inomaxx newsticker März 2015

 

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Finanzinformationen

März 2015

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest, entspannte Feiertage und einen schönen Start in die warme Jahreszeit.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Neue Grunderwerbsteuern seit dem 1. Januar 2015

Anlagekommentar März 2015 – Kursbewegungen an der Börse durch EZB Handlung?

Was ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Für Versicherungsschutz ist die Kenntnis der Arztakten wichtig

Neue Grunderwerbsteuern seit dem 1. Januar 2015

Nach der letzten Grunderwerbsteuererhöhung in Hessen, haben nun auch Nordrhein-Westfalen und das Saarland die Grunderwerbsteuer ab dem 1. Januar 2015 von 5 bzw. 5,5 auf 6,5 Prozent erhöht wird. Wer jetzt in Nordrhein-Westfalen und im Saarland ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss mehr ausgeben als bisher. Für Nordrhein-Westfalen ist es nach 2011 und das Saarland nach 2013 eine Erhöhung in relativ kurzer Zeit. So viel verlangt sonst nur noch Schleswig-Holstein.

Die Bundesländer lassen die Preise steigen
 Von beiden Landesregierungen wurden die Steuererhöhung mit der geplanten Senkung der Neuverschuldung und dem Einhalten der Schuldenbremse im Jahr 2020 begründet. Dies ist sicher nur ein vorgeschobener Grund, denn wegen des derzeitigen Immobilienbooms bringt die Grunderwerbsteuer den Bundesländern immer mehr Geld ein. Im Jahr 2005 betrugen die Einnahmen 4,8 Milliarden Euro und werden auf geschätzte 9,2 Milliarden Euro in diesem Jahr ansteigen. Die Grunderwerbsteuer lag in Deutschland bis 1996 einheitlich bei 2 Prozent und wurde dann auf 3,5 Prozent erhöht. Wegen einer Änderung im Grundgesetz im Zuge der Föderalismusreform setzen die Bundesländer seit 2006 die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst fest.

Hier die aktuellen Steuersätze im Überblick:
◾Baden-Württemberg: 5 Prozent
◾Bayern: 3,5 Prozent
◾Berlin: 6 Prozent
◾Bremen: 5 Prozent
◾Brandenburg: 5 Prozent
◾Hamburg: 4,5 Prozent
◾Hessen: 6 Prozent
◾Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
◾Niedersachsen: 5 Prozent
◾Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent (alt: 5 Prozent)
◾Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
◾Saarland: 6,5 Prozent (alt: 5,5 Prozent)
◾Sachsen: 3,5 Prozent
◾Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
◾Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
◾Thüringen: 5 Prozent

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:
◾bei einer Erbschaft
◾bei einer Schenkung
◾bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern

 

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog 

Anlagekommentar März 2015 – Kursbewegungen an der Börse durch EZB Handlung?

Seit dem 9. März 2015 werden die Kapitalmärkte förmlich mit Liquidität überflutet und die Kursbewegungen heben sich deutlich von der Performance der letzten Monate ab. Aufgefallen ist, dass der Euro derzeit auf einem absoluten Tiefstand ist und in seiner Performance eher weiter nach unten als nach oben tendiert. Das Anleihen Kaufprogramm der EZB hat begonnen und wird bis September 2016 mit einem monatlichen Kaufvolumen von Anleihen in einer Höhe von 60 Milliarden Euro fortgeführt. Das Gesamtvolumen ist derzeit mit 1.140 Milliarden Euro angesetzt und wird erhöht, wenn die Inflationsrate bis Herbst 2016 nicht an die 2 Prozent Marke grenzt.

Skeptische Blicke – Notenbank kauft Anleihen mit Negativrendite
Viele der aufgekauften Anleihen stehen nicht einmal bei Null Rendite, sondern gehen deutlich in den Minusbereich. Alle Angebote bis zu minus 0,2 Prozent werden nicht ausgeschlossen und im Portfolio der EZB einbezogen. Es klingt beinahe unwahrscheinlich und doch ist es real: Euroland- Staatsanleihen verknappen sich, wodurch die Währungshüter rund 20 Prozent aller ausstehenden Bundesanleihen aufkaufen. Die Weichwährung ist damit beschlossene Sache. Die Renditen im Inland werden weiter sinken, wodurch der Fokus bei Anlegern primär aufs Ausland gelenkt wird und dort für eine Aufwertung der Renditen sorgt. Aktuell bieten zehnjährige US-Staatsanleihen eine höhere Rendite als beispielsweise Anleihen aus Portugal.

Europas Aktienmärkte auf dem Höhenflug
In der ganzen Angelegenheit gibt es einen Gewinner. Die Aktienmärkte haben im Januar die beste Performance seit 2013 gezeigt. Dabei schneiden europäische Märkte sehr gut ab, was sich im schwachen Euro, den Gewinnen von Exportunternehmen und der Geldpolitik der EZB begründet. Auch makroökonomische Indikatoren, sowie der Sinkflug bei Renditen nehmen Einfluss und haben für reichlich positive Aufregung an den Börsen gesorgt. Bei Banken und Versicherungen erhalten Kunden kaum noch Zins und können in einigen Fällen sogar mit einer Negativverzinsung rechnen. Es ist also nicht ungewöhnlich, dass sich die Fokussierung von Anlegern auf renditestärkere Aspekte lenkt und so die Börse im Auge behält.

Pro und Kontra der Anleihekäufe
Sicherlich hat der im Kurs immer weiter sinkende Euro einen faden Beigeschmack und lässt sowohl die Wirtschaft, wie auch private Anleger aufhorchen und den Versuch wagen, ihr Geld vor dem Wertverlust zu schützen. Renditestarke Dividendenpapiere stehen derzeit im Vordergrund und werden von Anlegern bevorzugt. Bezüglich der Anleihekäufe teilen sich sowohl die Meinungen der Experten, wie auch die Ansichten der Bevölkerung im Euroraum. Ob Draghis Konzept aufgeht, wird die Zukunft zeigen und bleibt bis dato nur Vermutung.

weiter lesen im Geldanlage-Blog

Was ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird seit 01.01.2015 nun automatisch von den Banken an die Finanzämter weitergeleitet. Die Bankkunden wurden bereits seit Anfang vergangenen Jahres von den Instituten brieflich über die Änderungen informiert. Betroffen sind alle Kunden die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und die in Deutschland steuerpflichtig sind. Dazu wird den Banken Ihre Religionszugehörigkeit einmal jährlich im Rahmen eines Datenaustausches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt.

Änderung führte zu vermehrten Kirchenaustritten
Offenbar wurden die Schreiben der Banken von vielen Verbrauchern missverstanden, den die Anzahl der Kirchenaustritte stieg in diesem Informationszeitraum bei beiden großen Konfessionen deutlich an. Es handelt sich jedoch bei der Änderung weder um eine neue Steuer oder eine Kirchensteuererhöhung. Es wurde lediglich das Einzugsverfahren automatisiert und für die Bankkunden vereinfacht. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird erst fällig, wenn die Zinsgewinne des angelegten Kapitals die Freibeträge bei Ledigen von 801,00 Euro und bei Verheirateten 1.602,00 Euro überschreiten. Erst ab diesen Beträgen wird dann eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent vom Staat erhoben und automatisch abgeführt.

Grundlage der Besteuerung ist seit 2009 gleich geblieben
Diese Steuerpflicht in dieser Form besteht bereits seit dem 01.01.2009 und ist nicht neugestaltet worden. Bisher wurde erst bei der Steuererklärung die richtige Besteuerung vorgenommen. Nun wird wie bei der Lohnsteuer erst einmal die Kapitalertragsteuer voraus gezahlt und im nachhinein bei der Steuererklärung angepasst. Wer weniger Zinsgewinne erwirtschaftet als bis zur Grenze der Freibeträge, zahlt darauf natürlich auch keine Steuer. Zuviel bezahlte Kirchensteuer wird über die Einkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet.

Dem automatischen Verfahren kann auch widersprochen werden
Den Banken wird vom Bundeszentralamt für Steuern mit dem neuen Verfahren verschlüsselt mitgeteilt, inwieweit der Kontoinhaber Mitglied einer steuererhebenden Kirche oder Religionsgemeinschaft in Deutschland ist. Die Finanzämter leiten daraufhin an die entsprechende Religionsgemeinschaft die fällige Kirchensteuer weiter. Bisher war dafür eine gesonderte Zustimmung nötig, die durch das neue Verfahren entfällt. Wenn Kirchenmitglieder das automatisierte Verfahren ablehnen möchten, können sie ihm schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden wie bisher die Zinsgewinne über die Steuerklärung von den Finanzämtern nachversteuert.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Für Versicherungsschutz ist die Kenntnis der Arztakten wichtig

 

Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung anbieten, stellen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Fragen zu seinem Beruf und zu seiner Gesundheit. Diese Auskünfte über das berufliche und persönliche Risiko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Die Kunden sollten diese Fragen ehrlich beantworten, da die Versicherungen die Angaben vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung prüfen.

Genaue Angaben für den vollen Versicherungsschutz
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung sollte der Versicherungsnehmer sich genau über seine Erkrankungen und die Diagnosen informieren. Im Zweifelsfall müssen behandelnde Ärzte hierzu kontaktiert werden. Eine ungenaue oder unwissentlich falsche Diagnose kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer, wenn er zum Beispiel aufgrund solcher Erkrankungen berufsunfähig wird oder eine Behandlung notwendig wird, kein Geld der Versicherung erhält. Daher sind die genauen Angaben aller Diagnosen unerlässlich.

Sind sehr viele unterschiedliche Ärzte kontaktiert worden, so kann die gesetzliche Krankenkasse Auskünfte über die Diagnosen geben. Die Krankenkasse druckt ihren Versicherten einen Überblick aus, wann er welche Diagnose erhalten hat und wann es für welchen Zeitraum zu Krankenhausaufenthalten kam. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung ebenfalls Auskünfte über die genauen Diagnosen geben. Denn das, was der Patient in Erinnerung hat, ist nicht unbedingt das, was der Arzt dokumentiert. So kann aus einem harmlosen Schnupfen auch eine Allergie werden, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung einen ganz anderen Sachverhalt darstellt.

Auch Verwechslungen in der Dokumentation von Patienten können zu Fehldiagnosen führen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer dann auf der sicheren Seite, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung eine Vorerkrankung kennt und akzeptiert. Häufig wird jedoch durch solche Vorerkrankungen der monatliche Beitrag teurer, da aus Sicht der Versicherungen das Risiko, an berufsunfähig zu werden, steigt.

Schweigepflichtentbindungen vor und während des Versicherungszeitraums
Damit die Versicherung abgeschlossen werden kann, ist eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte notwendig. Ist es nicht möglich, diese Schweigepflichtentbindung speziell zur Auskunft für die Aufnahme in die Versicherung auszustellen, weil der Versicherer eine generelle Entbindung der Schweigepflicht wünscht, so besteht die Möglichkeit, diese Schweigepflichtentbindung zurückzuziehen. Das ist dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeit oder Krankheit eintritt, da der Versicherungsnehmer so erfährt, welche Berichte der Versicherer anfordert.

  

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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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