Blog https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html Sat, 07 Dec 2024 20:14:56 +0100 Joomla! - Open Source Content Management de-de info@inomaxx.de (inomaxx finance consult) Für teure Musikinstrumente ist eine Spezial-Versicherung sinnvoll https://www.inomaxx.de/index.php/blog/445-fuer-teure-musikinstrumente-ist-eine-spezial-versicherung-sinnvoll.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/445-fuer-teure-musikinstrumente-ist-eine-spezial-versicherung-sinnvoll.html

Wenn die eigenen Kinder musizieren, ist dies eine schöne Beschäftigung. Bei bestimmten Musikinstrumenten, beispielsweise einer Geige, kann dies auch ganz schön teuer sein. Deshalb sollte man auch daran denken, wenn das wert­volle Instrument einmal kaputt ­geht, vergessen oder gestohlen wird. Mit speziellen Versicherungen für Musik­instru­mente kann man einen Rund­umversicherungsschutz bekommen.

Spezieller Versicherungsschutz zu empfehlen

Nach einem aktuellen Tarifvergleich rät auch Stiftung Warentest, für teure Musikinstrumente eine Extra-Versicherung abzuschließen und so einem finanziellen Verlust bei Diebstahl, Transportschäden, Vergess­lich­keit oder anderen Beschädigungen vorzubeugen. Auch für Familien mit Kindern kann dies sinnvoll sein und sich im Schadensfall als einzig richtige Lösung erweisen. Das Besondere: Der Versicherer zahlt im Rahmen einer „Allgefahren­deckung“. Sie umfasst Beschädigungen, Diebstahl, Abhanden­kommen und eben auch Liegenlassen. Wenn der Musikschüler gedanken­verloren seine Gitarre im Zug vergisst, ist das nicht grob fahr­lässig, sondern eine Unacht­samkeit – ein menschlicher Fehler, der im Alltag nun mal passiert.

Nur mit Spezial-Versicherungen richtig abgesichert

Da die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlt, auch wenn das Instrument in der eigenen Wohnung beschädigt wird, ist eine Kostenübernahme ohne einen zusätzlichen Vertrag ausgeschlossen. Ein Instrument im Wert von 2.000 Euro lässt sich schon ab einem Jahresbetrag von 30 - 135 Euro zum Neuwert versichern. Eine Band mit einem Equipment von 20.000 Euro Wert genießt den vollen Versicherungsschutz für 500 - 700 Euro Jahresbeitrag.

Mit der Allgefahren­deckung bieten Musik­instru­menten­versicherungen einen weit­gehenden Schutz. Er gilt sogar, wenn man kurz­fristig sein Musikinstru­ment einem Bekannten ausleiht. Ausgenommen sind nur die Risiken, die extra im Vertrag stehen. Es sind eher Selbst­verständlich­keiten wie Vorsatz, Verschleiß, Krieg und Atom­katastrophen. Auch leichte Schrammen sind mitunter ausgeschlossen.

Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben diese Musik­instru­menten­-Versicherungen in ihrem Angebot. Marktführer im Bereich Versicherung für Instrumente ist laut Stiftung Warentest die Marke Sinfonima der Mannheimer Versicherung. Statt einen Einzel­vertrag abzuschließen, kann man sich auch einem Gruppen­vertrag anschließen. Solche Gruppen­verträge bieten viele Vereine, Verbände oder Musikschulen an.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 06 Dec 2024 12:08:44 +0100
Anderkonto: Was ist das und wofür wird es verwendet https://www.inomaxx.de/index.php/blog/444-anderkonto-was-ist-das-und-wofuer-wird-es-verwendet.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/444-anderkonto-was-ist-das-und-wofuer-wird-es-verwendet.html

Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein besonderes Bankkonto, das eine Person im eigenen Namen für eine andere Person einrichten und unterhalten kann. Es gibt verschiedene Arten von Anderkonten, wie z.B. Geschäftskonten, Treuhandkonten oder Sperrkonten. Relativ bekannt ist das Notaranderkonto (Treuhandkonto) bei Immobiliengeschäften. Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, auf dem ein Treuhänder Vermögenswerte für einen Treugeber verwaltet und über das nur der Treuhänder verfügen kann.

Notare oder Anwälte verwalten damit treuhänderisch Geld

Zu den berechtigten Berufsgruppen, die ein Anderkonto benutzen dürfen, gehören neben Notaren auch Rechts-und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Das Konto wird in ihrem eigenen Namen eingerichtet, sie sind dadurch Kontoinhaber, und können allein darüber verfügen. Auf dem Konto wird das Geld anderer Personen treuhänderisch verwaltet. Diese Personen sind dann nur der wirtschaftliche Eigentümer des Geldes auf dem Anderkonto. Sie haben als Treugeber das Geld jedoch „zu treuen Händen" an den Treunehmer übertragen. 

In dem Falle des Anderkontos beispielsweise an einen Notar, einem Rechts-oder Patentanwalt, einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Der Inhaber des Anderkontos ist als Treunehmer durch einen Treuhandvertrag oder rechtliche Vorgaben verpflichtet, das Geld im Sinne des Treugebers zu verwalten. Er darf also das Guthaben nicht für eigene Zwecke nutzen. Eine weit verbreitete und vergleichsweise bekannte Anwendung ist das Notaranderkonto bei Immobiliengeschäften.

Bei Immobiliengeschäften Sicherheit für Käufer und Verkäufer

Der Notar richtet das Anderkonto als Treuhänder ein. Der Käufer zahlt hierauf zunächst den Kaufpreis für die Immobilie ein. Das Geld bleibt dort solange liegen, bis bestehende Grundschulden des Verkäufers abgelöst und gelöscht sind. So kann sich der Käufer sicher sein, dass er nicht vor der Umschreibung des Grundbuches zahlt. Der Verkäufer wiederum, kann sich dadurch darauf verlassen, dass der Kaufpreis tatsächlich fließt.

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nutzen auch das Anderkonten-Modell, um Geld ihrer Mandanten treuhänderisch zu verwalten. Seit 1931 gelten für Anderkonten spezielle Bedingungen, die zwischen den Standesvertretungen der berechtigten Berufsgruppen und dem Kreditgewerbe ausgehandelt wurden. Anderkonten genießen beispielsweise einen besonderen Schutz vor Pfändung.

Noch ein Beispiel für ein Anderkonto aus der Praxis:

Ein Unternehmen beauftragt einen Steuerberater die Lohnbuchhaltung zu übernehmen und sich auch um die Buchung der Gehälter an die Arbeitnehmer zu kümmern. Das Unternehmen möchte dem Steuerberater aber keine Vollmacht für das Firmenkonten erteilen. Deshalb richtet der Steuerberater ein Anderkonto ein, über das die Gehaltssumme an die Angestellten verteilt wird.

Unterschiede zwischen Anderkonto und Girokonto:

  • Zweck: Ein Anderkonto wird oft für spezielle Zwecke eingesetzt, wie zum Beispiel zur Verwaltung von Treuhandverhältnissen oder als Sperrkonto. Ein Girokonto hingegen ist ein allgemeines Bankkonto, das für verschiedene Zwecke genutzt werden kann.

  • Kontoinhaber: Bei einem Anderkonto kann der Inhaber eine andere Person oder Institution, beispielsweise ein Treuhänder oder ein Notar, sein als bei einem Girokonto.

  • Verfügungsbefugnis: Die Verfügungsbefugnis über ein Anderkonto kann je nach Art des Kontos eingeschränkt sein, beispielsweise bei einem Treuhandkonto, bei dem der Treugeber die Verfügungsbefugnis hat, der Treuhänder jedoch das Konto verwaltet.

  • Einrichtung: Ein Anderkonto kann von einem Notar, Rechtsanwalt oder einem Kreditinstitut eingerichtet werden, während ein Girokonto in der Regel von einem Kreditinstitut eröffnet wird.

  • Insolvenz: Bei einer Insolvenz des Kontoinhabers gelten unterschiedliche Regelungen für Anderkonten und Girokonten. Ein Anderkonto ist oft besser geschützt, da das Vermögen auf dem Konto nicht zum Privatvermögen des Kontoinhabers gehört.

  • Guthaben: Bei einem Anderkonto kann das Guthaben je nach Art des Kontos anders behandelt werden als bei einem Girokonto. So kann beispielsweise bei einem Treuhandkonto das Guthaben des Treugebers getrennt vom Vermögen des Treuhänders aufbewahrt werden.

  • Zahlungen: Auch bei Zahlungen gibt es Unterschiede zwischen Anderkonten und Girokonten. So können bei einem Notar-Anderkonto Zahlungen nur aufgrund einer notariellen Beurkundung ausgeführt werden, während bei einem Girokonto Zahlungen auf verschiedene Weise, beispielsweise per Überweisung oder Lastschrift, erfolgen können.

  • Kosten: Die Kosten für ein Anderkonto können je nach Art des Kontos und Kreditinstitut höher sein als für ein Girokonto.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Tue, 26 Nov 2024 10:25:25 +0100
Bei der Geldanlage geht ohne Nachjustieren nichts https://www.inomaxx.de/index.php/blog/443-bei-der-geldanlage-geht-ohne-nachjustieren-nichts.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/443-bei-der-geldanlage-geht-ohne-nachjustieren-nichts.html

Turbulenzen an den globalen Aktienmärkten zeigen immer wieder, welchen Einfluss die gewählte Portfoliostruktur auf die Performance hat. So verkrafteten breitgestreute Depots den Einbruch der Aktienmärkte deutlich besser und diverse Absolute-Return-Produkte können auch in der Krise glänzen. Doch jede noch so ausgefeilte Strategie kann langfristig nicht erfolgreich bleiben, wenn sie nicht regelmäßig angepasst und feinjustiert wird.

Wenn es rauf geht, geht es auch mal wieder runter

Gespannt schauen die Anleger in den letzten Wochen auf die Entwicklung der Kurse dieses Jahres. Der DAX auf einem neuen Allzeithoch, Zugewinne in beinahe allen Regionen und Branchen und täglich neue Höchststände bei den Kryptowährungen. Diese Euphorie beginnt mittlerweile leicht zu bröckeln: Die geplatzte Regierungskoalition mit anstehenden Neuwahlen in Deutschland, der Ausgang der US-Wahl und den sich jetzt schon abzeichnenden wirtschaftlichen Gegenwind, wieder steigende Inflationszahlen in den USA oder die andauernde Immobilienkrise in China zeigen, dass Anleger wohl noch länger mit Schwankungen an den Finanzmärkten rechnen müssen.

Rebalancing in der Krise

Dies aber als Anlass zu nehmen, sich mit Anpassungen im Depot zurück zu halten und auf ruhigere Zeiten zu hoffen, kann unter Umständen sehr teuer werden. Die besonders stark gesunkenen Aktienpositionen führen nämlich nicht nur zu niedrigeren Erträgen, sondern auch zu einer geringeren Gewichtung innerhalb des Portfolios. Von der ursprünglich gewählten Anlagestrategie bleibt so häufig nicht mehr viel übrig. Wer dieser Entwicklung gegensteuern möchte, kommt also nicht um kleine bis größere Anpassungen herum.

Beim sogenannten Rebalancing wird dabei regelmäßig die festgelegte Verteilung der Anlageklassen wieder hergestellt. Positionen mit positiver Kursentwicklung werden dabei verkauft, um soweit möglich Gewinne „mitzunehmen“. Wertpapiere mit negativer Entwicklung werden dagegen nachgekauft, um von den günstigeren Preisen zu profitieren. Auch wenn manchem Anleger dieses antizyklische Vorgehen gegen das persönliche Bauchgefühl geht, kann nur mithilfe dieser Anpassungen die Anlagestrategie aufrechterhalten werden.

Schwankende Märkte sind Cost-Average-Zeit

Wie häufig diese Anpassungen vorgenommen werden sollten, ist dabei unter Experten umstritten. Häufig hört man die Faustregel: eine Nachjustierung pro Jahr ist mehr als genug. Dass dies unter Umständen aber auch zu wenig sein kann, haben uns die letzten Wochen gezeigt. Gerade in Zeiten größerer Schwankungen an den Märkten, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben, lohnt sich der Blick auch auf kleinere Abweichungen vom gewünschten Kurs. Auch mit monatlichen Beträgen zu sparen ist in dieser Zeit sinnvoll. Durch die Durchschnittskaufmethode (Cost-Avarage-Effekt) können die Schwankungen optimal genutzt werden. Ich helfe Ihnen gerne, wenn sich Anpassungen tatsächlich als sinnvoll und notwendig erweisen.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 15 Nov 2024 12:54:11 +0100
Die Insolvenzsicherheit von Investmentfonds https://www.inomaxx.de/index.php/blog/442-die-insolvenzsicherheit-von-investmentfonds.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/442-die-insolvenzsicherheit-von-investmentfonds.html

Es sind besonders Investmentfonds, die bei den Sparern sehr beliebt sind. Die Fondsgesellschaften verwalten insgesamt etwa vier Billionen Euro direkt und indirekt für rund 50 Millionen Menschen in ganz Deutschland. Das von vielen Sparern in einen gemeinsamen Topf eingezahlte Geld, wird im Rahmen der Anlagestrategie des Investmentfonds möglichst gewinnbringend angelegt. Auf diese Weise kann das Geld in verschiedene Wertpapiere oder Objekte verteilt werden. 

Vorteile von Investmentfonds

Investmentfonds bieten eine hohe Liquidität. In der Regel können Sie jederzeit beliebig viele Anteile kaufen oder auch zum aktuellen Rücknahmepreis an die Gesellschaft wieder zurückgeben. Bereits auch kleinere Summen können Sie breit streuen und in unterschiedlichen Anlagenformen, wie zum Beispiel Anleihen, die auch als Renten bezeichnet werden, Immobilien oder Aktien investieren. Auf diese Weise können Sie die Renditechancen besser nutzen und Risiken mindern. Mit einem monatlichen Sparplan, kann man die Schwankungen an den Anlagemärkten minimieren und von Cost-Average-Effect profitieren.

Wie sicher sind Investmentfonds?

Mit den Investmentfonds erhalten Sie einen maximalen Anlegerschutz der sich dahingehend äußert, dass im Rahmen umfassender gesetzlicher Regelungen genau festgelegt ist, was ein solcher Fonds darf und was er nicht darf. Die Gesetzeseinhaltungen werden durch eine entsprechende Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), regelmäßig überwacht. Auch in den Fall dass die Investmentgesellschaft Konkurs anmelden muss, sind Ihre Anlagen ein gesetzlich geschütztes Sondervermögen.

Für Sie bedeutet das im Einzelnen, dass im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft das Vermögen des Fonds nicht in die Konkursmasse eingeht. Ihr Vermögen bleibt eigenständig erhalten. Auf die Depotbank geht das Recht zur Verwaltung des Sondervermögens über. Diese kann den Fonds abwickeln oder auch den Erlös an die einzelnen Anleger verteilen, sowie bei Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen.

Welche Investmentfonds gibt es?

  • Aktienfonds
    Aktienfonds investieren schwerpunktmäßig in Aktien, also in Anteile an börsennotierten Unternehmen. Aktien sind Sachwerte, die auch vor Inflation schützen können. Wer Fondsanteile erwirbt, wird Miteigentümer der verschiedenen Unternehmen, in die der Fonds investiert. Während manche Fonds die Aktien weltweit streuen, sind andere spezieller ausgerichtet und konzentrieren sich beispielsweise auf bestimmte Themen, Branchen oder Länder. Die Erträge erzielen sie durch Kurssteigerungen der Aktien und durch Dividenden. Über längere Zeiträume zählen Aktienfonds zu den renditestärksten Fondsarten; allerdings sind auch die Wertschwankungen vergleichsweise hoch.
  • Rentenfonds
    Rentenfonds enthalten verzinsliche Wertpapiere wie Pfandbriefe, Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen. Sie setzen verschiedene Schwerpunkte nach Regionen, Ausstellern, Währungen oder Laufzeiten. Die wichtigsten Ertragskomponenten sind die Zinsen und die Kursgewinne.
  • Mischfonds
    Mischfonds kombinieren unterschiedliche Anlagen, beispielsweise Aktien und Renten oder Geldmarktpapiere. Dadurch können sie flexibel auf unterschiedliche Marktsituationen reagieren. Je nachdem, ob der Mischfonds eher auf Sicherheit oder auf Chancen setzt, enthält er mehr Renten oder mehr Aktien.
  • Offene Immobilienfonds
    Offene Immobilienfonds investieren meist in Gewerbeimmobilien wie Bürohäuser, Einkaufszentren, Logistik- und Hotelgebäude im In- oder Ausland. Manche Fonds haben einen Schwerpunkt auf bestimmte Länder oder Regionen, einige sind auch auf Wohngebäude spezialisiert. Die Wertentwicklung hängt davon ab, wie hoch die Mieteinnahmen sind und wie sich der Wert der Gebäude entwickelt. Für offene Immobilienfonds gelten besondere Haltefristen und Rückgaberegeln.
  • Exchange Traded Funds (ETFs) / Indexfonds
    Bei den ETFs wählt kein Fondsmanager die Anlagen aus, sondern sie bilden einen Index nach, wie zum Beispiel den DAX, TecDAX oder den MSCI World. Ihre Wertentwicklung entspricht daher fast genau der des abgebildeten Index. Für die Nachbildung gibt es unterschiedliche Methoden: die meisten Fonds kaufen die im Index enthaltenen Wertpapiere (physische oder replizierende Nachbildung). Einige bilden die Entwicklung des Index künstlich ab, z. B. durch den vertraglichen „Tausch“ der Wertentwicklung und der Erträge von Wertpapieren (synthetische Nachbildung). Anleger können viele ETFs über die Börse kaufen und täglich handeln.
  • Geldmarktfonds
    Wie der Name schon sagt, investieren diese Fonds am Geldmarkt – in Festgelder, festverzinsliche Wertpapiere oder Bankguthaben; außerdem in bestimmte Anleihen mit hoher Qualität, kurzer Laufzeit und einer Zinsbindung von maximal 13 Monaten. Die Renditen entsprechen in der Regel den aktuellen Marktzinsen im Handel zwischen Banken.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 08 Nov 2024 09:17:45 +0100
Den Schimmelpilz nicht einladen - Richtig lüften und heizen https://www.inomaxx.de/index.php/blog/441-den-schimmelpilz-nicht-einladen-richtig-lueften-und-heizen.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/441-den-schimmelpilz-nicht-einladen-richtig-lueften-und-heizen.html

Gerade im Winter entstehen in vielen Gebäuden schwarze Schimmelflecken am Fenstersims oder in der Zimmerecke. Der Grund dafür können bauliche Mängel oder eine unzureichende Belüftung und/oder Beheizung sein, wodurch es zu einer hohen Luftfeuchtigkeit kommt. Mit einem Hygrometer kann man den Luftfeuchtigkeitswert messen und gut überwachen. Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) hat nun 8 digitale und 6 analoge Hygrometer verschiedener Preisklassen getestet.

Zu hohe Luftfeuchtigkeit kann gerade im Winter für schwarze Flecken sorgen

Schimmel ist unangenehm und gesundheitsschädlich. Im Winter wird der Pilz teilweise geradezu eingeladen, sich zu Hause breitzumachen. Wenn man beispielsweise durch falsches lüften für eine zu hohe Luftfeuchtigkeit im Zimmer sorgt, bietet man dem schwarzen Geflechten perfekte Wachstumsbedingungen. Dies muss nicht sein, denn die Kontrolle der Luftfeuchtigkeit kann einfach mit einem Hygrometer vorgenommen werden. Dies sind kleine analoge oder digitale Geräte, mit denen die Werte im Haus gemessen und überwacht werden. Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) hat in einem Test verschiedene Geräte ein Jahr lang verglichen und ist zum Teil zu überraschenden Ergebnissen gekommen.

Zu den Testsiegern gehören Geräte für unter zehn Euro

Die digitalen Modelle schnitten von den getesteten Geräten am besten ab. Beim Testsieger gab es lediglich eine Abweichung von maximal 0,4 Prozent und beim schlechtesten Gerät von 4,4 Prozent bei der relativen Feuchte. Die Abweichungen bei den digitalen Geräten ist somit so gering, dass sie irrelevant sind. Bei den analogen Geräten schnitt das Profigerät mit 2,9 Prozent Abweichung am besten ab. Bei den schlechtesten Modellen gab es Unterschiede von bis zu 17 Prozent. Die ist für die Praxis schon problematisch. Entscheidend für gute Messergebnisse bei den analogen Geräten ist eine richtige Kalibrierung. Da dies teilweise Fachwissen und auch Messgeräte erfordert, sind die digitalen Geräte bedenkenlos dem Verbraucher zu empfehlen.

Hier kommen Sie zum Testbericht

Luftfeuchtigkeit im Haus sollte nach Expertenansicht zwischen 40 und 60 Prozent liegen

Die Empfehlung vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) ist, dass im Winter bei geringen Außentemperaturen die Luftfeuchte weniger als 50 Prozent betragen sollte, 40 Prozent sind besser. Abweichende Werte auf einem Hygrometer von 10 bis 17 Prozent machen deshalb einen erheblichen Unterschied aus. Das Problem mit Schimmel ist aber nicht nur ein Winterthema, denn die Sporen von Schimmelpilzen befinden sich immer und überall in der Luft. Damit Schimmel wirklich gut wachsen kann, wird eine dauerhaft eine hohe Luftfeuchtigkeit von über 80 Prozent benötigt.

Da die Luftfeuchtigkeit in einem Zimmer nicht an jeder Stelle gleich hoch ist, sollte man beachten, dass wenn beispielsweise Werte in der Raummitte von 24 Grad und einer relativen Luftfeuchte von 60 Prozent vorhanden sind, es an den kalten Außenwänden des Zimmers 20 Grad und eine höhere Luftfeuchte geben kann. Wird dann über längere Zeit nicht gut weggelüftet, kann Schimmel wachsen. Sichtbar wird dies im Winter vor allem an oberen Zimmerecken, wo sich die Luft trotz Lüftens grundsätzlich eher staut.

Hygrometer in der Raummitte aufzustellen

Durch die Bewegung der Luft erzielt man in der Raummitte die beste Relevanz. Wegen den leicht überschrittenen Hygrometer-Werten braucht man jedoch nicht in Panik zu verfallen. Experten gehen davon aus, dass Schimmel erst bei 80 Prozent Luftfeuchtigkeit über sechs Tage bei täglich sechs Stunden wächst. Wird also dauerhaft zu wenig lüftet, wird das Risiko des Schimmelbefalls relevant.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Thu, 24 Oct 2024 10:25:59 +0200
Herbstlaub – Wer muss die Blätter auf Gehwegen und Straßen beseitigen? https://www.inomaxx.de/index.php/blog/439-herbstlaub-wer-muss-die-blaetter-auf-gehwegen-und-strassen-beseitigen.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/439-herbstlaub-wer-muss-die-blaetter-auf-gehwegen-und-strassen-beseitigen.html

Der Herbst bringt mit seinen bunten Blättern viel Farbe in die Natur und die Gärten. Doch wenn die Blätter von den Bäumen fallen, ist die Laubentsorgung oft ein Streitpunkt. Die Folgen des Herbstes beschäftigen deshalb immer wieder die Gerichte. Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) RheinlandPfalz/Saarland informiert darüber, welche Pflichten Eigentümer oder Mieter haben.

Der Vermieter kann die Aufgabe an den Mieter übertragen

Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers beziehungsweise des Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür die Kommune zuständig. Diese Aufgabe gibt sie jedoch in der Regel über eine Satzung direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien.

Vermieter können diese Arbeiten zwar grundsätzlich dem Mieter übertragen, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Weiterhin muss durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung die Übertragung geregelt sein und er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt.

Laubentsorgung im Herbst: Wer in der Pflicht steht und Räumpflicht „in üblichem Maß"

Wann ist das Laub täglich zu beseitigen? Wolfgang Ries, stellvertretender Vorstand des VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland: „Die Laubentsorgung muss natürlich zumutbar bleiben. Gerichte sprechen beim Thema Laub von einer Räumpflicht in üblichem Maß. Das Problem ist allerdings, dass das im Streitfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Oft übergeben Eigentümergemeinschaften das Laubräumen an einen externen Dienstleister, dieser wird über die Jahresabrechnung verrechnet und die Bewohner müssen sich um nichts kümmern."

Werktags ist je nach Satzung der jeweiligen Kommune zwischen circa 6:30 und 21:00 Uhr für laubfreie Wege zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr. Wenn es etwa durch nasses Laub zum Sturz kommt, entscheiden Gerichte über Mitschuld und Ansprüche des Verunglückten. Fußgänger haben sich aber bei herbstlicher Witterung auch vorsichtig zu verhalten, denn sie müssen sich darauf einstellen, dass es im Herbst durch Blätter rutschig werden könne. Eine Reinigung der Wege durch Grundstücksbesitzer könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters reguliert den Schaden, auch wenn der Mieter für das Räumen zuständig war. Die Versicherung wird aber versuchen, sich das Geld beim Mieter zurückzuholen. Wenn er Glück hat, übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung dann den entstandenen Schaden. Wohnt man selbst als Eigentümer im Objekt, dann ist die Privathaftpflichtversicherung für eine Entschädigung zuständig.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Wed, 02 Oct 2024 10:34:05 +0200
M+S-Reifen ohne Winterreifenstatus: "Alpine"-Symbol ab 1. Oktober 2024 Pflicht https://www.inomaxx.de/index.php/blog/438-m-s-reifen-ohne-winterreifenstatus-alpine-symbol-ab-1-oktober-2024-pflicht.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/438-m-s-reifen-ohne-winterreifenstatus-alpine-symbol-ab-1-oktober-2024-pflicht.html

Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es neue Regeln für Winterreifen: Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch + Schnee) gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht länger als Winterreifen. Schon seit dem 1. Januar 2018 reicht die Kennzeichnung M+S ("Matsch und Schnee") für Ganzjahresreifen nicht mehr für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen aus. Seitdem ist bei Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol („Alpin-Symbol“) zwingend erforderlich. Eine Übergangsfrist galt nur für vor dem 31. Dezember 2017 produzierte Reifen mit M+S-Symbol – die nun am 30. September 2024 endet. Entsprechend stellt die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen ab Oktober 2024 eine Ordnungswidrigkeit dar.  

Bei winterliche Straßenverhältnissen haben MS-Reifen keinen Winterreifenstatus mehr

Obwohl die Verwendung von M+S-Reifen nicht generell verboten ist, werden sie aber ab Oktober 2024 wie Sommerreifen behandelt. Fährt man bei Eis oder Schnee mit diesen Reifen, muss zukünftig mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg gerechnet. Auch für den Versicherungsschutz können die M+S-Reifen in diesen Fällen erhebliche Folgen haben. So kann die Kaskoversicherung, welche für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, die Schadenleistungen unter Umständen reduzieren oder sogar komplett verweigern.-Dagegen bleibt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit M+S oder anderen Sommerreifen unterwegs ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung eines Schaden vom Unfallgeschädigten.

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Versicherungsschutz jedoch nur in Einzelfällen gefährdet

Während der Verstoß gegen die Neuregelungen ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben kann, hat das Verbot in der Regel keine Auswirkung auf den Kfz-Versicherungsschutz. Allerdings nur dann, wenn der Versicherer in der Kaskoversicherung bedingungsgemäß gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Allerdings können sich in Einzelfällen veränderte Bewertungsmaßstäbe durch die Neuregelungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Im Gegensatz zu den Maßnahmen der Verkehrsbehörden, sind Nachteile für den Versicherungsschutz in solch einen Fall jedoch eher unwahrscheinlich, denn die falsche Bereifung muss nachweislich für den Versicherungsfall ursächlich sein. Deshalb ist zu empfehlen, sich mit Vertragsbedingungen der persönlichen Autoversicherung auseinander zu setzen, wie der Begriff "Grobe Fahrlässigkeit" behandelt wird, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Eine Pflicht, sein Auto für einen bestimmten Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Wer keine Winterreifen hat, muss bei winterlichen Straßenverhältnissen aber sein Auto stehen lassen. Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol (Schneeflocke und Bergzacken) als gesetzliches Erkennungsmerkmal, woraus resultiert das Reifen, die kein Alpine-Symbol haben auch keine Winterreifen sind.

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Zusatzdarlehen für eine bereits finanzierte Immobilie
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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Tue, 24 Sep 2024 10:37:02 +0200
Zusatzdarlehen für eine bereits finanzierte Immobilie https://www.inomaxx.de/index.php/blog/437-zusatzdarlehen-fuer-eine-bereits-finanzierte-immobilie.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/437-zusatzdarlehen-fuer-eine-bereits-finanzierte-immobilie.html

Eine technisch zeitgemäßere Heizungsanlage, der nicht bedachte zusätzliche Aufwand für die Gartengestaltung oder der Wunsch nach einem optimaleren Badezimmer, können während der Bauphase in zu einem Problem werden. Ein Hausbau ist immer mit finanziellen Risiken verbunden, weil im Vorfeld nie ganz klar ist, wie hoch die Kosten im Endeffekt ausfallen. Unerwartete Ausgaben überschreiten oft das Budget und das der Betrieb nicht still steht, empfiehlt sich ein Zusatzdarlehen für bereits finanzierte Immobilien.

Den bestehenden Immobilien-Kredit aufstocken wäre nicht sinnvoll

Ein Hausbau ist häufig mit Stress und Veränderungen verbunden. Zu Ende der Bauphase, wenn es um die Inneneinrichtung geht, will der eine oder andere Immobilienbesitzer eventuell doch andere Möbel oder teure Fliesen im Badezimmer. Auch der nachträgliche Einbau einer speziellen Heizungsanlage oder Klimaanlage reißt ordentliche Löcher ins Budget. Die meisten gehen bei solch einem Anlagen zu ihrer Bank und versuchen den Immobilienkredit einfach aufzustocken. Im ersten Moment klingt diese Möglichkeit nach einer unproblematischen Lösung. Bei näherer Betrachtung lohnt sich der Schritt in den meisten Fällen nicht. Das liegt daran, weil meist ein höherer Zinssatz zu Tragen kommen, ferner muss die Darlehenssumme im Grundbuch verändert werden, wo weitere Kosten hinzukommen. Bei geringen Zusatzsummen macht es mehr Sinn, auf einen Privatkredit zu setzen.

Einen praktischen Kreditvergleich im Internet durchführen

Privatkredite gibt es bei zahlreichen Banken. Dementsprechend ist Qual der Wahl. Wer nicht alle Filialen in der Umgebung abklappern möchte, macht direkt im World Wide Web einen Kreditvergleich. Dort werden die besten Kredite samt Zinssätze aufgelistet und die meisten lassen sich in kurzer Zeit beantragen. Allerdings gibt es wie immer Vor- und Nachteile im Leben, so auch bei der Frage, ob sich ein Kredit aus dem Internet wirklich lohnt.

Vorteile eines Online-Kredits:
Wie bereits erwähnt, wer im Internet nach einem Kredit sucht, muss nicht von A nach B fahren, sondern bekommt die besten Angebote am Silbertablett serviert. Ferner werden die aktuellen Zinssätze dargestellt und gegenüber gestellt. Im Web gibt es ferner Kredite von Privat die teils noch günstigere Konditionen ermöglichen.

Nachteile eines Online Kredits:
Wer einen guten Draht zu seinem Bankbetreuer hat, wird womöglich bei der Hausbank besser davon gekommen, weil die Konditionen dort noch günstiger sind als im Web. Wer ganz sicher sein möchte, vergleicht im Internet und lässt sich direkt ein Angebot vom Betreuer erstellen.

Fragen und Zusatzleistungen beim Abschluss genau lesen

Ein weiterer Nachteil ist das fehlende Betreuungsangebot bei Direktbanken. Zwar kann man sich am Telefon beraten lassen, dennoch ist diese nicht so umfangreich wie vor Ort. Während des Vertragsabschlusses kommt es ferner vor, dass teure Zusatzleistungen angeboten werden. Zum Beispiel Versicherungen, die wo anders günstiger wären. Viele klicken auf Ja, weil sie glauben, es handelt sich um ein tolles Angebot. Deswegen gilt im Web, alles doppelt und dreifach kontrollieren und die AGB in aller Ruhe studieren. Bevor die zahlreichen Formulare unterschrieben werden, sollte noch einmal genau gecheckt werden, ob die Zinssätze mit dem Online Angebot übereinstimmen. Etwaige Zusatzkosten verstecken sich auch zu häufig in den Verträgen.

Wer günstige Konditionen haben möchte, aber auf eine persönliche Betreuung wert legt, vergleicht bestenfalls nur jene Kredite, die von den Filialbanken angeboten werden. Wurde der passende Ratenkredit gefunden, einfach einen Termin ausmachen und den Kredit fixieren.

Fazit

Der Hausbau sollte nicht stillstehen, weil das Budget knapp wird. Durch einen praktischen Ratenkredit lässt sich ohne Risiko das Bauguthaben aufstocken, um die notwendigen Baumaßnahmen ohne Probleme durchzuführen. Die Alternative wäre, gewisse Dinge erst später einzubauen, doch in den meisten Fällen zahlt sich dies nicht aus. Im Endeffekt kommen wieder Umbauarbeiten auf einen zu, wo ein Ratenkredit die bessere Wahl darstellt.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Wed, 11 Sep 2024 09:57:18 +0200
Kreditkarten: Welche unterschiedlichen Arten gibt es https://www.inomaxx.de/index.php/blog/436-kreditkarten-welche-unterschiedlichen-arten-gibt-es.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/436-kreditkarten-welche-unterschiedlichen-arten-gibt-es.html

Langsam aber sicher beginnt die Kreditkarte in Deutschland Fuß zu fassen. Statistisch gesehen besitzt schon heute jeder Deutsche mindestens eins der kleinen Plastikkärtchen zum Bezahlen im Internet oder im Ausland. Dabei gibt es bei kaum einem Zahlungsmittel so große Unterschiede wie bei den verschiedenen Kreditkartenarten.

Die Charge-Kreditkarte

Die Charge Kreditkarte ist der Klassiker unter den Kreditkarten. In diesem Modell werden die Umsätze, die mit einer Kreditkarte über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und meist monatlich mit einem hinterlegten Girokonto abgebucht. Die höhe der maximalen Belastung, die innerhalb des vorgebeben Zeitraums auf der Kreditkarte angesammelt werden darf, wird dabei in der Regel vorher vom jeweiligen Kreditinstitut vorgegeben. Zu jeder Charge-Kreditkarte gehört immer ein Girokonto über das die Karte abgerechnet wird. Dieses muss war nicht zwangsläufig bei der Bank bestehen, von der die Kreditkarte ausgeben wird, viele Banken knüpfen das Angebot einer Charge-Kreditkarten allerdings an ein eigenes Girokonto an.

Die Debit-Kreditkarte

Anders als bei der Charge-Kreditkarte entsteht bei der Debit-Kreditkarte gar kein eigentlich Kredit. Denn die Debit-Kreditkarte wird tagesaktuell immer über ein mit ihr verbundenes Girokonto abgerechnet und wird ausschließlich mit einem Konto bei der jeweiligen Bank vertrieben. Dabei kann die Karte auch nur solange benutzt werden, wie die Deckung auf dem jeweiligen Girokonto ausreichend. Die Debit-Kreditkarte funktioniert also im Prinzip genauso wie eine normale EC-Karte. Trotzdem erfreut sich diese Form der Kreditkarte einer zunehmenden Beliebtheit, da sie die Vorteile einer Kreditkarte mit der Sicherheit einer EC-Karte verbindet.

Die Prepaid-Kreditkarte

Das Prepaid-Modell ist vielen noch aus dem Bereich der Handytarife ein Begriff. Dabei funktioniert das Verfahren bei einer Kreditkarte fast genauso wie in der Telekommunikation. Bevor die Prepaid-Kreditkarte benutzt werden kann muss sie durch eine Einzahlung von einem Girokonto aus quasi aufgeladen werden. Im Anschluss kann der Nutzer einer Prepaid-Kreditkarte über genau den Betrag mit der Karte verfügen, den er vorher überwiesen hat.

Ein großer Vorteil der Prepaid-Kreditkarte ist, dass diese auch ohne vorherige Prüfung bei der Schufa ausgestellt wird. Das bedeutet, dass auch Nutzer mit einem negativen Eintrag eine Prepaid-Kreditkarte nutzen können. Allerdings gilt es zu beachten, dass diese Form der Kreditkarte nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert wird. So nehmen beispielsweise die meisten Mietwagenunternehmen keine Prepaid-Kreditkarten an.

Zusätzlich zu diesen drei großen Vertretern der Kreditkarten gibt es noch viele weitere Modelle mit unterschiedlichen Abrechnungs- und Gebührenstrukturen. Auf Grund des großen und teils unübersichtlichen Angebotes lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschietlichen Anbieter und Arten von Kreditkarten auf jeden Fall. Dabei können Vergleichsportale hilfreich sein.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Thu, 05 Sep 2024 09:13:43 +0200
Abfindungen können den Verlust eines Arbeitsplatzes finanziell abfedern https://www.inomaxx.de/index.php/blog/435-abfindungen-koennen-den-verlust-eines-arbeitsplatzes-finanziell-abfedern.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/435-abfindungen-koennen-den-verlust-eines-arbeitsplatzes-finanziell-abfedern.html

Aus einer beruflichen Tätigkeit mit einem goldenen Handschlag auszuscheiden, das ist die Vorstellung, die viele haben, wenn es um Abfindung geht. Mit der Abfindung macht ein Chef seinem Mitarbeiter den Abschied vom Unternehmen einfacher. Spektakulär sind oft die Abfindungen in mehrfacher Millionenhöhe für Führungskräfte. Die Mehrzahl der Entschädigungen liegen wesentlich niedriger.

Anspruch auf Abfindung nicht grundsätzlich verbrieft

Auch wenn sich diese Meinung hartnäckig hält: Einen durchgehenden rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Trotzdem wird sie häufig gezahlt. Der Grund ist einfach. Viele Arbeitgeber, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, möchten vor allem Prozesse vor den Arbeitsgerichten umgehen. Die strengen Regeln des Kündigungsschutzes in Deutschland lassen teure Klagen gegen Entlassungen grundsätzlich zu. Billiger kann es werden, mit einer Abfindung zu winken, wenn der Arbeitnehmer auf Klage verzichtet. Mitarbeiter, die ihre rechtliche Situation kennen, können höhere Entschädigungen für sich aushandeln.

Ausnahmsweise eine Abfindung gibt es auch, wenn

  • Tarifverträge diese Möglichkeit grundsätzlich festlegen
  • Betriebsvereinbarungen für Gruppen von Mitarbeitern diese Kompensation vorsehen
  • einzelne Arbeitsverträge, etwa von Führungskräften, eine solche Klausel beinhalten
  • Betriebsräte bei Entlassungen das in Sozialpläne vereinbaren

Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen

Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nach dem Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Ihnen steht die Zahlung einer Entschädigung von ihrem Arbeitgeber immer dann zu, wenn sie auf eine Klage gegen ihre Kündigung verzichten. Dann haben sie Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das soll vor allem Mitarbeitern helfen, die lange in einem Unternehmen tätig waren und unter Umständen nur kurze Zeit bis zu einer Rente zu überbrücken haben.

Wer sich auf darauf einlässt, sollte seine Rechte gut kennen. Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen zu. So muss für den betreffenden Fall das Kündigungsschutzgesetz gelten. Das ist nur der Fall, wenn

  • das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
  • das Unternehmen über zehn Mitarbeiter beschäftigt
  • diese in Vollzeit arbeiten

In kleineren Firmen gibt es diese Entschädigung bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht.

Gründe müssen im Unternehmen liegen

Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann dafür sorgen, dass er ein Recht auf eine Abstandszahlung verwirkt. Denn die Abfindung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gibt es nur bei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Das kann die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens ein, ein Auftragsrückgang oder eine Umstrukturierung. Kündigt der Chef einem Mitarbeiter wegen dessen Verhalten, gibt es kein Geld. Das Kündigungsschreiben muss auf die betrieblichen Erfordernisse hinweisen.

Übrigens kann auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vom Gericht eine Entschädigung festgelegt werden. Klagt ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber, ist das sogar in aller Regel der Fall. Denn selten kehrt der Mitarbeiter dann auf seinen Arbeitsplatz zurück. Auch Gerichte legen die Entschädigungssummen nach der Formel halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahr fest. Oft gibt es aber auch Vergleiche, bei denen die Summe höher liegt.

Sozialabgaben und Steuern

Das ist positiv: Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt. Sie sind Entschädigungen für den Verlust des Einkommens. Deshalb müssen auch keine Sozialbeiträge auf diese Gelder gezahlt werden. Auch das Arbeitslosengeld wird nicht gekürzt, wenn es solche Zahlungen gab. Eine Abfindung gehört dem Mitarbeiter, staatliche Forderungen bleiben außen vor.

Selbst der Fiskus behandelt Abfindungen mit gewissem Respekt. Er wendet bei der Berechnung der Einkommensteuer die mildere Fünftelungsregelung an. Dabei wird die Entschädigungssumme durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird mit dem Jahreslohn addiert. Daraus wird eine Steuer errechnet. Der Finanzbeamte vergleicht dann die Summe mit der Steuer, die ohne Abfindung fällig wäre. Die Differenz aus beiden Summen wird mal fünf genommen. Somit gilt die günstige Besteuerung für ein fiktives Fünftel der Ablöse dann für die volle Abfindung.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 16 Aug 2024 11:04:15 +0200