inomaxx newsticker November 2016

 

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Finanzinformationen

November 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Bei Gefälligkeiten – Wann droht Ärger wegen Schwarzarbeit?

Anlagekommentar November 2016 – Neue Beeinflussung der Kapitalmärkte und ihre Auswirkung auf die Aktienmärkte

Rendite im Zeitalter der Digitalisierung

Bei der Autoversicherung kräftig sparen

Bei Gefälligkeiten – Wann droht Ärger wegen Schwarzarbeit?

Wenn man sich beim Renovieren oder Bauen helfen lässt, dann sollte man darauf achten, dass man sich nicht wegen Schwarzarbeit strafbar macht. Ein wichtiger Punkt ist, wie viel gezahlt wird. Bei einem „geringes Entgelt“ ist nichts einzuwenden. Geht es jedoch über die Hilfsbereitschaft hinaus und es wird beispielsweise regelmäßig mitgeholfen, kann sehr schnell eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, was Ärger mit Schwarzarbeit einbringen kann.

Als Bauherr sollte man Vorsicht walten lassen, damit Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit sind
Ein Gartenhäuschen bauen, eine Wohnungsrenovierung durchführen oder vielleicht sogar ein ganzes Haus erstellen, dass ist meist alles gar nicht alleine zu bewerkstelligen. Wenn nun Freunde, Nachbarn oder Kollegen mithelfen, kann die Frage aufkommen: Wann droht Ärger mit Schwarzarbeit?

Der Gesetzgeber hat im Paragraf 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klar definiert, was Schwarzarbeit ist:

  • ein Auftraggeber lässt Arbeiten durchführen und führt Sozialabgaben nicht ab
  • ein Auftragnehmer versteuert die Einkünfte nicht
  • ein Bezieher von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen meldet den Job nicht bei der Behörde
  • ein Gewerbe wird nicht angemeldet oder nicht in die Handwerksrolle eingetragen

Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Aber auch Ausnahmen sind geregelt worden, bei denen es sich ausdrücklich nicht um Schwarzarbeit handelt:

  • Mitarbeit von Angehörigen oder Lebenspartnern
  • Gefälligkeiten
  • Nachbarschaftshilfe
  • Selbsthilfe beim Hausbau

Die Voraussetzung dabei ist, es handelt sich um „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen“. Dazu zählt auch „eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird“.

Wenn man sich also bei der Wohnungsrenovierung helfen lässt, kann man beispielsweise den Helfern aus dem Kollegenkreis durchaus etwas dafür bezahlen, ohne dass es sich gleich um Schwarzarbeit handelt. Es darf für die Helfer aber nicht der Gewinn im Vordergrund stehen, sondern die Hilfsbereitschaft. Ein Punkt dabei ist, ob die Arbeit durch die Helfer regelmäßig gemacht wird, zum Beispiel jedes Wochenende.

Auf der anderen Seite ist es wichtig, wie viel für die Arbeit gezahlt wird, denn was ein „geringes Entgelt“ ist, wurde vom Gesetzgeber leider nicht geregelt. Unter Experten geht man davon aus, dass „maßgeblich das Verhältnis zur Leistung und zum Preis, der sonst auf dem Markt für diese Arbeit gezahlt wird“ als Grundlage angesehen werden sollte. Beispielsweise dürften 10 Euro pro Stunde für einfache Garten- oder Reinigungsarbeiten schon zu viel sein, jedoch können 10 Euro pro Stunde für eine komplizierte Küchenmontage noch als geringes Entgelt angesehen werden.

 
weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog  
   

Anlagekommentar November 2016 – Neue Beeinflussung der Kapitalmärkte und ihre Auswirkung auf die Aktienmärkte

Im Oktober spielte die EZB die Hauptrolle im Geschehen an den Kapitalmärkten. Die Pressekonferenz diente der Vermittlung des Ergebnisses der Notenbank unter Führung von Mario Draghi, ab Dezember eine noch expansivere Geldpolitik anzukündigen und diese höchstwahrscheinlich auch durchzusetzen. Die Aktienmärkte reagierten positiv und es ließ sich deutlich erkennen, dass die Tiefstände der letzten Tage im September allein durch die Ankündigung in einem Hoch mündeten und deutliche Erholung aufzeigten. Die Mittelfristige Prognose zeigt keine Änderung der globalwirtschaftlichen Entwicklung auf. Für den Moment konnte Draghis Ankündigung beruhigen und die Performance an den Aktienmärkten beeinflussen. Doch ändert sie nichts an der Tatsache, dass die USA eine abschwächende Konjunktur bescheinigt und insbesondere von hohen Lagerbeständen und einem damit einhergehenden Rückgang der Produktion für die nahende Zukunft spricht. Auch Asien verfügt über hohe Lagerbestände und Überkapazitäten, die sich zum Beispiel im Wachstumsniveau der chinesischen Wirtschaft äußern. Hier war von 6,9 Prozent Wachstum die Rede, doch die Realität zeigt sich weit unter der Prognose.

Europas Unternehmen zeigen sich weiter mit wachsender Performance
In den Sommermonaten und im Frühherbst waren die weltweiten Aktienmärkte schwach, sodass die Erholung im Herbst deutlich spürbar war. Das begründet sich nicht zuletzt in der Alternativlosigkeit von Investoren, die auf keinem anderen Markt ähnliche Erträge wie beim Fokus auf Aktien erzielen. Konstante Anleger reduzieren ihre Bestände nicht und sind eher dazu bereit, eine Erhöhung zu avisieren und noch mehr Geld in den Aktienmarkt zu pumpen. Solange die Gewinne nicht enttäuschen, wird der Trend vorhalten und überzeugt gleichermaßen durch niedrige Inflationsraten und Zinssätze im Kontext zu steigenden Aktienkursen. Vor allem stabile Geschäftsmodelle aus der Immobilienwirtschaft und dem Gesundheitswesen, der Telekommunikation und Infrastruktur erweisen sich als deutliche Sieger und bleiben Favoriten. Der Jahresausklang bleibt freundlich und zeigt, dass der Wachstumskurs trotz angeschlagener globaler Konjunktur nicht gestoppt wird. Auch die Maßnahmen der EZB beeinflussen den Markt nachhaltig.

Anleihen ebenfalls beliebt und deflationssicher
Sicherheit erzielt man mit Anleihen, die fernab einer hohen Rendite und steigender Performance Deflationsrisiken mindern und dem Anlageportfolio beigemengt und hinzugefügt werden sollten. Beachten sollte man jedoch, dass die FED immer noch an Ihrer Zinserhöhung in diesem Jahr festhalten möchte.

Ausblick:
Der Ölpreis hat sich von den Tiefstständen Anfang des Jahres erholt , wodurch unter anderem die Inflation in den kommenden Monaten anziehen wird. Mittelfristig ist aber weiterhin wenig Inflationsdruck zu erwarten. In Bezug auf die kurzfristigen Zinsen kann man im Dezember 2016 und im Laufe des kommenden Jahres eine Anhebung der Leitzinsen in den USA erwarten. Auch der zu erwartende Anstieg der Inflation ist ein weiteres Argument für Zinserhöhungen. Im Dezember steht immer noch das Verfassungsreferendum in Italien auf der Agenda und von der EZB erwarten die Finanzmärkte von der nächsten Sitzung mehr Klarheit darüber, wie das im März 2017 auslaufende Anleihen-Kaufprogramm weitergeführt wird.

weiter lesen im Geldanlage-Blog

Rendite im Zeitalter der Digitalisierung

Die Digitalisierung und Vernetzung halten einen unaufhaltsam Einzug in unser Leben. Dabei geht es nicht nur um Google, Facebook & Co. Jenseits unserer alltäglichen Wahrnehmung erlebt die Industrie eine neue Revolution. Industrie 4.0 ist das Zauberwort – ein Aspekt den Anleger nicht außer Acht lassen sollten.

Industrie profitiert von der Digitalisierung
Die Entwicklung schreitet rasant voran: Google, Facebook und Amazon sind nur einige Beispiele, wie Vernetzung und Digitalisierung unseren Alltag verändert haben. Der größte Nutznießer ist dabei jedoch die Industrie. Sie erlebt eine neue Art der industriellen Revolution: Automatisierung und Digitalisierung verändern die Art der Produktion und eröffnen bisher ungeahnte Möglichkeiten. Als Beispiel für die sogenannte Industrie 4.0 können die selbstfahrenden Autos von Tesla Motors genannt werden. Noch sind diese nicht serienreif, aber sie sind in den Rahmen des Machbaren und wohl bald Realisierbaren gerückt – vor einigen Jahren noch undenkbar.

Leistungsfähigkeit der Mikroprozessoren sogt für weiteren Vorschritt
Und dann ist da noch Da Vinci. Kein Maler und doch ein Künstler der Seinesgleichen sucht. Ein Roboter, der autark komplizierteste chirurgische Operationen hochpräzise am Menschen durchführen kann. Eine Erfindung die in den Kinderschuhen steckt? Keineswegs! Der Roboter ist schon seit Jahren im Einsatz und bringt es weltweit bislang auf sagenhafte zwei Millionen erfolgreiche Operationen. Der Grund für die rasante Entwicklung der Industrie liegt in den Mikroprozessoren. Sie haben in den letzten Jahren rasant an Leistungsfähigkeit zugenommen und so Automatisierungs- und Produktionsprozesse weiter optimiert. Der Weg in der Zukunft ist eindeutig. So sorgt der Aufstieg der Schwellenländer für eine rasante Zunahme nach Robotern. China beispielsweise beklagt mittlerweile steigende Lohnkosten. Die logisch Konsequenz: Das Reich der Mitte investiert massiv in Robotertechnologie. Eine Technologie die es selbst nicht beherrscht – zur Freude westlicher Firmen, die auf diesem Gebiet einen jahrzehntelangen Vorsprung haben.

Fazit:
Im Gegensatz zur Tec-Blase zur Beginn des Jahrtausends handelt es sich bei Industrie 4.0 nicht einfach um ein Schlagwort. Damals wurden Börsenkurse durch zukünftige Erwartungen bestimmt. Heute sind die hier relevanten Unternehmen fest in der Wertschöpfungskette moderner Industrieproduktion integriert. Für Anleger eröffnet diese zukunftsweisende Entwicklung neue Perspektiven – insbesondere im Hinblick auf eine optimale Portfoliozusammensetzung.

 

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Bei der Autoversicherung kräftig sparen 

 

Mit fast 110 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung ist bei den Versicherern die größte Sparte gemessen an den Beitragseinnahmen. Doch Autoversicherung ist nicht gleich Autoversicherung. Unter den Kfz-Versicherern wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen darum gerungen, einen Anteil an diesem großen Kuchen zu bekommen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Wenn Sie bis zum 30. November ihre bestehende Kfz-Versicherung überprüfen und bei einem günstigerem Ergebnis zu einem anderen Anbieter umsteigen, können Sie kräftig sparen.

Bis zu 850 Euro in der Kfz-Versicherung sparen
Die Angebote der Kfz-Versicherungen  werden für Sie aus über 300 Tarifen individuell berechnet. Und das lohnt sich, denn es gibt bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf ca. 850 Euro. Früher war die Versicherungsprämie hauptsächlich davon abhängig, welches Auto man fuhr. Der Fahrer eines Kleinwagens war mit seinem Beitrag in der Regel günstiger als der Fahrer einer Luxuskarosse. Das hat sich mittlerweile gewandelt, den heute spielt der Faktor Mensch bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind es teilweise mittlerweile bis zu 50 persönliche Merkmale, die für Rabatte sorgen.

Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten
Der Otto-Normalverbraucher hat bei den ganzen Rabatt- und Tarifvariationen längst den Überblick verloren. Deshalb ist es vor dem Wechsel ratsam, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf den Beitrag zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungsvarianten den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Der Kfz-Vergleichsrechner ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

In vier Schritten zum Kfz-Versicherungswechsel

  1. Die Möglichkeiten für einen Wechsel beachten
    Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages. Im Regelfall ist dies der 30.11. eines jeden Jahres. Der Vertrag kann aber auch bei einzelnen Versicherern unterjährig sein. Eine weitere Möglichkeit für den Wechsel der Kfz-Versicherung besteht bei einem Fahrzeugwechsel oder Umzug, bei dem das Kennzeichen gewechselt wird. Auch nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Anbieter für die Kfz-Versicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nur innerhalb von einem Monat, nachdem der Kfz-Versicherer Ihnen die Entscheidung zur Schadensregulierung mitgeteilt hat.
  2. Angebote der verschieden Versicherungen vergleichen
    Um einen guten Marktüberblick zu bekommen, vergleichen Sie Service, Preise und Leistungen der Kfz-Versicherer einfach mit einem Tarifvergleichsrechner. Der Kfz-Tarifrechner listet die Kfz-Tarife aufsteigend nach dem Preis auf. Bei einer Vertragsumstellung sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  3. Den neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließen
    Prinzipiell können wir Ihnen nur raten, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Bestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegen haben. So wird gewährleistet, dass der Antrag mit den im Vergleich berechneten Beiträgen weiterbearbeitet wird. Der volle Kfz-Versicherungsschutz gilt, sobald Sie den ersten fälligen Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben.
  4. Die bisherige Kfz-Versicherung kündigen
    Jetzt ist nur noch die Kündigung der alten Kfz-Versicherung offen. Auch dies kann rasch erledigt werden. Zum einen ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen und zum anderen dieses fristgerecht abschicken. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder per Fax und nicht per E-Mail. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt Ihnen die Kfz-Versicherung den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Bei dem Versand per Fax, haben Sie den Sendebericht als Beleg für den termingerechten Versand der Kündigung. Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Muster-Kündigungsbrief als pdf-Datei zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und abschicken oder faxen!
  
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Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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