inomaxx newsticker Mai 2016

 

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Finanzinformationen

Mai 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2016

Anlagekommentar Mai 2016 – Weniger Pessimismus an den internationalen Finanzmärkten

E-Bikes und Pedelecs – Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen

Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden

Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2016

Als Anleger hat man auch häufig mit steuerlichen Fragen rund um die gewählten Investmentfonds zu tun. So spielt es durchaus eine Rolle, ob man bei ausländischen Fonds eine ausschüttende oder thesaurierende Tranche wählt. Mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage sollte sich jeder Anleger befassen.

Der Fondsanbieter Allianz Global Investors stellt Ihnen eine aktualisierte verständliche und anschauliche Broschüre zu dem Thema „Investmentfonds und Steuern 2016″ für Privatanleger als PDF-Datei oder auch als Druckstück zur Verfügung. Eines der wichtigsten Anliegen war es, dem Verbraucher das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezubringen.

Dort finden Sie interessante Informationen zu:

  • Eine Art Gebrauchsanweisung für Investmentfonds
  • Investmentfonds und Steuern auf einen Blick
  • Die Berechnung der Abgeltungsteuer
  • Besteuerung von Ausschüttungen und Thesaurierungen
  • Befreiung von der Abgeltungsteuer
  • Ausländische Quellensteuern
  • Fondserträge in der Einkommensteuererklärung 2015
  • So füllen Sie die Anlage KAP für die Einkommensteuererklärung 2015 aus
  • Beantragen der Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Beantragen der staatlichen „Riester-Förderung“
  • Häufig gestellte Fragen
  • Steuer-ABC
 

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Broschüre herunterladen
   

Anlagekommentar Mai 2016 – Weniger Pessimismus an den internationalen Finanzmärkten

Während sich der Jahresanfang eher verhaltend und mit einer nicht zu übersehenden pessimistischen Einstellung verhielt, zeigten sich die Reaktionen an den internationalen Finanzmärkten im April durchaus positiv. Als Grundlage diente sicherlich die Ausweitung der Kreditvergabe durch die chinesische Führung, wie auch die Erhöhung des Budgetdefizits. Allgemein hat sich diese Kombination positiv auf eine kurzfristige Stabilisierung der chinesischen Wirtschaft ausgewirkt und auch die internationalen Finanzmärkte nicht unberührt gelassen.

Die Konjunktur hat, auch wenn die Statistik das Wirtschaftswachstum mit nur 6,7 Prozent ab Jahresanfang beziffert, an Schwung gewonnen. Aber auch die Abstandnahme der US-Notenbank von einer weiteren Zinserhöhung kommt als Indikator für den Aufschwung in Frage und hat die Sorgen um eine bevorstehende Deflation gemindert. Vor allem Aktien und Rohstoffe haben sich im April gut behauptet und eine führende Position an den Kapitalmärkten eingenommen.

Risiken an den US-amerikanischen Aktienmärkten wachsen
Die Devise der internationalen Aktienmärkte basiert auf der Tatsache, das Rückschläge als temporär eingestuft und somit als Kaufgelegenheit betrachtet werden. Wer institutionell investiert und sich auf Anleihen bezieht, muss mit Negativzinsen rechnen und den historischen Tiefpunkt akzeptieren. Hier wird nur verkauft, wenn noch niedrigere Gewinnerwartungen oder sich verschlechternde Geschäftsmodelle für konstant nachgebende Kurse sprechen und eine Steigerung der Fundamentaldaten praktisch ausschließen lassen.

Da dies nicht der aktuellen Tatsache entspricht, performt sich der amerikanische Aktienmarkt sukzessive in Richtung Allzeithoch und zeigt sich nach der Kurserholung der letzten Wochen mit einer guten Portion Optimismus. Diese Betrachtung könnte sich als trügerisch erweisen, sobald die Zahlen aus Unternehmen im Mai abebben und für Rücksetzer sorgen. Zu hohe Bewertungen im Kontext zu einer schwachen Gewinndynamik sorgen für eine latente Belastung der Märkte.

Gute Aussichten an den Anleihenmärkten
Bei Anleihen wirkt sich der Optimismus im Hinblick auf die Konjunktur positiv aus und könnte die Kurse drücken, wie die Renditen wachsen lassen. Da die globale Wirtschaftsentwicklung im Jahresverlauf vermutet schwach ausfallen könnte, ist dies eine praktische Kaufgelegenheit für all jene, die sich auf dem Anleihenmarkt etablieren und Renditen sichern möchten.

Dabei sollte man die Brexit Diskussionen und auch die Situation in Griechenland nicht außer Acht lassen, da diese Faktoren einem nachhaltigen Anstieg der Bundesanleihen-Renditen entgegenstehen, aber auch keine niedrigere Rendite als bisher in die Wege leiten sollten. Vor allem Unternehmensanleihen werden vom bevorstehenden EZB Kaufprogramm profitieren. Hochwertige Emittenten erweisen sich langfristig, schlechte Bonitäten als kurzfristig gut kalkulierte Anlagemöglichkeit. Fakt ist, dass der Finanzmarkt keine großen Überraschungen und bahnbrechenden Veränderungen aufzeigen wird. 

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E-Bikes und Pedelecs – Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen

Von den ersten warmen Sonnenstrahlen werden nicht nur Spaziergänger und Biergartenbesucher ins Freie gelockt, sondern viele Fahrradfreunde mit Motor oder ohne Motor. Dabei wird der eine oder andere sich in diesem Jahr vielleicht zum ersten Mal auf sein neu erworbenes E-Bike setzen und den zusätzlichen Antrieb genießen . Doch Vorsicht: Wer künftig stromunterstützt mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen.

Auf die richtige rechtliche Einstufung des Zweirades achten
E-Bikes oder Pedelecs erfordern einen speziellen Versicherungsschutz, denn nicht alle gelten als „Fahrräder“, so der Bund der Versicherten (BdV). Auf den Motor kommt es an. Nur Pedelecs (Pedal Electric Cycle) gelten rechtlich als Fahrräder. Sie haben einen Motor mit maximal 250 Watt Leistung, der sich spätestens bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern automatisch abschaltet. Ob der Motor den Radler bereits ohne Pedaltritt beim Schieben oder Anfahren unterstützt, ist dabei unwichtig. Mit einem Rad dieser Klasse darf der Fahrer alles, was auch Fahrradfahrer dürfen. Zum Beispiel dürfen Radwege befahren werden und es gibt bei den Pedelecs keine Helmpflicht.

Ganz anders sieht es aus, wenn der Motor mehr Leistung bringt. S-Pedelecs, also schnelle Pedelecs, auch Schweizer Klasse genannt, oder E-Bikes haben stärkere Motoren. Außerdem schalten sie sich meist erst bei höheren Geschwindigkeiten ab. Einige Modelle können bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren. Solche Zweiräder gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad ähnlich einem Mofa.

Auf den richtigen Versicherungsschutz achten
Solche „Renner“ müssen ein Versicherungskennzeichen haben und sind darüber haftpflichtversichert, wie man es beispielsweise vom Mofa kennt. Dagegen reicht für Besitzer von Pedelecs eine private Haftpflichtversicherung aus. Dennoch sollten Sie als stromunterstützender Fahrrad-Fan vorsichtshalber beim Haftpflichtversicherer nachfragen, in wie weit Versicherungsschutz gewährt wird. Es kann bei älteren Verträgen sein, dass dieser Bereich nicht umfassend abgesichert ist. Auch für die Wahl des richtigen Schaden- und Diebstahlschutzes muss klar sein, zu welcher Kategorie ein Elektrorad gehört. Eine Hausratversicherung sichert nur Pedelecs automatisch mit ab. S-Pedelecs und E-Bikes müssen gesondert in die Versicherung aufgenommen werden.

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Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden 

 

Autofahrer können bei Ihrer Autoversicherung viel Geld sparen, wenn sie nur eine begrenzte Anzahl an jährlichen Fahrkilometern haben, nachts das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage abstellen oder etwa der alleinige Fahrer sind. Wer jedoch bei der Angabe von beitragssenkenden Merkmalen im Kfz-Versicherungsvertrag schummelt oder nachträgliche Änderungen dem Kfz-Versicherer nicht mitteilt, muss im Schadensfall mit teils erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Einige Kfz-Versicherer prüfen stichprobenartig, ob die Angaben der Autobesitzer im Vertrag, beispielsweise zu den jährlichen gefahrenen Kilometern, stimmen. 

Schummeln kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen. Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor.

Informationspflicht als Versicherungsnehmer nicht auf die leichte Schulter nehmen
Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren. Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über Standort, Kilometerstand und Fahrer des Autos geben. Einige Versicherer führen mittlerweile jährliche Kundenabfragen durch, bei denen man seinen aktuellen Kilometerstand mitteilen muss. Der Versicherungsschutz an sich bleibt laut der Stichprobe zwar bestehen, auch wenn der Versicherte Änderungen der Tarifmerkmale nicht gemeldet hat.

Allerdings kann die Versicherung danach von ihrem Recht Gebrauch machen, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall wird es dann nicht einfach einen neuen Versicherer zu finden. Auch kann es passieren, dass man als Versicherter bei einem Schadenfall bei der Schadensumme in Regress genommen wird. Versicherungskunden rät die Verbraucherzentrale daher, ihre Informationspflichten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. „Wenn nach einem Unfall offenkundig wird, dass der wenige Wochen zuvor gemeldete Kilometerstand drastisch überschritten ist, kann daraus schnell der Nachweis der vorsätzlichen Falschangabe abgeleitet werden", warnen die Verbraucherschützer. 

Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, sollte man sich als Versicherter also zügig bei der Kfz-Versicherung melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

  
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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

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Web: www.inomaxx.de

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