BAV Höchstgrenzen 2013
Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Unterstützungskassen unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Für das Jahr 2013 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen | Beiträge jährlich | Beiträge monatlich |
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich | 2.784,00 EUR | 232,00 EUR |
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) | 1.800,00 EUR | 150,00 EUR |
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005 | 1.752,00 EUR | 146,00 EUR |
Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz