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Quadrocopter

Drohnen haben längst Einzug in den Regalen der Elektronikmärkte gehalten. Dabei handelt es sich um unbemannte, vom Boden aus ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Sie sind nicht mehr nur Gegenstand verteidigungspolitischer Diskussionen, sondern erfreuen sich mittlerweile auch bei privaten Nutzern immer größerer Beliebtheit. Dass sich die auch als Flugmodell bezeichneten Gefährte bei vielen Händlern in der Spielzeugabteilung wiederfinden, vermittelt dabei allerdings einen falschen Eindruck. Rechtlich betrachtet gelten sie laut Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeug und sind damit versicherungspflichtig. Dies gilt auch bei einer reinen privaten Nutzung. Wer eine Drohne, einen Multicopter oder einen Quadrocopter fliegenlassen will, sollte sich damit vertraut machen, welche Genehmigungen nötig sind, welche Gesetze und Richtlinien beziehungsweise Regeln sowie Verbote und Einschränkungen es gibt.

Immenses Schadenpotenzial
Dass der Hinweis auf diese Versicherungspflicht in vielen Bedienungs- und Verkaufsunterlagen fehlt, kann für den Nutzer zu bösen Überraschungen führen. Denn im Gegensatz zum übrigen Sortiment einer Spielwarenabteilung, ist das Schadenpotenzial privat betriebener Flugmodelle immens. Es sind Abstürze auf Personen, Fahrzeuge oder Gebäude denkbar, sowie auch eine Kollision mit einer Hochspannungsleitung. Vor diesem Hintergrund erscheinen hohe Sach- und Personenschäden als ein realistisches Szenario. Es kommen mögliche Klagen Dritter wegen der Beeinträchtigung des Eigentums oder der Privatsphäre hinzu. Dies sollten private Nutzer, die eine Drohne für Film- oder Fotoaufnahmen aus der Vogelperspektive am Himmel kreisen lassen, mit bedenken.

Die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab
Eine Haftpflichtversicherung ist also Pflicht. Viele gehen jedoch davon aus, dass dies über die private Haftpflichtversicherung abdeckt ist. In der Regel ist dies nicht der Fall. Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden oder bei der privaten Haftpflichtversicherung ein zusätzlicher Leistungsbaustein eingeschlossen werden. Hierbei muss man jedoch prüfen, welchen Versicherungsschutz man benötigt. Der Haftpflichtschutz kann mit einer Zusatzversicherung und auch über eine Leistungserweiterung innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Für Fluggeräte mit mehr als fünf Kilo Gewicht müssen Nutzer in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen. Benötigt man auch eine Kaskoversicherung für das Fluggerät, bleibt nur noch die Zusatzversicherung, in der dieser Versicherungsschutz versichert werden kann.

Versicherungs­verträge für 40 bis 150 Euro
Mit der Mitgliedschaft in einem Modell­flieger­verein, ist der Versicherungs­schutz für die Drohnen-Fliegerei meistens gleich dabei. Dazu sollte man sich entsprechend in der Vereinssatzung informieren. Der Versicherungsschutz kann aber auch direkt bei einem Versicherer abgeschlossen werden. Die Beiträge liegen bei 40 Euro bis 150 Euro pro Jahr für den Haft­pflicht­schutz.

Modellfliegerverbände:

Wird nur der Haftpflichtschutz benötigt, so sollte man sich jedoch als erstes bei der eigenen privaten Haftpflichtversicherung über eine Leistungserweiterung informieren oder zu einem Anbieter wechseln, bei dem man einen Versicherungsschutz dafür einschließen kann. 

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