bAV Höchstgrenzen 2020
Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.
Für das Jahr 2020 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen | Beiträge jährlich | Beiträge monatlich |
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG/DRV) steuer- und sozialversicherungsfreier Betrag. | 3.312,00 EUR | 276,00 EUR |
Zusätzlich steuerfreier Aufstockungsbetrag, abzüglich dem tatsächlichen Beitrag aus pauschalbesteuerter Direktversicherung (Altzusage nach 40b EStG bis 31.12.2004) | 3.312,00 EUR | 276,00 EUR |
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen bis 31.12.2004. . |
1.752,00 EUR | 146,00 EUR |
Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz
aktuelle bAV Höchstgrenzen
bisherige BAV Höchstgrenzen
BAV Höchstgrenzen 2019
BAV Höchstgrenzen 2018
BAV Höchstgrenzen 2017
BAV Höchstgrenzen 2016
BAV Höchstgrenzen 2015
BAV Höchstgrenzen 2014
BAV Höchstgrenzen 2013