inomaxx newsticker April 2020

 

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Finanzinformationen

April 2020

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Der Coronavirus und die Auswirkungen auf die Kapitalmärkte

Wie sich Radfahrer vor Gefahren schützen können

Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen – Anpassungen der Heizungsförderung bei Einzelmaßnahmen

Frühjahrscheck fürs Eigenheim

Der Coronavirus und die Auswirkungen auf die Kapitalmärkte

Ein Virus hat selten eine größere Wirkung an den Finanzmärkten ausgelöst. Inzwischen erreicht die Anzahl der weltweit Infizierten etwa 214.890 Fälle, wovon in Deutschland bisher 12.327 Fälle bestätigt sind (Stand: 18.03.2020, 20:00 Uhr). Es kommen stündlich neue Meldungen hinzu. In der Folge des Ausbruchs des COVID-19 und der folgenden globalen Ausbreitung ausgehend von China kam es zu einer Neubewertung an den Finanzmärkten und in der Bewertung der weiteren Konjunkturaussichten in der Weltwirtschaft.

COVID 19 – Alles in Aufruhr – Eine Bestandsaufnahme!
Zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Zeilen lag der maximale Rückgang des DAX Index ausgehend von den kürzlich markierten Höchstkursen bei ordentlichen 27,6 Prozent. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe sank auf -0,47 Prozent. Gold wertet in der Krisensituation dynamisch um gut 177 Euro ab. Weder der japanische Yen, noch der Schweizer Franken konnten ihrer Krisenrolle am Devisenmarkt gerecht werden. Auch der US-Dollar konnte nicht reüssieren. Der „Safe-Haven-Status“ zog aktuell nicht. Gegen jede Erfahrung wertete der Euro gegenüber den Hauptwährungen auf. Anders ausgedrückt versagten klassische Korrelationen im aktuellen Umfeld in einem Umfang, der als markante Anomalie klassifiziert werden muss.

Das primäre Problem, dem die Welt sich ausgesetzt sieht, ist die mit der Pandemie verbundene gefühlte Unsicherheit, in wie weit beispielsweise die globalen Produktionsprozesse in Mitleidenschaft gezogen werden. Zu den wirtschaftlichen Folgen gibt es auf quantitativer Basis Aussagen vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und der OECD. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) werden die Einbußen des globalen Wachstums per 2020 bei circa 0,1 – 0,2 Prozent liegen. Am 2. März lieferte die OECD eine revidierte Prognose, die 0,5 Prozent unterhalb der bisherigen Vorhersage lag. Beide Institutionen verwiesen gleichzeitig auf die Risikobehaftung dieser aktuellen Prognosen.

Bei COVID-19 handelt es sich um einen aggressiven Virenstamm, der leicht übertragbar ist. Es gibt gegen das Virus keine Medikamente von der Stange. Impfstoffe sind auf Sicht nicht verfügbar. Die Sterberate ist mit 3,4 Prozent deutlich höher als bei einer herkömmlichen Grippe bei circa 0,1 – 0,2 Prozent. Aktuelle Erfahrungswerte zeigen, dass in 80 Prozent der Fälle der Verlauf der Grippe unkritisch ist. 15 Prozent der Fälle sind problematisch (Lungenentzündung). Die restlichen 5 Prozent sind kritisch. Betroffen sind vor allen Dingen vorerkrankte ältere Personen (Herz- Kreislaufprobleme). Die Sterberate ist aber weitaus geringer als bei SARS mit 9,6 Prozent oder bei MERS mit 37,5 Prozent. China liefert Indikationen über den weiteren möglichen Verlauf. Die Reaktion in Wuhan und der Provinz Hubei, wo das Virus erstmalig in Erscheinung trat, erfolgte spät. Die Provinz Hubei ist das Epizentrum der Erkrankung. Von derzeit 89.198 Infizierten kommen 67.103 aus Hubei. Von den global zu beklagenden 3.048 Todesfällen kommen 2.803 aus der Provinz Hubei. Die Letalitätsrate stellt sich in Hubei auf 4,2 Prozent.

Es wird weder die Welt, noch werden die Finanzmärkte untergehen
Anders ausgedrückt ergaben sich ex Epizentrum bisher 245 Todesfälle bei 22.095 Infektionen auf globaler Ebene. Daraus leitet sich eine Sterberate von circa 1,1 Prozent ab. Das Muster ex-Hubei ist für den größten Teil der Welt hinsichtlich der verfügten Prophylaxe weitaus wahrscheinlicher als das Szenario Hubei. Aber in Ländern, deren öffentliche Ordnung weniger ausgeprägt ist und deren Gesundheitssystem Mängel aufweist (auch USA) sind die Risiken höher. Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben massive Folgen für Mensch und Wirtschaft. Das soll nicht klein geschrieben werden.

Diese Folgen sind jedoch temporärer Natur. Ökonomisch bremsen diese Maßnahmen. Das öffentliche Leben wird eingeschränkt und gestört. Der Konsum geht zurück. Reise- und Messetätigkeit wird minimiert. Lieferketten sind eingeschränkt, mindestens aber bedroht. Die durch diesen exogenen Effekt des Ausbruchs des Coronavirus angerichteten Schäden lassen sich nicht vollständig aufholen. Sie werden aber zu guten Teilen aufgeholt werden.

 
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Wie sich Radfahrer vor Gefahren schützen können

Wenn man als Fahrradfahrer im Straßenverkehr teilnimmt, lauern viele Gefahren. Die meisten Unfälle passieren mit Autos. Radler sollten wissen, wie Sie sicher an ihr Ziel kommen. Einer der größten Albträume für Fahrradfahrer in der Stadt sind wohl plötzlich aufgehende Autotüren. Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fahrrad und einem motorisierten Verkehrsteilnehmer, haben Radfahrer meist die schlechteren Karten.

Ein paar einfache Regeln können schon helfen, die eigene Sicherheit zu erhöhen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Vorausschauendes Fahren
  • Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern suchen
  • Nach außen selbstbewusst fahren, innerlich defensiv verhalten
  • Handzeichen geben
  • Abstand zu parkenden Autos halten

Diese Tipps schützen Radfahrer im Kontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern. Es gibt aber auch selbst verursachte Gefahren, die einfach vermieden werden können, um die eigene Sicherheit zu erhöhen. Gefahren wie das Überfahren von roten Ampeln, alkoholisiertes Fahren und vor allem Geisterfahren mit dem Rad sollten nicht unterschätzt werden. Auch die Verkehrssicherheit des Fahrrads ist zu beachten.

Was ist nach einem Unfall zu beachten
Kommt es doch zu einem Unfall, gilt generell das Gleiche wie bei jedem anderen Unfall auch. Zunächst muss die Unfallstelle gesichert und gegebenenfalls erste Hilfe geleistet werden. Wenn es Verletzte gibt, muss die Polizei verständigt werden. Bei kleineren Unfällen ist dies nicht notwendig. Unabhängig davon, wer die Schuld am Unfall trägt, sollten sich betroffene Radfahrer wichtige Angaben, wie Name und Adresse, vom Unfallbeteiligten geben lassen.

Welchen Versicherungsschutz gibt es beim Fahrradunfall
Eine Haftpflichtversicherung ist eine besonders wichtige Versicherung für Fahrradfahrer. Sie schützt sowohl, wenn dem Radfahrer ein Schaden von einem Dritten widerfährt, als auch, wenn er an einem Schaden die Schuld trägt. Hat der Radfahrer jedoch fahrlässig gehandelt, zum Beispiel, weil er ohne Licht unterwegs war, kann ihn sein Haftpflichtversicherer in Regress nehmen. Dann muss der Versicherte eventuell einen Teil oder die gesamte Schadenssumme zurückzahlen.

Weigert sich die gegnerische Versicherung einen Schaden zu begleichen und kommt der Streitfall vor Gericht, treten die beiden Versicherungen vor Gericht gegeneinander an und tragen auch die Kosten. Somit wirkt die Haftpflichtversicherung auch wie eine Rechtsschutzversicherung. Auch eine Unfallversicherung ist sinnvoll, denn sie mindert die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Abhängig von der Schwere des Unfalls unterstützt die Unfallversicherung den Versicherten mit einer vereinbarten finanziellen Summe.

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Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen – Anpassungen der Heizungsförderung bei Einzelmaßnahmen

Die Klimabeschlüsse der Bundesregierung sorgen dafür, dass von der KfW-Bank zum 1. Januar 2020 die im Folgenden aufgeführten Produktänderungen umgesetzt wurden. Hauptsächlich geht es hier um Anpassungen bei der Heizungsförderung. Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kredit- und Zuschussanträge, die ab dem 1. Januar 2020 bei der KfW-Bank eingegangen sind.

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152), Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Sanieren (278) – Anpassungen der Heizungsförderung bei Einzelmaßnahmen
Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen sowie Gas-Brennwertkesseln wird für Wohn- und Nichtwohngebäude bei der KfW eingestellt. Für Wohngebäude werden ab dem 1. Januar 2020 Heizungsanlagen als Einzelmaßnahmen nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Bitte informieren Sie sich dort über die entsprechenden Förderbedingungen. Die Verwendungszwecke „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) werden ebenfalls eingestellt. Die Verwendungszwecke „Anschluss an Fern-, Nahwärmeversorgung“ und „Optimierung des Heizungssystems“ werden fortgeführt.

Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 153), Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277) – Anpassungen der Heizungsförderung bei KfW-Effizienzhäusern/-gebäuden
Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bzw. KfW-Effizienzgebäude werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) nicht mehr gefördert. Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäude werden nicht mehr gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) eingebaut wird. Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kreditanträge (151, 153) und Zuschussanträge (430), die ab dem 1. Januar 2020 bei der KfW-Bank eingegangen sind.

 

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Frühjahrscheck fürs Eigenheim

 

 

Ist der Winter vorüber, dann sollte man sich an den ersten warmen Tagen Zeit nehmen, für einen Frühjahrscheck am eigenen Haus. Herbst und Winter setzen Häusern mit Stürmen, Feuchtigkeit und Temperaturwechseln zu. Hierbei sollten Sie als erstes klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Es lassen sich manchmal nicht alle Arbeiten sofort erledigen, aber eine Bestandsaufnahme ist hierbei der richtige Anfang. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.

Mängel ermitteln
Bei Mängeln, die durch den Winter hervorgerufen wurden, sollten Sie diese nicht auf die lange Bank schieben, denn aus kleinen Mängeln können schnell große Probleme werden. Es ist wichtig, den Zustand des Daches zu klären oder ob die Fassade den Winter über Schaden genommen hat. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht vergessen werden. Oft lassen sich an der Fassade Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.

Prioritäten setzen – Dach, Fassade und Co.
Bei eventuell vorhandenen Mängeln sollten Sie Prioritäten setzen. Zu einer der oberen Prioritäten gehört vor allen Dingen das Dach. Es können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten schnellstens behoben werden, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern. Hierbei kann die Dämmung Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass der Winter davor auch nicht vor halt gemacht hat. An den Außentüren kann beispielsweise unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen. Auch die Tür- und Fensterdichtungen unterliegen einem Verschleiß, indem sie hart werden und nicht mehr richtig abdichten.

Auf die Gewährleistungspflicht achten
Wurden Mängel gefunden und man wohnt noch nicht lange in einem neu gebauten Haus oder ein bestehendes Haus wurde von einer Fachfirma saniert, dann kann es sein, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Firma, die das Haus gebaut oder saniert hat. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger mit vor Ort mit sein.

 
   
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