. Betroffen sind alle Kunden die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Religionszugehörigkeit wird den Instituten einmal jährlich im Rahmen eines Datenaustausches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt. Erstmalig findet der Austausch zwischen dem 01.09.2014 und dem 31.10.2014 statt. Der Abruf geschieht anhand der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) Wenn dem Institut keine Steuer-ID vorliegt, wird diese zur Ermittlung der Kirchensteuerdaten ebenfalls vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitgestellt. Der Staat erhebt für die Kirchen bei Zinseinnahmen z.B. 8 Prozent Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag. Wenn man 10.000 Euro Zinsen im Jahr gutgeschrieben bekommt, zahlt man darauf 2.444 Euro Einkommensteuer und darauf noch einmal 220 Euro Kirchensteuer. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern gilt 8 Prozent Kirchensteuer. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gilt 9 Prozent Kirchensteuer. Für Alleinstehende steht ein Freibetrag von 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro zu Verfügung. Wenn Anleger mit der automatischen Abführung fälliger Kirchensteuer nicht einverstanden sind, können sie der Weitergabe der Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die Bank widersprechen. Dazu müssen Ihre Kunden die Erklärung zum Sperrvermerk (Formular im Anhang) bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten. Der Widerspruch gilt unbefristet und für sämtliche Bankverbindungen. Die Kirchensteuer wird dann ab dem Folgejahr bis auf Weiteres nicht von den Banken einbehalten. Der Widerspruch erfolgt mit dem Vordruck „Erklärung zum Sperrvermerk“ und das Formular finden Sie unter www.formulare-bfinv.de. | | weiter lesen im Finanzplanungs-Blog → | |
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| Anlagekommentar Mai 2014 – Langsame Erholung der europäischen Wirtschaft |
| Die Konjunktur entwickelt sich uneinheitlich. Die großen Volkswirtschaften in Deutschland (siehe folgende Grafik) und Großbritannien haben ein überdurchschnittliches Wachstum zu verzeichnen, was sich auf gesamt Europa auswirkt. Aktuell stehen dort die Zeichen auf Expansion. In anderen Ländern wie Frankreich, Italien oder Spanien ist das Wachstumspotential noch nicht auf dem richtigen Weg. Hier bedarf es noch einige Zeit und Anstrengungen, um ein nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Insgesamt kann man derzeit von einer Erholung sprechen, wie die Entwicklung des Einkaufsmanager Indizes erkennen lässt (siehe folgende Grafik). Die Umsätze im Einzelhandel steigen, doch ist dies schon ein Grund für die Entwarnung? Auch weiter wird ein schnelles Wachstum in der Eurozone erwartet. Vergleichsweise sehr hohe Verzinsung von Bankkrediten und der Konsolidierung von Haushalten belasten zwar die Peripherie, doch ist nach aktueller Tendenz mit einer Besserung der Lage zu rechnen. Alle Blicke gleiten derzeit in Richtung der EZB und hoffen auf eine Lockerung der Geldpolitik. Mit einer nur sehr niedrigen Inflation von gerade einmal 0,5 Prozent (siehe folgende Grafik), ist sie nur marginal höher als der Leitzins, der derzeit immer noch bei 0,25 Prozent angesiedelt ist. Wenn die Inflation weiter auf einem Niveau unter 1 Prozent verharrt, sind unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen wie Anleihenkäufe als Eingriff der EZB in den Geldmarkt zu erwarten. Auch eine weitere Senkung des Leitzins bleibt derzeit nicht ausgeschlossen und könnte eine Lösung für die Problematik am Geld- und Aktienmarkt, sowie in der europäischen Wirtschaft und ihrer Lage sein. |
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| Regelmäßige Kontrolle der Solaranlage ist wichtig |
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| Besitzer von Photovoltaikanlagen sollten Ihre Anlage regelmäßig überprüfen, dazu rät der Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin. Die Anlage muss einwandfrei funktionieren, damit möglichst viel aus den Sonnenstrahlen herausgeholt werden. Wenn die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren liegt, sollte man einen Experten mit hinzuziehen. Hausbesitzer können vom Boden die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann geprüft werden, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Profi hinzuzieht. Als Anlagenbesitzer sollte man regelmäßig auf den Stromzähler schauen. Hier kann man ablesen, wie viel Energie durch die Photovoltaikanlage erzeugt wird. Auch am Wechselrichter kann die aktuelle Anlagenleistung abgelesen werden. Durch den Einsatz von Zusatzgeräten, ist es möglich, die Anlagenleistung auch über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Wenn es hier zu Abweichungen zu der ursprünglich zu erwarteten Leistungen kommt, sollte man der Sache umgehend auf den Grund gehen. Die verschiedenen Jahreszeiten hinterlassen auf den Solarmodulen ihre Spuren. Durch Schnee auf der Anlage oder durch Äste, Laub und Hagel können Schäden eintreten. Daher sollten die Besitzer die Anlage regelmäßig auf Schäden überprüfen. Selbst auf das Dach zu steigen, ist gefährlich und nicht jedermanns Sache. Mit dem fotografieren Solarmodule vom Boden aus, kann man dann am Computer auch sehen, ob Module vorstehen, sie verrutscht oder gebrochen sind. Das Regenwasser schwämmt in der Regel den meisten Schmutz von den Solarmodulen. Dagegen können aber Vogelkot und Blütenpollen hartnäckig auf den Solarmodulen haften. Die Reinigung durch einen Fachmann kann bei einem Einfamilienhaus je nach Aufwand und Größe zwischen 300 bis 600 Euro liegen. Die Kosten sind zwar von der Steuererklärung als Betriebskosten absetzbar, jedoch ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage wird bei der Inbetriebnahme vom Installateur der Anlage gemessen. Es ist sinnvoll, die Funktionstüchtigkeitsprüfung alle vier bis fünf Jahre zu wiederholen. Dadurch können nicht sichtbare Mängel, wie zum Beispiel Kabelschäden gefunden werden. | | weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog → | |
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