inomaxx newsticker Mai 2020

 

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Finanzinformationen

Mai 2020

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend

Kein Ring, viel Risiko – Wer ohne Eheversprechen zusammenlebt sollte sich absichern

Unbeschwert in die Grillsaison starten

Mögliche Verzögerungen am Bau durch die Corona-Pandemie - Das sollten Bauherren wissen

Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend

Für viele Motorradfahrer ist eine umfangreiche Absicherung wichtig. Denn obwohl sie im Straßenverkehr deutlich gefährdeter sind als Autofahrer, sind sie insbesondere bei selbstverschuldeten Unfällen meist schlechter versichert. Damit ist jetzt Schluss! Ab sofort können auch Motorradfahrer von einem leistungsstarken Fahrerschutz profitieren und außerdem ihre Schutzbekleidung mitversichern. Den bei unbeabsichtigten Alleinunfällen, etwa aufgrund einer Fehleinschätzung der Fahrbahnbeschaffenheit, gibt es keinen Ersatzanspruch.

Für Kraftrad-Fans der Schutz, der wichtig ist!
Jeder weiß: Motorradfahrer sind im Straßenverkehr deutlich gefährdeter als Autofahrer. Allein nasse und unebene Fahrbahnen werden schnell zur Gefahr und selbstverschuldete Unfälle, bei denen der Fahrer selbst zu Schaden kommt, sind keine Seltenheit. Dieses Risiko kann ab sofort ganz unkompliziert in dem Motorrad-Versicherungsvertrag mitversichert werden und Kraftradfahrern damit die Sicherheit geben, die es für Autofahrer schon lange gibt. Das der Fahrerschutz für den Motorradfahrer sinnvoll ist, kann man beim Statistischem Bundesamt nachlesen. So waren im Jahr 2018 Krafträder mit einem amtlichen Kennzeichen an 30.174 Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Über 31.000 Benutzer, also auch Mitfahrer, von Krafträdern verunglückten dabei, 619 starben. In 53 Prozent der Fälle waren Kraftradfahrer Hauptverursacher und der häufigste Grund: nicht angepasste Geschwindigkeit.

Fahrerschutz - geringer Beitrag - große Wirkung
Während viele Versicherer im Pkw-Bereich mit dem Fahrerschutz eine Zusatzleistung anbieten, die Personenschäden des Fahrers bei selbstverursachten Unfällen mitversichert, ist diese für Motorradfahrer in der Regel nicht erhältlich. Die VHV ändert das gerade: Im neuen VHV Motorrad-Tarif kann ein Fahrerschutz jetzt optional vereinbart werden. Mit dem Fahrerschutz erhält jeder berechtigte Fahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall, bei dem er selbst zu Schaden kommt, eine Entschädigungsleistung von maximal 15 Mio. Euro, zum Beispiel für Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Und wenn nach einem Unfall eine Haushaltshilfe benötigt oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, so hilft auch hier der Fahrerschutz weiter.

Im schlimmsten Fall wird auch eine Witwen- oder Waisenrente an die Hinterbliebenen gezahlt. Dabei gilt Folgendes: Fahrer erhalten die Leistungen zusätzlich zur privaten Eigenvorsorge durch zum Beispiel Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Durch die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Fahrerschutz-Baustein erfolgt keine Rückstufung in Haftpflicht- oder Kaskoversicherung Der Schutz greift, wenn keine Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können Das folgende Schadenbeispiel zeigt auf, wie hoch die Versicherungsleistung im Schadenfall ausfallen kann - auch im Vergleich zu marktüblichen Entschädigungen.

Schadenbeispiel:
Bei einer sonntäglichen Ausfahrt verliert unser 51-jähriger Motorradfahrer aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über seine Maschine. Er wird dabei verletzt. Dank der angelegten Schutzkleidung sind die Folgen verhältnismäßig glimpflich. Er erleidet Rückenprellungen und einen doppelten Bruch des linken Fußgelenks. Als angestellter Veranstaltungstechniker ist er fünf Monate vorübergehend arbeitsunfähig. Dank dem eingeschlossenen VHV-Fahrerschutz erhält er die gleichen Leistungen wie ein durch Dritte geschädigtes Unfallopfer. Die VHV zahlt in seinem Fall 10.000 Euro Schmerzensgeld und 4.500 Euro Verdienstausfall, der sich aus der Differenz zwischen Verdienst und Krankengeld ergibt.
Mehr Informationen zum VHV-Fahrerschutz 

 
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Kein Ring, viel Risiko – Wer ohne Eheversprechen zusammenlebt sollte sich absichern

Das lockere Zusammenleben hat bei vielen jüngeren Menschen seinen Reiz, denn das Heiraten wird als spießig empfunden. Allerdings ist vielen nicht klar, dass die wilde Ehe auch schnell zu einem Problemfall werden kann. Denn Paaren in einer wilden Ehe ist es oft nicht ersichtlich, dass man ausgerechnet ungebunden deutlich riskanter zusammenlebt, als mit einem Trauschein. Dazu kommt, dass die wilde Ehe meist auch teurer ist. Denn nur die konventionelle Ehe ist vom Gesetzgeber ausdrücklich geschützt. Dagegen gelten Unverheiratete rechtlich als Fremde, auch wenn diese schon in einer jahrelangen Partnerschaft leben. Will ein Paar dennoch auf Dauer ohne Eheversprechen zusammenleben, sollte es die Risiken dieses Lebensmodells kennen und sich entsprechend absichern.

Unverheiratete haben Nachteile bei der Steuer
Das Argument – „Wir heiraten doch nicht wegen des Finanzamts“ – hat durchaus seine Berechtigung. Denn als Paar muss man sich eine lockere Beziehung allerdings erst einmal leisten können. Denn nicht Verheiratete stehen steuerlich oft schlechter da, als Eheleute und eingetragene Lebenspartner. So haben sie nicht die Möglichkeit, eine günstigere Steuerklasse zu wählen und eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Gegenüber dem Finanzamt sind sie so eingestuft, als wären sie Alleinstehende. Wenn beide jedoch immer gleich viel Verdienen, hält sich der steuerliche Nachteil in Grenzen.

Im Todesfall eines Partners wird der andere wie ein Fremder behandelt
Nach dem Tod des Partners sind Überlebende nicht durch eine Witwen- oder Witwerrente abgesichert, denn diese Rentenleistung steht nur Verheirateten zu. Dies kann zum Beispiel für Frauen, die Jahrzehnte mit ihrem Partner zusammengelebt haben und wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt haben schwierig werden. Wenn man dann auch noch ausziehen muss, weil der Mann allein im Mietvertrag oder im Grundbuch steht, hat ein spätestens jetzt ein Problem. Wenn man sich als Paar entschließt zu heiraten, damit der Hinterbliebene versorgt ist, dann ist der Zeitpunkt der Eheschließung wichtig. Wenn die Ehe kurz vor dem Tod eines Partners eingegangen wird, reicht dies für einen Rentenbezug nicht mehr aus. Der Gang zum Standesamt muss mindestens ein Jahr vor dem Todesfall passiert sein.

Wie Fremde beim Erben, denn es gibt keine gesetzliche Erbfolge
Wer in einer wilden Ehe lebt blendet oft aus, dass es keine gesetzliche Erbfolge gibt. Denn wenn der Partner stirbt, kann der Überlebende der Partnerschaft keinerlei Erbansprüche anmelden. Nur die Kinder können erben, der Lebensgefährte geht dagegen leer aus. Wenn kein kein Nachwuchs vorhanden ist, erben die Eltern, wenn sie noch leben. Sollten die Eltern nicht mehr leben, erben andere Verwandte. So kann selbst eine Cousine oder Cousin Miteigentümer des gemeinsamen Hauses werden. Nachteile lassen sich deshalb nur mit einem Testament vermeiden.

Allerdings muss man beachten, dass ein gemeinschaftlicher letzter Wille in wilden Ehe nicht möglich ist. Ein jeweils eigenes Testament ist möglich, aber nicht optimal, denn es kann einseitig widerrufen werden. Deshalb ist eine gemeinsame Verfügung im Rahmen eines Erbvertrags die bessere Wahl. Dass das Finanzamt Unverheiratete wie Fremde behandelt, kann aber auch diese Vorsorge nicht ändern. Während ihnen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro zusteht, können Eheleute bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben oder als Schenkung erhalten.

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Unbeschwert in die Grillsaison starten

Wie sichert man sich optimal ab, wenn aus dem Grillspaß bitterer Ernst wird und ein Unfall passiert, ein Brand entsteht oder der Grill entwendet wird. Das Brutzeln im Freien birgt zahlreiche Risiken. Es werden jährlich rund 4.000 Grillunfälle bei der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) registriert, davon sind ca. 500 Fälle mit besonders schweren Verbrennungen. Die finanziellen Folgen solcher Unfälle können erheblich sein. Die entscheidenden Versicherungen für eine vernünftige Vorsorge sind die Private Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und die Unfallversicherung.

Die Hausratversicherung leistet bei Brandschäden und Diebstahl
Es ist manchmal schneller passiert, als man denkt. Es springt ein Funken über und schon stehen die Hollywood-Schaukel, die Vorhänge, der Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand. Der Schaden kann dabei genauso schnell in die Höhe schießen wie die Flammen. Doch mit einer guten Hausratversicherung ist bei Brandfall, der einen bestimmungsgemäßen Herd wie den Grill verlassen hat, gut versichert und auch bei grober Fahrlässigkeit! Das besondere Plus ist, dass bei einem guten Vertrag das gesamte häusliche Eigentum umfassend geschützt wird. Denn es wird auch bei gestohlenen Gegenständen geleistet, wenn diese unverschlossen im Garten aufbewahrt wurden und hierzu gehören auch Grills. Je nach Versicherer kommt dieser mit bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme für den entwendeten Grill auf.

Umfassende Absicherung von Spätfolgen mit einer Unfallversicherung
Es ist leider auch kein seltener Fall, dass Grillunfälle mit schmerzhaften Verbrennungen am eigenen Körper enden. Oft haben die Betroffenen mit weitreichenden Spätfolgen zu kämpfen. Ob Rente im Invaliditätsfall, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse zu kosmetischen Operationen, man ist mit einer Unfallversicherung auf der sicheren Seite.

Private Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche
Was passiert, wenn ein Dritter oder sogar mehrere Beteiligte verletzt werden und Schadenersatzansprüche stellen? Dann ist man mit der Privaten Haftpflichtversicherung optimal abgesichert. Sie leistet bei unvorhersehbaren Schäden gegenüber Dritten.

Ein Beispiel für einen Schadenfall
Eine Gruppe Jugendlicher hatte auf die nur mäßig glimmende Kohle Brennflüssigkeit gespritzt, um das Grillen richtig in Gang zu bringen. Einer der Beteiligten spritzte den Spiritus in die Glut, was zu einer Stichflamme führte. Vor Schreck ließ der Jugendliche die Flasche fallen. Dabei wurde einer der Umstehenden versehentlich von der Flüssigkeit getroffen. Der Spiritus entzündete sich und setzte die Kleidung in Brand, wodurch der Betroffene schwere Verbrennungen erlitt.

Aus der Rechtsprechung resultierte folgendes Ergebnis
Laut dem Gerichtsbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08), haften in einem Schadenfall, der aufgrund der Verwendung von Brandbeschleunigern verursacht worden ist, alle Grillbeteiligten, wenn sie nicht aktiv versucht haben, dies zu verhindern. Im Fall eines Personenschadens kann das zu sehr hohen Summen führen, die die haftenden Beteiligten schnell an ihre finanzielle Grenzen stoßen lassen.

 

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Mögliche Verzögerungen am Bau durch die Corona-Pandemie - Das sollten Bauherren wissen

 

 

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus gehören inzwischen zu unserem Alltag. Von einer sogenannten „neuen Realität“ sind wir aber weit entfernt. Vieles ist nach wie vor ungewiss und wir müssen uns auf diverse Eventualitäten einstellen. So soll in diesem Beitrag beleuchtet werden, inwiefern die Corona-Krise den Hausbau eventuell beeinflusst und was das für die Finanzierungsplanung bedeuten kann. Zwar zeigt sich die Bauwirtschaft bislang wenig beeinträchtigt von den Folgen der Corona-Krise. Dennoch sollte man als Bauherr im Blick haben, dass sich die Fertigstellung eines Neubaus verzögern könnte und welche Aspekte dabei wichtig sind und welche Bedeutung die Bereitstellungszinsen spielen.

Die aktuelle Lage: Bremst Corona den Bau aus?
Die Corona-Krise hat bislang nur vereinzelt Auswirkungen auf die Bautätigkeit. In einigen Fällen lassen sich aber geplante Fertigstellungstermine nicht halten, wie Baufirmen und Bauherren berichten. Denn die Corona-Krise beeinflusst nach wie vor weite Teile der Wirtschaft. Ein besonderes Augenmerk sollten Bauherren deshalb auf folgende Aspekte legen:

  • Erkrankte Mitarbeiter
    Wenn Mitarbeiter von Handwerkern und Baufirmen an Corona erkranken, kann es schnell zu Kapazitätsengpässen kommen. Unternehmen, die strenge Hygieneregeln aufgestellt haben und im Ernstfall Kooperationspartner mit einbinden können, bringen für den Bauherren weniger Risiken mit als Betriebe ohne einen „Plan B“.
  • Längere Genehmigungsprozesse
    Weil Verwaltungen zurzeit oft ausgedünnt sind oder einen Teil der Arbeit ins Homeoffice verlagert haben, hakt es mitunter bei den Genehmigungsverfahren. Wer einen Bauantrag einreicht, sollte daher von vornherein einen zeitlichen Puffer einkalkulieren.
  • Engpässe beim Material
    Bei der Elektro-, Heizungs- und Wasserinstallation werden viele Bauteile in Fernost hergestellt, ebenso Fliesen und Sanitärprodukte wie Waschbecken und Armaturen. Der Ausfall von Produktionskapazitäten und längere Transportzeiten führen derzeit immer wieder zu Lieferengpässen. Unter Umständen lässt sich die Situation mit einem Umstieg auf schneller verfügbare Alternativprodukte entschärfen.

Auch Fertighaushersteller können betroffen sein
Die Terminprobleme könnten auch den Fertighausbau betreffen. Hier sind vor allem die Hersteller betroffen, die einen großen Teil der Fertigungsprozesse nach Osteuropa verlagert haben. Hier kann es zu Verzögerungen kommen, wenn aufgrund der nach wie vor zum Teil bestehenden Grenzkontrollen Bauteile länger unterwegs sind oder die Einreise nach Deutschland für ausländische Subunternehmer erschwert ist. Bauherren sollten daher in engem Kontakt mit dem Haushersteller bleiben, um bei möglichen Verzögerungen schnell reagieren zu können. Auch hier besteht unter Umständen die Möglichkeit, etwa bei Heizkörpern, Fliesen oder Armaturen, durch den Umstieg auf andere Produkte in vergleichbarer Qualität einen Lieferverzug zu vermeiden.

Mögliche Auswirkungen auf die Finanzierung
Bei der Finanzierung stellt sich die Frage, inwieweit Verzug bei der Fertigstellung zu Mehrkosten führen kann. Im Blickpunkt stehen dabei vor allem die Bereitstellungszinsen, die Banken in Rechnung stellen, wenn Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen werden. Zwar scheint es vordergründig sinnvoll zu sein, derzeit bei der Finanzierung von Neubauprojekten Banken zu bevorzugen, die bis zum Berechnen eines Bereitstellungszinses möglichst lange warten. Allerdings sind solche Angebote in der Gesamtbetrachtung nicht immer am günstigsten.

 
   
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Olaf Kauhs

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Telefon:  +49 621. 460 84 90
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