inomaxx newsticker März 2020

 

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Finanzinformationen

März 2020

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft

Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber

KfW, BAFA & Co. - Was ist neu bei Förderprogrammen und wie kann man profitieren

Die Sommerreifen nicht zu früh aufziehen

Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft

Die Corona-Pandemie bestimmt derzeit unseren Alltag. Berechtigterweise geht es dabei auch um Versicherungsfragen. Wie der Anspruch bei Urlaubsstornierungen durchgesetzt, der Krankenschutz im Ausland gewährleistet und die Betriebsunterbrechung abgesichert werden kann, sind nur einige davon. Die wichtigsten Versicherungsfragen für Privatpersonen und Gewerbetreibende haben wir hier für Sie zusammengefasst. Hinweis: Die nachfolgenden Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung. Es empfiehlt sich, zusätzlich Ihre konkreten Versicherungsbedingungen hinsichtlich eines Leistungsfall gesondert zu prüfen.

Bisher häufig gestellte Fragen zum Thema der Corona-Pandemie

Wer übernimmt die Kosten für einen Corona-Test?
Egal, ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung haben, werden die Kosten für einen Corona-Test in jedem Fall über die Krankenversicherung übernommen, sofern für den Test eine Notwendigkeit bestand. D.h. Verdacht auf Infektion, weil z.B. Kontakt zu einer infizierten Person bestand oder klare Krankheitssymptome vorliegen. Von prophylaktischen Tests ohne gegebenen Anlass, bitten die Behörden in jedem Fall abzusehen, um die vorhandenen Testkapazitäten nicht unnötig zu belasten und insofern wäre in diesen Fällen auch die Kostenübernahme aus unserer Sicht derzeit nicht klar geregelt.

Übrigens haben die Behörden für alle Fragen rund um die Pandemie allgemeine Infohotlines eingerichtet, an die Sie sich auch im Verdachtsfall auf eine Erkrankung wenden können: Telefon 116 und 117.

Erhalte ich Leistungen über meine Krankenversicherung im Falle einer Quarantäneanordnung und / oder Krankschreibung?
ACHTUNG: Eine Quarantäneanordnung (egal, ob durch den Arbeitgeber oder durch eine behördliche Anordnung) ist zunächst KEINE Krankschreibung. Insofern besteht auch zunächst keine Leistungspflicht der Krankenversicherung für Krankentagegeldleistungen. Daher stellt sich in diesem Fall die Frage, ob Sie Krankheitssymptome haben, oder ob Sie eine pauschale ärztliche Krankschreibung erhalten.

Nur mit einer ärztlichen Krankschreibung sind Sie im Sinne der Krankenversicherung leistungsberechtigt. Wir unterstellen derzeit, dass im Bedarfsfalle ärztliche Krankschreibungen in dieser Ausnahmesituation auf telefonischem Wege zu bekommen sind.  In jedem Fall erhalten Arbeitnehmer aber zunächst die 6-wöchige Gehaltsfortzahlung über den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser 6 Wochen und der ununterbrochenen ärztlichen Krankschreibung, greift dann das Krankentagegeld:

  • Bei gesetzlich Krankenversicherten leistet anschließend die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von rund 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens.
  • Bei privat Krankenversicherten leistet anschließend der Krankenversicherer den tariflich vereinbarten Tagessatz.

Auch bei Selbständigen wird analog eine ärztliche Krankschreibung benötigt. Hier ist zu den Leistungen der Krankenversicherung jedoch kaum eine pauschale Aussage möglich, da Selbständige sowohl in der Gesetzlichen, wie auch in der privaten Krankenversicherung eine Gestaltungsfreiheit haben, ab wann die Krankentagegelder geleistet werden. Insofern müsste für Selbständige eine individuelle Prüfung erfolgen. Sprechen Sie uns bei Rückfragen gern an.

 
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Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber

Nach dem Handelskrieg der USA, Brexit und dem Klimawandel, gibt es nun mit dem Corona-Virus ein neues Thema, welches die Schlagzeilen beherrscht. Die Zahl der Neuerkrankungen am Covid-19-Virus steigt in Europa kontinuierlich. Auch in den USA treten Fälle auf, auch wenn sich dort die Zahl der Erkrankten überraschenderweise (noch) im Zaum hält. Es gibt aber auch gute Nachrichten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus: In China sinkt die Zahl der Neuerkrankten drastisch, ein Großteil der erkrankten Chinesen gilt mittlerweile als wieder geheilt. Bis Ende März sollen in China 90 Prozent der arbeitenden Bevölkerung wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Coronavirus und Ölpreiskrieg sorgen für heftige Turbulenzen an den Wertpapiermärkten
An den internationalen Aktienmärkten kann deshalb von Entspannung noch keine Rede sein. Vielmehr schaukeln sich zahlreiche Investoren mit Horrorszenarien immer weiter auf. Selbst crasherfahrene Anleger verlieren die Nerven. Kein Wunder, liegt doch der letzte vergleichbare Crash mit vergleichbaren Ausmaß schon über eine Dekade zurück. Doch zur Finanzkrise 2008 gibt es einen gravierenden und gewaltigen Unterschied, auch wenn die Reaktion der Märkte ähnlich ist: Die damalige Krise fand seinen Ursprung im Finanzsystem und griff dort um sich.

Die Corona-Krise betrifft nun rein die Realwirtschaft und führt zu einem vorübergehend mehr oder weniger deutlichen Konjunkturabschwung. Ein wirtschaftlicher Abschwung, der überraschend kam. Die Lage ist eher vergleichbar mit der Situation nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Damals wurden in den USA der Flugverkehr eingestellt, Einkaufszentren geschlossen und Massenveranstaltungen verboten. Das Bruttoinlandsprodukt knickte damals deutlich ein. Nachdem sich die Lage aber wieder beruhigt hatte, kam es im darauffolgenden Quartal zu einer deutlichen wirtschaftlichen Belebung.

Parallelen kann man auch zum Jahresanfang 2016 ziehen: Damals gab es große Zweifel am chinesischen Wirtschaftswachstum. Der Ölpreis fiel in diesem Zusammenhang auf 25 US-Dollar/Barrel und viele Aktienkurse brachen um über 20 Prozent ein. Als die Zweifel verflogen waren, kam es zu einer deutlichen Gegenbewegung. In China wird man nun wohl das schwächste Quartalswachstum seit über 40 Jahren haben. Möglicherweise ist es sogar rückläufig. Einige westliche Länder, darunter Japan, Italien und auch Deutschland werden in eine Rezession abgleiten.

Sobald sich die Lage rund um den Covid-19-Virus beruhigt, kann von einer deutlichen wirtschaftliche Erholung ausgegangen werden, in dessen Zuge es auch an den Aktienmärkten zu einer starken Kurserholung kommen wird. Zudem werden die Notenbanken mit geldpolitischen und hoffentlich auch die Regierungen mit fiskalpolitischen Maßnahmen die Wirtschaft stützen.

Warum fällt die Marktreaktion in diesen Tagen so heftig aus?

  • Passive Fonds wie ETFs sind preisunsensitiv und werden zum Verkauf bei Mittelrückflüssen gezwungen. Das ist die Kehrseite von ETFs und verstärkt in einer solchen Marktentwicklung den Abwärtsdruck.
  • Damit erhöht sich auch der Druck auf die vielen Fonds, die quantitativ gemanagt werden. Der maximale Drawdown oder die Volatilität sind dabei wichtige Steuerungsinstrumente. Fondsmanager werden aufgrund der stärkeren Kursrückgänge zum Handeln, sprich zum Verkaufen, gezwungen.
  • Saudi-Arabien und Russland haben einen Ölpreiskrieg begonnen. Leidtragende dieser Entwicklung dürfte insbesondere auch die amerikanische Schieferölindustrie sein.

Langfristig wird der schwächere Ölpreis aber - abgesehen von der Branche Energiewirtschaft - wie ein Konjunkturprogramm (positiv) wirken.

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KfW, BAFA & Co. - Was ist neu bei Förderprogrammen und wie kann man profitieren

Die Einbindung von Fördermitteln ist bei der Immobilienfinanzierung häufig sehr sinnvoll.  Als Folge des Klimaschutzprogramms 2030 der deutschen Bundesregierung gibt es mit dem Jahresbeginn 2020 zahlreiche Änderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.

Die KfW-Bank stockt ihre Programme auf
Als positive Neuerungen sind zunächst die angehobenen Kredithöchstbeträge und die deutlich erhöhten Zuschüsse der KfW-Förderbank zu nennen. So liegt der Kredithöchstbetrag im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ (KfW 153) ab dem 24. Januar 2020 bei 120.000 Euro statt 100.000 Euro. Außerdem können Bauherren ab diesem Zeitpunkt bis zu 30.000 Euro ihrer Kreditschuld erlassen bekommen (bisher 15.000 Euro), wenn die Immobilie den Energiestandard „KfW 40 Plus“ aufweist.

Auch im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 151) hat sich der Kredithöchstbetrag auf 120.000 Euro erhöht. Wird die Bestandsimmobilie sogar zum KfW-Effizienzhaus saniert, winken – je nach Energiestandard – bis zu 48.000 Euro Tilgungs- oder (für die Variante 430) Investitionszuschuss. Besteht die Sanierung aus Einzelmaßnahmen (KfW 152), bleibt es beim bisherigen Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro, der Höchstzuschuss beträgt in diesem Fall 10.000 Euro.

Unabhängig davon, ob Neu- oder Altbau: Der Energieträger Öl ist jetzt komplett aus der Förderung ausgeschlossen. Im KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit“ werden jedoch weiterhin Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen (Pellet und Holzvergaser), Wärmepumpen, Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Anlage auf Basis erneuerbarer Energien) gefördert.

Einen Überblick über die Änderungen bei den KfW-Programmen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur KfW-Neubauförderung sind hier hinterlegt.
Die KfW-Bestandsbauförderung ist hier zusammengefasst.

Die BAFA übernimmt Förderungen
Einen Teil der Förderungen von energieeffizienten bzw. regenerativen Heizungen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des „Marktanreizprogrammes zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ von der KfW-Bank übernommen und leicht verändert. Neu ist zum Beispiel, dass die bisherigen Festbeträge auf eine anteilige Förderung umgestellt werden. Grundlage für die prozentuale Berechnung der Zuschüsse sind jetzt die förderfähigen Kosten. Für diese Kosten können Antragsteller bis zu 45 Prozent Zuschuss erhalten.

Weitere Eckpunkte zum BAFA-Förderprogramm stehen hier.

 

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Die Sommerreifen nicht zu früh aufziehen

 

 

Als Faustregel für den Reifenwechsel gilt - von Oktober bis Ostern mit Winterreifen - und ist als Orientierung laut ADAC durchaus sinnvoll. Denn in Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen, denn es gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber die Faustformel O bis O ist jedoch nur ganz grob über den Daumen gepeilt. Denn zu früh auf Sommerreifen sollten Autofahrer auch nicht wechseln.

Das Wetter und der Standort sind zu berücksichtigen
Liegt der Ostertermin sehr früh, dann sollten die Winterreifen noch drauf bleiben. Denn das Osterwetter kann dann vielerorts noch recht kalt werden und auch Schneefall ist möglich. Dann riskiert man ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt, wenn man etwa bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte mit Sommerreifen unterwegs ist. Und dies auch, wenn es zu keiner Behinderung oder einem Unfall kommt. Wenn es mit Sommerreifen auf Eis und Schnee zum einem Unfall kommt, dann gibt es ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt. Auch kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommen.

Abwarten kann nicht schaden
Als Orientierung für die Entscheidung, wann der Reifenwechsel sinnvoll ist, kann man die aktuellen Nachttemperaturen und die Wettervorhersagen nehmen. Wenn es schon deutliche Plusgrade von fünf bis zehn Grad gibt oder ob die Temperaturen noch an den Gefrierpunkt heran reichen. Im Zweifel ist es dann besser, weiter auf den Winterreifen zu bleiben, damit man morgens nicht bei Frost startet. Die Faustregel ist natürlich auch nicht in allen Teilen Deutschlands gleichermaßen anzuwenden. Es ist schon ein Unterschied, ob man in höheren Lagen oder im Rheingraben unterwegs ist. Auch wer beispielsweise um diese Zeit zum Urlaub in die Berge fährt, sollte die Entscheidung individuell vornehmen. Da kann es im April immer nochmal zu Schneefall kommen.

Große Nachteile gibt es bei höheren Temperaturen mit Winterreifen nicht. Winterreifen haben auf trockener Fahrbahn zwar einen längeren Bremsweg, was sich im Normalfall aber kaum bemerkbar macht. Andererseits ist es aber auch unvernünftig, die Winterreifen den Sommer durchzufahren. Denn dies tut durch die weichere Gummimischung den Winterreifen nicht gut, was zu einem höheren Verschleiß führt.

 
   
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Telefon:  +49 621. 460 84 90
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