inomaxx newsticker März 2017

 

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Finanzinformationen

März 2017

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Energielabel für den alten Heizkessel

Anlagekommentar März 2017 – Wahlen und politische Entscheidungen sind Einflüsse auf den Finanzmarkt

Die Pflegereform ist da – Die Lücke auch

Alte Führerscheine laufen ab

Energielabel für den alten Heizkessel

Beim Kauf vieler Geräte, wie Kühlschränke, Staubsauger oder Waschmaschinen begleitet uns seit mehreren Jahren schon das Energielabel. Im Jahr 2015 wurde vom Gesetzgeber beschlossen, auch für neue Heizkessel ein Energielabel einzuführen. Ab dem Jahr 2016 wurde auch ein Energielabel für alte Heizkessel im Gebäudebestand auf dem Markt gebracht. Seit Januar 2017 ist der zuständige Schornsteinfeger verpflichtet, bei seinem Besuch das Energielabel auf alle Öl- und Gasheizkessel, die älter als 20 Jahre sind anzubringen.

Ein C oder D für den Kessel
Durch das Energielabel ergibt sich für den Besitzer des Heizkessels jedoch keine Notwendigkeit, etwas zu unternehmen. Das Energielabel für Bestandsheizungen ist für Endkunden auch kostenfrei. Hausbesitzer müssten das Anbringen des Etiketts aber dulden. Der Aufkleber bewertet die Effizienz des Heizkessels. Dazu ermittelt der Schornsteinfeger anhand einer Liste von Heizungsmodellen die dazugehörige Energieeffizienzklasse. Ältere Heizkessel erhalten meist ein Label mit der Energieeffizienzklasse C oder D. Hier finden Sie ein Beispiel für ein solches Etikett und was Sie ihm entnehmen können.

Energielabel soll zur Modernisierung motivieren
Es wird dabei nicht bewertet, ob die Heizung optimal eingestellt ist, ob die Rohrleitungen gedämmt sind oder ob die Heizung womöglich zu groß dimensioniert ist. Das Etikett soll zur Erneuerung der Heizung animieren, denn eine Austauschpflicht besteht nicht. Nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Heizkessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Eigentümer von Ein-und Zweifamilienhäusern, die seit 2002 und länger in ihrem Haus wohnen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Welche Informationen stehen auf dem Energielabel für alte Heizkessel?
Im Gegensatz zum Energielabel für Neugeräte weist das Energielabel für Bestandsheizungen weniger Informationen auf. Es geht bei den Altgeräten nicht um den Vergleich verschiedener Kessel, sondern eher um eine allgemeine Lageeinschätzung. Schallleistungspegel oder Leistungsangaben fehlen, da Schallleistungspegel für Altgeräte häufig nicht mehr ermittelbar sind und da alte Kessel oft überdimensioniert ausfallen und ein Neukauf in entsprechender Größenordnung nicht nahegelegt werden soll. Bei einem angedachten Heizungstausch sollte deshalb genau analysiert werden, wie viel kW Heizleistung die Immobilie tatsächlich benötigt.

 
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Anlagekommentar März 2017 – Wahlen und politische Entscheidungen sind Einflüsse auf den Finanzmarkt

Westeuropa kann sich aktuell über einen Aufschwung und den deutlichen Rückgang der Arbeitslosenquote freuen. Auch der Beschäftigungsanstieg, die Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Einkommens und der höhere Konsum sind klare Indizien für ein Wachstum, die derzeit ein erhöhtes Risiko auf dem Finanzmarkt ausschließen. Anders verhält es sich mit den in Europa getroffenen politischen Entscheidungen und den Einflüssen der Wahlen, die in den Niederlanden, in Frankreich und in Italien sowie in Deutschland bereits anstanden oder im Verlauf des Jahres anstehen werden. Von Sicherheit und dem Moment des Aufatmens kann in der Eurozone dennoch keine Rede sein, da gerade die Wahlen und politische Einflüsse maßgeblich auf den Finanzsektor einwirken und Spuren hinterlassen.

Wachstum und Risikofaktoren fokussiert auf fundamentale Trends
Die US-amerikanischen Einkaufsmanager Indizes sind im Wachstumsbereich angesiedelt und auch die Anzahl neuer Stellen präsentiert sich mit ca. 200.000 pro Monat solide. Kapazitätsengpässe sind derzeit nicht erkennbar und auch die Löhne zeigen sich mit allein 2,5 Prozent im Januar moderat. Das Wachstumspotenzial ist ersichtlich und es verwundert, dass die neue US-Regierung um Donald Trump derzeit noch keine Details zu Fiskal-Planungen bekanntgab.

Ein höheres Budgetdefizit wird weiterhin nur im begrenzten Spielraum vorherrschen und der Fokus liegt deutlich auf dem 2018er Haushalt. Im aktuellen Jahr sind nur noch wenig „Trumponomics“ spürbar, was nicht zuletzt mit der Erholung der globalen Konjunktur in den vergangenen Monaten zusammenhängt. Sowohl in der Industrie wie im Bereich Dienstleistungen sind die Einkaufsmanager-Indizes gestiegen und erreichten ihren Höchststand seit 2011.


Ein Blick auf die aktuellen Anlagestrategien
Die Unternehmensgewinne bleiben weiterhin positiv und unterstützen Risikoanlagen auf dem Aktien- und Unternehmensanleihenmarkt. Auch wenn die Korrektur-Risiken in den letzten Wochen wieder gestiegen sind und noch einige Wahlen bevorstehen, sind keine neuen Trends erkennbar. Die US-Wirtschafts- und Handelspolitik bleibt weiterhin ein Risikofaktor, da bisher noch keine klare Linie zu erkennen ist.

Die anstehenden Wahlen in Europa sorgen weiter für politische Unwägbarkeiten, wobei der Ausgang der Wahl in den Niederlanden für eine gewisse Entspannung gesorgt hat. Die Zinserhöhung der FED war erwartet worden und hat sich positiv für den Aktienmarkt ausgewirkt. Vielmehr liegt der Fokus weiter auf fundamentalen Maßnahmen und kommt mit einem überschaubaren Risiko, das weitgehend unabhängig von aktuell politischen Entscheidungen ist.

Dividendenwerte sorgen für eine gute Ertragsausschüttung. Der regionale Fokus im Aktienbereich bleibt weiter auf Europa und den USA, aber auch die Schwellenländermärkte bleiben als Beimischung interessant. Hierbei gilt Asien als die am besten positionierte aufstrebende Region, wo ein langfristiges positives Ertrags-Risikoverhältnis erwartet werden kann. Nach einer markanten relativen Schwäche im Jahr 2015 konnten sich die Schwellenländermärkte in 2016 teilweise wieder erholen.

Als Risikofaktor bleibt aber weiterhin die hohe Fremdwährungsverschuldung (vorwiegend in US-Dollar). Da die Renditen für Staatsanleihen in Europas Kernländern bei kurzen bis mittelfristigen Laufzeiten oft negativ sind, bleibt das Umfeld für Anleihen-Investoren eine Herausforderung. Auch nach dem die Kreditaufschläge in der letzten Zeit zurückgegangen sind, bleiben die Unternehmensanleihen weiterhin die bessere Ertragsperspektive als die Staatsanleihen. Wegen der weiter auseinanderstrebenden Notenbankpolitik Europas und der USA, kann eine temporäre Beimischung von in US-Dollar denominierten Unternehmensanleihen guter Bonität sinnvoll sein.

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Die Pflegereform ist da – Die Lücke auch

Das Pflegestärkungsgesetz II ist wie geplant zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist dies die bisher größte Reform. Es wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die gesetzlichen Leistungen verbessert. Neben körperlichen Einschränkungen werden nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen der Menschen berücksichtigt. Im Fokus steht in Zukunft der Grad der Selbstständigkeit. Zudem werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.

Private Vorsorge wird dennoch erforderlich bleiben
Die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden mit Wirksamwerden der Reform automatisch in die fünf neuen Pflegegrade übergeleitet und müssen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, erhalten diese auch weiterhin in gleichem Umfang. Im ambulanten und stationären Bereich erhöhen sich die Leistungen teilweise deutlich.

Obwohl die gesetzlichen Leistungen infolge der Reform künftig teilweise besser sein werden, besteht weiterhin eine Versorgungslücke. Eine zusätzliche private Vorsorge bleibt daher unersetzlich. Denn tritt der Pflegefall ein, sind Einkommen und Vermögen in der Regel schneller aufgebraucht als gedacht. Häufig ist sogar das Wohneigentum in Gefahr, und darüber hinaus können der Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zur Zahlung herangezogen werden.

Was gibt es für Pflegegrade?
Die Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit. Es gibt 5 Pflegegrade und die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wird dadurch wegfallen. Im Zentrum des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht der pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit und seine Fähigkeiten, unabhängig davon ob er wegen körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen auf die Unterstützung durch Andere angewiesen ist. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

Statt drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Diese bilden den Unterstützungsbedarf eines Menschen besser als bislang ab. Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend und damit verbunden die Frage: Was kann er oder sie noch alleine und wo benötigt er oder sie Unterstützung?

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Vermögensrisiko bei häuslicher und stationärer Pflege
Wie groß eine Versorgungslücke im Pflegefall sein kann, wird mit den beiden folgenden Beispielen aufgezeigt. Das erste bei häuslicher, ambulanter Pflege und das zweite bei einem stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim.

 

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Alte Führerscheine laufen ab 

 

Da die EU für Führerscheine jetzt ein Ablaufdatum vorschreibt, müssen alte Führerscheine umtauschen werden. Damit setzt Deutschland eine im Jahr 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. Damit es bei den zuständigen Behörden zu keinem Antrags-Chaos kommt, erfolgt die Umstellung stufenweise ab dem Jahr 2021. Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Führerscheinausstellung oder dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind großzügig ausgelegt. Wann wer an der Reihe ist, können Sie hier nachlesen.

Führerschein im neuen Format und befristeter Laufzeit
Wer erst ab 2013 seinen Führerschein gemacht hat, dem ist das neue Format bereits bekannt. Der Führerschein gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Bis spätestens 2033 müssen jedoch noch 45 Millionen alte Führerscheine eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang.

Wichtig zu wissen ist, dass das "Verfallsdatum" nur für das Dokument gilt und die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt. Für die Verlängerung des Führerscheins muss auch künftig keine erneute Prüfung ablegt werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Dokumentes, sowie des Inhaber-Fotos, ist es sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand.

Neue Führerscheine gibt es nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum
Wer wann mit der Umtauschpflicht an der Reihe ist, wird gestaffelt nach Ausstellungs- beziehungsweise Geburtsdatum der Führerscheininhaber geregelt. Es werden dabei zwei Unterscheidungen gemacht:

  • für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers relevant
  • für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Jahr der Ausstellung relevant

Der früheste Umtauschtermin ist im Jahr 2021 und betrifft vor allem ältere Fahrer. Zunächst sind die Fahrer dran, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden ihre alten Dokumente bis 2024 erneuert. Die Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein zulegen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit. Von 2025 an bis 2033, müssen dann auch die Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in neue Dokumente eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.

Tabellarische Aufstellung der Umtauschtermine

Wann wird sofort ein neuer Führerschein benötigt
Unerlässlich ist der Umtausch, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Internationale Führerscheine werden beispielsweise in den USA benötigt. Wer also schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat benötigt, kann bei der zuständigen Behörde mit dem alten Führerschein und einem neuem Foto das neue Dokument beantragen.

 
   
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