inomaxx newsticker Mai 2021

 

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Finanzinformationen

Mai 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Sind Bitcoin, Ethereum & Co. eine sinnvolle Anlageergänzung?

Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Todesfall – Eine Steuererklärung kann für Hinterbliebene verpflichtend sein

Nicht vorschnell kündigen – Richtige Reaktion auf eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung

Sind Bitcoin, Ethereum & Co. eine sinnvolle Anlageergänzung?

Das Interesse an Bitcoin, Ethereum & Co. hat zuletzt stark zugenommen. Viele Anleger stellen sich die Frage, ob sie Kryptowährungen als Anlageklasse auch künftig ignorieren können. Eine allgemeingültige Antwort, ob und wie man investieren sollte, gibt es nicht, zumal geeignete Produkte noch rar gesät sind. Gerade bei jüngeren und technikaffinen Anlegern ist das Interesse oftmals groß. Aber auch klassische Investoren stellen sich mit Blick auf die zuletzt herausragende Wertentwicklung von Kryptowährungen die Frage, ob sie es sich leisten können, diese Anlageklasse zukünftig zu ignorieren. Nachstehend soll daher das Für und Wider abgewogen werden.

Warum sind Kryptowährungen so nachgefragt?

Hierfür gibt es zwei Hauptargumente: Erstens sorgt die ungezügelte Politik des „Gelddruckens“ der Notenbanken für ein wachsendes Misstrauen vieler Marktteilnehmer gegenüber dem System des „Fiatgeldes“. Dieser Begriff bezeichnet eine nationale Währung, die mengenmäßig nicht begrenzt ist und zudem nicht mit etwas „Realem“ wie einem wertvollen Edelmetall hinterlegt ist. Für die Akzeptanz einer solchen Währung ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierung und/oder die Zentralbank des jeweiligen Landes unabdingbar. Zunehmend entsteht die Befürchtung, dass die eigentlich unabhängigen Notenbanken de facto zum reinen Erfüllungsgehilfen der Politik mit der Folge einer ungehemmten Verschuldungspolitik degradiert werden.

Somit gibt es den Wunsch nach einer Währung, deren Volumen strikt begrenzt ist. Hierfür ist der Bitcoin ein populäres Beispiel. Dessen Höchstmenge ist auf 21 Millionen Stück limitiert, wovon bisher rund 19 Millionen Stück bereits erschaffen bzw. „geschürft“ wurden. Zusätzlich sind Kryptowährungen nicht an einzelne Staaten bzw. Währungsräume gebunden, was ein Höchstmaß an Unabhängigkeit garantiert.

Zweitens ist es zumindest in der Theorie ausgesprochen praktisch, Zahlungen durchzuführen, ohne dass es des Umwegs über eine Bank und/oder des komplizierten Umtauschs von einer Währung in die andere bedarf. Außerdem können Zahlungen in Kryptowährungen anonymisiert erfolgen. Diese Möglichkeit sollte man allerdings differenziert betrachten: Einerseits ist es mittlerweile ein Bedürfnis vieler freiheitsliebender Menschen, die eigene „Datenspur“ aus prinzipiellen Überlegungen so gering wie möglich zu halten. Andererseits beinhaltet ebendiese Anonymität die Gefahr, dass kriminelle Geschäfte wie Geldwäsche über Kryptowährungen betrieben werden.

Wie in Kryptowährungen investieren?

Zunächst war die Verwahrung von Kryptowährungen in elektronischen Geldbörsen, sogenannten Wallets, die einzige Möglichkeit. Dies setzte allerdings für wenig technikaffine Anleger hohe Hürden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit von Verlusten, etwa durch Cyberkriminalität. Auch andere Beispiele wurden bekannt – etwa die tragikomische Geschichte des Inhabers einer Festplatte mit darauf gespeicherten Bitcoins, die versehentlich auf der Müllkippe landete. Der ehemalige Besitzer führt laut eigenen Angaben seit Jahren Verhandlungen mit der Stadt, um die Müllkippe durchsuchen zu dürfen.

 
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Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Als Besitzer einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage ist es ratsam, die Anlage regelmäßig zu überprüfen. Dies gibt der Bundesverband Solarwirtschaft aus Berlin als Empfehlung an die Photovoltaikanlagenbesitzer heraus. Denn wenn möglichst viel aus den Sonnenstrahlen heraus geholt werden soll, muss die Anlage einwandfrei funktionieren. Liegt die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren, sollte man auch einen Fachmann mit hinzuziehen. Als Hausbesitzer kann man vom Boden oder mit einer Drohne die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann man prüfen, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Experten hinzuzieht.

Stimmt der prognostizierte Ertrag?

Als Photovoltaikanlagenbesitzer sollte man regelmäßig auf den Stromzähler schauen. Denn hier wird ablesen, wie viel Energie durch die Photovoltaikanlage erzeugt wird. Auch am Wechselrichter kann die aktuelle Anlagenleistung abgelesen werden. Durch den Einsatz von Zusatzgeräten, ist es möglich, die Anlagenleistung auch über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Sollte es hier zu Abweichungen zu der ursprünglich zu erwarteten Leistungen kommen, ist es ratsam der Sache umgehend auf den Grund gehen.

Sind die Module defekt?

Auf den Solarmodulen hinterlassen die verschiedenen Jahreszeiten ihre Spuren. Durch Schnee oder durch Äste, Laub und Hagel können auf einer Photovoltaikanlage Schäden eintreten. Deshalb sollten die Besitzer die Anlage regelmäßig auf Schäden oder Beeinträchtigungen überprüfen. Nach einem Unwetter mit Sturm oder Hagel sollte die Anlage zeitnah auf offensichtliche Schäden hin überprüft werden. Selbst auf das Dach zu steigen, ist nicht jedermanns Sache und dazu auch gefährlich. Mit dem fotografieren der Solarmodule vom Boden oder mit einer Drohne, kann man dann am Computer auch sehen, ob Module vorstehen, sie verrutscht oder gebrochen sind.
Liegt eine Verschmutzung der Anlage vor?

Durch das Regenwasser wird in der Regel der meiste Schmutz von den Solarmodulen weggeschwemmt. Dagegen können aber Vogelkot und Blütenpollen hartnäckig auf den Solarmodulen kleben bleiben. Die Reinigung durch einen Fachmann kann bei einem Einfamilienhaus je nach Aufwand und Größe zwischen 300 bis 600 Euro betragen. Die Kosten können zwar in der Steuererklärung als Betriebskosten angesetzt werden, jedoch ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Wird alles aus der Anlage heraus geholt?

Vom Installateur der Anlage wird die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage bei der Inbetriebnahme gemessen. Deshalb ist es ratsam, die Funktionstüchtigkeitsprüfung alle vier bis fünf Jahre zu wiederholen. Dadurch können nicht sichtbare Mängel, wie beispielsweise Kabelschäden gefunden werden. Damit eine Solaranlage möglichst lange hält, sollte regelmäßig einmal jährlich eine generelle Wartung stattfinden und das regelmäßige Ablesen der Zählerwerte ist eine gute Möglichkeit zur Überwachung.

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Todesfall – Eine Steuererklärung kann für Hinterbliebene verpflichtend sein

Durch den Tod eines nahen Angehörigen ist die Situation für die Hinterbliebenen schwierig genug. Neben der Trauer wird man zusätzlich noch mit der damit verbundenen Bürokratie konfrontiert. Beerdigung organisieren, Nachlass ordnen, Verträge kündigen und vieles mehr. Das gilt auch im Verhältnis zum Finanzamt. Denn die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bleibt im Jahr des Ablebens bestehen.

Erben teilen sich Steuerschuld und Steuererstattung

Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich Hinterbliebene mit der Einkommensteuer des Verstorbenen befassen müssen. Denn die Abgabe einer Steuererklärung ist ein Muss, sofern der Gestorbene dazu verpflichtet gewesen wäre. Aber auch über eine freiwillige Abgabe sollten Angehörige nachdenken. Das kann sich rechnen, denn die mögliche Steuererstattung geht an die Erben. Wichtig zu wissen: Nicht nur die Gutschrift, sondern auch etwaige Steuerschulden gehören zum Nachlass und beeinflussen die Erbschaftssteuer.

Um die Steuerformulare ausfüllen zu können, benötigen Hinterbliebene alle Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen. Daher raten Steuerexperten, alle Papiere im Nachlass des Verstorbenen genau zu sichten.

  • Bestandteil des Erbes: Statt des Verstorbenen stehen nun seine Erben vor der Aufgabe, die Steuererklärung zu erstellen. Denn auf sie gehen alle steuerlichen Verpflichtungen und Rechte des Verstorbenen über. Zu dem eigentlichen Erbanteil kommt eventuell noch eine Steuererstattung oder Steuernachzahlung hinzu.
  • Dokumente besorgen: Damit man die Steuerformulare ausfüllen kann, benötigen die Hinterbliebenen alle nötigen Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen. Daher sollten Erben alle Papiere im Nachlass des Verstorbenen einzeln sichten und entsprechend sortieren. Steuerexperten-Tipp: Keine älteren Belege leichtfertig entsorgen, denn es können unter Umständen gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften zum Tragen kommen. Vorschnell vernichtete Dokumente lassen sich bei Bedarf nicht einfach wiederbeschaffen oder mitunter gar nicht mehr.
  • Hilfe des Finanzamts: Bei Unklarheiten über die Einkünfte des Verstorbenen kann notfalls auch das Finanzamt helfen, indem es die Steuererklärungen der Vorjahre in Kopie herausgibt. Aber Vorsicht: Dafür ist aber zwingend ein Erbschein erforderlich – der in der Regel Geld kostet. Bei einer gemeinsamen Veranlagung muss die verwitwete Person einer Auskunftserteilung durch die Finanzbehörde zustimmen.
  • Fristen beachten: Trotz aller Trauer darf die Steuererklärung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn auch die Erben sind an die regulären Abgabefristen gebunden. Wenn sich ein Termin nicht einhalten lässt, weil beispielsweise Unterlagen fehlen, kann beim Finanzamt um Fristverlängerung gebeten werden. Wichtig zu wissen ist es, dass eine Steuererklärung unter anderem dann verpflichtend ist, wenn der Erblasser im Jahr seines Todes noch nicht besteuerte Einkünfte hatte.
  • Teilung des Erbes: Wenn es mehrere Erben gibt, dann sind Steuerschulden oder Steuererstattungen unter ihnen gemäß der jeweiligen Erbquoten aufzuteilen. Tipp: Wenn der Verstorbene unmittelbar aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, gibt es in der Regel Geld vom Finanzamt zurück, da der monatliche Lohnsteuerabzug dann zu hoch ausgefallen ist.
 

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Nicht vorschnell kündigen – Richtige Reaktion auf eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung

 

 

Wenn Sie über eine Beitragserhöhung zu ihrer Wohngebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt werden, sollten Sie in keinem Fall vorschnell kündigen. Bleiben Sie gelassen und nutzen Vergleiche im Internet, um sich nach einem günstigeren Angebot umzusehen und eine Wohngebäudeversicherung nach Ihren Vorstellungen zu finden. Sinnvoll ist es auch, sich mit einer Fachfrau oder Fachmann in Verbindung zusetzen, um die teilweise komplexen Leistungsbedingungen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.

Gründe der Beitragserhöhung prüfen

Stürme, Hagel und Überschwemmungen, sowie weitere Einflüsse können die Wohngebäudeversicherung in ihren Kosten ansteigen lassen. Doch müssen Sie das als Versicherungsnehmer nicht so hinnehmen, vor allem wenn Sie selbst keinen Grund für eine Beitragserhöhung geliefert haben. Eine Beitragserhöhung ist dann legitim, wenn Sie entweder im vergangenen Jahr einen Wohngebäudeversicherung Schaden gemeldet, oder aber die Versicherung eine höhere Leistung mit den höheren Beiträgen verknüpft. Sogar eine außergewöhnliche Kündigung ist möglich, wenn die Erhöhung der Kosten ohne eine Steigerung der Leistungen erfolgt. Dies gilt aber nicht für Versicherungsnehmer, deren Vertrag eine Dynamik enthält und so eine jährliche Anpassung beinhaltet. Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, sollten Sie vor der Kündigung unbedingt eine neue Wohngebäudeversicherung wählen und so einen nahtlosen Übergang im Versicherungsschutz gewährleisten.

Entscheidungen gründlich überlegen

Als Hausbesitzer müssen Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Risiken durch äußere Einflüsse, Brand- oder Wasserschäden können den Totalverlust und somit den finanziellen Ruin des Immobilienbesitzers bedeuten. Schon ehe ein Baukredit vergeben wird, muss der Antragsteller und zukünftiger Immobilienbesitzer einen Vertrag zur Wohngebäudeversicherung vorweisen. Solange ein Kredit läuft, kann die Bank vom Kreditnehmer verlangen, dass er Änderungen oder eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei der Bank anzeigt und sich die Genehmigung hierfür einholt. Das heißt aber nicht, dass Baufinanzierer die Versicherung nicht wechseln können. Enthält der bisherige Vertrag beispielsweise den Vermerk zur groben Fahrlässigkeit, ist ein Wechsel eine sinnvolle und nicht nur kostengünstigere Entscheidung. Bei einem winzigen Passus kann es zu einem großen Rechtsstreit kommen, ob die grobe Fahrlässigkeit greift oder aber die Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt.

Verträge genau lesen und vergleichen

Entsteht ein Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze, kann eine Versicherung mit dem Passus grobe Fahrlässigkeit dazu tendieren, die Kostenübernahme zu verweigern und dem Geschädigten die Schuld am Geschehnis zuschreiben. Auch wenn Verträge ohne den Passus häufig teurer sind, ist die Abwicklung in Versicherungsfragen kompetenter und in der Regel unbürokratischer. Eine gute Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten nicht nur für höhere Gewalt und äußere Einflüsse, sondern auch für Abbruch- und Aufräumarbeiten in einem Versicherungsfall. Der Wiederaufbau kann dann gezahlt werden, ist die Versicherungssumme in dieser Höhe aufgezeigt und eine Übernahme für den Wiederaufbau vertraglich fixiert. Bei Eigentümergemeinschaften ist es üblich, dass neue Mitglieder in den bestehenden Vertrag integriert werden und somit den gleichen Versicherungsschutz genießen, wie Mitglieder, die den Vertrag in der Vergangenheit mit der Versicherung vereinbart haben.

 
   
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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon:  +49 621. 460 84 90
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