Blog https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html Fri, 26 Jul 2024 23:07:30 +0200 Joomla! - Open Source Content Management de-de info@inomaxx.de (inomaxx finance consult) Fünf einfache Regeln für ertragsorientiertes Investieren https://www.inomaxx.de/index.php/blog/432-fuenf-einfache-regeln-fuer-ertragsorientiertes-investieren.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/432-fuenf-einfache-regeln-fuer-ertragsorientiertes-investieren.html

Das aktuelle Marktumfeld bietet gute Gelegenheiten für ertragsorientierte Investitionen, allerdings nur dann, wenn man gewisse Regeln beachtet. Vor Beginn einer Investition ist es deshalb wichtig, seine finanzielle Situation zu analysieren, seine Ziele und Risikotoleranz zu definieren und seine Anlagemöglichkeiten zu kennen. Diese 5 Tipps können dabei helfen, dass man sich richtig entscheidet, Fehlinvestitionen minimiert werden können und damit der Einstieg in die Geldanlage erleichtert wird.

Früh mit dem Investieren anfangen

Der beste Zeitpunkt, um mit dem Investieren anzufangen, ist… 10 oder 20 Jahre her. Den den Moment verpasst? Kein Problem, der zweitbeste Zeitpunkt ist: genau jetzt. Mit frühzeitigem Investieren kann man einen großen Vorteil erzielen, auch wenn man nur mit einem kleinen Betrag angefangen hat. Und warum? Weil die Investitionen dann genügend Zeit haben, um zu wachsen und der Zinseszins seine wichtige Rolle entfalten kann. Zinseszins bedeutet, dass man mit dem Geld, das die Anlagen bereits erwirtschaftet haben, zusätzliches Geld verdienen kann. Das ist der Grund, warum Menschen, die früher mit dem Investieren beginnen, deutlich besser abschneiden als Späteinsteiger.

Der diversifizierte Ansatz ist ein Muss

Erfolgsorientierte Investitionen sollten nie nur auf eine Asset Klasse ausgelegt sein. Man erhöht sein Risiko und kann so durchaus seine komplette Anlage verlieren. Das Liquiditätsrisiko gering halten können Sie, investieren Sie mit Kenntnis zum politischen, sowie dem Marktrisiko bei Aktien. Für erfolgreiche Renditen sollten Sie sich im Vorfeld zur Struktur der Aktie, sowie ihrem Stand in den vergangenen Monaten informieren und sich nicht auf einen zu kurzen Zeitraum fokussieren.

Qualitativ überzeugende Angebote mit nachhaltigen Erträgen fokussieren

Ein permanenter Verlust an Kapital ist ein Risiko, welches man unbedingt ausschließen und von der Agenda streichen sollte. Hoch verzinste Wertpapiere müssen nicht automatisch eine hohe Rendite nach sich ziehen und können zum Verlustgeschäft werden, informieren Sie sich nicht zur Kreditwürdigkeit des Emittenten und wählen ein Angebot, bei dem steigende Ertragsströme im Wirtschaftswachstum nicht gegeben sind. Nur mit Investitionen in wachsende Unternehmen ist es auf Dauer ertragreich, die Kombination mit hoher Verzinsung zu wählen und dabei auf die Kreditwürdigkeit und den Bestand auf dem Markt vertrauen zu können.

Weltweite Ressourcen einbinden und flexibel bleiben

Gerade im Hinblick auf Turbulenzen an den Finanzmärkten tendieren Anleger dazu, sich auf den Heimatmarkt zu orientieren und wichtige Investitionen im Ausland unbeachtet zu lassen. Da die Preise für Anlagen schwanken, kann man mit globaler Ausrichtung durchaus hohe Renditen erzielen und seine Investition weiträumig streuen. Die Prüfung der Investitionen ist natürlich auch hier im Vorfeld vorzunehmen, sodass man ausschließlich sichere und wirtschaftlich gut situierte Aktien wählt.

Die Schwankungen in den einzelnen Asset Klassen sind normal und begleiten die Investition über den Wirtschaftszyklus. Das sollte den eigenen Ansatz nicht beeinflussen und nicht zu übereilten und vorschnellen Handlungen verleiten. Der Ansatz muss flexibel sein und darf keiner Einschränkung unterliegen. Nur so lassen sich Schwankungen problemlos ausgleichen und auf den richtigen Zeitpunkt warten.

Ein sinnvolles Risikomanagement betreiben

Im Aktiengeschäft lassen sich Risiken nicht gänzlich ausschließen. Wohl aber können Sie die Risiken gering halten und sich für ein Management entscheiden, mit dem Sie etwaige Risiken von vornherein kalkulieren und so nicht überstürzt handeln und dabei Fehler machen werden. Orientieren Sie sich an der Kreditwürdigkeit und der Stabilität der Investments, ehe Sie auf Ihr "Pferd" setzen und dabei global suchen, sowie die ansprechende Rendite über eine breite Streuung der Anlagen anstreben.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Tue, 23 Jul 2024 07:57:45 +0200
Solarpflicht 2024: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland? https://www.inomaxx.de/index.php/blog/431-solarpflicht-2024-welche-regelungen-gelten-in-welchem-bundesland.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/431-solarpflicht-2024-welche-regelungen-gelten-in-welchem-bundesland.html

Durch die Sonne wird unglaublich viel Energie auf die Oberfläche unserer Erde geschickt, ob als Strahlung oder Wärme. Die Solarenergie zählt neben der Windkraft zu den wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Diese kann dazu heutzutage auch sehr kostengünstig erzeugt werden und trägt zur Klimafreundlichkeit bei. In vielen Bundesländern wird es deshalb Vorschrift, Solarenergie zu nutzen. Beispielsweise müssen Gebäudeeigentümer bei Dachsanierungen und Neubauten eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wir zeigen, was in welchem Bundesland gilt und wie man den passenden Schutz als Anlagenbetreiber findet.

Was ist unter der Solarpflicht zu verstehen

Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Dabei spricht man auch von einer sogenannten Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Pho­to­vol­aik­an­la­ge (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn man plant, ein Haus zu bauen oder das Dach seiner Immobilie zu sanieren, erhöht die Solardachpflicht die Baukosten. Aktuell muss man für eine PV-Anlage, je nach Größe, etwa mit Installationskosten zwischen 7.500 Euro und 18.000 Euro rechnen.

Bei diesen Investitionskosten geht man zunächst in Vorlage und kann diese fast immer innerhalb von 10 bis 20 Jahren wieder amortisieren. Denn Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind mittlerweile günstig in der Anschaffung und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms spart man Stromkosten. Deshalb rentieren sie sich auf lange Sicht allein schon durch den Eigenverbrauch. Zusätzlich generiert man noch die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn ein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Bei einer Volleinspeisung erhält man eine noch höhere Vergütung dafür, dass man Strom ins Netz einspeist. Ob sich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Planungsphase simuliert werden.

Solarpflichten der Bundesländer im Überblick:

  • Baden-Württemberg
    Die Solarpflicht gilt für alle neuen Wohngebäude und für grundlegende Dachsanierungen: Mindestens 60 Prozent der relevanten Dachfläche müssen genutzt werden. Alternativ zu Photovoltaikanlagen kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden.
  • Bayern
    Für Nichtwohngebäude gilt eine Solarpflicht ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Wird die Dachhaut erneuert, sollen auch ab 2025 auf Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden – wie verpflichtend diese Regelung ist, steht noch nicht fest.
  • Berlin
    Wohngebäudeeigentümer müssen bei Neubau und wesentlichen Dachumbauten auf mindestens 30 Prozent ihres Daches eine PV-Anlage installieren, wenn das Dach mindestens 50 Quadratmeter groß ist.
  • Brandenburg
    Bei Dachsanierungen an gewerblichen Bestandsbauten und bei gewerblichen Neubauten gilt ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern eine Solarpflicht auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche.
  • Bremen
    Ab Juli 2024: Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen auf mindestens der Hälfte der Dachfläche, wenn diese mindestens 50 Quadratmeter beträgt. Ab Juli 2025 gilt diese Pflicht auch für alle Neubauten.
  • Hamburg
    Bei wesentliche Dachumbauten und Neubauten gilt bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern eine Solarpflicht. Bei Neubauten müssen 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei Bestandsgebäude 30 Prozent der Nettodachfläche mit Solaranlagen betrieben werden.
  • Niedersachsen
    Die Solarpflicht gilt bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 75 Quadratmetern Dachfläche. Ab 2025 soll diese auch auf Wohngebäude-Neubauten und grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet werden. 

  • Nordrhein-Westfalen
    Eine Solarpflicht gilt für alle neuen Nichtwohngebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche. Ab 2025 erstreckt sich diese auch auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 2026 auf umfangreiche Dachsanierungen.

  • Rheinland-Pfalz
    Für neue Gewerbegebäude sowie bei Neubauten und Dachsanierungen von öffentlichen Gebäuden gilt eine Solarpflicht. Neue Wohngebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche müssen seit 2024 Vorrichtungen für Solaranlagen haben (PV-Ready), auch bei umfangreichen Dachsanierungen sind diese erforderlich.
  • Schleswig-Holstein
    Auf Nichtwohngebäuden müssen bei Neubau oder Dachsanierungen Solaranlagen installiert werden. Über weitere Pflichten ab 2025 wird noch entschieden.
  • Bundesländer ohne Solarpflicht
    Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geben keine gesetzlichen Bestimmungen vor. In Hessen unterliegen lediglich Gebäude vom Land und neue Parkplätze einer Solarpflicht-Regelung.

Ist eine bundesweite oder europäische Solarpflicht in Sicht

Mit einer bundesweiten Solarpflicht würde man erreichen, dass es über das gesamte Land einheitliche Regelungen gäbe. Die aktuelle Bundesregierung hat zwar schriftlich in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Außer viel Gerede wurde bislang eine bundesweite Solardachpflicht weder konkretisiert, noch umgesetzt. 

Auch das Europäische Parlament hat bereits eine Solarpflicht vorgeschlagen, die für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten gelten soll. Laut den Plänen könnten „bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden“ installiert werden. Wann und wie genau so eine europäische Solarpflicht beschlossen und durch die einzelnen Länder umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Eine bundesweit geltende Solarpflicht wird durch die EU-Pläne in Zukunft aber wahrscheinlicher.

Wer kontrolliert die Erfüllung der Solarpflicht

Für den Nachweis der Erfüllung der Solarpflicht reicht es in der Regel aus, wenn die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen worden ist. In manchen Fällen kann das Bauaufsichtsamt die Erfüllung der Solarpflicht durch eine Kontrolle vor Ort überprüfen. Die Sanierungspflicht bspw. beim Altbau sollten Immobilieneigentümer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Der richtige Versicherungsschutz für die PV-Anlage oder das Balkonkraftwerk

  • Photovoltaikanlage (PV-Anlage):
    Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohn­gebäude­versicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohn­gebäude­versicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertrags­ausfall nicht versichert. Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden.
  • Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Wohngebäudeversicherung: Fest auf dem Dach installierte Steckersolar-Anlagen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel) oder bei Erweiterungen wie z.B. gegen Elementargefahren abgesichert. 
  • Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Hausratversicherung: Nutzen beispielsweise Mieter Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon, greift hier gewöhnlich die Hausratversicherung des Mieters. Doch damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf Wohnung, Balkon und Terrasse begrenzt. Möchten Kunden die Anlage beispielweise im Garten installieren, um eine optimale Sonneneinstrahlung sicherzustellen, ist dies im Normalfall nicht versichert. Bei manchen Hausratversicherern besteht der Versicherungsschutz am gesamten Versicherungsort und dies auch zusätzlich bei Schäden durch Diebstahl.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 19 Jul 2024 17:11:19 +0200
Schicksalsschläge in der Familie: Für den Ernstfall ein Finanzpolster haben https://www.inomaxx.de/index.php/blog/430-schicksalsschlaege-in-der-familie-fuer-den-ernstfall-ein-finanzpolster-haben.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/430-schicksalsschlaege-in-der-familie-fuer-den-ernstfall-ein-finanzpolster-haben.html

Krankheit, Unfall, Überlastung oder Todesfall - das Leben kann sich von einer Minute auf die andere umdrehen. Dieses Problem wird von den deutschen Bürgern nicht richtig wahrgenommen oder man will einfach nicht darüber sprechen. Fakt ist, dass in Realität 20 Prozent der Todesfälle jünger als 65 Jahre sind und viele Familien plötzlich ohne Ernährer dastehen. Da ist es natürlich von Vorteil rechtzeitig vorzubeugen und eine Versicherung abzuschließen, die wenigstens die finanzielle Not lindert.

Schicksalsschläge kommen unverhofft - Finanzielle Absicherung ernst nehmen

Es wäre tragisch sich vorzustellen, was passiert, wenn man nicht finanziell abgesichert ist, das Ersparte ist bald aufgebraucht und dann geht's los: Miete kann nicht mehr bezahlt werden, das Auto muss verkauft werden, ja es kann sogar so weit gehen, dass die Zwangsversteigerung und eine Privatinsolvenz drohen. Das sollte man verhindern und rechtzeitig eine Versicherung abschließen, die im Falle des Todes einen Geldbetrag an die Hinterbliebenen zahlt.

Je jünger man beim Abschluss ist, umso kleiner werden die monatlichen Beiträge sein, auch die Gesundheit des Antragstellers wird natürlich überprüft. Es hilft nicht, erst an eine Versicherung zu denken, wenn man schon krank ist, dann wird sich keine Versicherungsgesellschaft mehr auf einen Vertrag einlassen.

Die Risikolebensversicherung in jungen Jahren abgeschlossen befreit vor finanziellen Sorgen und gibt den nötigen Schutz. Die Versicherungssumme, die im Falle des Ablebens ausbezahlt wird, sollte schon bis zum Fünffachen des Jahres-Bruttobezuges reichen, damit haben die Angehörigen die nötige Zeit und den nötigen Rahmen um alles zu regeln.

Die finanziellen Risiken richtig managen und sinnvoll absichern

Natürlich greifen bei Angestellten zuerst Lohnfortzahlungen und das Krankentagegeld. Aber spätestens das Krankentagegeld liegt deutlich unter dem Erwerbseinkommen des Kranken oder Verunfallten. Und irgendwann hören diese Zahlungen auf. Und dann?

Das erste Sicherheitsnetz sind geordnete persönliche Finanzen. Dazu gehört, dass man die Ausgaben im Haushalt kennt, um schnell entscheiden zu können, auf welche Ausgaben verzichtet werden könnte. Denn es geht im Ernstfall zuerst darum, die Finanzen sofort zu stabilisieren, wenn es eng wird mit den Geldeinnahmen.

Dazu gehört als zweites Sicherheitsnetz ein Rücklagenpolster, das einen im Ernstfall kurzfristig erst einmal auffängt. Das können drei Netto-Monatsgehälter oder die grundlegenden Familienausgaben für einen Monat aufwärts sein, besser fünf bei einer großen Familie.

Als drittes Sicherheitsnetz können vor allem zwei Versicherungen einem den Rücken frei halten.

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Mit dieser kann man seine Erwerbsfähigkeit absichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Regelfall bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente. Wichtig: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer nur als Einzelversicherung abschließen, nie in Kombination mit einer Kapital-Lebensversicherung.
  • Die Risikolebensversicherung: Diese tritt ein, wenn der oder die Hauptverdienerin durch Unfall oder Krankheit sterben. Dann zahlt die Risikolebensversicherung den versicherten Betrag aus, was einer Kompensation zum ausfallenden Erwerbseinkommen gleichkommt. Empfehlung: Eine Risikolebensversicherung möglichst auch nur als Einzelversicherung abschließen, denn in Kombination mit einer Kapital-Lebensversicherung wird der Risikoanteil für den Todesfall nicht verzinst angelegt

Hat man Kinder, so sollte die Höhe der versicherten Summe so berechnet werden, dass die Familie bis mindestens zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes genug Geld erhält. Auch die Überlegung, wie die Einkommenssituation wäre, wenn einer der Partner stirbt sollte durchgespielt werden. Gibt es eine Lücke, wird diese versichert. Eine richtige Versicherung hat also durchaus Sinn und man sollte sich rechtzeitig darum kümmern.

Einen komfortablen Weg eine Finanzplanung zu starten, bietet das Cockpit für Finanz- und Vorsorge, dass für die private Nutzung kostenfrei ist.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Fri, 05 Jul 2024 08:36:05 +0200
Familienunternehmen bieten attraktive Vorteile bei einer Investition https://www.inomaxx.de/index.php/blog/429-familienunternehmen-bieten-attraktive-vorteile-bei-einer-investition.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/429-familienunternehmen-bieten-attraktive-vorteile-bei-einer-investition.html

Kein Berichtsdruck, schlankes Management und herausragende Führungsstile – dies sind Eigenschaften, welche familien- bzw. eigentümergeführten Unternehmen nachgesagt werden. Anleger können davon profitieren: Studien belegen, dass solche Unternehmen langfristig eine höhere Rendite erzielen und gleichzeitig in Krisenzeiten flexibler agieren können.

Rendite, Stabilität und Flexibilität

Familiengeführte Unternehmen können aufgrund ihrer langfristig ausgerichteten Strategie einen interessanten Renditebeitrag leisten. Insbesondere in Krisenjahren überzeugen sie durch höhere Stabilität. Die Fondsindustrie entwickelt ständig neue Ideen und Produkte, die allesamt ein Problem haben: Sie basieren auf Ländern, Branchen oder Unternehmensgrößen. Weniger Beachtung findet dagegen die Eigentümerstruktur. Dabei ist diese häufig der entscheidende Faktor für Erfolg und Stabilität.


Welche Bedeutung diese Unternehmen für die Volkswirtschaft haben, zeigen Statistiken: Rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind familien- bzw. eigentümergeführt. Und über 50 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in solchen Unternehmen. Doch welche Vorteile bringen solche Unternehmen aus Anlegersicht?

Dazu hilft ein Blick auf die Zahlen. Nach Erhebungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) haben diese Unternehmen seit 2003 ihre Gewinne um 128 Prozent gesteigert, wohingegen diese Quote für DAX-Unternehmen bei knapp 100 Prozent liegt. Die Investmentbank UBS hat in einer Studie gezeigt, dass von Familien kontrollierte Unternehmen in der Regel eine bessere Wertentwicklung aufweisen und auf der Risikoseite besser abschneiden.

Was sind die Gründe dafür?

Familiengeführten Unternehmen wird ein effizienteres Management nachgesagt mit kurzen Entscheidungswegen und einer vertrauensbasierten Unternehmenskultur. Ebenso ausschlaggebend ist der längere Zeithorizont in der Geschäftspolitik. Dadurch können langfristige Investitionen leichter vorangetrieben werden, ohne dem Druck einer vierteljährlichen Berichterstattung ausgesetzt zu sein. Hinzu kommt die im Durchschnitt deutlich höhere Eigenkapitalquote. Bei familiengeführten Unternehmen liegt diese immerhin bei rund 35 Prozent.

Das versetzt die Unternehmen in die Lage, Krisensituationen abzufedern und idealerweise flexibler zu agieren. Familiengeführte Unternehmen laufen häufig im Schatten großer Unternehmen. Dabei bieten sie attraktive Chancen. Für Anleger kann sich eine Beimischung in ihrem Portfolio langfristig auszahlen. Fonds mit diesem Schwerpunkt sind eine interessante Möglichkeit, von diesem Segment zu profitieren.

Mehr Informationen zu diesem Thema findet man unter Stiftung Familienunternehmen.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Thu, 13 Jun 2024 09:38:17 +0200
Baumängel bei Immobilieneigentum - Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer https://www.inomaxx.de/index.php/blog/427-baumaengel-bei-immobilieneigentum-welche-rechte-und-pflichten-haben-eigentuemer.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/427-baumaengel-bei-immobilieneigentum-welche-rechte-und-pflichten-haben-eigentuemer.html

Laut Gesetz können Eigentümer innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Nachbesserung verlangen, wenn nach dem Einzug Baumängel an einem Neubau auftreten. Diese muss der Bauunternehmer dann grundsätzlich auf eigene Kosten beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach der förmlichen Bauabnahme und ist dann bis zu fünf Jahre gültig. Der genaue Fristablauf ist in den Bauunterlagen ersichtlich.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für die Gewährleistungsansprüche

An wen man sich als Eigentümer in einem Gewährleistungsfall wenden kann, hängt davon ab, wo die Baumängel auftreten. Der Bauträger beziehungsweise der Verkäufer der Immobilie ist bei den eigenen vier Wänden der richtige Ansprechpartner. Hier handelt es sich um Sondereigentum, dass innerhalb einer Eigentümergemeinschaft die anderen Eigentümer nicht betrifft. Als Eigentümer mit Gewährleistungsansprüchen sollte man nicht selbst einen zuständigen Handwerker beauftragen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Bauträger insolvent ist. Dann muss man in Regelfall direkt an die verantwortlichen Firmen herantreten. 

Handelt es sich bei den Baumängeln um dass Gemeinschaftseigentum, stellt sich die Sachlage anders dar. Hier muss sich die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise ein beauftragter Hausverwalter darum kümmern. Die Eigentümergemeinschaft hat jedoch auch die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen, der sich der Sache annimmt und mit dem Bauunternehmer kontakt aufnimmt.

Den Handwerker nicht eigenständig beauftragen

Der Beauftragte hat zunächst die Aufgabe den Mangel schriftlich feststellen und dann den Bauträger oder den Verkäufer der Immobilie auffordern, diesen bis zu einem festgesetzten Termin nachzubessern. Es ist deshalb wichtig, den zuständigen Ansprechpartner zu kontaktieren. Wenn man einen Handwerker, Installateur oder Maler selbst beauftragt, damit dieser den Mangel beseitigt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass man selbst die Kosten für die Beseitigung der Baumängel tragen muss.

Der Bauträger oder der Verkäufer der Immobilie muss dafür sorgen, dass der Mangel fristgemäß beseitigt wird. Bei einer Weigerung zur Nachbesserung, muss der Eigentümer hartnäckig bleiben und im schlimmsten Fall vor ein Gericht ziehen. Dies kann man aber erst machen, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese ohne eine Nachbesserung verstrichen ist. Als Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft muss man dann unter Umständen sogar Mehrkosten für die verzögerte Beseitigung der Baumängel tragen.

Wann sind Gewährleistungsansprüche verjährt

Gewährleistungsansprüche können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Vielmehr muss der Verkäufer der Immobilie für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren nach erfolgter Abnahme dafür sorgen, dass sich die verkaufte Immobilie in einem mangelfreien Zustand befindet. Wenn die fünf Jahre allerdings abgelaufen sind, kann sich der Veräußerer regelmäßig erfolgreich auf den Eintritt der Verjährung berufen und eine Mangelbeseitigung ablehnen.

In diesem Fall sollte der betroffene Wohnungseigentümer allenfalls noch prüfen, ob ihm gegen den Verwalter der Wohnanlage ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zusteht. Der Verwalter ist nämlich grundsätzlich verpflichtet, den Eigentümer vor Ablauf der Gewährleistungszeit auf Baumängel und den drohenden Ablauf der Verjährungsfrist hinzuweisen. Weiter sind Gewährleistungsansprüche in Ausnahmefällen auch nach Ablauf der regulären Gewährleistungszeit durchsetzbar, wenn die Mängel von dem ausführenden Unternehmen arglistig verschwiegen worden sind. 

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Tue, 04 Jun 2024 09:03:37 +0200
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Wenn man sich beim Renovieren oder Bauen helfen lässt, dann sollte man darauf achten, dass man sich nicht wegen Schwarzarbeit strafbar macht. Ein wichtiger Punkt ist, wie viel gezahlt wird. Bei einem „geringes Entgelt" ist nichts einzuwenden. Geht es jedoch über die Hilfsbereitschaft hinaus und es wird beispielsweise regelmäßig mitgeholfen, kann sehr schnell eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, was Ärger mit Schwarzarbeit einbringen kann.

Als Bauherr sollte man Vorsicht walten lassen, damit Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit sind

Ein Gartenhäuschen bauen, eine Wohnungsrenovierung durchführen oder vielleicht sogar ein ganzes Haus erstellen, dass ist meist alles gar nicht alleine zu bewerkstelligen. Wenn nun Freunde, Nachbarn oder Kollegen mithelfen, kann die Frage aufkommen: Wann droht Ärger mit Schwarzarbeit?

Der Gesetzgeber hat im Paragraf 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klar definiert, was Schwarzarbeit ist:

  • ein Auftraggeber lässt Arbeiten durchführen und führt Sozialabgaben nicht ab
  • ein Auftragnehmer versteuert die Einkünfte nicht
  • ein Bezieher von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen meldet den Job nicht bei der Behörde
  • ein Gewerbe wird nicht angemeldet oder nicht in die Handwerksrolle eingetragen

Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Aber auch Ausnahmen sind geregelt worden, bei denen es sich ausdrücklich nicht um Schwarzarbeit handelt:

  • Mitarbeit von Angehörigen oder Lebenspartnern
  • Gefälligkeiten
  • Nachbarschaftshilfe
  • Selbsthilfe beim Hausbau

Die Voraussetzung dabei ist, es handelt sich um „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen". Dazu zählt auch „eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird". Wenn man sich also bei der Wohnungsrenovierung helfen lässt, kann man beispielsweise den Helfern aus dem Kollegenkreis durchaus etwas dafür bezahlen, ohne dass es sich gleich um Schwarzarbeit handelt. Es darf für die Helfer aber nicht der Gewinn im Vordergrund stehen, sondern die Hilfsbereitschaft.

Ein Punkt dabei ist, ob die Arbeit durch die Helfer regelmäßig gemacht wird, zum Beispiel jedes Wochenende. Auf der anderen Seite ist es wichtig, wie viel für die Arbeit gezahlt wird, denn was ein „geringes Entgelt" ist, wurde vom Gesetzgeber leider nicht geregelt. Unter Experten geht man davon aus, dass „maßgeblich das Verhältnis zur Leistung und zum Preis, der sonst auf dem Markt für diese Arbeit gezahlt wird" als Grundlage angesehen werden sollte. Beispielsweise dürften 10 Euro pro Stunde für einfache Garten- oder Reinigungsarbeiten schon zu viel sein, jedoch können 10 Euro pro Stunde für eine komplizierte Küchenmontage noch als geringes Entgelt angesehen werden.

Bei der sogenannten Selbsthilfe rund um Wohnungsbau kommt es auf die Gegenseitigkeit an. Wenn der Fliesenleger aus der Nachbarschaft oder aus dem Sportverein die Badarbeiten übernimmt, kann sich der Elektriker dafür mit ordentlichen Anschlüssen bedanken. Es darf in diesen Fällen aber kein Geld fließen, damit die Tätigkeit als Selbsthilfe gilt.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Thu, 16 May 2024 10:30:02 +0200
Streitfälle bei Bauvorhaben - Günstig Recht bekommen mit Schlichtung und Mediation https://www.inomaxx.de/index.php/blog/425-streitfaelle-bei-bauvorhaben-guenstig-recht-bekommen-mit-schlichtung-und-mediation.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/425-streitfaelle-bei-bauvorhaben-guenstig-recht-bekommen-mit-schlichtung-und-mediation.html

Bei einem Streit mit den Auftragsnehmern muss man als privater Bauherr nicht unbedingt gleich vor Gericht ziehen. Stattdessen kann man sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Der Ombudsmann Immobilien wurde gemeinsam vom Verband Privater Bauherren und dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ins Leben gerufen. Die Schlichtungsstelle wurde vom Bundesamt für Justiz anerkannt und kann von allen privaten Bauherren kostenlos angerufen werden.

Schlichter für Konflikte bei Bauvorhaben

Seit dem Jahr 2008 hilft der Ombudsmann vor allem bei vertraglichen Problemen, beispielsweise bei Fragen zu Terminvereinbarungen, ungenauen Leistungsbeschreibungen, zum Zahlungsplan, fehlenden Berechnungen und Nachträgen. Bei bautechnischen Fragen kann der Ombudsmann nicht weiter helfen und er kommt auch nicht auf eine Baustelle zu einer Mängelbegutachtung. Der Ombudsmann soll die ihm vorgelegten Aussagen von Verbrauchern und Unternehmen möglichst neutral nach Recht und Gesetz bewerten. Der Verbraucher muss seine Beschwerde schriftlich formulieren und anhand relevanter Korrespondenz möglichst lückenlos dokumentieren.

Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos und soll in der Regel in weniger als fünf Monaten abgeschlossen sein. Nur Verbraucher können den Ombudsmann beauftragen. Wenn der Ombudsmann die Beschwerde für zulässig hält, dann fordert er das Unternehmen zur Stellungnahme auf und holt gegebenenfalls ergänzende Informationen von dem Verbraucher ein. Das Unternehmen erklärt zu Beginn des Verfahrens, ob es sich der Entscheidung des Ombudsmanns unterwerfen wird. Wenn das Unternehmen sich dem unterwirft, ist der Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns für das Unternehmen bindend. Der Verbraucher muss auf den Schlichtungsvorschlag nicht eingehen. Ihm steht in jedem Fall der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Der Schlichter ist erreichbar unter:

Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung
Littenstr. 10m0179 Berlin
Email: info@ombudsmann-immobilien.net
Internet: www.ombudsmann-immobilien.net

Auch über den Bauherren-Schutzbund e. V. besteht für Bauherren die Möglichkeit für eine Unterstützung in Streitfällen. Der Bauherren-Schutzbund e. V. hilft unter anderem privaten Bauherren bei Alt- und Neubauprojekten bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Vertragserfüllung und fachgerechter mängelfreier Ausführung der Bauleistungen und hilft so wirtschaftliche Risiken zu mindern. Der Verein kann auf ein bundesweites Beratungsnetz mit unabhängigen Bauherrenberatern, Vertrauensanwälten und Servicepartnern zurück greifen.

Der Bauherren-Schutzbund e. V. ist erreichbar unter:

Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Email: office@bsb-ev.de
Internet: www.bsb-ev.de

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Wed, 08 May 2024 09:57:51 +0200
Cannabis am Steuer: Welche Folgen hat dies für die Kfz-Versicherung https://www.inomaxx.de/index.php/blog/424-cannabis-am-steuer-welche-folgen-hat-dies-fuer-die-kfz-versicherung.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/424-cannabis-am-steuer-welche-folgen-hat-dies-fuer-die-kfz-versicherung.html

Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine definierten Grenzwerte, ab denen Sanktionen drohen. Da die Wirkung je nach Droge und Konsument ganz unterschiedlich ausfallen kann, lassen sich pauschale Grenzwerte nicht definieren. Klar ist: Nach dem Konsum von Drogen sind Konzentrations- und Reaktionsvermögen eingeschränkt, gefährliche Situationen werden falsch bewertet, das fahrerische Können häufig überschätzt. Diese Kombination kann im Straßenverkehr im schlimmsten Falle tödlich enden.

Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes fragen sich viele: Was gilt eigentlich im Straßenverkehr? Und welche Auswirkungen hat Cannabis-Konsum auf den Kfz-Versicherungsschutz? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Seit 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft

Seit April 2024 ist nicht nur der Eigenanbau zum Eigenkonsum, sondern auch der generelle Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Mit der Legalisierung soll der in den letzten Jahren immer stärker zugenommene Erwerb vom Schwarzmarkt entkoppelt und somit der Gesundheitsschutz erhöht, die Aufklärung und Prävention gestärkt sowie die Drogenkriminalität eingedämmt werden. Geplante Evaluationen sehen vor, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Konsumverhalten von Minderjährigen und auf die organisierte Kriminalität zu prüfen.

Diese Regeln gelten derzeit im Straßenverkehr

Ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum drohen beim Führen eines Kraftfahrzeugs Sanktionen. Interessanter Fakt: Die Toleranzgrenze ergibt sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung, ist jedoch nicht gesetzlich reguliert. Dies soll nun bald geändert werden. Vorgeschlagen wurde dafür eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter, da ab diesem Wert nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kfz „nicht fernliegt“. Mit Blick auf mögliche Strafen zeigt sich bereits jetzt: Drogen- und Alkoholmissbrauch wird im Straßenverkehr sehr ernst genommen.

So richtet sich die Höhe der Strafe unter anderem danach, wie oft das Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt wurde:

  • 1. Mal - rund 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
  • 2. Mal - rund 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
  • 3. Mal - rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Zudem kann eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen. Je nach Schwere des Vergehens sind auch höhere Sanktionen sowie ein Strafverfahren möglich, das Freiheitsstrafen mit sich ziehen kann.

Was gilt in der Kfz-Versicherung?

Die gute Nachricht vorneweg: Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, auch wenn der Fahrer unter Drogen gestanden hat. Unabhängig davon hat ein Unfall unter Drogeneinfluss erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers und nimmt den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress
  • Kaskoversicherung kürzt die Versicherungsleistung um bis zu 100 Prozent
  • Fahrerschutzversicherung leistet nicht, wenn bei einem Unfall Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren

Neben Geldbußen und Führerscheinentzug hat missbräuchlicher Drogenkonsum auch klare Auswirkungen auf den Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung. Denn ist der Versicherungsnehmer aufgrund des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Diese Regelung bezieht sich gleichermaßen auf die Kfz-Haftpflicht-, die Kaskoversicherung, den Schutzbrief sowie den Fahrerschutz.

Wir empfehlen: Autofahrer sollten auf den Konsum von Cannabis vollständig verzichten. Denn die Überschreitung des derzeit niedrigem Toleranzwertes ist auch noch viele Tage nach dem letzten Konsum möglich – und Fahrsicherheit sowie Versicherungsschutz damit gefährdet.

Wie verhalte ich mich, wenn der Unfallgegner unter Drogen steht?

Wer nach einem Unfall den Verdacht hat, dass der Unfallgegner möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollte in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie kann einen Drogentest veranlassen. Mit Vortestgeräten etwa kann die Polizei relativ schnell den Drogenkonsum im Schweiß, Urin oder Speichel direkt an der Unfallstelle feststellen. Kann die Polizei den Drogenkonsum nachweisen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Thu, 25 Apr 2024 11:11:16 +0200
Risikostreuung: Wie man die Geldanlage richtig diversifiziert https://www.inomaxx.de/index.php/blog/423-risikostreuung-wie-man-die-geldanlage-richtig-diversifiziert.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/423-risikostreuung-wie-man-die-geldanlage-richtig-diversifiziert.html

Um komplexe Zusammenhänge in einfachen Worten zu beschreiben, werden seit jeher Börsenweisheiten benutzt. Es gibt einige Börsenweisheiten von denen private Anleger lernen können. Ein Anleger-Sprichwort sagt: Greife nie in ein fallendes Messer. Denn Messer sind meist scharf und wer in die Klinge greift, wird sich vermutlich schneiden. Doch wie viel Wahrheit steckt in diesen Sprüchen?

Lege nie alle Eier in einen Korb

Diese Regel zählt zu den bekanntesten Börsenweisheiten und besagt, dass man nicht nur in eine Anlageform investiert, sondern den Anlagebetrag möglichst breit verteilt. Experten sind sich darin einig, dass diese Regel stimmt. Es wurde auch schon wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine gute Streuung das Risiko minimiert. Wenn der Anlagebetrag sinnvoll über mehrere Anlageklassen verteilt wird, muss man sich nicht davor fürchten sein ganzes Vermögen zu verlieren, wenn mal eine Anlage ins Minus rutscht. Eine einzelne Position sollte in einem Depot nie mehr als 15 Prozent ausmachen, da sonst das Gesamtdepot zu sehr vom Ergebnis einer Einzelposition abhängig ist.

The trend is your friend - Aufruf zum Herdenverhalten

Wer einem Anlagetrend, bzw. einer positiven Entwicklung eines Wertpapiers folgt, der gewinnt. Wenn der Kurs steigt, dann bleibt man als Anleger dabei und wenn der Kurs fällt, wird verkauft. Das hört sich gut an, setzt jedoch hellseherische Fähigkeiten voraus, dass Kursentwicklungen vorhergesehen werden können. Da sich Großinvestoren auch öfters "verzocken" ist dies sicher kein Rat für Kleinanleger. Allerdings gibt es in der Vergangenheit auch positive Beispiele für Aktien. Wenn diese eine bessere Wertentwicklung relativ zu anderen Aktien ausgewiesen haben, dass sie dann nachweislich dazu tendierten, diese bessere Entwicklung auch in der Zukunft zu zeigen.

Greife nie in ein fallendes Messer

Bei dieser Börsenweisheiten handelt es sich um das Gegenteil der Trend-Regel. Es wird die Annahme getroffen, dass Anleger lieber die Finger vom Kaufen lassen sollten, wenn die Kurse fallen. Denn es kann niemand wissen, wie weit die Kurse fallen. Bei einem Abwärtstrend kommt es schnell zur Verkaufspanik und somit zu einer Kurslawine. Als Paradebeispiel dafür kann man Zusammenbruch des Neuen Marktes nehmen, bei dem damals manche Kurse aus großen Höhen sehr tief fielen.

Verstärkt werden solche Effekte heutzutage durch den 24 stündigen elektronischen Handel, wenn weltweit zum gleichen Zeitpunkt automatisch von vielen verkauft wird. Mit etwas gesundem Menschenverstand kann man dann gute Einstiegskurse nutzen. Bei Fondsanlagen bietet sich dann das Cost-Average-Verfahren an, welches auch von Kleinanlegern problemlos genutzt werden kann.

Kaufe, wenn die Kanonen donnern

Ein Kriegsausbruch, eine Naturkatastrophe oder wirtschaftliche Probleme eines Globalplayers sind immer eine schlechte Nachricht, in deren Folge die Kurse an den Aktienmärkten nachgeben. Wenn Anleger in dieser Zeit investieren, können sie davon profitieren, dass die Kurse solider Unternehmen wieder steigen, wenn der Konflikt beendet oder eine Katastrophe vorüber ist. Auch wenn es bedauerliche Hintergründe sind, haben sich diese leider als richtig erwiesen. Dennoch sollten Anleger sich von dieser Regel nicht zu sehr beeinflussen lassen, denn es gibt kein vorhersehbares Muster, aus dem dauerhaft ein Vorteil entstehen würde.

Die Entscheidung sollte daher nicht von den Nachrichten abhängig gemacht werden, sondern von der individuellen Lebensplanung. Die Verfügbarkeit des Anlagebetrages sollte deshalb klar definiert sein. Der interessanteste Einstiegszeitpunkt nützt nichts, wenn man zur falschen Zeit sein Anlagebetrag benötigt und dann Verluste realisieren muss.

Hin und her macht Taschen leer

Wer Wertpapiere häufig verkauft und wieder kauft, hat wegen der vielen Transaktionen vor allem hohe Kosten. Diese müssen bei der Renditeberechnung berücksichtigt werden. Dazu kommt, wenn man hektisch viel kauft und wieder verkauft, macht man meist viele Fehler und sorgt nur für vollen Kassen bei den Banken. Auf der anderen Seite gilt es zu beachten, dass zwar eine ruhige Hand dabei hilft, die Kosten gering zu halten, es als Anleger aber wichtig ist sein Depot immer im Auge zu behalten. Entwickelt sich ein Papier oder eine Anlageklasse grundsätzlich über längere Zeit schlecht, kann es durchaus sinnvoll sein, sich davon zu trennen.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Tue, 16 Apr 2024 11:17:23 +0200
Warum Sicherheit etwas ganz anderes als eine Garantie bei der Geldanlage ist https://www.inomaxx.de/index.php/blog/422-warum-sicherheit-etwas-ganz-anderes-als-eine-garantie-bei-der-geldanlage-ist.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/422-warum-sicherheit-etwas-ganz-anderes-als-eine-garantie-bei-der-geldanlage-ist.html

Die meisten Sparvorgänge werden oft jahrelang oder auch jahrzehntelang betrieben, vor allem dann, wenn sie für die Altersvorsorge dienen. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Sparer bei ihrem Geldeinsatz sicher sein wollen. Denn für den Sparer ist es wichtig, dass das angesparte Kapital werthaltig und noch die nötige Kaufkraft besitzt, wenn man es in Anspruch nehmen möchte.

Sicherheit gibt es nicht zum Null-Tarif

Kann dieses „sicher sein“, diese Sicherheit, mit Garantien erkauft werden? Deutsche Lebensversicherer, die Unternehmen, bei denen die meisten Sparvorgänge laufen, müssen von Rechts wegen einen Garantiezins von mittlerweile nur noch 0,25 Prozent pro Jahr anbieten. Aber jede Garantie kostet Geld. Und wenn sichere Anlagen, wie Bundesanleihen in der jüngsten Vergangenheit nur noch Renditen von 1 Prozent oder bei bestimmten Laufzeiten sogar negative Erträge im Jahr erzielen, dann schmerzt jede noch so kleine Kostenbelastung doppelt. Und Garantiekosten sind in der Regel keine „kleinen“ Kostenfaktoren bei einer Geldanlage.

Sicherheit und Garantie sind grundverschieden

Man muss also wohl die obige Frage mit „nein“ beantworten. Sicherheit ist eben etwas ganz anderes als eine Garantie. Wem gezeigt wird, dass z. B. deutsche Aktien seit 50 Jahren in jedem denkbaren Zeitraum, der länger als 15 Jahre war, mindestens 2,3 Prozent pro Jahr an Rendite erzielt haben, dem wird klar, dass bei der langfristigen Geldanlage der sicherere Weg über Aktien führt – auch wenn er mit Schwankungen verbunden ist. Die Durchschnittsrendite liegt dennoch bei knapp 8 Prozent pro Jahr.

Für andere Aktienmärkte gelten ähnliche Werte

Bei Anlagezeiträumen, wie sie für Altersvorsorgeverträge üblich sind, also zwischen 25 und 45 Jahren, liegt die kleinste erzielte jährliche Rendite bei 4,9 Prozent. Der Zugang zu den Aktienmärkten ist über Investmentfonds einfach möglich. Diese gibt es auch mit oder ohne Garantien, also mit geringerer Kostenbelastung; mit hoher Flexibilität, was die Anpassung an neue Lebenssituationen betrifft und mit spannenden Möglichkeiten, was den Vermögensübertrag auf die nachfolgende Generation betrifft.

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ok@inomaxx.de (Olaf Kauhs) Blog Thu, 04 Apr 2024 09:38:08 +0200