inomaxx newsticker März 2018

 

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Finanzinformationen

März 2018

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest, entspannte Feiertage und einen schönen Start in die warme Jahreszeit.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wichtige Änderungen beim KfW-Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren

Anlagekommentar März 2018 – Marktkorrektur – was tun?

Neues Bauvertragsrecht – Was bringt es Häuslebauern und worauf muss man achten

Sachwerte in Schließfächern und Tresoren richtig absichern

Wichtige Änderungen beim KfW-Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zum 17. April 2018 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seine Bedingungen vom Förderprogramm 151, 152 und 153 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Dies bedeutet für Privatpersonen, die Wohneigentum energieeffizient sanieren wollen, eine spürbare Einschränkung der bisherigen Vertragsmodalitäten. Deshalb sollten Privatpersonen mit einem konkretem Bauvorhaben zügig handeln, denn alle Anträge, die bis zum 16. April 2018 gestellt werden, können noch von den alten Vertragsmodalitäten profitieren.

Die folgenden drei Kreditmodelle ändern sich für den privaten Wohnungsbau:

  • Für die Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus (KfW-Kredit 151):
    Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002.
  • Für die Sanierung eines Hauses mittels einzelner energetischer Maßnahmen (KfW-Kredit 152):
    Auch wenn Hausbesitzer keine Effizienzhaus-Standards anstreben, fördert die KfW diverse Einzelmaßnahmen wie etwa die Wärmedämmung von Wänden, die Erneuerung von Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage.
  • Für den energieeffizienten Bau oder Kauf eines KfW-Einfamilienhauses (KfW-Kredit 153):
    Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden gemäß energetischem Standard eines KfW-Effizienzhauses oder Passivhauses. Dabei gilt: je effizienter das Gebäude, desto höher die Förderung.

Bisher war bei allen drei Modellen eine außerplanmäßige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich. Weiterhin konnte der bewilligte Darlehensbetrag bis zu zwölf Monate kostenfrei abgerufen werden und der Zinssatz konnte auf eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben werden.

Um für ein Bauvorhaben die alten KFW-Kredit-Bedingungen zu nutzen, muss zügig gehandelt werden, denn ab dem 17. April 2018 treten strengere Regeln in Kraft.

Dies bedeutet:

  • Es sind grundsätzlich keine kostenfreien Sondertilgungen mehr möglich. Bei einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens wird zukünftig ein Vorfälligkeitsentgelt fällig und Teiltilgungen werden ganz ausgeschlossen.
  • Die kostenfreie Bereitstellungszeit wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt.
  • Die bisher mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.

Mit den KfW-Förderprogrammen werden Privatpersonen und Unternehmen bei der Finanzierung der eigenen vier Wände vom Staat unterstützt. Außerdem bietet die KfW-Bank einen besonders günstigen Kredit für die Wärmedämmung, den altersgerechten Umbau, Sanierungs- oder weitere Maßnahmen an. Die KfW-Bank verfügt über kein eigenes Filialnetz. Deshalb wird ein Fördermittelantrag immer über eine Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder eine Geschäftsbank eingereicht.

Im Falle einer Finanzierung übernimmt die jeweilige Bank die Prüfung des Kreditnehmers, beurteilt seine Pläne und entscheidet schließlich darüber, ob das Vorhaben finanziert und ein Antrag bei der KfW-Bank gestellt wird. Nach der Kreditbewilligung durch die KfW-Bank werden dann vom jeweiligen Finanzierungspartner die KfW-Mittel an den Kunden weitergeleitet.

 
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Anlagekommentar März 2018 – Marktkorrektur – was tun?

Die globalen Aktienmärkte haben, nach einem starken Jahresauftakt, Anfang Februar eine deutliche Kurskorrektur vollzogen. Andererseits haben die Märkte aber auch im Laufe des Februars wieder begonnen, sich zu stabilisieren bzw. zu erholen. Besonders in den USA fiel die Erholung kräftig aus und trieb die Jahresrendite der großen Indizes wieder in den positiven Bereich. Dies verursachte Überlegungen, dass die Abwärtsbewegung durch regelgebundene Verkäufe risikokontrollierter Anlagestrategien und passiver Investmentvehikel wie ETFs entscheidend verschärft wurde. Viele Marktteilnehmer fragen sich nun, ob es sich dabei lediglich um eine kurzfristige Marktkorrektur handelt oder ob womöglich mehr dahinter steckt.

Entwicklung der Anlagemärkte
Die Ängste vor einer steigenden Inflation, einer restriktiveren Geldpolitik sowie Zwangsverkäufe risikoadjustierter Anlagestrategien sorgten Anfang Februar für eine scharfe Korrektur an den Aktien- und Anleihemärkten. Der MSCI World-Index verlor im Monatsvergleich 4,3 Prozent. Auch die Antrittsrede des neuen Fed-Chefs Jerome Powell und stärker steigende Preise in den USA als dies erwartet wurde, ließen die Sorgen vor einem aggressiveren Handeln der US-Notenbank Fed aufkeimen.

Der S&P 500-Index musste im Monatsvergleich 3,9 Prozent abgeben. Die Technologiewerte im NASDAQ Composite-Index kamen durch gute Quartalszahlen mit nur 1,9 Prozent Verlust etwas besser davon. Bei den europäischen Aktien blieb die Erholung nach dem Abverkauf verhalten. Der marktbreite europäische STOXX-600-Index musste 4 Prozent abgeben. Dagegen konnten die Indizes der skandinavischen Länder teilweise sogar mit einem positiven Monatsergebnis überraschten.

Der Deutsche Aktienindex (DAX) verlor 5,7 Prozent und bildete damit das Schlusslicht unter den großen Länderindizes. Auch in Asien sorgten schwächere Makrodaten für stärkere Kursrückgänge. Dabei gab Chinas Shanghai Composite SSE nach der Neujahrsfests-Handelspause Ende Januar und eines stärkeren Rückgangs des offiziellen Einkaufsmanagerindexes um 6,4 Prozent nach. Schlechtere Aussichten auch in Japan, wo sich ein Monatsverlust von 4,5 Prozent für den Nikkei-225-Index ergab.

Steigende Teuerungsraten und die Unsicherheit über den zukünftigen geldpolitischen Weg der US-Notenbank belasten die Anleihemärkte in den USA
Aufgrund dieser Unsicherheiten stiegen in Folge die Renditen der zweijährigen US-Staatsanleihe auf das höchste Niveau seit dem Jahr 2008 an. Die zehnjährigen US-Staatsanleihen rentierten in der Spitze bei 2,95 Prozent und waren so rasant seit der Wahl Donald Trumps Ende 2016 nicht mehr gestiegen. In Europa sorgten schwächere Inflationsdaten, die Flucht in Sicherheit und beruhigende Kommentare seitens der EZB dagegen dafür, dass die Rendite langlaufender deutscher Staatsanleihen um vier Basispunkte auf 0,65 Prozent sank.

Ein Blick auf die aktuellen Anlagestrategien
Die wirtschaftlichen Rahmendaten sind also auch weiterhin als positiv zu bewerten und die eingeläutete Zinswende ist längst noch nicht zu einem nachhaltigen Belastungsfaktor geworden. Deshalb basiert die Strategie weiterhin auf einem positiven Wirtschaftsszenario. Da der Zinserhöhungs-Zyklus in den USA noch nicht so weit fortgeschritten ist, gibt es noch keine Anzeichen, dass die Konjunktur bereits sichtbar geschwächt wurde.

Zudem ist von Bedeutung, dass der Aufschwung weiterhin breit abgestützt bleibt und auch von der Industrie und den Investitionen der Unternehmen getragen wird. Auch der jüngste Anstieg der Anleiherenditen und die Erwartung, dass mehr Zinserhöhungen der Fed erforderlich sein werden als bisher angenommen, ändern die Einschätzung nicht. Die Risiken steigen meist erst, sobald der Zinserhöhungszyklus beendet ist.

Durch eine Beschleunigung des U.S. Wachstums werden die konjunkturellen Risiken kurzfristig verringert, jedoch sinkt damit auch die Chance für eine sanfte Landung der U.S. Wirtschaft nach dem Ende des Konjunkturzyklus. Bei Qualitätsanleihen ist mit einer leicht negativen oder bestenfalls einer Null-Rendite zu rechnen. Dadurch dürften Aktienanlagen im Jahr 2018 erneut die primäre Quelle positiver Erträge darstellen. Dieses gilt besonders für Europa, da hier die Dividenden-Renditen deutlich über der Rendite von Anleihen liegen. Insgesamt deutet das allgemeine Umfeld weiter darauf hin, dass Risikoanlagen wie Aktien und Unternehmensanleihen weiterhin übergewichtet bleiben sollten.

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Neues Bauvertragsrecht – Was bringt es Häuslebauern und worauf muss man achten

Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Gerade für Häuslebauer bringt das neue Jahr einige Änderungen mit sich. Denn es gibt ein neues Bauvertragsrecht, das erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Lesen Sie hier, wie es die rechtliche Position der privaten Bauherren stärkt und wie diese davon bereits bei einer kompetenten Finanzierungsplanung profitieren können.

Das neue Bauvertragsrecht sieht erstmals eine Widerrufsfrist vor
Eine der wichtigsten Neuerungen des neuen Bauvertragsrechts ist die verpflichtende Widerrufsfrist, über die der Bauunternehmer seinen Vertragspartner informieren muss. Innerhalb von 14 Tagen können nun private Bauherren den Bauvertrag gegenüber dem Bauunternehmer widerrufen. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Baufirma bis zur Abnahme maximal 90 Prozent des vertraglichen Gesamtpreises in Rechnung stellen darf. Der Rest der Summe kann erst nach erfolgter Abnahme eingefordert werden. Das neue Regelwerk stärkt aber nicht nur die Rechte privater Bauherren, sondern sorgt auch für mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung.

Eine präzise Baubeschreibung muss ausgehändigt werden
So müssen Bauunternehmen fortan Bauherren präzise Informationen zum Vorhaben aushändigen. Dazu zählen eine verständliche und detaillierte Baubeschreibung, unter anderem mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten und Grundrissen, sowie zum Beispiel die Genehmigungsplanung und Nachweise zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).

Häuslebauer haben von der umfänglichen Beschreibung gleich mehrere Vorteile: Sie können die Baukosten genauer kalkulieren – und damit die Höhe des Immobiliendarlehens. Unvollständige Baubeschreibungen mit einem unklaren Leistungsumfang haben in der Vergangenheit immer wieder zu Mehrkosten für Bauherren geführt – und damit nicht selten zu zusätzlichem Fremdkapitalbedarf, der für Bauherren teuer werden konnte. Die Pflicht zur Herausgabe der Bauunterlagen gilt übrigens ebenso, wenn Dritte, wie zum Beispiel Darlehensgeber, entsprechende Nachweise verlangen. Das kann der Fall sein, wenn Bauherren KfW-Darlehen einbinden und dafür die Einhaltung von Förderbedingungen nachweisen müssen.

Verbindlicher Fertigstellungstermin sorgt für mehr Planungssicherheit
Die Immobilienfinanzierung lässt sich aus einem weiteren Grund nun besser planen. Das liegt daran, dass neue Bauverträge anders als früher einen konkreten Fertigstellungstermin enthalten müssen. Kann dieser nicht genannt werden, weil zum Beispiel Genehmigungen noch fehlen, muss das Bauunternehmen zumindest angeben, wie lange die Bauphase dauern wird. Hält sich die Baufirma nicht an die Angaben beziehungsweise den Fertigstellungstermin, muss sie Schadensersatz leisten. Durch die Neuregelungen fällt es nun leichter, unterschiedliche Darlehensangebote mit Blick auf die bereitstellungszinsfreie Zeit zu vergleichen und die möglichen Kosten für die Bereitstellungszinsen zu berücksichtigen.

Nicht überall gilt das neue Recht
Doch Vorsicht: Die genannten neuen Regelungen gelten nur für die sogenannten Verbraucherbauverträge, bei denen das Bauunternehmen mit der Errichtung des Gebäudes auf dem Grundstück des Kunden beauftragt wird. Bauträgerverträge, bei denen der Käufer in ein und demselben Vertrag das Grundstück erwirbt und den Bauträger mit den Bauarbeiten beauftragt, sind von den Neuerungen nicht betroffen. Auch wenn etwa der Bauherr die Handwerker jeweils einzeln beauftragt, greifen die neuen Spielregeln nicht.

Bauherrenverbände befürworten das neue Gesetz
Die Interessenvertreter von Bauherren sehen die Gesetzesnovelle überwiegend positiv. So spricht Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes, von einem „großen Erfolg für den Verbraucherschutz“. Allerdings sei das neue Gesetz kein Rundum-Sorglos-Paket. So sieht der Bauherren-Schutzbund zum Beispiel weiteren Verbesserungsbedarf, wenn es um die Reklamation von Mängeln schon während der Bauphase geht: Auch nach der neuen Regelung können Bauherren ihre Ansprüche erst nach der Abnahme durchsetzen.

Andere Experten stellen unter anderem heraus, dass Bauherren trotz der nun notwendigen präzisen Baubeschreibung genau prüfen müssen, welche Leistungen vereinbart sind, um nicht spätere unliebsame (und teure) Überraschungen zu erleben. Wer sich aber mit dem neuen Bauvertragsrecht befasst, kann auf vielfältige Weise profitieren – etwa bei der Planung der Finanzierung.

 

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Sachwerte in Schließfächern und Tresoren richtig absichern 

 

Gerade in Zeiten der derzeitigen Niedrigzinsphase steigt die Nachfrage an Tresoren und Bankschließfächern, da die Menschen nicht mehr das Gefühl haben, dass ihr Geld bei der Bank ordentlich verwaltet wird. Geld wird daher eher in Gold, Aktien oder Schmuck angelegt. Jedoch müssen auch diese Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden, alleine schon, damit sie ausreichend versichert sind.

Schließfach bei der Bank
In Bankschließfächern werden hauptsächlich Schmuck, Bargeld, Papiere oder Gold gelagert. Dabei ist das Schließfach nicht automatisch abgesichert. Falls doch liegt die Grenze teilweise sogar bei nur 5.000 Euro Versicherungssumme. Daher sollte darauf geachtet werden, wie hoch das Bankschließfach versichert ist. In einer Hausratversicherung ist die Versicherungshöhe von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhängig. Bei einem Basistarif sind Bankschließfächer gar nicht oder nur mit geringen Beträgen versichert. Bei Toptarifen kann sich die Versicherungssumme zwischen 15.000 Euro bis 50.000 Euro bewegen.

Es lohnt hier ein Blick in die Vertragsbedingungen. Wird eine zusätzliche Kundenschließfachversicherung abgeschlossen können Werte bis zu 500.000 Euro in einem Schließfach versichert werden. Allerdings greift diese Versicherung erst nach der Haftung, die durch die Bank übernommen wird. Dabei werden Schäden durch Raub, Feuer oder durch Einbrüche übernommen. Für Elementarschäden besteht sehr oft kein Versicherungsschutz. Hier sollte man sich genau informieren, was passiert, wenn bei der Bank das Schließfach beispielsweise durch ein Hochwasser überschwemmt wird. Für eine Entschädigung müssen die Schließfachbesitzer einen Nachweis über den Wert der Gegenstände erbringen. Hier bieten sich Fotos vom Schießfachinhalt und Anschaffungsbelege an.

Ein Tresor Zuhause
Tresore können Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in den eigenen vier Wänden schützen. Ein Tresor kann hier zusätzliche Sicherheit bieten. Viele Hausratversicherungen decken nur einen gewissen prozentualen Anteil von der Versicherungssumme für Wertgegenstände ab. Und das auch nur, wenn diese sich geschützt in einem Tresor liegen. Ist das nicht der Fall, ist nur ein sehr geringer Anteil der Wertgegenstände versichert. Zudem sollte der Tresor im Boden oder auch im Mauerwerk verankert werden, sodass Einbrecher diesen nicht einfach abtransportieren können.

Versicherungen beraten ihre Kunden nicht nur bei der Auswahl der Tresore, sondern auch dabei das Haus einbruchssicher zu machen. Denn nicht nur der Tresor muss vor Einbrechern geschützt werden, sondern das gesamte Haus. Dementsprechend müssen die Türen und die Fenster entsprechend gesichert werden, damit die Einbrecher gar nicht erst in die eigenen vier Wände gelangen können. Der Tresor bietet im Falle eines Einbruchs die notwendige Sicherheit vor dem Verlust der Wertsachen.

Wertgegenstände die im Tresor liegen, sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihren Wert überprüft werden und mit dem eingeschlossenen prozentualen Anteil der Versicherungssumme abgeglichen werden.

Um den Gesamtwert der Wertgegenstände oder des gesamten Hausrates zu ermitteln, finden Sie hier eine Wertermittlungstabelle.

 
   
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