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Kfz-Versicherung

Autofahrer können bei Ihrer Autoversicherung viel Geld sparen, wenn sie nur eine begrenzte Anzahl an jährlichen Fahrkilometern haben, nachts das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage abstellen oder etwa der alleinige Fahrer sind. Wer jedoch bei der Angabe von beitragssenkenden Merkmalen im Kfz-Versicherungsvertrag schummelt oder nachträgliche Änderungen dem Kfz-Versicherer nicht mitteilt, muss im Schadensfall mit teils erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Einige Kfz-Versicherer prüfen stichprobenartig, ob die Angaben der Autobesitzer im Vertrag, beispielsweise zu den jährlichen gefahrenen Kilometern, stimmen.

Schummeln kann teuer werden

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen. Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor.

 

 

Informationspflicht als Versicherungsnehmer nicht auf die leichte Schulter nehmen

Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren. Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über Standort, Kilometerstand und Fahrer des Autos geben. Einige Versicherer führen mittlerweile jährliche Kundenabfragen durch, bei denen man seinen aktuellen Kilometerstand mitteilen muss. Der Versicherungsschutz an sich bleibt laut der Stichprobe zwar bestehen, auch wenn der Versicherte Änderungen der Tarifmerkmale nicht gemeldet hat. Allerdings kann die Versicherung danach von ihrem Recht Gebrauch machen, den Vertrag zu kündigen.

In einem solchen Fall wird es dann nicht einfach einen neuen Versicherer zu finden. Auch kann es passieren, dass man als Versicherter bei einem Schadenfall bei der Schadensumme in Regress genommen wird. Versicherungskunden rät die Verbraucherzentrale daher, ihre Informationspflichten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. „Wenn nach einem Unfall offenkundig wird, dass der wenige Wochen zuvor gemeldete Kilometerstand drastisch überschritten ist, kann daraus schnell der Nachweis der vorsätzlichen Falschangabe abgeleitet werden", warnen die Verbraucherschützer.

Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, sollte man sich als Versicherter also zügig bei der Kfz-Versicherung melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

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