bAV Höchstgrenzen 2018

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.

Für das Jahr 2018 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich. 3.120,00 EUR 260,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005. 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

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