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Haftpflichtversicherung-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Haftpflicht-Versicherung nicht?

Hier im Haftpflicht-Versicherung-Lexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Haftpflichtversicherung – von A wie Abschlusskosten bis Z wie Zeitwert. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Abschlusskosten
Abschlusskosten entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages, etwa in Form von Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins). Sie werden auch Erwerbskosten genannt und sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens.

Bootshaftpflichtversicherung
Eigene Segel- und Motorboote sollten in der Regel über eine Bootshaftpflichtversicherung versichert sein. Eine Bootshaftpflichtversicherung ist sinnvoll in Deutschland, aber keine Pflicht. In Italien, der Schweiz oder Spanien muss ein Versicherungsnachweis für das Boot vorwiesen werden.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen an einen Geschädigten und schützt somit die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers. Zudem hilft die Versicherung dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht. Dies betrifft sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden.

Hundehalterhaftpflicht
Hundehalter müssen für den Schaden aufkommen, den ihre Hunde Dritten zufügen. Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Für Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, sie sind unabhängig von eigenem Verschulden verantwortlich für das, was ihr Hund tut. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei  

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Jägerhaftpflicht
Wenn Jäger während der Pirsch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, leistet dafür die Jagdhaftpflichtversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch die Verwendung von Schusswaffen entstehen können. Häufig sind in diesem Vertrag auch die Schäden mitversichert, die zugelassene Jagdhunde verursachen. Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Pferdehaftpflicht
Wer Pferde hält, haftet auch für die Schäden, die die Tiere anrichten können – und zwar in unbegrenzter Höhe mit seinem privaten Vermögen, unabhängig von dem individuellen Verschulden. Dieses Risiko, das von den Tieren ausgeht, ist nicht durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hingegen leistet für Schäden, die Pferde, Esel oder Maultiere verursachen. In der Regel kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf.

Zeitwert
Der Zeitwert beziffert den Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt.

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