BAV Höchstgrenzen 2013

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Unterstützungskassen unterliegen dieser Beschränkung nicht.

Für das Jahr 2013 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich 2.784,00 EUR 232,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

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