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Gewässerschadenhaftpflicht

Heizöl ist neben Gas in Deutschland nach wie vor der meist genutzte Energieträger in privaten Haushalten. Die dazugehörigen Heizöltanks lagern in der Regel im Garten oder Keller des Hauses. Leckt ein solcher Öltank, ist die Gefahr, dass Erdboden und Grundwasser verseucht werden, extrem hoch. Bereits ein Tropfen Heizöl reicht aus, um viele tausend Liter Grundwasser zu verseuchen. Die Tanks fassen ihrerseits mehrere tausend Liter Öl. Für Eigentümer endet ein Schaden im Tank daher sehr schnell in einer finanziellen Katastrophe.

Unterschätzte Gefahr
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und modernen, doppelwandigen Tanks, kann durch einen Unfall, ein Erdbeben oder durch Verschleiß, ein Leck im Tank oder in den Rohren entstehen. Dabei kann Heizöl austreten und ins Erdreich gelangen. Ist dies der Fall, wird eine sehr umfangreiche Abtragung des verseuchten Erdreichs und Entsorgung als Sondermüll notwendig. Für die Kosten, die schnell in Millionenhöhe liegen, muss in der Regel immer der Grundstückseigentümer haften. Mieter sollten ihre Mietbedingungen ebenfalls prüfen. Der Hausbesitzer kann die Haftung auch an sie übertragen. Nach Angaben Die Versicherer regulieren jedes Jahr ca. 600 Schäden und ein Schaden kostet im Durchschnitt etwa 4.500 Euro.

Jeder sollte eine haben!
Häufig wird davon ausgegangen, dass im Schadenfall die Kosten über die allgemeine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies ist nicht so. Sollte die Privathaftpflicht Öltanks mit einschließen, ist dies häufig optional und muss bei der Versicherung explizit verlangt und angegeben werden. Gemessen am Schaden, der durch Auslaufen von Heizöl entstehen könnte, ist die Prämie einer Gewässerschadenhaftpflicht sehr gering.

Prüfen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung, denn bei Selbstgenutzten Heizöltanks bis 5.000 Liter oder bis 10.000 Liter können diese je nach Versicherer und Tarif im Vertrag mitversichert sein. Bei Selbstgenutzten Heizöltanks über 10.000 Liter ist dann meistens eine eigenständige Gewässerschadenhaftpflichtversicherung notwendig.

Eigenschäden sind mit abgesichert
Im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen sind bei Gewässerschäden auch Eigenschäden des Versicherungsnehmers mitversichert. Demnach werden nicht nur die Kosten für die Abtragung und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs getragen, sondern auch beispielsweise Gebäudeschäden in Wänden und Böden. Aus der Schadenstatistik für das Jahr 2010 werden 368 Unfälle mit Heizöl angegeben. Die Ursachen waren z.B. Materialschäden, Versagen von Schutz­einrichtungen oder die fehler­hafte Bedienung beim Befüllen des Heiz­öltanks.

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