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Sturmschäden

Die Sturmtiefs "Dragi" und "Eberhard" hinterlassen Anfang März 2019 ihre Spuren. Es gibt abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und andere Schäden. Wenn Sie feststellen, dass durch den Sturm Schäden an Ihrem Gebäude, Fahrzeug oder anderen Bereichen angerichtet wurde, so melden Sie Ihren Sturmschaden bitte schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail bei Ihrem Versicherer. Geben Sie dabei bitte unbedingt auch die Versicherungsscheinnummer an. Auch wenn noch keine Schadenhöhe bekannt ist, ist die schnelle Meldung wichtig, damit Sie eine Schadennummer bekommen und Hinweise zum weiteren Vorgehen mit dem Versicherer abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Sachverständiger notwendig ist.

Schadenmeldung
Planen Sie aufgrund des hohen schadenbedingten Telefonaufkommens oder E-Mail-Eingangs bei den Versicherern Verzögerungen ein, bis Sie einen Gesprächspartner erhalten oder eine E-Mail-Antwort erhalten. Die meisten Versicherer bieten heute auch die Möglichkeit über die Internetseite den Schaden online zu melden oder sich ein Schadenformular herunterzuladen. Die Schäden werden meistens nach Schadeneingangsdatum abgearbeitet, weshalb für eine schnelle Regulierung auch eine schnelle Schadenmeldung anzuraten ist. Dokumentieren Sie mit Fotos oder Videos die Schäden. Dies ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Notfallmaßnahmen eingeleitet werden müssen, damit keine Folgeschäden eintreten.

Notfallmaßnahmen
Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Wenn ein Versicherungsschutz über Ihre Versicherung besteht, werden diese Kosten auch erstattet. Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch den Versicherer, aufbewahrt werden müssen. Eine zusätzliche Dokumentierung mit Fotos und Videos kann nicht schaden.

Schadenumfang
Zur Beurteilung des Schadenfalles werden meistens detaillierte Informationen benötigt:

  • Auflistung der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Fotos der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten
  • Original-Reparaturrechnung über die Notfallmaßnahme (sofern eine Notfallmaßnahme durchgeführt wurde)
  • Sind Bäume eines Nachbargrundstückes oder Gebäudeteile eines Nachbargebäudes auf Ihr Gebäude bzw. Grundstück gestürzt oder geweht worden und haben diese einen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück verursacht, dann teilen Sie auch gleich den Namen und die Anschrift des Grundstückseigentümers des entsprechenden Grundstückes bzw. Gebäudes mit und geben an welcher Schaden verursacht wurde

Falls Reparaturarbeiten oder die Entsorgung beschädigter Sachen notwendig sind, sollten Sie immer die weitere Vorgehensweise zuvor mit dem Versicherer abstimmen.

Informationen, wie Schäden versichert sind erhalten Sie hier.    
www.inomaxx.de/index.php/blog/118-wie-sind-bei-einem-unwetter-die-schaeden-versichert.html

Informationen, welche Versicherung für die Schäden zahlt erhalten Sie hier.
www.finanzen-top.de/welche-versicherung-zahlt-bei-gewitterschaeden/

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