inomaxx newsticker April 2019

 

Wenn diese Nachricht nicht richtig angezeigt wird, bitte hier klicken ...

Finanzinformationen

April 2019

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Frühjahrscheck für das Eigenheim

Baufinanzierungszinskommentar April 2019 – Für Europa wird es bei der aktuellen Wirtschaftlage ungemütlich

Das Einfach-Steuerformular für Geld vom Finanzamt

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden

Frühjahrscheck für das Eigenheim

Wenn der Frühling anfängt und das Wetter wieder besser wird, empfiehlt sich für Hauseigentümer ein eingehender Frühjahrscheck für das eigene Haus und vorhandene Nebengebäude. Dies beginnt beim Dach und den Ziegeln, aber auch Dachrinnen, Putz, Fenster, Türen sollten vom Hausbesitzer im Frühjahr überprüft werden. Hierbei sollten Sie klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.

Durch eine Bestandsaufnahme erst einmal die Mängel auflisten
Ob es ein kalter oder warmer Winter war ist nicht entscheidend. Die durch den Winter hervorgerufenen Mängel sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Aus kleinen Mängeln können sich schnell große Probleme entwickeln. Wichtig ist, den Zustand des Daches zu prüfen oder ob an der Fassade über den Winter Schäden eingetreten sind. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden, denn an der Fassade lassen sich oft Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.

Checkliste für die Prüfung:

  • Dach und Fassade: Sind Dachziegel lose oder beschädigt, gibt es Undichtigkeiten in der Dacheindeckung, hat die Fassade Risse oder offene Stellen.
  • Regenrinnen und Fallrohre: Entfernen von Laub und Schutz, Suche nach Frostschäden
  • Solar- und Photovoltaik-Anlagen: Verschmutzungen an den Modulen reinigen, Prüfung der Bauteile
  • Fenster: Prüfung und Wartung der Dichtungen, Abschmieren der Mechanik
  • Holzelemente: Ist das Holz von Fensterläden, Carports oder Balkonen noch intakt oder schon angefault
  • Bäume: Trockene und beschädigte Äste entfernen
    Gartenbewässerung: Leitungen durchspülen und Rohre, Wasserhähne auf Frostschäden prüfen.
  • Heizung: Die Heizungsanlage einem prüfenden Blick unterziehen, Reparaturen oder Erneuerungen lassen sich am besten in der heizfreien Zeit erledigen
  • Rauchmelder: Sind diese noch funktionstüchtig, sind die Batterien noch ausreichend geladen

Prioritäten richtig setzen – Dach, Fassade und Co.
Wenn vorhandene Mängel entdeckt werden, sollten Sie für Abarbeitung Prioritäten setzen. Hier gehört vor allen Dingen das Dach. Durch Wind und Wetter können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten Sie schnellstens beheben, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern, denn die Dämmung kann dadurch Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass auch hier der Winter nicht vor halt macht. An den Außentüren kann unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen.

Bei einem noch neuen Haus die Garantiephase beachten
Haben Sie Mängel gefunden und wohnen noch nicht lange in Ihrem neuen Haus kann es sein, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Firma, die Ihr Haus gebaut hat. Neigt sich die Garantiephase bei einem neuen Haus dem Ende zu, kann man den Check mit einer Schlussbegehung verbinden. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger vor Ort mit sein.

 
weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog 
   

Baufinanzierungszinskommentar April 2019 – Für Europa wird es bei der aktuellen Wirtschaftlage ungemütlich

In Europa jagt seit Monaten eine negative Wirtschaftsmeldung die nächste. Weltweit kühlt die Konjunktur ab, die europäischen Inflationsraten sinken wieder und die deutschen Exporte brechen ein. Anfang April 2019 tagte der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank. IWF-Chefin Christine Lagarde teilte bereits im Vorfeld mit, dass sich die Weltwirtschaft in einer heiklen Lage befände und warnte vor verschlechterten Wachstumsbedingungen. Deshalb stellen sich Angesichts der zahlreichen schlechten Nachrichten aktuell nicht nur Finanzexperten die Frage: Wie schlimm wird es eigentlich?

Es ist klar, dass es um das derzeitige Wirtschaftswachstum nicht gut bestellt ist. Blickt man jedoch etwas mehr in die Zukunft, so sehen die Prognosen für 2020 bei weitem nicht so düster aus. Obwohl langfristige Tendenzen deutlich unsicherer als kurz- und mittelfristige Vorhersagen sind, können sich viele der aktuellen Unsicherheitsfaktoren, wie etwa der Handelsstreit oder der Brexit, bis zum kommenden Jahr aufgelöst haben. Bis dahin kann es allerdings auf den Finanzmärkten durchaus noch einmal ungemütlich werden. Vor allem ein ungeregelter Brexit würde die europäische Wirtschaft massiv belasten.

Mario Draghi warnt auf der letzten EZB-Sitzung vor Risiken und entlastet Banken
Auf seiner März-Sitzung passte die Europäische Zentralbank (EZB) bereits den geldpolitischen Ausblick an und entschied, dass der Leitzins bis mindestens 2020 bei 0 Prozent bleibt. An diesem Ausblick gab es auch in der aktuellen Sitzung keine Änderung. Experten gehen davon aus, dass die Normalisierung der Geldpolitik sogar noch länger auf sich warten lassen könnte. Aufgrund der zahlreichen Unsicherheitsfaktoren sind kurz- und mittelfristig keine nachhaltigen positiven Impulse für die Wirtschaft zu erwarten. Auch die Kerninflation im Euroraum ist im März 2019 wieder auf 1 Prozent gesunken und hat sich damit deutlich von der 2-Prozent-Zielmarke der EZB entfernt.

Hinzu kommt, dass das vermutlich anhaltende Brexit-Chaos oder ein ungeregelter Austritt das Wirtschaftswachstum sogar noch weiter ausbremsen könnte. Deshalb ist wohl ein erster Zinsschritt nicht vor Mitte 2020 zu erwarten und ein Ende der niedrigen Zinsen ist damit nicht in Sichtweite. Dies sorgt bei privaten Anlegern und auch den Banken Unbehagen aus, denn der Einlagezins liegt seit 2014 weiter bei -0,4 Prozent. Die Folge ist, dass europäische Banken einen Strafzins zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Mario Draghi kündigte auf der letzten Sitzung jedoch an, dass sich die EZB die Nebenwirkungen des Strafzinses näher ansehen und über mögliche Entlastungen beraten wird.

Dem Sorgenkind Italien droht eine Rezession
Die Probleme Italiens sind in der öffentlichen Debatte über das Brexit-Chaos in den Hintergrund gerückt. Es wurde kaum wahrgenommen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Italien zwischenzeitlich weiter verschärft hat: Eine gestiegene Arbeitslosigkeit, die Binnennachfrage und der Export schwächeln und die OECD prognostiziert für 2019 sogar ein Rezessionsjahr. Auch die weiterhin erhebliche Staatsverschuldung von mehr als 130 Prozent des BIP und die gleichzeitig steigenden Staatsausgaben der rechtspopulistischen Regierung sorgen für dunkle Wolken am Himmel.

Das mühsam mit der EU verhandelte Defizitziel wird Italien mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich verfehlen. Eine Gefahr einer Schuldenkrise wegen der negativen Wirtschaftsdaten sehen Experten allerdings nicht. Denn die EZB wird die Zinsen niedrig halten, so dass sich Italien weiterhin extrem günstig refinanzieren kann. Und auch wenn sich die wirtschaftliche Situation trotzdem deutlich verschlechtern würde, so haben die europäischen Währungshüter noch die Option, durch weitere Ankäufe italienischer Anleihen das Land zu unterstützen.

Die Nachfolge von Mario Draghi ist weiter offen – Jens Weidmanns Chancen steigen wieder
Die EZB-Präsidentschaft von Mario Draghi endet in einem halben Jahr und wer seine Nachfolge antritt, ist noch völlig unklar. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Chancen als Nachfolger für Bundesbank-Chef Jens Weidmann wieder steigen, denn das Amt des EU-Kommissionspräsidenten wird auch in diesem Jahr neu besetzt. Emmanuel Macron brachte für diese Position jüngst den Chefunterhändler der EU für den Brexit Michel Barnier und die derzeitige IWF-Chefin Christine Lagarde ins Gespräch.

Beide sind deutlich profilierter als der deutsche Kandidat Manfred Weber. Sollte es dadurch zu einem französischen Kommissionspräsidenten kommen, könnte dies im Gegenzug bedeuten, dass Frankreich nicht nur keinen Anspruch auf die Draghi-Nachfolge erhebt, sondern quasi als Gegenleistung für Webers ‚Verzicht‘ möglicherweise einen deutschen Kandidaten für die EZB-Präsidentschaft unterstützen würde. Denn selbst die bisherige Kritik der südeuropäischen Staaten am geldpolitischen „Falken“ Jens Weidmann legt sich langsam.

Bauzinsen bleiben weiter im Keller
Da die Anleger aktuell verunsichert sind und einen Wirtschaftsabschwung fürchten, ist in den letzten Wochen zunehmend in die als sicher geltende zehnjährige Bundesanleihe investiert worden. Dadurch ist die Rendite der Anleihe im März zeitweise wieder in den negativen Bereich gefallen. Damit kann man sagen, dass die Anleger dafür zahlen, dem deutschen Staat Geld leihen zu dürfen. Der Top-Zinssatz bei den 10-jährigen Hypothekendarlehen bewegt sich weiter bergab und hat mit 0,79 Prozent Ende März einen erneuten Tiefststand erreicht.

Und es könnte noch weiter bergab gehen. Denn solange die politische Unsicherheit anhält, wird es weder bei der Rendite der Bundesanleihe noch bei den Bauzinsen nachhaltig bergauf gehen. Dazu kommt, dass mit jeder negativen Wirtschaftsmeldung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Zinsen noch weiter nach unten gehen.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
mittelfristig:schwankend seitwärts
langfristig: steigend

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog

Das Einfach-Steuerformular für Geld vom Finanzamt

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass sie mit einer sogenannten vereinfachten Steuererklärung viel Zeit und Mühe sparen können. Der Hauptvorteil besteht darin, dass das Formular nur zwei Seiten hat und sich auf die notwendigsten Angaben beschränkt. Was angesichts des komplizierten deutschen Steuerrechts unglaublich klingt, funktioniert in vielen Fällen tatsächlich. So kann es möglich sein, dass man in nur 10-15 Minuten Geld vom Ffinanzamt zurück bekommen kann.

An wen richtet sich das Angebot?
Die vereinfachte Steuererklärung ist für den durchschnittlichen Arbeitnehmer geeignet, der lediglich seinen Arbeitslohn und gegebenenfalls eine Lohnersatzleistung wie Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen hat. Dann sind nämlich die meisten Sachverhalte, nach denen im langen vierseitigen Vordruck gefragt wird, nicht relevant. In der zweiseitigen Kurzfassung muss man als Arbeitnehmer nur Name, Anschrift, Kontodaten und die auf der Lohnsteuer-Bescheinigung stehende Steuer-Identifikationsnummer eintragen. Die Daten aus dieser Lohnsteuer-Bescheinigung holt sich das Finanzamt dann automatisch über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ab.

Was ist Voraussetzung?
Die Verwendung der vereinfachten Steuererklärung kommt nur in Betracht, wenn man als Arbeitnehmer keine weiteren als im Fomular aufgeführten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machen möchte. Im Formular kann auch die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg angegeben werden. Wer allerdings beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer, eine doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung absetzen möchte, muss bei den ausführlichen Formularen bleiben. Für Ehegatten und Lebenspartner kommt die vereinfachte Steuererklärung nur dann in Frage, wenn sie eine Zusammenveranlagung gewählt haben.

Sind Anlagen erlaubt?
Der vereinfachten Steuererklärung dürfen die Anlagen Kind, Vorsorgeaufwand und „AV“ für Beiträge zur Riester-Rente beigefügt werden. Hat man jedoch zusätzliche Anlagen, weil beispielsweise noch andere Einkünfte als die als Arbeitnehmer erzielt wurden, kann das Kurz-Formular nicht genutzt werden. Auch für Rentner, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt somit die vereinfachte Steuererklärung nicht in Betracht.

Wo gibt es das Formular?
Die vereinfachte Steuererklärung muss auf dem Postweg an das Finanzamt geschickt werden. Eine Übermittlung des ausgefüllten Formulars über das Elster-Onlineportal an das Finanzamt ist nicht möglich. Erhältlich ist das Formular für die vereinfachte Steuererklärung bei den Finanzämtern und im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden

 

Ein Autounfall ist meistens immer mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Passiert der Autounfall im Ausland, kommen noch Sprachschwierigkeiten und die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes hinzu. Um wenigstens den Formularwust in den Griff zu bekommen, sollte man immer den Europäischen Unfallbericht im Auto haben. Da die Formularsätze in verschiedenen Sprachen vorliegen, ermöglichen sie eine korrekte Protokollierung des Schadens, auch wenn sich mit dem Unfallgegner sprachlich nicht ausreichend verständigen kann. Aber auch bei einem Autounfall in Deutschland leistet der Europäischen Unfallbericht eine sinnvolle Unterstützung. Es kann so im Nachhinein nicht zu unterschiedlichen Darstellungen des Autounfalls kommen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallgegner bei Kenntnis seiner Versicherungshochstufung und dem daraus resultierenden Mehrbeitrag, plötzlich eine andere Version vom Hergang des Autounfalls aus dem Hut zaubert.

Wie verwendet man den Europäischen Unfallbericht
Mit dem Europäischen Unfallbericht erleichtert sich die Schadenaufnahme nach einem Autounfall in Deutschland oder im Ausland. Durch das Formular wird eine einfache Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort ermöglicht. Der Europäische Unfallbericht enthält zwei inhaltlich identische Seiten, welche die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Das Formular wird dann von den Unfallbeteiligten unterschrieben und jeder bekommt die gleiche Version für die Einreichung bei seiner Versicherung. Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen wird dem Europäischen Unfallbericht von den Versicherungsgesellschaften eine große Bedeutung beigemessen.

Der Europäische Unfallbericht wurde vom Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas Insurance Europe herausgegeben. Zum Europäischen Unfallbericht gibt es eine beiliegende Übersetzungsbroschüre. Mit dieser können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben über Sprachbarrieren hinweg, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. In der Übersetzungsbroschüre ist der Europäische Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

Da in das Formular lediglich Daten und Fakten eingetragen und vorgegebene Punkte angekreuzt werden, ist die Handhabung sehr einfach. Dies ist umso wichtiger bei Schadensfällen, in denen die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommt. Der Europäische Unfallbericht sollte daher stets im Auto mitgeführt werden, um eine korrekte und zügige Schadenregulierung zu gewährleisten.
Wo bekommt man den Europäischen Unfallbericht
Den Europäischen Unfallbericht kann man kosten los beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) per Telefon 0800 7424375 (Deutschland), per E-Mail info(at)gdv-dl.de oder über die Bestellseite GDV DL anfordern.

Link zur Bestellseite
 
Weiterhin können Sie den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern. Wenn Sie den Europäischen Unfallbericht sofort benötigen, so können Sie das Formular über den folgenden
Link herunterladen:

Europäischen Unfallbericht herunterladen
Drucken Sie sich dann das Formular zweimal aus, damit Sie vor Ort zwei Exemplare haben.

 
   
weiter lesen im Blog   
   

Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

Email: olaf.kauhs@inomaxx.de
Internet: www.inomaxx.de

Disclaimer:

Für Inhalte von verlinkten Seiten sowie Links im inomaxx-newsticker können wir keine Haftung übernehmen. Sollte ein Link oder dessen Inhalte gegen jemandes Recht verstoßen, entfernen wir diesen, sobald wir davon Kenntnis erhalten.

Copyright © 2019 - inomaxx finance consult
All rights reserved.

 
Versicherungsvermittlungsregister: D-FY4V-8WV5X-20
Finanzvermittlerregister: D-F-153-H936-93
Immobiliendarlehensvermittlerregister: D-W-153-4B6V-02
 
Weitere Angaben nach §5 TMG /§ 55 RStV sind im ausführlichen Impressum angegeben.
 
Wenn man keine Nachrichten mehr an eMail erhalten möchte, bitte eine Rückantwort mit dem Vermerk "Abbestellung".