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| Keine Sparzinsen mehr – was tun? |
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| Noch nie war das Dilemma für Anleger so groß wie in diesen Wochen und Monaten. Es stellt sich die Frage, was mache ich nur mit meinem Geld? Sicher, man spart nicht nur wegen der Zinsen, sondern auch um etwas für schlechtere Zeiten oder unvorhergesehene Ereignisse auf der hohen Kante zu haben. Dennoch sollte die Rücklage auf keinen Fall schmelzen wie das Eis in der Sonne. Die Sicherheit frisst die Rendite Diese harten Fakten sollten auch den konservativsten Anleger zum Überlegen bringen: Langfristig ist ein jährlicher Ertrag von etwa 3,5 Prozent vor Steuern notwendig, nur um nach Inflation keinen Kaufkraftverlust zu erleiden. Und ein solcher Ertrag ist nicht mit Spareinlagen oder Bausparverträgen zu erzielen. In diesen Fällen frisst Sicherheit die Rendite. Es ist also an der Zeit, Sicherheit neu zu definieren. Auch wenn Milliarden von Euro auf Spareinlagen ihr Dasein fristen, sollten diese nur kurzfristige Lösungen sein. Dass es ganz ohne Risiko nicht geht, sollte man nun auch in Deutschland erkennen. Und zwar spätestens, seit die genossenschaftliche Skatbank aus Thüringen als erste Bank Strafzinsen für Spareinlagen verlangt. Weitere folgten bereits. Höchste Zeit also zum Umdenken? Nicht nur Tagesgeld, auch deutsche Staatsanleihen zählen heute zu den Anlageformen, die kaum Rendite bringen. Aber die Finanzwelt ist nicht nur schwarz-weiß, sondern hat unzählige Schattierungen. Diese kann man durchaus nutzen, um sein Vermögen zu halten oder gar noch aufzustocken. Je nach Risikobereitschaft gibt es hierzu unterschiedliche Wege. Einen Ausweg aus realen Vermögensverlusten bieten beispielsweise Aktien, Rohstoffe und Immobilien, alles Anlageklassen, die bequem über Investmentfonds gekauft werden können. Anleger müssen umdenken um einen realen Vermögensverlust zu vermeiden Wird es aber in der aktuellen Marktsituation den typisch deutschen Anlegern gelingen, ihr Anlageverhalten zu ändern? Denn der Mut zum Umschichten könnte sie schnell wieder verlassen angesichts der zuletzt starken Schwankungen an den Aktienmärkten. Doch gibt es genügend Gründe warum die Phase niedriger Zinsen mittelfristig weiterhin bestehen bleibt. Weder in den USA noch in Europa ist die Wirtschaft so gefestigt, dass sie eine schnelle Zinserhöhung verkraftet. Die Inflationsraten bewegen sich nach wie vor in einem Bereich, der nicht besorgniserregend ist. | | weiter lesen im Geldanlage-Blog → | |
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| Baufinanzierungskommentar April 2015 – Leitzins weiter auf dem Tiefstand und positive Bilanz durch EZB-Anleihekaufprogramm |
| Die letzte Ratssitzung der EZB wurde von Mario Draghi zur Verkündung einer positiven Bilanz aus den gestarteten Anleihekäufen genutzt. Die konjunkturellen Prognosen für die Eurozone seien besser, der internationale Währungsfonds im Wachstum und auch das kommende Jahr wäre mit einer Aufwärtstendenz behaftet. Anhand dieser bisherigen Tendenzen fühlt sich die EZB im Aufwind und in der Richtigkeit ihrer Entscheidung bestätigt. Auch in den kommenden Monaten werden dementsprechend die angesetzten 60 Milliarden Euro monatlich in das Kaufprogramm investiert und am Kurs festgehalten. Ein guter Start – und weiter? Was für Mario Draghi geplant und gewünscht war, hat für Sie und die meisten anderen Verbraucher negative Begleiterscheinungen. Der Eurokurs ist gegenüber dem Dollar enorm gesunken, was für Finanzierungen von Geschäftsbanken zwar ein Vorteil, für den Verbraucher selbst aber ein Nachteil ist. Auch der Leitzins ist erneut auf dem Tiefstand von 0.05 Prozent angesiedelt und sorgt für unterschiedliche Reaktionen von führenden Ökonomen und Finanzexperten. Experten äußern sich über eine vorzeitige Drosselung des Kaufprogramms, auch wenn die Kapital- und Anleihenmärkte derzeit positiv reagieren und von dieser Änderung auf dem Finanzmarkt profitieren. Aktuell lehnt Draghi alle Überlegungen in diese Richtung ab und äußerte seine Fortsetzung des Kaufprogramms im Hinblick auf die Inflationsentwicklung. Hier gilt es, die Preisstabilitätsgrenze von 2,0 Prozent zu erzielen. Doch blicken Sie sich aktuell um, sind die Verbraucherpreise innerhalb der Eurozone meilenweit davon entfernt. Im Februar lag die Inflationsrate bei 0,3 Prozent und zeigt auch bisher keinerlei Tendenzen, sich der erwünschten 2,0 Prozent Marke zu nähern. Weiter niedrige Baufinanzierungszinsen erwartet Es bleibt abzuwarten, wie sich der Kurs bis zum Jahresende entwickelt und ob es später eine Möglichkeit gibt, die Draghi zur Überlegung einer früheren Beendigung oder geringeren Ausgaben im Zuge des Programms animiert. Wer immer noch vom Niedrigzins profitiert, sind potenzielle Bauherren mit einem Fokus auf die Baufinanzierung. Bauzinsen sind nach wie vor stabil und überzeugend günstig, sodass sich der Kauf eines Eigenheims und die Finanzierung von Immobilien nach wie vor lohnen. Auch eine Zinsfestschreibung bei Baufinanzierungen ist nach wie vor hoch im Kurs und führt dazu, dass der Hausbau zu einer sehr günstigen Investition wird. |
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| Wann ist die Riester-Rente pfändungssicher |
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| Von den Gerichten, wurde bislang nicht eindeutig geklärt, ob Riester-Rentenverträge gepfändet werden dürfen. Das Amtsgericht München hat nun mit dem Urteil (AZ 273 C 8790/11) entschieden, wann der Vertragsinhaber die Altersvorsorge behalten oder wann eine Pfändung vorgenommen werden kann. Es kommt auf die Zulagenbeantragung und Angabe bei der Steuererklärung an Wenn der Vertragsinhaber die Riester-Zulage nicht beantragt hat, ist ein Riester-Rentenvertrag nicht vor einer Pfändung geschützt. Damit revidiert das Amtsgericht München mit seinem Urteil die landläufige Meinung, dass Riester-Vermögen in jedem Fall Pfändungssicher seien. Worum ging es im Verfahren Es hatte eine Frau geklagt, die Privatinsolvenz anmelden musste. Das Gericht hatte im Rahmen der Insolvenzabwicklung das Riester-Vermögen der Klägerin gepfändet. Sie hatte zwar regelmäßig in einen Riester-Rentenvertrag gespart, jedoch nicht die staatliche Zulage beantragt und auch die gezahlten Beiträge nicht bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Deshalb stufte das Gericht die Ersparnisse im Riester-Rentenvertrag als gewöhnliches Einkommen ein. Auch die Möglichkeit einer späteren Förderung reicht nicht aus, um eine Unpfändbarkeit anzunehmen. Empfehlung für einen Pfändungsschutz Damit die staatliche Förderung beim Riester-Vermögen nicht verloren geht, muss diese regelmäßig beantragt werden. Deshalb ist es zu empfehlen, dass ein Dauerzulagenantrag beim Vertragsunternehmen einreicht wird. Am besten macht man dies gleich beim Abschluss eines Riester-Rentenvertrages. Mit einem Dauerzulagenantrag für den Riester-Rentenvertrages muss der Vertragsinhaber seinen Antrag für die Riester-Zulagen nur einmal stellen. Ein Dauerzulagenantrag ist sozusagen ein Dauerauftrag für die Beantragung der Riester-Zulagen. So verpasst man keine Förderung und erfüllt die wichtige Voraussetzung für einen Pfändungsschutz eines Riester-Rentenvertrages. | | weiter lesen im Finanzplanungs-Blog → | |
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| Start in die Fahrradsaison - Mit dem Rad sicher unterwegs |
| | Als Fahrradfahrer gehört man zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern und sollte auf einen Schutzhelm nicht verzichten. Ein Fahrradhelm rettet Leben und er schützt vor schweren Verletzungen. Dabei wird er oft unterschätzt. Bei einer Untersuchung von 543 Fahrradunfällen von der gemeinsamen Unfallforschung der Versicherer (UDV), dem Institut für Rechtsmedizin München und dem Universitätsklinikum Münster gingen 117 tödlich aus – und bis auf wenige Ausnahmen trug keiner der ums Leben gekommenen Radfahrer einen Helm. Wie wichtig dieser Schutz ist, zeigt auch ein Blick auf jene Unfälle, die zwar glimpflicher, aber immer noch mit schweren Kopfverletzungen ausgingen. Auch hier hatte keiner der so verunglückten Fahrradfahrer einen Helm auf. Schutz für das Fahrrad ist nicht teuer Die eigene Sicherheit ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen steht ein wirksamer Diebstahlschutz für das Fahrrad selbst. Rund 317.000 Räder und Pedelecs wurden 2013 in Deutschland gestohlen – und nur knapp zehn Prozent der Diebstähle konnte die Polizei aufklären. Drei ebenso grundlegende wie einfach zu handhabende Sicherungen helfen da weiter: -
Stabiles Fahrradschloss: Fünf bis zehn Prozent des Radneupreises sollten in die mechanische Sicherung investiert werden. Je stabiler und schwerer diese ist, umso sicherer ist sie auch. -
Rad fest anschließen: Abgeschlossene, aber nicht angeschlossene Räder können Diebe mühelos wegtragen. Sind Vorder- und Hinterrad dagegen an fest verankerten Gegenständen gesichert, schreckt das ab. -
Codierung: Die Polizei, Fahrradhändler und -vereine können verschlüsselte, personenbezogene Daten auf dem Rahmen anbringen. Dieses bewährte Fahndungsmittel schreckt Diebe schon im Vorfeld ab. Wie kann das Fahrrad versichert werden Das Fahrrad kann über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung gegen Diebstahl abgesichert werden. Bei einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz teilweise auch für Schäden durch Verschleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall. Wer nur eine Absicherung bei Diebstahl sucht, ist mit einem Schutz über die Hausratversicherung meist ausreichend und günstig versichert. Zu beachten ist, dass ein Diebstahl innerhalb der abgeschlossen Wohnräume oder dazugehörigen Kellerräume bereits in der Hausratversicherung enthalten ist. Für den Schutz gegen Diebstahl außerhalb der Wohnräume oder beispielsweise aus einem Gemeinschaftsfahrradraum, muss ein beitragspflichtiger Zusatzbaustein in den Vertrag mit aufgenommen werden. Für teure Räder oder umfangreicheren Versicherungsschutz bleibt oft aber nur eine Spezialversicherung. | | | | weiter lesen im Vergleichsportal-Blog → | | Hier den Fahrradvollkasko-Schutz berechnen → | | |
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